ECLI:DE:BPatG:2022:080322B12Wpat17.19.0
BUNDESPATENTGERICHT
12 W (pat) 17/19
_______________________
(Aktenzeichen)
Verkündet am
8. März 2022
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend das Patent 10 2005 063 217
…
- 2 -
hat der 12. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf
die mündliche Verhandlung vom 8. März 2022 unter Mitwirkung des Vorsitzenden
Richters Dipl.-Ing. Univ. Rothe, sowie der Richter Kruppa, Dr.-Ing. Krüger und
Dipl.-Ing. Dr. Herbst
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde der Einsprechenden wird der Beschluss der Pa-
tentabteilung 26 des Deutschen Patent- und Markenamts vom
2. März 2017 aufgehoben.
2. Das Patent wird auf der Grundlage der folgenden Unterlagen be-
schränkt aufrechterhalten:
- Patentansprüche 1 bis 12 gemäß Hilfsantrag 5, eingereicht in der
mündlichen Verhandlung am 8. März 2022,
- Beschreibung und Figuren gemäß Patentschrift.
Gründe
I.
Die Beschwerdegegnerin ist Inhaberin des Patents 10 2005 063 217 mit der Be-
zeichnung „Verfahren zum Konfigurieren einer Überwachungseinrichtung zum
Überwachen eines Raumbereichs und entsprechende Überwachungseinrichtung“,
das am 22. Dezember 2005 angemeldet wurde und dessen Erteilung am
22. Mai 2014 veröffentlicht wurde.
- 3 -
Gegen das Patent hatte die jetzige Beschwerdeführerin am 19. Februar 2015 Ein-
spruch eingelegt und als Widerrufsgrund geltend gemacht, der Gegenstand des Pa-
tents sei nicht ausführbar offenbart und nicht patentfähig. Mit am Ende der Anhö-
rung vom 2. März 2017 verkündetem Beschluss hat die Patentabteilung 26 des
Deutschen Patent- und Markenamts das Patent aufrechterhalten. Sie hat dabei zur
Begründung angegeben, der Gegenstand der erteilten, nebengeordneten Patentan-
sprüche 1, 14 und 15 sei ausführbar offenbart, neu und auf einer erfinderischen Tä-
tigkeit beruhend.
Gegen diesen, der Einsprechenden am 7. Mai 2017 zugestellten Beschluss richtet
sich die am 24. Mai 2017 eingelegte Beschwerde der Einsprechenden. Sie vertritt
in ihrer Begründung die Auffassung, der Gegenstand des erteilten Patents sei nicht
ausführbar offenbart und gegenüber der Druckschrift D1 nicht neu oder aus der
Kombination der Druckschriften D1 mit D3 nahegelegt.
Weiter ist die Beschwerdeführerin der Ansicht, der Gegenstand nach den Hilfsan-
trägen 1 bis 3 sei aus der D1 bekannt. Der Gegenstand nach Hilfsantrag 4 sei für
den Fachmann nahegelegt in der Zusammenschau der Druckschriften D1 und D3;
der Gegenstand nach Hilfsantrag 5 sei für den Fachmann nahegelegt in der Zusam-
menschau der D1 mit dem Kapitel 5.1.3 „Prüfergebnisse“ der Norm DIN EN 61496-
1:2004 (Jan. 2005).
Die Beschwerdeführerin erklärte in der mündlichen Verhandlung am 8. März 2022,
dass das Kapitel 5.1.3 der Norm DIN EN 61496-1:2004 (Jan. 2005) folgenden Wort-
laut hat:
„DIN EN 61496-1:2004 (Jan. 2005)
[Kap.] 5.1.3 Prüfergebnisse
- 4 -
Die Ergebnisse der Prüfungen und Analysen, die in diesem Unterab-
schnitt genannt sind, müssen dokumentiert werden. Die Prüfungsergeb-
nisse müssen in einer Form dargestellt sein, dass die Details einer jeden
Prüfung und deren Auswirkungen ersichtlich sind. Einzelheiten eines je-
den speziellen Prüfverfahrens müssen im Prüfbericht enthalten sein.“
Im Verfahren befinden sich die folgenden Dokumente:
D1 US 2004/0045339 A1
D2 Operating Instructions; Industrial Vision Camera IVC-3D mit Druckvermerk:
S1… IVP 2005-03-29
D2a Rechnung über den Verkauf einer IVC-3D an S2… GmbH D…;
Rechnungsdatum 6.4.2005
D2b Rechnung über den Verkauf einer IVC-3D an A… GmbH, G…;
Rechnungsdatum: 27.10.2005
D3 EP 1 367 314 A2
D4 DE 41 13 992 A1
D5 JP 3388087 B2
D5a Maschinenübersetzung der JP H09-282459 A (Familienmitglied zu JP 3388087
B2), abgerufen unter EPO.org am 20.10.2014
D5b Maschinenübersetzung der JP H09-282459 A (Familienmitglied zu JP 3388087
B2), abgerufen unter EPO.org am 03.04.2021
D6 DE 10 2004 020 998 A1
D7 DE 101 38 960 A1
D8 DE 197 09 799 A1
D9 EP 1 065 522 B1
D10 WO 2004/ 029 502 A1
D7 bis D10 wurden bereits im Prüfungsverfahren ermittelt.
- 5 -
Die Beschwerdeführerin stellt den Antrag,
den Beschluss der Patentabteilung 26 des Deutschen Patent- und Markenamts
vom 2. März 2017 aufzuheben und das Patent 10 2005 063 217 zu widerrufen.
Die Beschwerdegegnerin stellt den Antrag,
die Beschwerde der Einsprechenden zurückzuweisen,
hilfsweise das Patent auf der Grundlage der folgenden Unterlagen beschränkt
aufrechtzuerhalten:
hilfsweise gemäß Hilfsantrag 1
Patentansprüche 1 bis 14,
hilfsweise gemäß Hilfsantrag 2
Patentansprüche 1 bis 13,
hilfsweise gemäß Hilfsantrag 3
Patentansprüche 1 bis 13,
hilfsweise gemäß Hilfsantrag 4
Patentansprüche 1 bis 13,
hilfsweise gemäß Hilfsantrag 5
Patentansprüche 1 bis 12,
hilfsweise gemäß Hilfsantrag 6
Patentansprüche 1 bis 13,
jeweils eingereicht in der mündlichen Verhandlung am 8. März 2022,
Beschreibung und Zeichnungen gemäß Patentschrift.
- 6 -
Die Patentinhaberin und Beschwerdegegnerin tritt dem Vorbringen der Einspre-
chenden und Beschwerdeführerin in allen Punkten entgegen. Insbesondere ist sie
der Ansicht, der Gegenstand des Patents sei neu und auf einer erfinderischen Tä-
tigkeit beruhend. Die D1 offenbare ein Konfigurationsverfahren, bei dem die Konfi-
guration anhand eines zweidimensionalen Abbildes durchgeführt werde, während
bei dem patentgemäßen Verfahren ein dreidimensionales Abbild des Raumberei-
ches zur Konfiguration verwendet werde.
Patentanspruch 1 in der erteilten Fassung lautet mit einer hinzugefügten Gliede-
rung:
[1] Verfahren zum Konfigurieren einer Überwachungseinrichtung (10) zum
Überwachen eines Raumbereichs (36),
[2] wobei die Überwachungseinrichtung (10) zumindest eine Bildaufnahme-
einheit (16, 18) beinhaltet, die ein dreidimensionales Abbild (30) des
Raumbereichs (12) erzeugt,
mit den Schritten:
[3a] ‒ Aufnehmen und
[3b] Anzeigen des dreidimensionalen Abbildes (30) des Raumbereichs (12),
[4] ‒ Bestimmen einer Vielzahl von Raumpunkten (46, 48, 50) in dem dreidi-
mensionalen Abbild (30),
[5] ‒ Definieren einer Konfigurationsebene (74) unter Verwendung der Raum-
punkte (46, 48, 50),
[6a] ‒ Erzeugen von zumindest einem veränderbaren Geometrieelement (86,
88) relativ zu der Konfigurationsebene (74),
[6b] wobei das Geometrieelement (86, 88) in das Abbild (30) eingeblendet
wird,
[7] ‒ Erzeugen eines Datensatzes, der eine Transformation des Geometrie-
elements (86, 88) in den Raumbereich (12) repräsentiert, und
- 7 -
[8] ‒ Übertragen des Datensatzes an die Überwachungseinrichtung (10), wo-
bei die Überwachungseinrichtung (10) dazu ausgebildet ist, den Raum-
bereich (12) unter Verwendung des Datensatzes zu überwachen.
An diesen Patentanspruch 1 schließen sich die auf diesen rückbezogenen Pa-
tentansprüche 2 bis 13 an.
