BPatG 15208.05BUNDESPATENTGERICHT10 ZA (pat) 3/10zu10 W (pat) 3/09_______________________(Aktenzeichen)B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend das Patent 100 07 675wegen Kostenfestsetzunghat der 10. Senat (Juristischer Beschwerdesenat und Nichtigkeitssenat) des Bun-despatentgerichts am 1. April 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Schülke sowie der Richterin Püschel und des Richters Lehner- 2 -beschlossen:Die Erinnerung gegen den Beschluss vom 24. November 2009 wird zurückgewiesen.G r ü n d eZur Begründung wird in vollem Umfang Bezug genommen auf die Entscheidung des Senats vom 24. September 2009 in der Sache 10 W (pat) 38/06. Das Vorbrin-gen des Erinnerungsführers in der Erinnerungsbegründung vom 14. Februar 2010 rechtfertigt keine anderweitige Beurteilung.Der zur Entscheidung stehende Sachverhalt ist im Wesentlichen der Gleiche, es ging beim Deutschen Patent- und Markenamt lediglich um ein anderes Patent.Schülke Püschel Lehnerprö
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