BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT11 W (pat) 361/06_______________(Aktenzeichen)Verkündet am30. Juli 2012… B E S C H L U S SIn der Einspruchssachebetreffend das Patent 100 41 481…- 2 -…hat der 11. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juli 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Hartung sowie der Richter v. Zglinitzki, Dipl.-Ing. Univ. Rothe und Dipl.-Ing. Univ. Fetterrollbeschlossen:Auf den Einspruch wird das Patent DE 100 41 481 widerrufen.G r ü n d eI.Auf die am 24. August 2000 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereichte Patentanmeldung ist die Erteilung des Patents 100 41 481 mit der Bezeichnung„Dämmstoffelement sowie Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Dämmstoffelementes, insbesondere einer roll- und / oder wickelbaren Dämmstoff-bahn aus Mineralfasern“am 19. Januar 2006 veröffentlicht worden.Gegen das Patent ist Einspruch erhoben worden.Die Einsprechende vertritt die im Einzelnen dargelegte Ansicht, der Gegenstand des angegriffenen Patents sei nicht patentfähig. Sie sieht den geltenden An-spruch 1 überdies als unzulässig an, da sie bezweifelt, dass das Patent die Erfin-- 3 -dung so deutlich und vollständig offenbare, dass ein Fachmann sie ausführen könne.Sie stützt ihr Vorbringen u. a. auf folgenden druckschriftlichen Stand der Technik:(D3) DE 39 40 896 A1(D6) EP 0 375 486 A1(D9) WO 92/10602 A1(D10) WO 99/51536 A1(D14) WO 98/28501 A1Die Einsprechende beantragt,das angegriffene Patent zu widerrufen.Die Patentinhaberin beantragt,das Patent mit den Patentansprüchen 1 bis 55 vom 30. Juli 2012 sowie mit der Beschreibung und den Zeichnungen gemäß Patent-schrift beschränkt aufrechtzuerhalten.In der mündlichen Verhandlung hat sie neugefaßte Patentansprüche vorgelegt. Sie ist der Auffassung, das Patent offenbare die Erfindung so deutlich und voll-ständig, dass ein Fachmann sie ausführen könne. Überdies erweiterten die Ge-genstände der geltenden Ansprüche nicht den Schutzbereich, seien neu und be-ruhten auf einer erfinderischen Tätigkeit.- 4 -Die geltenden nebengeordneten Ansprüche 1, 34, 44 und 45 lauten in gegliederter Fassung:1a Verfahren zur Herstellung eines Dämmstoffelementes, insbeson-dere einer roll- und wickelbaren Dämmstoffbahn aus Mineralfa-sern, vorzugsweise aus Steinwolle,1b bei dem Mineralfasern unter Zugabe von Bindemitteln auf einer Fördereinrichtung abgelegt und1c das Bindemittel anschließend ausgehärtet wird,1d wobei der Bindemittelgehalt der Mineralfasern nach dem Ablegen auf der Fördereinrichtung derart variiert wird, dass über die Breite des Dämmstoffelementes Bereiche ausgebildet werden, die einen erhöhten Bindemittelgehalt aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass1e der sich in Längsrichtung der Dämmstoffbahn erstreckende und bezogen auf die Breite der Dämmstoffbahn in der Mitte angeord-nete1f Bereich erhöhten Bindemittelgehaltes derart komprimiert wird,1g dass die Rohdichte in diesem Bereich gegenüber den weiteren Bereichen erhöht ist,1h wobei das Dämmstoffelement über seine Breite in Bereiche un-terschiedlicher Eigenschaften unterteilt ist.34a Dämmstoffelement aus mit Bindemitteln gebundenen Mineralfa-sern, insbesondere aus Steinwollefasern, vorzugsweise in Form einer wickelbaren, in einzelne Platten zu separierende Dämmstoff-bahn aus Mineralfasern,34b bestehend aus einem insbesondere geradflächig begrenztem Kör-per mit zwei parallel zueinander und im Abstand angeordneten großen Oberflächen sowie insbesondere rechtwinklig zu den - 5 -großen Oberflächen verlaufenden Seitenflächen und Stirnflächen, die ebenfalls rechtwinklig und im Abstand zueinander angeordnet und parallel verlaufend ausgerichtet sind,34c wobei zwischen den großen Oberflächen zumindest ein Be-reich (22) mit Mineralfasern angeordnet ist, der mit einem erhöhten Bindemittelgehalt34d von bis zu 15,0 Masse-%, vorzugsweise zwischen 2 und 10 Masse-%, insbesondere zwischen 2,0 und 2,5 Masse-% ausgebil-det ist34e und die Rohdichte in diesem Bereich (22) zwischen 28 und 40 kg/m334f und in den übrigen Bereichen zwischen 20 und 32 kg/m3 liegt,34g wobei die Rohdichte im Bereich (22) höher als in den übrigen Be-reichen ist und wobei sich34h der Bereich (22) erhöhten Bindemittelgehaltes in Längsrichtung erstreckt und im wesentlichen in der Mitte der Mineralfaserbahn (1), bezogen auf die die Breite der Mineralfaserbahn (1) zwischen