Der erteilte nebengeordnete Patentanspruch 14 lautet:
14. Computerprogramm mit Programmcode, der dazu ausgebildet ist, ein Ver-
fahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13 durchzuführen, wenn das Com-
puterprogramm auf einem Computer ausgeführt wird.
Der erteilte nebengeordnete Patentanspruch 15 lautet:
15. Überwachungseinrichtung zum Überwachen eines Raumbereichs (12), mit
zumindest einer Bildaufnahmeeinheit (16, 18) zum Erzeugen eines dreidi-
mensionalen Abbildes (30) des Raumbereichs, mit einer Auswerteein-
heit (20) zum Auslösen einer Steuerfunktion in Abhängigkeit von dem Ab-
bild (30), und mit einem Konfigurationsgerät (24) zum Konfigurieren der
Auswerteeinheit (20), wobei das Konfigurationsgerät (24) Folgendes bein-
haltet:
- eine Anzeige (28) zum Anzeigen des dreidimensionalen Abbildes des
Raumbereichs (30),
- ein erstes Konfigurationselement (68) zum Bestimmen einer Vielzahl von
Raumpunkten (46, 48, 50) in dem dreidimensionalen Abbild (30),
- ein zweites Konfigurationselement (72) zum Definieren einer Konfigura-
tionsebene (74) unter Verwendung der Raumpunkte (46, 48, 50),
- 8 -
- ein drittes Konfigurationselement (84) zum Erzeugen von zumindest ei-
nem veränderbaren Geometrieelement (86, 88) relativ zu der Konfigura-
tionsebene (74), wobei das dritte Konfigurationselement (84) dazu ausge-
bildet ist, das veränderbare Geometrieelement (86, 88) in das Abbild (30)
einzublenden,
- ein viertes Konfigurationselement (92) zum Erzeugen eines Datensatzes,
der eine Transformation des Geometrieelements (86, 88) in den Raumbe-
reich repräsentiert, und
- eine Kommunikationsschnittstelle (29) zum Übertragen des Datensatzes
an die Auswerteeinheit (20), wobei die Auswerteeinheit (20) dazu ausgebil-
det ist, den Raumbereich (12) unter Verwendung des Datensatzes zu über-
wachen.
Bezüglich des Wortlauts der erteilten Patentansprüche 2 bis 13 wird auf die Patent-
schrift verwiesen.
Der Patentanspruch 1 in der mit Hilfsantrag 1 verteidigten Fassung lautet mit einer
hinzugefügten Gliederung (wobei die Änderungen gegenüber der erteilten Fassung
hervorgehoben sind):
[11] Verfahren zum Konfigurieren einer Überwachungseinrichtung (10) zum
Überwachen eines realen Raumbereichs (36) unter Verwendung eines
Konfigurationsgerätes (24),
- 9 -
[2] wobei die Überwachungseinrichtung (10) zumindest eine Bildaufnahme-
einheit (16, 18) beinhaltet, die ein dreidimensionales Abbild (30) des
Raumbereichs (12) erzeugt,
[2a1] wobei das dreidimensionale Abbild ein Abbild des realen Raumbereichs
(36) ist, das zusätzlich zu einem zweidimensionalen Bild Entfernungsinfor-
mationen zu einzelnen oder allen Objekten im realen Raumbereich (36)
beinhaltet,
[2b1] und wobei die Überwachungseinrichtung (10) eine Auswerteeinheit (20)
zum Auslösen einer Steuerfunktion beinhaltet,
mit den Schritten:
[3a] ‒ Aufnehmen und
[3b1] Anzeigen des dreidimensionalen Abbildes (30) des Raumbereichs (12)
auf einer Anzeige (28) des Konfigurationsgerätes (24),
[41] ‒ Bestimmen einer Vielzahl von Raumpunkten (46, 48, 50) in dem ange-
zeigten dreidimensionalen Abbild (30),
[5a1] ‒ Definieren einer virtuellen Konfigurationsebene (74) unter Verwendung
der dieser Raumpunkte (46, 48, 50) mit Hilfe des Konfigurationsgerä-
tes (24),
[5b1] so dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der virtuellen Konfi-
gurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) geschaffen
wird,
[6a1] ‒ Erzeugen von zumindest einem veränderbaren virtuellen Geometrieele-
ment (86, 88) relativ zu der virtuellen Konfigurationsebene (74) mit
Hilfe des Konfigurationsgerätes (24),
[6b1] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) grafisch in das Ab-
bild (30) eingeblendet wird und
[6c1] aufgrund des eindeutigen Zusammenhangs zwischen der virtuellen
Konfigurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) in einer
eindeutigen und bestimmten Beziehung zu dem realen Raumbe-
reich (36) steht,
- 10 -
[71] ‒ Erzeugen eines Datensatzes, der eine Transformation des virtuellen
Geometrieelements (86, 88) in den Raumbereich (12) repräsentiert, mit
Hilfe des Konfigurationsgerätes (24), und
[8a1] ‒ Übertragen des Datensatzes von dem (24) an die Auswerteeinheit (20)
der Überwachungseinrichtung (10),
[8b1] wobei die Überwachungseinrichtung (10) dazu ausgebildet ist, den
Raumbereich (12) unter Verwendung des Datensatzes zu überwachen,
[8c1] wobei die Auswerteeinheit (20) die Lage und Ausdehnung des zumin-
dest einen virtuellen Geometrieelements (86, 88) als Überwachungsbe-
reich berücksichtigt.
An diesen Patentanspruch 1 schließen sich die auf diesen rückbezogenen Pa-
tentansprüche 2 bis 12 sowie die nebengeordneten Patentansprüche 13 und 14 ge-
mäß 1 an.
Der Patentanspruch 1 in der mit Hilfsantrag 2 verteidigten Fassung lautet mit einer
hinzugefügten Gliederung:
[11] Verfahren zum Konfigurieren einer Überwachungseinrichtung (10) zum
Überwachen eines realen Raumbereichs (36) unter Verwendung eines
Konfigurationsgerätes (24),
[2] wobei die Überwachungseinrichtung (10) zumindest eine Bildaufnahme-
einheit (16, 18) beinhaltet, die ein dreidimensionales Abbild (30) des
Raumbereichs (12) erzeugt,
[2a1] wobei das dreidimensionale Abbild ein Abbild des realen Raumbe-
reichs (36) ist, das zusätzlich zu einem zweidimensionalen Bild Entfer-
nungsinformationen zu einzelnen oder allen Objekten im realen Raumbe-
reich (36) beinhaltet,
[2b1] und wobei die Überwachungseinrichtung (10) eine Auswerteeinheit (20)
zum Auslösen einer Steuerfunktion beinhaltet,
mit den Schritten:
- 11 -
[3a] ‒ Aufnehmen und
[3b1] Anzeigen des dreidimensionalen Abbildes (30) des Raumbereichs (12)
auf einer Anzeige (28) des Konfigurationsgerätes (24),
[41] ‒ Bestimmen einer Vielzahl von Raumpunkten (46, 48, 50) in dem ange-
zeigten dreidimensionalen Abbild (30),
[5a1] ‒ Definieren einer virtuellen Konfigurationsebene (74) unter Verwendung
dieser Raumpunkte(46, 48, 50) mit Hilfe des Konfigurationsgerätes (24),
[5b1] so dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der virtuellen Konfi-
gurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) geschaffen
wird,
[6a1] ‒ Erzeugen von zumindest einem veränderbaren virtuellen Geometrieele-
ment (86, 88) relativ zu der virtuellen Konfigurationsebene (74) mit
Hilfe des Konfigurationsgerätes (24),
[6b1] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) grafisch in das Ab-
bild (30) eingeblendet wird und
[6c1] aufgrund des eindeutigen Zusammenhangs zwischen der virtuellen
Konfigurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) in einer
eindeutigen und bestimmten Beziehung zu dem realen Raumbe-
reich (36) steht,
[6d2] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) Seitenflächen (90) be-
sitzt, die senkrecht oder unter einem schrägen Winkel zu der virtuelle
Konfigurationsebene (74) stehen,
[71] ‒ Erzeugen eines Datensatzes, der eine Transformation des virtuellen
Geometrieelements (86, 88) in den Raumbereich (12) repräsentiert, mit
Hilfe des Konfigurationsgerätes (24), und
[8a1] ‒ Übertragen des Datensatzes von dem Konfigurationsgerät (24) an die
Auswerteeinheit (20) der Überwachungseinrichtung (10),
[8b1] wobei die Überwachungseinrichtung (10) dazu ausgebildet ist, den
Raumbereich (12) unter Verwendung des Datensatzes zu überwachen,
- 12 -
[8c1] wobei die Auswerteeinheit (20) die Lage und Ausdehnung des zumin-
dest einen virtuellen Geometrieelements (86, 88) als Überwachungsbe-
reich berücksichtigt.
