- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 464/09 10 Sa 1829/08 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 23. Juni 2010 URTEIL Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Juni 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundes-arbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht - 2 - 10 AZR 464/09 Reinfelder und Mestwerdt sowie die ehrenamtlichen Richter Thiel und Petri für Recht erkannt: 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 27. März 2009 - 10 Sa 1829/08 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Ent-scheidungsgründe verzichtet. Mikosch W. Reinfelder Mestwerdt Thiel Petri 1
Full & Egal Universal Law Academy