- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 760/08 10 Sa 532/07 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 24. Februar 2010 URTEIL Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. Februar 2010 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht - 2 - 10 AZR 760/08 Reinfelder und Mestwerdt sowie den ehrenamtlichen Richter Mehnert und die ehrenamtliche Richterin Maurer für Recht erkannt: 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 23. Mai 2008 - 10 Sa 532/07 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe ver-zichtet, § 313a ZPO. Mikosch W. Reinfelder Mestwerdt Mehnert Maurer 1
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