BUNDESPATENTGERICHT 11 W (pat) 61/01 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 199 49 064.3-16 … hat der 11. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 27. Oktober 2004 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Dellinger sowie der Richter v. Zglinitzki, Dipl.-Phys. Skribanowitz Ph.D./M.I.T. Cambridge, und Dipl.-Ing. Schmitz BPatG 152 10.99 - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse B60C des Deutschen Patent- und Markenamts vom 2. August 2001 aufgehoben und das Patent mit den Unterlagen vom 5. August 2004, eingegangen am 9. August 2004, umfassend Patentansprüche 1 bis 5 und Beschreibung Seiten 1 bis 4a, im Übrigen mit Beschreibung Seite 4, ab „Der Größe des Schulterradius …“ bis Seite 9 und 2 Blatt Zeichnungen, Figur 1 und 2, jeweils vom 12. Oktober 1999, eingegangen am 14. Oktober 1999, erteilt. G r ü n d e I Die Prüfungsstelle für Klasse B60C des Deutschen Patent- und Markenamtes hat die am 12. Oktober 1999 eingegangene Patentanmeldung mit der Bezeichnung „Fahrzeugluftreifen“ mit Beschluss vom 2. August 2001 aus den Gründen des Bescheides vom 23. Oktober 2000 gem. § 48 PatG zurückgewiesen, da der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nicht neu sei. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie legt mit Schriftsatz vom 5. August 2004, eingegangen am 9. August 2004 neue Patentansprüche 1 bis 5 sowie einen neuen Beschreibungsteil Seiten 1 bis 4a vor und führt dazu aus, der Gegenstand des neuen Anspruchs 1 sei patentfähig, da er neu und gewerblich anwendbar sei sowie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. - 3 - Die Anmelderin stellt sinngemäß den Antrag, den Beschluss der Prüfungsstelle B60C des Deutschen Patent- und Markenamts vom 2. August 2001 aufzuheben und das Patent mit den neu eingereichten Unterlagen, im Übrigen mit den ursprünglich eingereichten Unterlagen zu erteilen. Der geltende Patentanspruch 1 lautet: 1. Fahrzeugluftreifen in Radialbauart, insbesondere für Per-sonenkraftwagen, mit einem Laufstreifen, welcher, im Quer-schnitt betrachtet, eine gekrümmte Außenkontur besitzt, die sich aus Bereichen mit drei unterschiedlich großen Radien zusammensetzt, wobei ein erster, den Reifenzenit einschlie-ßender und zu diesem symmetrisch verlaufender Kontur-bereich mit einem ersten Radius TR1, an diesen beidseitig anschließend je ein zweiter Konturbereich mit einem zweiten Radius TR2 und, zumindest zum Teil über die Schulterbe-reiche verlaufend, je ein weiterer Konturbereich mit einem Radius TRS vorgesehen sind, wobei der zweite Radius TR2 kleiner als TR1 und der Schulterradius TRS der kleinste dieser Radien ist, wobei die Größe von TR2 im Verhältnis zur Größe von TR1 gemäß der Beziehung 0,08 TR1
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