An diesen Patentanspruch 1 schließen sich die auf diesen rückbezogenen Pa-
tentansprüche 2 bis 11 sowie die nebengeordneten Patentansprüche 12 und 13 ge-
mäß Hilfsantrag 2 an.
Der Patentanspruch 1 in der mit Hilfsantrag 3 verteidigten Fassung lautet mit einer
hinzugefügten Gliederung:
[11] Verfahren zum Konfigurieren einer Überwachungseinrichtung (10) zum
Überwachen eines realen Raumbereichs (36) unter Verwendung eines
Konfigurationsgerätes (24),
[2] wobei die Überwachungseinrichtung (10) zumindest eine Bildaufnahme-
einheit (16, 18) beinhaltet, die ein dreidimensionales Abbild (30) des
Raumbereichs (12) erzeugt,
[2a1] wobei das dreidimensionale Abbild ein Abbild des realen Raumbe-
reichs (36) ist, das zusätzlich zu einem zweidimensionalen Bild Entfer-
nungsinformationen zu einzelnen oder allen Objekten im realen Raumbe-
reich (36) beinhaltet,
[2b1] und wobei die Überwachungseinrichtung (10) eine Auswerteeinheit (20)
zum Auslösen einer Steuerfunktion beinhaltet,
mit den Schritten:
[3a] ‒ Aufnehmen und
[3b1] Anzeigen des dreidimensionalen Abbildes (30) des Raumbereichs (12)
auf einer Anzeige (28) des Konfigurationsgerätes (24),
[41] ‒ Bestimmen einer Vielzahl von Raumpunkten (46, 48, 50) in dem ange-
zeigten dreidimensionalen Abbild (30),
- 13 -
[5a1] ‒ Definieren einer virtuellen Konfigurationsebene (74) unter Verwendung
dieser Raumpunkte (46, 48, 50) mit Hilfe des Konfigurationsgerä-
tes (24),
[5b1] so dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der virtuellen Konfi-
gurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) geschaffen
wird,
[6a1] ‒ Erzeugen von zumindest einem veränderbaren virtuellen Geometrieele-
ment (86, 88) relativ zu der virtuellen Konfigurationsebene (74) mit Hilfe
des Konfigurationsgerätes (24),
[6b1] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) grafisch in das Ab-
bild (30) eingeblendet wird und
[6c1] aufgrund des eindeutigen Zusammenhangs zwischen der virtuellen
Konfigurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) in einer
eindeutigen und bestimmten Beziehung zu dem realen Raumbe-
reich (36) steht,
[6d2] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) Seitenflächen (90) be-
sitzt, die senkrecht oder unter einem schrägen Winkel zu der virtuelle
Konfigurationsebene (74) stehen
[6e3] und deren Winkellage und/oder Konturverlauf der Anwender para-
metrieren kann,
[71] ‒ Erzeugen eines Datensatzes, der eine Transformation des virtuellen
Geometrieelements (86, 88) in den Raumbereich (12) repräsentiert, mit
Hilfe des Konfigurationsgerätes (24), und
[8a1] ‒ Übertragen des Datensatzes von dem Konfigurationsgerät (24) an die
Auswerteeinheit (20) der Überwachungseinrichtung (10),
[8b1] wobei die Überwachungseinrichtung (10) dazu ausgebildet ist, den
Raumbereich (12) unter Verwendung des Datensatzes zu überwachen,
[8c1] wobei die Auswerteeinheit (20) die Lage und Ausdehnung des zumin-
dest einen virtuellen Geometrieelements (86, 88) als Überwachungsbe-
reich berücksichtigt.
- 14 -
An diesen Patentanspruch 1 schließen sich die auf diesen rückbezogenen Pa-
tentansprüche 2 bis 11 sowie die nebengeordneten Patentansprüche 12 und 13 ge-
mäß Hilfsantrag 3 an.
Der Patentanspruch 1 in der mit Hilfsantrag 4 verteidigten Fassung lautet mit einer
hinzugefügten Gliederung:
[11] Verfahren zum Konfigurieren einer Überwachungseinrichtung (10) zum
Überwachen eines realen Raumbereichs (36) unter Verwendung eines
Konfigurationsgerätes (24),
[2] wobei die Überwachungseinrichtung (10) zumindest eine Bildaufnahme-
einheit (16, 18) beinhaltet, die ein dreidimensionales Abbild (30) des
Raumbereichs (12) erzeugt,
[2a1] wobei das dreidimensionale Abbild ein Abbild des realen Raumbereichs
(36) ist, das zusätzlich zu einem zweidimensionalen Bild Entfernungsinfor-
mationen zu einzelnen oder allen Objekten im realen Raumbereich (36)
beinhaltet,
[2b1] und wobei die Überwachungseinrichtung (10) eine Auswerteeinheit (20)
zum Auslösen einer Steuerfunktion beinhaltet,
mit den Schritten:
[3a] – Aufnehmen und
[3b1] Anzeigen des dreidimensionalen Abbildes (30) des Raumbereichs (12)
auf einer Anzeige (28) des Konfigurationsgerätes (24),
[41] ‒ Bestimmen einer Vielzahl von Raumpunkten (46, 48, 50) in dem ange-
zeigten dreidimensionalen Abbild (30),
[5a1] ‒ Definieren einer virtuellen Konfigurationsebene (74) unter Verwendung
dieser Raumpunkte (46, 48, 50) mit Hilfe des Konfigurationsgerä-
tes (24),
[5b1] so dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der virtuellen Konfi-
gurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) geschaffen
wird,
- 15 -
[6a1] ‒ Erzeugen von zumindest einem veränderbaren virtuellen Geometrieele-
ment (86, 88) relativ zu der virtuellen Konfigurationsebene (74) mit Hilfe
des Konfigurationsgerätes (24),
[6b1] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) grafisch in das Ab-
bild (30) eingeblendet wird und
[6c1] aufgrund des eindeutigen Zusammenhangs zwischen der virtuellen
Konfigurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) in einer
eindeutigen und bestimmten Beziehung zu dem realen Raumbe-
reich (36) steht,
[6d2] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) Seitenflächen (90) be-
sitzt, die senkrecht oder unter einem schrägen Winkel zu der virtuelle
Konfigurationsebene (74) stehen,
[71] ‒ Erzeugen eines Datensatzes, der eine Transformation des virtuellen
Geometrieelements (86, 88) in den Raumbereich (12) repräsentiert, mit
Hilfe des Konfigurationsgerätes (24), und
[8a1] ‒ Übertragen des Datensatzes von dem Konfigurationsgerät (24) an die
Auswerteeinheit (20) der Überwachungseinrichtung (10),
[8b1] ‒ wobei die Überwachungseinrichtung (10) dazu ausgebildet ist, den
Raumbereich (12) unter Verwendung des Datensatzes zu überwachen,
[8c4] wobei die Auswerteeinheit (20) die Lage und Ausdehnung des zumin-
dest einen virtuellen Geometrieelements (86, 88) als Überwachungsbe-
reich, der einen virtuellen Zaun bildet, berücksichtigt,
[8d4] wobei die Auswerteeinheit (20) die Steuerfunktion auslöst, wenn ein Ob-
jekt den virtuellen Zaun durchbricht.
An diesen Patentanspruch 1 schließen sich die auf diesen rückbezogenen Pa-
tentansprüche 2 bis 11 sowie die nebengeordneten Patentansprüche 12 und 13 ge-
mäß Hilfsantrag 4 an.
