1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2012 – 15 Sa 1154/11 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.
Mikosch
Mestwerdt
Schmitz-Scholemann
R. Baschnagel
Petri