1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. April 2011 – 3 Sa 1873/10 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.
Mikosch
Mestwerdt
Schmitz-Scholemann
Rigo Züfle
A. Effenberger