- 16 -
Der Patentanspruch 1 in der mit Hilfsantrag 5 verteidigten Fassung lautet mit einer
hinzugefügten Gliederung (wobei die Änderungen gegenüber der erteilten Fassung
hervorgehoben sind):
[11] Verfahren zum Konfigurieren einer Überwachungseinrichtung (10) zum
Überwachen eines realen Raumbereichs (36) unter Verwendung eines
Konfigurationsgerätes (24),
[2] wobei die Überwachungseinrichtung (10) zumindest eine Bildaufnahme-
einheit (16, 18) beinhaltet, die ein dreidimensionales Abbild (30) des
Raumbereichs (12) erzeugt,
[2a1] wobei das dreidimensionale Abbild ein Abbild des realen Raumbe-
reichs (36) ist, das zusätzlich zu einem zweidimensionalen Bild Entfer-
nungsinformationen zu einzelnen oder allen Objekten im realen Raumbe-
reich (36) beinhaltet,
[2b1] und wobei die Überwachungseinrichtung (10) eine Auswerteeinheit (20)
zum Auslösen einer Steuerfunktion beinhaltet,
mit den Schritten:
[3a] – Aufnehmen und
[3b1] Anzeigen des dreidimensionalen Abbildes (30) des Raumbereichs (12)
auf einer Anzeige (28) des Konfigurationsgerätes (24),
[41] ‒ Bestimmen einer Vielzahl von Raumpunkten (46, 48, 50) in dem ange-
zeigten dreidimensionalen Abbild (30),
[5a1] ‒ Definieren einer virtuellen Konfigurationsebene (74) unter Verwendung
der dieser Raumpunkte (46, 48, 50) mit Hilfe des Konfigurationsgerä-
tes (24),
[5b1] so dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der virtuellen Konfi-
gurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) geschaffen
wird,
[6a1] ‒ Erzeugen von zumindest einem veränderbaren virtuellen Geometrieele-
ment (86, 88) relativ zu der virtuellen Konfigurationsebene (74) mit Hilfe
des Konfigurationsgerätes (24),
- 17 -
[6b1] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) grafisch in das Ab-
bild (30) eingeblendet wird und
[6c1] aufgrund des eindeutigen Zusammenhangs zwischen der virtuellen
Konfigurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) in einer
eindeutigen und bestimmten Beziehung zu dem realen Raumbe-
reich (36) steht,
[6d2] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) Seitenflächen (90) be-
sitzt, die senkrecht oder unter einem schrägen Winkel zu der virtuelle
Konfigurationsebene (74) stehen,
[71] ‒ Erzeugen eines Datensatzes, der eine Transformation des virtuellen
Geometrieelements (86, 88) in den Raumbereich (12) repräsentiert, mit
Hilfe des Konfigurationsgerätes (24), und
[8a1] ‒ Übertragen des Datensatzes von dem Konfigurationsgerät (24) an die
Auswerteeinheit (20) der Überwachungseinrichtung (10),
[8b1] wobei die Überwachungseinrichtung (10) dazu ausgebildet ist, den
Raumbereich (12) unter Verwendung des Datensatzes zu überwachen,
[8c1] wobei die Auswerteeinheit (20) die Lage und Ausdehnung des zumin-
dest einen virtuellen Geometrieelements (86, 88) als Überwachungsbe-
reich berücksichtigt,
[8d5] wobei der Datensatz einen Teil (38, 40) des Raumbereichs (12) defi-
niert, der mit dem virtuellen Geometrieelement (46, 48, 50) korrespon-
diert, und
[95] wobei anschließend ein Funktionstest erfolgt, indem ein Objekt (42) in den
Teil (38) des Raumbereichs eingeführt wird, wobei ein Liveabbild des Ob-
jekts (42) beim Einführen in den Teil (38) aufgenommen und archiviert
wird.
An diesen Patentanspruch 1 schließen sich die auf diesen rückbezogenen Pa-
tentansprüche 2 bis 10 gemäß Hilfsantrag 5 an.
- 18 -
Der nebengeordnete Patentanspruch 11 nach Hilfsantrag 5 lautet:
11. Computerprogramm mit Programmcode, der dazu ausgebildet ist, ein Ver-
fahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10 durchzuführen, wenn das Com-
puterprogramm auf einem Computer ausgeführt wird.
Der nebengeordnete Patentanspruch 12 in der mit Hilfsantrag 5 verteidigten Fas-
sung lautet (wobei die Änderungen gegenüber der erteilten Fassung hervorgehoben
sind):
12. Überwachungseinrichtung zum Überwachen eines realen Raumbe-
reichs (12), mit zumindest einer Bildaufnahmeeinheit (16, 18) zum Erzeu-
gen eines dreidimensionalen Abbildes (30) des Raumbereichs, mit einer
Auswerteeinheit (20) zum Auslösen einer Steuerfunktion in Abhängigkeit
von dem Abbild (30), wobei das dreidimensionale Abbild ein Abbild des
realen Raumbereichs (36) ist, das zusätzlich zu einem zweidimensionalen
Bild Entfernungsinformationen zu einzelnen oder allen Objekten im realen
Raumbereich (36) beinhaltet, und mit einem Konfigurationsgerät (24) zum
Konfigurieren der Auswerteeinheit (20), wobei das Konfigurationsgerät (24)
Folgendes beinhaltet:
‒ eine Anzeige (28) zum Anzeigen des dreidimensionalen Abbildes des
Raumbereichs (30),
‒ ein erstes Konfigurationselement (68) zum Bestimmen einer Vielzahl
von Raumpunkten (46, 48, 50) in dem angezeigten dreidimensionalen
Abbild (30),
‒ ein zweites Konfigurationselement (72) zum Definieren einer virtuellen
Konfigurationsebene (74) unter Verwendung der dieser Raumpunkte
(46, 48, 50), so dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen der vir-
tuellen Konfigurationsebene (74) und dem realen Raumbereich (36) ge-
schaffen wird,
- 19 -
‒ ein drittes Konfigurationselement (84) zum Erzeugen von zumindest ei-
nem veränderbaren virtuellen Geometrieelement (86, 88) relativ zu der
virtuellen Konfigurationsebene (74), wobei das dritte Konfigurationsele-
ment (84) dazu ausgebildet ist, das veränderbare virtuelle Geometrie-
element (86, 88) in das Abbild (30) grafisch einzublenden, wobei das
virtuelle Geometrieelement (86, 88) aufgrund des eindeutigen Zusam-
menhangs zwischen der virtuellen Konfigurationsebene (74) und dem
realen Raumbereich (36) in einer eindeutigen und bestimmten Bezie-
hung zu dem realen Raumbereich (36) steht, wobei das virtuelle Geo-
metrieelement (86, 88) Seitenflächen (90) besitzt, die senkrecht oder
unter einem schrägen Winkel zu der virtuelle Konfigurationsebene (74)
stehen,
‒ ein viertes Konfigurationselement (92) zum Erzeugen eines Datensat-
zes, der eine Transformation des virtuellen Geometrieelements (86, 88)
in den Raumbereich repräsentiert, und
‒ eine Kommunikationsschnittstelle (29) zum Übertragen des Datensat-
zes von dem Konfigurationsgerät (24) an die Auswerteeinheit (20), wo-
bei die Auswerteeinheit (20) dazu ausgebildet ist, den Raumbe-
reich (12) unter Verwendung des Datensatzes zu überwachen, wobei
die Auswerteeinheit (20) die Lage und Ausdehnung des zumindest ei-
nen virtuellen Geometrieelements (86, 88) als Überwachungsbereich
berücksichtigt, wobei der Datensatz einen Teil (38, 40) des Raumbe-
reichs (12) definiert, der mit dem virtuellen Geometrieelement
(46, 48. 50) korrespondiert, und wobei die Kommunikationsschnitt-
stelle (29) eingerichtet ist, ein Signal an das Konfigurationsgerät (24) zu
übertragen, sobald die Auswerteeinheit eine Verletzung des Überwa-
chungsbereichs detektiert, wenn ein Funktionstest erfolgt, indem ein
Objekt (42) in den Teil (38) des Raumbereichs eingeführt wird, wobei
ein Liveabbild des Objekts (42) beim Einführen in den Teil (38) aufge-
nommen und archiviert wird.
- 20 -
Bezüglich des Wortlauts der nicht aufgeführten Patentansprüche nach obigen Hilfs-
anträgen 1 bis 5 sowie dem weiteren Hilfsantrag 6 wird auf den Akteninhalt verwie-
sen.
II.
1. Die Beschwerde der Einsprechenden ist insgesamt zulässig, aber nur teil-
weise begründet.
Die Beschwerde führt zur beschränkten Aufrechterhaltung des Patents gemäß Hilfs-
antrag 5.
2. Das Streitpatent betrifft ein Verfahren zum Konfigurieren einer Überwa-
chungseinrichtung zum Überwachen eines Raumbereichs, insbesondere zum feh-
lersicheren Überwachen des Arbeitsbereichs einer automatisiert arbeitenden Ma-
schine oder Anlage, sowie ferner ein Computerprogramm mit Programmcode, um
ein derartiges Verfahren durchzuführen, und eine entsprechende Überwachungs-
einrichtung.
