BPatG 15208.05BUNDESPATENTGERICHT10 W (pat) 51/06_______________________(Aktenzeichen)B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend das Patent …wegen Kostenfestsetzunghat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bun-despatentgerichts in der Sitzung vom 24. September 2009 durch den Vorsitzen-den Richter Schülke und die Richterinnen Püschel und Martensbeschlossen:- 2 -Die Erinnerung gegen den Beschluss vom 15. November 2006 wird zurückgewiesen.- 3 -G r ü n d eZur Begründung wird in vollem Umfange Bezug genommen auf die Entscheidung vom gleichen Tage in der Sache 10 W (pat) 38/06.Der zur Entscheidung stehende Sachverhalt ist im Wesentlichen der gleiche, es ging beim Deutschen Patent- und Markenamt lediglich um ein anderes Patent. Auch sind hier die Kosten mit dem Beschluss vom 13. Oktober 2006 vom Deut-schen Patent- und Markenamt festgesetzt worden.Gegen diesen Beschluss hat sich die Beschwerde gerichtet.Schülke Püschel MartensPr
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