- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 832/09 17 Sa 869/09 Landesarbeitsgericht Hamm Im Namen des Volkes! Verkündet am 23. März 2011 URTEIL Jatz,Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Beklagter, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. März 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht - 2 - 10 AZR 832/09 Dr. Eylert und Reinfelder sowie den ehrenamtlichen Richter Beck und die ehrenamtliche Richterin Alex für Recht erkannt: 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landes-arbeitsgerichts Hamm vom 1. Oktober 2009 - 17 Sa 869/09 - wird zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tat-bestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Mikosch Eylert W. Reinfelder Beck Alex 1
Full & Egal Universal Law Academy