2.1 Nach den Ausführungen in der Streitpatentschrift werden die Arbeitsbereiche
von automatisiert arbeitenden Maschinen oder Anlagen zum Schutz vor Unfällen
klassischerweise mit mechanischen Absperrungen wie Schutzzäunen oder Schutz-
türen und/oder mit Lichtschranken, Lichtgittern, Laserscannern und dergleichen ab-
gesichert. Sobald eine Person oder ein Gegenstand die Absperrung durchbreche,
werde die Maschine oder Anlage stillgesetzt oder anderweitig in einen gefahrlosen
Zustand gebracht. Bei komplexen Maschinen und Anlagen könne der Aufwand für
eine solche Absicherung sehr hoch werden. Lichtschranken, Lichtgitter und derglei-
chen müssten sehr genau ausgerichtet und montiert werden. Außerdem könnten
- 21 -
sie jeweils nur einen geraden Flächenabschnitt zwischen Lichtsender und Licht-
empfänger überwachen, so dass eine Vielzahl von Lichtschranken, Lichtgittern und
dergleichen benötigt werde, um einen komplexen Arbeitsbereich rundherum abzu-
sichern. Darüber hinaus böten mechanische Absperrungen und herkömmliche
Lichtschranken, Lichtgitter und dergleichen nur eine begrenzte Flexibilität, so dass
die Anpassung der Überwachungs- und Schutzräume an wechselnde Arbeitsumge-
bungen aufwändig sei.
Die Beschreibung des Streitpatents setzt sich mit verschiedenen Entgegenhaltun-
gen aus dem Stand der Technik auseinander. Danach gebe es bereits Vorschläge,
die Arbeitsräume von Gefahr bringenden Maschinen und Anlagen mit Hilfe von Ka-
meras und modernen Methoden der Bildverarbeitung abzusichern. Diesen Überwa-
chungseinrichtungen sei gemeinsam, dass sie versuchten, ein dreidimensionales
Abbild des überwachten Raumbereichs aufzunehmen, um in Abhängigkeit davon
zu entscheiden, ob die Maschine oder Anlage stillgesetzt werden müsse. Der Begriff
„dreidimensionales Abbild“ bezeichne ein Abbild des Raumbereichs, das zusätzlich
zu dem eigentlichen (zweidimensionalen) Bild noch Entfernungsinformationen zu
einzelnen oder allen Objekten im Raumbereich beinhalte.
Derartige Überwachungseinrichtungen benötigten nur einen geringen Installations-
und Montageaufwand, da sie den Raumbereich von einer zentralen Stelle aus be-
obachten könnten. Sie seien zudem sehr flexibel, da die einzelnen Überwachungs-
bereiche frei definiert werden könnten. Grundsätzlich könnten beliebig gekrümmte
Verläufe und Konturen innerhalb des dreidimensionalen Abbildes als „virtuelle
Schutzzäune“ oder „virtuelle Schutzräume“ definiert werden. Sobald ein Objekt in
den virtuellen Schutzraum eindringe oder einen virtuellen Schutzzaun durchbreche,
werde eine Sicherheitsfunktion ausgelöst, wie das von der Absicherung mit Schutz-
türen, Lichtschranken, Lichtgittern und dergleichen bekannt sei.
- 22 -
Die hohe Flexibilität aufgrund der virtuellen Schutzbereiche bereite andererseits
Schwierigkeiten beim Einrichten und Konfigurieren der Überwachungseinrichtung
an einer Maschine oder Anlage. Bei der Montage eines Schutzzauns oder eines
Lichtgitters an einer Maschine oder Anlage sei der Verlauf des Schutzbereichs auf-
grund der mechanischen Anordnung der Absperrungen ohne weiteres erkennbar.
Dies gelte jedoch nicht bei den Überwachungseinrichtungen mit virtuellen Schutz-
räumen.
Andererseits sei die Lage und der genaue Verlauf der virtuellen Schutzräume eine
sicherheitsrelevante Eigenschaft, es müsse also sichergestellt sein, dass ein vorge-
sehener virtueller Schutzraum in der Realität auch exakt dort verlaufe, wo er verlau-
fen solle. Es müsse außerdem sichergestellt sein, dass in dem virtuellen Schutz-
zaun keine Lücken vorhanden seien, was aufgrund der hohen Gestaltungsfreiheit
und Flexibilität der virtuellen Schutzräume schwierig sei.
2.2 Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Ver-
fahren zum Konfigurieren einer Überwachungseinrichtung zum Überwachen eines
Raumbereichs, insbesondere zum Überwachen des Arbeitsbereichs einer automa-
tisiert arbeitenden Maschine oder Anlage, anzugeben, mit dem sich Überwachungs-
bereiche möglichst einfach und vor allem fehlersicher konfigurieren lassen.
2.3 Der mit der Lösung dieser Aufgabe befasste Fachmann ist ein Ingenieur oder
Master für Elektro- und Informationstechnik von einer Fachhochschule bzw. einer
Hochschule für angewandte Wissenschaften, der über besondere Kenntnisse und
mehrjährige Berufserfahrung bei der Konstruktion und Entwicklung von Sicherheits-
systemen zur Absicherung von Gefahrenbereichen verfügt.
2.4 Die oben genannte, dem Patent zugrundeliegende Aufgabe soll durch ein
Verfahren zum Konfigurieren einer Überwachungseinrichtung mit den Merkmalen
gemäß Patentanspruch 1 gelöst werden.
- 23 -
Die nachfolgend wiedergegebene Figur 1 der Patentschrift zeigt eine Überwa-
chungseinrichtung, die mit dem erfindungsgemäßen Verfahren konfiguriert wird.
(Patentschrift, Fig. 1)
2.5 Hinsichtlich des Verständnisses der Lehre aus Patentanspruch 1 sind fol-
gende Erläuterungen notwendig:
a) Nach Merkmal [1] soll mit dem Verfahren eine Überwachungseinrichtung
zum Überwachen eines Raumbereichs konfiguriert werden.
Die Patentschrift erläutert den Ausdruck „konfigurieren“ nicht näher. Unter Zugrun-
delegung des fachmännischen Verständnisses ist im vorliegenden Fall darunter ein
Vorgang zu verstehen, bei dem die Betriebsparameter der Überwachungseinrich-
tung an die Randbedingungen eines zu überwachenden Raumbereichs voreinge-
- 24 -
stellt oder geändert werden. Der Patentschrift entnimmt der Fachmann in den Ab-
sätzen [0011] und [0028], dass die Konfiguration nur vor der Inbetriebnahme und
nicht während des Betriebs der Überwachungseinrichtung möglich ist.
Auch der Begriff „Raumbereich“ ist in der Patentschrift nicht abschließend definiert.
Nach Absatz [0001] kann der Raumbereich ein Arbeitsbereich einer „automatisiert
arbeitenden Maschine oder Anlage“ sein. Auch beinhaltet der Raumbereich ein-
zelne oder mehrere Objekte, wobei Objekte in den Raumbereich eindringen können,
so die Absätze [0010] und [0011] der Patentschrift. Danach stellt der Raumbereich
für den Fachmann im vorliegenden Zusammenhang einen sich in drei Dimensionen
erstreckenden, feststehenden – und realen – Raum dar, in dem sich beliebige Ob-
jekte stationär oder instationär befinden können.
b) Merkmal [2] legt fest, dass die Überwachungseinrichtung zumindest eine
Bildaufnahmeeinheit beinhaltet, die ein dreidimensionales Abbild des Raumbe-
reichs erzeugt.
Nach Absatz [0010] der Patentschrift ist ein „dreidimensionales Abbild“ als ein Ab-
bild des Raumbereichs definiert, das zusätzlich zu dem eigentlichen (zweidimen-
sionalen) Bild noch Entfernungsinformationen zu einzelnen oder allen Objekten im
Raumbereich beinhaltet.
Damit muss die Bildaufnahmeeinheit in der Lage sein, nicht nur Bilder zu erzeugen,
sondern erfassten Punkten auch Raumkoordinaten zuzuweisen.
Das Patent erwähnt in den Absätzen [0010], [0058] und [0059], dass die Erzeugung
des dreidimensionalen Abbilds beispielsweise durch zwei oder drei an unterschied-
lichen Stellen aufgestellte Kameras, oder mit Hilfe von Laufzeitmessverfahren erfol-
gen kann. In den Abs. [0005] bis [0009] nennt die Patentschrift druckschriftlichen
Stand der Technik, aus dem u. a. solche Bildverarbeitung hervorgeht. Für den Fach-
- 25 -
mann dürfte zum Anmeldetag jedenfalls bekannt gewesen sein, dass die „Bildauf-
nahmeeinheit“ mehr als nur eine einzelne Kamera umfassen muss, deren Bilder mit
einer geeigneten Hard- und Software derart weiterverarbeitet werden, dass daraus
ein „dreidimensionales Abbild des Raumbereichs“ entsteht.
