- 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 238/11 8 Sa 1358/10 Landesarbeitsgericht Niedersachsen Im Namen des Volkes! Verkündet am 11. Juli 2012 URTEIL Jatz, Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte, Berufungsklägerin und Revisionsbeklagte, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Juli 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Bundes-arbeitsgericht Prof. Dr. Mikosch, die Richter am Bundesarbeitsgericht Schmitz-Scholemann und Mestwerdt sowie die ehrenamtlichen Richter Züfle und Effenberger für Recht erkannt: - 2 - 10 AZR 238/11 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Lan-desarbeitsgerichts Niedersachsen vom 7. Februar 2011 - 8 Sa 1358/10 - wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entschei-dungsgründe verzichtet. Mikosch Mestwerdt Schmitz-Scholemann Rigo Züfle A. Effenberger 1
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