- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 824/11 8 Sa 1854/10 Hessisches Landesarbeitsgericht Im Namen des Volkes! Verkündet am 17. Oktober 2012 URTEIL Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Kläger, Berufungskläger und Revisionskläger, pp. Beklagte, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 17. Oktober 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bun-desarbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht - 2 - 10 AZR 824/11 Schmitz-Scholemann und Mestwerdt sowie die ehrenamtlichen Richter Beck und Kiel für Recht erkannt: 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessi-schen Landesarbeitsgerichts vom 29. Juni 2011 - 8 Sa 1854/10 - wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbe-stand und Entscheidungsgründen verzichtet. Mikosch Schmitz-Scholemann Mestwerdt Beck Kiel 1
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