Der Fachmann versteht die Bildaufnahmeeinheit nach Merkmal [2] also als Kom-
plettlösung, die insoweit vorkalibriert (insbesondere hinsichtlich der Abstimmung der
zwei oder mehr Kameras) und für sich gesehen sofort einsatzbereit ist, und nur noch
konfiguriert, also an die jeweiligen Randbedingungen des Einsatzortes, bzw. des
Raumbereiches angepasst werden muss, wie dies die Merkmale [3a] bis [5] fordern.
c) Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Überwachungseinrichtung, die
nach Merkmal [8] dazu ausgebildet sein muss, den realen Raumbereich zu überwa-
chen. Somit muss zumindest die Überwachungseinrichtung (nicht notwendiger-
weise die Bildaufnahmeeinheit nach Merkmal [2]) in der Lage sein, in dem zu über-
wachenden realen Raum Veränderungen zeitlich zu „beobachten“.
d) Das dreidimensionale Abbild des Raumbereichs wird nach Merkmal [3a] auf-
genommen, und entsprechend Merkmal [3b] angezeigt. Dabei lässt der erteilte Pa-
tentanspruch 1 offen, wie und wo die Anzeige erfolgt. Laut Absatz [0063] der Pa-
tentschrift kann es sich hierbei um eine Anzeige eines „herkömmlichen PC“ handeln,
worunter der Fachmann in Übereinstimmung mit der Figur 1 (Bezugszeichen 30)
einen PC-Bildschirm versteht.
Fig. 3 des Patents, die eine erfindungsgemäße Bildschirmanzeige (Abs. [0053])
bzw. Bildschirmansicht (Abs. [0073]) eines dreidimensionalen Abbildes des Raum-
bereichs zeigt, ist zu entnehmen, dass das Anzeigen des dreidimensionalen Abbil-
des des Raumbereichs in einer perspektivischen Darstellung des aufgenommenen
dreidimensionalen Raumbereichs auf der zweidimensionalen Bildschirmoberfläche
- 26 -
bestehen kann. Das Patent äußert sich nicht dazu, wie diese perspektivische Dar-
stellung gewonnen werden soll. Insofern ist vom Patent nicht ausgeschlossen, bei
Verwendung zweier Kameras (16, 18) zum Aufnehmen des Abbildes des dreidi-
mensionalen Raumbereichs eines der Kamerabilder für die Anzeige gemäß Merk-
mal 3b zu verwenden.
e) Bei dem Verfahrensschritt nach Merkmal [4] wird einer Vielzahl von Raum-
punkten in dem dreidimensionalen Abbild bestimmt.
Dem Absatz [0020] der Patentschrift entnimmt der Fachmann, dass zuerst die
Raumpunkte in dem realen Raumbereich festgelegt werden müssen. Beispiels-
weise kann dies durch das Platzieren von Setupmarken in dem Raumbereich ge-
schehen, wie dies z. B. in Patentanspruch 2 vorgeschlagen wird.
Anschließend werden sämtliche Raumpunkte auf das dreidimensionale Abbild über-
tragen, wobei der Fachmann davon ausgeht, dass dies mittels der Bildaufnahme-
einheit geschieht. Aus der Vielzahl von Raumpunkten werden z. B. automatisch, wie
in Patentanspruch 3 angegeben, bestimmte Raumpunkte ausgewählt. Im Fall der
automatischen Auswahl, die in Abs. [0075] der Patentschrift beschrieben ist, wer-
den zunächst mit Hilfe eines geeigneten Bildverarbeitungsalgorithmus bekannte
Muster von Setupmarken in dem Abbild gesucht. Wenn der Algorithmus eine Setup-
marke erkannt hat, wird sie in der visuellen Darstellung des Abbildes mit einem
Symbol markiert, so dass der Anmelder erkennen kann, ob der Algorithmus die
„richtigen“ Setupmarken erkannt hat und deren Position richtig bestimmt hat.
Alternativ oder ergänzend hierzu kann das Verfahren grundsätzlich auch mit sog.
„natürlichen“ Setupmarken, also auf Basis von vorhandenen Objektpunkten, durch-
geführt werden (Abs. [0075] der Patentschrift).
- 27 -
f) Nach Merkmal [5] soll mittels dieser Raumpunkte eine Ebene definiert
werden. Aufgrund mathematischer Gesetzmäßigkeit ergibt sich für den Fachmann
zwangsläufig, dass mindestens drei Raumpunkte, die nicht auf einer Geraden lie-
gen dürfen, ausgewählt sein müssen, um daraus eine Ebene eindeutig definieren
zu können. Auch wenn das Patent dies erst in Unteranspruch 5 fordert, so handelt
es sich aus fachmännischer Sicht hierbei um eine Notwendigkeit, die sich aus Merk-
mal [5] implizit ergibt.
g) Merkmal [6a] fordert, dass zumindest ein veränderbares Geometrieelement
relativ zu der Konfigurationsebene erzeugt wird.
In Absatz [0020] der Patentschrift wird dazu angegeben, dass Überwachungsberei-
che in Form von veränderbaren Geometrieelementen virtuell definiert werden. Da
die Geometrieelemente relativ zu der Konfigurationsebene erzeugt werden, stehen
sie in einer eindeutigen und bestimmten Beziehung zu dem realen Raumbereich;
das bedeutet, dass die virtuellen Geometrieelemente, also die Überwachungsberei-
che, gewissermaßen in den realen Raumbereich projiziert werden.
Die Erzeugung der virtuellen Geometrieelemente setzt einen aktiven Eingriff des
Anwenders voraus, denn dieser bestimmt die Geometrieelemente, so Absatz [0081]
der Patentschrift. Beispielsweise werden die virtuellen Geometrieelemente entwe-
der vom Anwender grafisch mit Hilfe einer Maus in einem Echtbild erzeugt, oder als
vorbereitete Geometrieelemente in einer Bibliothek zur Verfügung gestellt, aus der
der Anwender geeignete Geometrieelemente auswählen und parametrieren – also
mit Größenwerten versehen – kann; Absatz [0082] der Patentschrift.
h) Das Geometrieelement wird nach Merkmal [6b] in das Abbild eingeblendet.
- 28 -
Der – im Patent nicht näher definierte – Begriff „einblenden“ bedeutet im allgemei-
nen Sprachgebrauch, dass einem Betrachter eine zusätzliche Information in einem
von dem Betrachter betrachteten Bereich sichtbar gemacht wird. Dieses Verständ-
nis liegt auch dem Patent zugrunde: In dem Ausführungsbeispiel nach den Figu-
ren 3 und 4 der Patentschrift wird das Abbild auf der Benutzeroberfläche des PC-
Bildschirms eingeblendet, also angezeigt.
i) Die Verfahrensschritte nach den Merkmalen [7] und [8] betreffen die Erzeu-
gung eines Datensatzes, der eine Transformation des Geometrieelements in den
Raumbereich repräsentiert, und die anschließende Übertragung dieses Datensat-
zes an die Überwachungseinrichtung.
Nach dem in der Patentschrift in Fig. 3 bis 5 dargestellten und in den Absät-
zen [0056] bis [0091] beschriebenen Ausführungsbeispiel des Verfahrens und der
Überwachungseinrichtung, ist unter „Erzeugung eines Datensatzes“ das Abspei-
chern der Positionen der Geometrieelemente in einem Konfigurationsdatensatz zu
verstehen (Abs. [0086]), so dass die Überwachungseinrichtung Lage und Ausdeh-
nung der Geometrieelemente als Überwachungsbereich berücksichtigt
(Abs. [0087]). Die Übertragung des Konfigurationsdatensatzes erfolgt von einem
Konfigurationsgerät an die Auswerteeinheit (Abs. [0091]), wobei das Konfigura-
tionsgerät in die Auswerteeinheit integriert sein kann, so dass die Kommunikations-
schnittstelle zwischen der Auswerteeinheit und dem Konfigurationsgerät in diesem
Fall lediglich eine interne Schnittstelle zwischen den beiden Funktionseinheiten, bei-
spielsweise eine Softwareschnittstelle sein kann (Abs. [0063]).
Diese das Ausführungsbeispiel betreffenden Angaben beschränken zwar nicht den
Patentanspruch, zeigen aber, dass das „Übertragen des Datensatzes“ nach Merk-
mal [8] jedenfalls nicht mehr als eine Softwareschnittstelle umfassen muss.
- 29 -
Im Ergebnis besagen die Merkmale [7] und [8] also nicht mehr, als dass das in den
Merkmalen [6a] und [6b] erzeugte (virtuelle) Geometrieelement so abgespeichert
wird, dass es in der Überwachungseinrichtung als Überwachungsbereich für den
Überwachungsvorgang eingesetzt wird.
3. Die Erfindung ist im Patent so deutlich und vollständig offenbart, dass ein
Fachmann sie ausführen kann.
Das von der Beschwerdeführerin als nicht ausführbar offenbart bezeichnete Anzei-
gen des dreidimensionalen Abbildes des Raumbereichs gemäß Merkmal 3b kann,
wie sich aus Fig. 3 in Verbindung mit der zugehörigen Beschreibung ergibt, in der
Anzeige einer perspektivischen Darstellung des dreidimensionalen Raumbereichs
auf einem PC-Bildschirm bestehen. Eine solche perspektivische Darstellung kann
ohne erfinderisches Zutun in Form eines Fotos mit einer Kamera aufgenommen
werden.
