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1 BvR 811/17 - Zu der Bedeutung der Meinungsfreiheit bei der Einschätzung einer Äußerung als „jugendgefährdend“ und der daran geknüpften bußgeldbewehrten Pflicht zur Bestellung eines JugendschutzbeauftragtenSiehe auchPressemitteilung Nr. 66/2019 vom 11. Oktober 2019