- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 864/11 18 Sa 1986/10 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 16. Januar 2013 URTEIL Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Kläger, Berufungsbeklagter, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Januar 2013 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht Schmitz-Scholemann und Mestwerdt sowie die ehrenamtlichen Richter Thiel und Fluri für Recht erkannt: - 2 - 10 AZR 864/11 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessi-schen Landesarbeitsgerichts vom 10. August 2011 - 18 Sa 1986/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbe-stand und Entscheidungsgründen verzichtet. Mikosch Mestwerdt Schmitz-Scholemann Thiel Stefan Fluri 1
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