4. Der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 ist nicht neu.
Der Gegenstand nach Patentanspruch 1 ist aus der Veröffentlichung
US 2004/0045339 A1 (D1) bekannt.
Die D1 betrifft ein räumliches Türüberwachungssystem (Titel: „Stereo Door
System“). Die nachfolgend wiedergegebene Figur 1 der D1 zeigt ein Einsatzbeispiel
eines derartigen Türüberwachungssystems:
- 30 -
(D1 Fig. 1)
a) Dieses räumliche Türüberwachungssystem (Abs. [0012]: „stereo door sensor
(SDS)“) überwacht den Bereich auf einer oder beiden Seiten der Tür (Abs. [0012]:
„to monitor the area on one or two sides of a door“), also einen Eingangs- und/oder
Ausgangsbereich (Abs. [0029], Fig. 1: „incoming area 14“, „outgoing area“), mittels
einer Überwachungseinrichtung (Abs. [0010]: „automatic door controlled by signals
from a stereo vision system“, Fig. 1). Während der Installation wird das System kon-
figuriert (Abs. [0016]: „The present invention also features easy installation and set
up […]. SDS involves only a one-time installation setup“); somit offenbart D1 das
Merkmal [1].
b) Aus D1 ist auch das Merkmal [2] bekannt.
Das Türüberwachungssystem weist mehrere räumliche Kameras auf, die über der
Tür montiert sind, und nach unten auf den Eingangsbereich gerichtet sind (Abs.
[0029]: „a set of stereo cameras 10 mounted on the top of a doorframe 12 looking
- 31 -
downward and outward towards the incoming area 14“, Fig. 1), und die als fertig
voreingestellte Bildaufnahmeeinheit fungieren, die ein dreidimensionales Abbild des
Raumbereichs („field of view“) erzeugt (Abs. [0011]: „a factory calibrated stereo
system that provides 3D coordinates of points in the field of view“, Abs. [0012]:
„stereo imaging based vision system to monitor the area on one or two sides of a
door“, Abs. [0036]: „The cameras used in the illustrative embodiment have fixed-
focus lenses that cannot be modified; therefore these parameters can be computed
and preset at the factory“, Abs. [0019]: „stereoscopic images“). In Zusammenhang
mit Figur 6 werden diese räumlichen Kameras zusammenfassend als eine Raum-
bildaufnahmeeinheit bezeichnet, die räumliche Bilder von dem überwachten Ge-
schehen im Eingangsbereich der Tür aufnimmt (Abs. [0066]: „stereo image acquisi-
tion device 60, […] that acquires stereo images of a monitored scene is fixed and
aimed at […] the incoming area in proximity to a door“).
c) Aus der D1 sind auch die Merkmale [3a], [3b], [6a] und [6b] bekannt.
Während der Konfiguration („installation“) werden zu überwachende räumliche Be-
reiche (Abs. [0043]: „Regions of interest“, „3D spaces of interest“) innerhalb des ge-
samten Raumbereichs („field of view“) festgelegt, in dem zuerst der Raumbereich
(„field of view“) mittels der Bildaufnahmeeinheit aufgenommen und angezeigt wird,
und anschließend mittels eines graphischen Überlagerungsprogramms die zu über-
wachende räumliche Bereiche manuell festgelegt werden (Abs. [0043]: „Regions of
interest are also set up manually at the location of the installation. This involves
capturing the image from the reference camera (camera that the stereo coordinate
system is tied to), rectifying it, displaying it and then using a graphics overlay tool to
specify the zones to be monitored. Multiple zones can be pre-selected to allow for
different run-time algorithms to run in each of the zones. The multiple zones typically
include particular 3D spaces of interest“).
- 32 -
Wie in Abs. [0043] der D1 angegeben, erfolgt das Anzeigen des dreidimensionalen
Abbildes des Raumbereichs (Merkmal 3b) dadurch, dass ein mit einer der beiden
Stereo-Kameras 10 („reference camera“) aufgenommenes Bild rektifiziert und an-
gezeigt wird. Damit erfolgt eine perspektivische Darstellung des dreidimensionalen
Raumbereichs wie auch im Fall des erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels,
vergl. Fig. 3 des Patents.
d) Die D1 offenbart auch die Merkmale [4] und [5].
Für die Konfiguration des aus D1 bekannten Systems wird das räumliche Koordina-
tensystem, das in der Kamera hinterlegt ist, mit Koordinaten der realen Umgebung
abgeglichen, in dem in der realen Umgebung Kalibriermarken, die als Raumpunkte
fungieren, ausgelegt werden, und daraus eine Grundebene im Kamerasystem fest-
gelegt, also definiert wird (Abs. [0011]: „At installation time the plane of the ground
is calibrated relative to the camera“ i. V. m. Abs. [0042]: „Ground plane calibration
is performed at the location of the installation. Calibration targets are laid out in the
floor to compute the relationship between the stereo coordinate system attached to
the reference camera and the world or scene coordinates system attached to the
ground plane“).
Diese Grundebene („ground plane“) stellt eine Konfigurationsebene nach Merk-
mal [5] dar.
e) Auch die Merkmale [7] und [8] gehen aus der D1 hervor.
Nach D1 werden das in der Kamera hinterlegte dreidimensionale Koordinaten-
system und das Koordinatensystem der realen Umgebung miteinander abgegli-
chen, so dass die Konfigurationsparameter des realen Koordinatensystems von
dem System akzeptiert werden (Abs. [0018]: „features calibrated 3D system
whereby SDS is calibrated in real world units. […] is thereby able to accept setup
- 33 -
parameters and triggers based on real world heights and distances“, Unterstreichun-
gen hinzugefügt). Dies impliziert, dass auch die Daten des als Geometrieelement
fungierenden, manuell ausgewählten Überwachungsbereiche („Regions of interest
are also set up manually“, „zones to be monitored“) in den Raumbereich transfor-
miert werden („triggers based on real world heights and distances“).
Unter Verwendung dieser Daten überwacht das räumliche Türüberwachungs-
system („stereo door sensor (SDS)“) den Raumbereich (Abs. [0043]: „Multiple zo-
nes can be pre-selected to allow for different run-time algorithms to run in each of
the zones. The multiple zones typically include particular 3D spaces of interest. Fil-
tering is performed to eliminate features outside of the zones being monitored“
i. V. m. Abs. [0056]: „Any points masked out by the regions of interest that were
setup during installation are ignored. Since a 3D coordinate system is first attached
to the ground plane, it is assumed that the surface normal of this plane is the z-axis.
This allows the selection of an arbitrary origin, x-axis, and y-axis.“).
Auch wenn die D1 nicht ausdrücklich angibt, dass die Daten der manuell ausge-
wählten Überwachungsbereiche („regions of interest“) an die Überwachungseinrich-
tung („stereo door sensor (SDS)“) übertragen werden, so impliziert dies die Angabe
in D1, wonach die Konfigurationsparameter von dem System akzeptiert werden
(Abs. [0018]: „able to accept setup parameters“).
5. Der Gegenstand des mit Hilfsantrag 1 verteidigten Patentanspruchs 1 ist
nicht neu.
5.1 Einige der neu aufgenommenen Merkmale bedürfen näherer Erläuterung.
a) Die in Merkmal [11] neu aufgenommenen Angabe, dass es sich bei dem
Raumbereich um einen realen Raumbereich handelt, führt zu keinem anderen Ver-
ständnis, als es der Fachmann dem Begriff „Raumbereich“ bereits in der erteilten
- 34 -
Fassung zugrunde gelegt hat (vgl. obige Ausführung zum Verständnis des Merk-
mals [1]).
b) Weiter soll nach Merkmal [11] ein Konfigurationsgerät zum Konfigurieren des
Überwachungsgeräts verwendet werden.
Nach Abs [0017] der Patentschrift dient das Konfigurationsgerät zum Konfigurieren
einer Auswerteeinheit zum Auslösen einer Steuerfunktion in Abhängigkeit von dem
Abbild, und beinhaltet
– eine Anzeige zum Anzeigen des dreidimensionalen Abbildes des Raumbereichs,
– ein erstes Konfigurationselement zum Bestimmen einer Vielzahl von Raumpunk-
ten in dem dreidimensionalen Abbild,
– ein zweites Konfigurationselement zum Definieren einer Konfigurationsebene un-
ter Verwendung der Raumpunkte,
– ein drittes Konfigurationselement zum Erzeugen von zumindest einem veränder-
baren Geometrieelement relativ zu der Konfigurationsebene, wobei das dritte Kon-
figurationselement dazu ausgebildet ist, das veränderbare Geometrieelement in das
Abbild einzublenden,
– ein viertes Konfigurationselement zum Erzeugen eines Datensatzes, der eine
Transformation des Geometrieelements in den Raumbereich repräsentiert, und
– eine Kommunikationsschnittstelle zum Übertragen des Datensatzes an die Aus-
werteeinheit, wobei die Auswerteeinheit dazu ausgebildet ist, den Raumbereich un-
ter Verwendung des Datensatzes zu überwachen.
