- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 662/09 2 Sa 326/09 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 23. März 2011 URTEIL Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen beklagtes, berufungsbeklagtes und revisionsklagendes Land, pp. Kläger, Berufungskläger und Revisionsbeklagter, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. März 2011 durch den Vorsitzenden Richter am - 2 - 10 AZR 662/09 Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Eylert und Reinfelder sowie den ehrenamtlichen Richter Beck und die ehrenamtliche Richterin Alex für Recht erkannt: 1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. August 2009 - 2 Sa 326/09 - wird zurückgewiesen. 2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tra-gen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entschei-dungsgründe verzichtet. Mikosch Eylert W. Reinfelder Beck Alex
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