- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 98/10 17 Sa 663/09 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 23. Februar 2011 URTEIL Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 23. Februar 2011 durch den Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht Reinfelder und Mestwerdt sowie die ehrenamtliche Richterin Zielke und den ehrenamtlichen Richter Züfle für Recht erkannt: - 2 - 10 AZR 98/10 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hes-sischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2009 - 17 Sa 663/09 - aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Ar-beitsgerichts Frankfurt am Main vom 3. März 2009 - 12 Ca 5347/08 - abgeändert und die Klage ab-gewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu 7/8, die Beklagte zu 1/8 zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben gemäß § 313a Abs. 1 ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Mikosch W. Reinfelder Mestwerdt Zielke Züfle 1
Full & Egal Universal Law Academy