den großen Oberflächen angeordnet ist.44a Vorrichtung zur Herstellung eines Dämmstoffelementes nach An-spruch 34, mit einem Schmelzofen zur Herstellung einer zu zerfa-sernden silikatischen Schmelze,44b einem nachgeschalteten Zerfaserungsaggregat, in dem die silika-tische Schmelze über zumindest eine rotatorisch angetriebene Walze in mikrofeine Mineralfasern zerfasert wird sowie44c einer Fördereinrichtung, auf der die mit Bindemitteln versetzten Mineralfasern aufgesammelt werden, 44d wobei im Bereich des Zerfaserungsaggregates Düsen angeordnet sind, über die Bindemittel unterschiedlicher Art und/oder Masse auf lokal vorbestimmte Mineralfasern aufbringbar sind, dadurch - 6 -gekennzeichnet,44e dass die Düsen (21) auf einem Kreisbogen angeordnet sind, wo-bei der Kreisbogen die Walzen (6) des Zerfaserungsaggregats (5) umgibt und wobei44f die Düsen (21) das Bindemittel in einem Bereich in Längsachsen-richtung der Walzen (6) bis zu einer Richtung rechtwinklig zur Längsachsenrichtung der Walzen (6) in Richtung auf die von den Walzen (6) abgegebenen Mineralfasern (7) abgeben.45a Vorrichtung zur Herstellung eines Dämmstoffelementes nach An-spruch 34, mit einem Schmelzofen zur Herstellung einer zu zerfa-sernden silikatischen Schmelze,45b einem nachgeschalteten Zerfaserungsaggregat, in dem die silika-tische Schmelze über zumindest eine rotatorisch angetriebene Walze in mikrofeine Mineralfasern zerfasert wird sowie45c einer Fördereinrichtung, auf der die mit Bindemitteln versetzten Mineralfasern aufgesammelt werden, und45d einer der Fördereinrichtung nachgeschalteten Pendeleinrichtung, mit der ein auf der Fördereinrichtung abgelegtes Primärvlies zu einem Sekundärvlies aufpendelbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass45e der Pendeleinrichtung (11) zumindest eine in Richtung auf eine große Oberfläche des Primärvlieses (9) gerichtete Düse (24) für den Auftrag von Bindemittel auf einen Bereich (22) erhöhten Bin-demittelgehaltes nachgeschaltet ist,45f wobei die Aufgabe des Bindemittels auf das Primärvlies (9) lokal steuerbar ist.Zum Wortlaut der rückbezogenen Ansprüche 2 bis 33, 35 bis 43 und 46 bis 55 sowie wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akte verwiesen.- 7 -II.Der zulässige Einspruch ist begründet.Die Deutlichkeit und Vollständigkeit der Offenbarung der technischen Lehre sind nicht zu bemängeln. Die Zulässigkeit der Ansprüche kann hier trotz Bedenken unterstellt werden. 1. Das angegriffene Patent betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Dämmstoffelementes, insbesondere einer roll- und wickelbaren Dämmstoffbahn aus Mineralfasern, vorzugsweise aus Steinwolle, bei dem Mineralfasern unter Zu-gabe von Bindemitteln auf einer Fördereinrichtung abgelegt und das Bindemittel anschließend ausgehärtet wird, wobei der Bindemittelgehalt der Mineralfasern nach dem Ablegen auf der Fördereinrichtung derart variiert wird, dass über die Breite des Dämmstoffelementes Bereiche ausgebildet werden, die einen erhöhten Bindemittelgehalt aufweisen. Ferner betrifft die Erfindung ein Dämmstoffelement und Vorrichtungen zur Herstellung eines Dämmstoffelementes (Abs. [0001] der Patentschrift).In der Beschreibungseinleitung wird zum Stand der Technik ausgeführt, dass die DE 36 12 857 C2 vorschlage, einen unkaschierten mehrere Meter langen Dämm-filz komprimiert aufzurollen, um sowohl die wirtschaftlichen Vorteile eines hoch komprimierten und gerollten Dämmstoffs aus Mineralfasern zu nutzen als auch den wärmeschutztechnisch präzisen und auch schnelleren Einbau einer Platte erreichen zu können. Um beispielsweise eine geneigte Dachkonstruktion zu däm-men, würden von dem Dämmfilz Platten in Form von Abschnitten abgetrennt und zwischen die Sparren klemmend eingebaut. Die Abschnitte würden so orientiert, dass die im gerollten Dämmfilz außen liegende Zone nach oben gerichtet sei. Um die notwendige Klemmwirkung zu erreichen, müsse der Plattenabschnitt eine ge-wisse Überbreite, aber auch eine ausreichende Steifigkeit aufweisen. Hierzu werde der Filz mit einer Rohdichte von 10 bis 40 kg/m3, insbesondere 10 bis - 8 -25 kg/m3 beim Aufrollen im Verhältnis 1: 2,5 komprimiert. Die Steifigkeit der Ab-schnitte werde durch einen auf 6 bis 7 Masse-% erhöhten Bindemittelgehalt er-reicht. Durch die Angabe des Rohdichtenbereichs, insbesondere der Angabe
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