Bundesarbeitsgericht Urteil vom 19. Dezember 2018 Zehnter Senat - 10 AZR 232/18 - ECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR232.18.0 I. Arbeitsgericht Berlin Urteil vom 30. August 2017 - 39 Ca 4578/17 - II. Landesarbeitsgericht - Brandenburg Urteil vom 26. Januar 2018 - 2 Sa 1364/17 - Entscheidungsstichwort : Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit Hinweis e des Senats: Parallelentscheidung zu führender Sache - 10 AZR 231/18 - , ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe ECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR232.18.0 - 2 - BUNDESARBEITSGERICHT 10 AZR 232/18 2 Sa 1364/17 Landesarbeitsgericht Berlin - Brandenburg Im Namen des Volkes! Verkündet am 19. Dezember 2018 URTEIL Jatz, Urkundsbeamti n der Geschäftsstelle In Sachen Beklagte, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin, pp. Klägerin, Berufungsbeklagte und Revisionsbeklagte, hat der Zehnte Senat des Bundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Dezember 2018 durch die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Gallner, die Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Pulz und Pessinger sowie den ehrenamtlichen Richter Petri und die ehrenamtliche Richterin Rudolph für Recht erkannt: - 2 - 10 AZR 232/18 ECLI:DE:BAG:2018:191218.U.10AZR232.18.0 1. Auf die Revision der Beklagten wir d das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin - Brandenburg vom 26. Januar 2018 - 2 Sa 1364/17 - unter Zurückwe i- sung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben. 2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30. August 201 7 - 39 Ca 4578/17 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert, soweit die Beklagte zur Zahlung von 40,00 Euro netto verurteilt wurde. Insoweit wird die Klage abgewiesen. 3. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 14 % und die Bek lagte 86 % zu tragen. Von Rechts wegen! Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzic h- tet (§ 313a Abs. 1 ZPO) . Gallner Pulz Pessinger Petri Ruldolph 1
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