1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 12. Dezember 2013 – 5 Sa 703/13 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
W. Reinfelder
Klose
Brune
R. Bicknase
R. Baschnagel