BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 848/01 -
der Zahnärztin M...
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des
Bundesverfassungsgerichts durch
die Richterin Jaeger
und die Richter Hömig,
Bryde
am 11. Dezember 2001 einstimmig
beschlossen:
Es wird festgestellt, dass die einstweilige
Anordnung vom 25. Mai 2001, verlängert mit Beschluss vom 2.
November 2001, mit der Entscheidung des Landessozialgerichts
Sachsen-Anhalt vom 6. Dezember 2001 mit Wirkung vom selben
Tage gegenstandslos geworden ist.