- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 89/10 5 Sa 658/09 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 13. April 2011 URTEIL Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsbeklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Kläger, Berufungskläger, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 13. April 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundes-arbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Eylert und Mestwerdt sowie die ehrenamtliche Richterin Trümner und den ehrenamt-lichen Richter Frese für Recht erkannt: - 2 - 10 AZR 89/10 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2009 - 5 Sa 658/09 - aufgehoben. 2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-gerichts Kassel vom 10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - wird zurückgewiesen. 3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - abgeändert und die Klage insgesamt ab-gewiesen. 4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Mikosch Eylert Mestwerdt Trümner Frese 1
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