Gemäß Abs. [0063] der Patentschrift kann das Konfigurationsgerät nach einem
ersten Ausführungsbeispiel einen herkömmlichen PC mit einer Anzeige beinhalten,
oder nach einem anderen Ausführungsbeispiel in die Auswerteeinheit integriert
sein.
- 35 -
Während der Konfiguration der Überwachungsbereiche muss das Konfigurations-
gerät nicht mit der Bildaufnahmeeinheit verbunden sein (Abs. [0019] der Patent-
schrift).
c) Das neu hinzugefügte Merkmal [2a1] fordert, dass das dreidimensionale Ab-
bild ein Abbild des realen Raumbereichs ist, das zusätzlich zu einem zweidimen-
sionalen Bild Entfernungsinformationen zu einzelnen oder allen Objekten im realen
Raumbereich beinhaltet.
Dieses Merkmal [2a1] führt zu keinem anderen Verständnis, als es der Fachmann
bereits im Merkmal [2] dem Ausdruck „dreidimensionales Abbild“ zugrunde gelegt
hat (vgl. obige Ausführung zum Verständnis des Merkmals [2]).
d) Nach dem ebenfalls neu hinzugefügten Merkmal [2b1] muss die Überwa-
chungseinrichtung eine Auswerteeinheit zum Auslösen einer Steuerfunktion bein-
halten.
Das Auslösen einer Steuerfunktion bewirkt die Auswerteeinheit in Abhängigkeit von
dem Abbild, wobei die Auswerteeinheit dazu ausgebildet ist, den Raumbereich un-
ter Verwendung eines Datensatzes zu überwachen, so Abs. [0017] der Patent-
schrift.
e) Nach Merkmal [3b1] soll das dreidimensionale Abbild des Raumbereichs auf
einer Anzeige des Konfigurationsgerätes angezeigt werden.
Das bedeutet, dass das Konfigurationsgerät nach diesem Merkmal zwingend eine
Anzeige aufweisen muss (vgl. auch obige Ausführungen zum Verständnis des
Merkmals [11]).
f) Nach Merkmal [41] müssen die Raumpunkte in dem angezeigten dreidimen-
sionalen Abbild bestimmt werden.
- 36 -
Nach den Absätzen [0023] und [0024] der Patentschrift können in einer Ausgestal-
tung der Erfindung eine Vielzahl von Setupmarken, die ein Muster mit einer definier-
ten Struktur aufweisen, vor dem Aufnehmen des dreidimensionalen Abbildes in dem
Raumbereich platziert werden, um die Raumpunkte in dem Abbild zu bestimmen.
Aufgrund der Muster mit definierter Struktur können die Setupmarken und damit die
Raumpunkte in dem Abbild des Raumbereichs automatisch bestimmt werden.
Damit versteht der Fachmann das Merkmal [41] so, dass die Raumpunkte nicht mit-
tels des angezeigten dreidimensionalen Abbildes bestimmt werden müssen, son-
dern lediglich in dem dreidimensionalen Abbild angezeigt werden müssen, was je-
doch nicht mehr als eine Selbstverständlichkeit bedeutet, da das dreidimensionale
Abbild den realen Raumbereich anzeigen muss (Merkmal [3b1]), den die Bildauf-
nahmeeinheit aufnimmt (Merkmale [2] und [2a1]), in dem wiederum die Raumpunkte
liegen müssen.
g) Nach Merkmal [5a1] soll eine virtuelle Konfigurationsebene unter Verwen-
dung dieser Raumpunkte mit Hilfe des Konfigurationsgerätes definiert werden, um
wie in Merkmal [5b1] angegeben, einen eindeutigen Zusammenhang zwischen der
virtuellen Konfigurationsebene und dem realen Raumbereich zu schaffen.
In Abs. [0020] der Patentschrift ist hierzu angegeben, dass es dieser Zusammen-
hang erlaubt, virtuelle Geometrieelemente zu definieren, die in einer eindeutigen
und bestimmten Beziehung zu dem realen Raumbereich stehen. So lassen sich die
virtuellen Geometrieelemente gewissermaßen in den realen Raumbereich projizie-
ren, wobei diese Projektion umkehrbar eindeutig ist.
h) Die Merkmale [6a1] und [6b1] unterscheiden sich von den Merkmalen [6a]
und [6b] des erteilten Patentanspruchs 1 lediglich darin, dass zum einen klargestellt
wird, dass Geometrieelement und Konfigurationsebene jeweils virtuell vorliegen,
und zum anderen das Erzeugen des Geometrieelements mit Hilfe des Konfigura-
tionsgerätes in einer grafischen Anzeige erfolgt.
- 37 -
Die Klarstellungen bestätigen das fachmännische Verständnis, das bereits den
Merkmalen [6a] und [6b] zugrunde liegt, so dass lediglich die Angabe, dass das
Geometrieelement mit Hilfe des Konfigurationsgerätes in einer grafischen Anzeige
erzeugt wird, eine Beschränkung darstellt.
i) Das Merkmal [6c1] beschreibt aus fachmännischer Sicht nicht mehr als die
Umkehrbarkeit der Projektion nach Merkmal [5a1]; zur Vermeidung von Wiederho-
lungen wird auf obige Ausführungen zu diesem Merkmal verwiesen.
j) Die Merkmale [71], [8a1], [8b1] und [8c1] unterscheiden sich von den Merkma-
len [7] und [8] darin, dass Angaben aus der Beschreibung der Patentschrift aufge-
nommen sind, die der Fachmann bereits dem Verständnis der Merkmale [7] und [8]
zugrunde gelegt hat. Damit unterscheiden sich die Merkmale [71], [8a1], [8b1]
und [8c1] inhaltlich nicht von den Merkmalen [7] und [8]; zur Vermeidung von Wie-
derholungen sei auf die obigen Ausführungen zu diesen Merkmalen verwiesen.
5.2 Das Verfahren nach Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 ist aus der D1
bekannt.
a) Merkmal [11] ist aus der D1 bekannt.
Neben dem aus der D1 bekannten Merkmal [1], sind auch die zusätzlich in das
Merkmal [11] aufgenommenen Teile in D1 offenbart:
Der vom räumlichen Türüberwachungssystem (Abs. [0012]: „stereo door sensor
(SDS)“) auf einer oder beiden Seiten der Tür überwachte Bereich („to monitor the
area on one or two sides of a door“) ist zweifelsfrei real.
Da während der Konfiguration („installation“) zuerst der mittels der Bildaufnahme-
einheit aufgenommene Raumbereich („field of view“) angezeigt wird, und in dieser
Anzeige mittels eines graphischen Überlagerungsprogramms die zu überwachende
- 38 -
räumliche Bereiche manuell festgelegt werden (Abs. [0043]: „capturing the image
[…], displaying it and then using a graphics overlay tool to specify the zones to be
monitored“), ist aus Sicht des Fachmanns auch ein Konfigurationsgerät als unab-
dingbarer Bestandteil zum Durchführen dieser in D1 genannten Verfahrensschritte
impliziert.
b) Die Merkmal [2] und [2a1] sind ebenfalls aus der D1 bekannt, denn aus Sicht
des Fachmanns fügt das Merkmal [2a1] dem Merkmal [2] des erteilten Patentan-
spruchs 1 inhaltlich nichts hinzu (s. obige Ausführung zum Verständnis des Merk-
mals [2a1]).
c) Die D1 offenbart auch das Merkmal [2b1], nach dem die Überwachungsein-
richtung eine Auswerteeinheit zum Auslösen einer Steuerfunktion beinhaltet.
Denn nach den Absätzen [0066] bis [0068] der D1 ist ein Bewegungsprozessor vor-
gesehen, der von einem 3D-Prozessor die räumlichen Positionen von Objekten in
dem überwachten Raumbereich übermittelt bekommt, und der aufgrund der Bewe-
gung dieser Objekte ein Steuersignal an einen Türaktuator zum Öffnen oder
Schließen der Tür abgibt (Abs. [0066]: „A stereo image acquisition device 60, for
example a pair of machine vision cameras that acquires stereo images of a moni-
tored scene is fixed and aimed at a viewing area. The viewing area in an illustrative
embodiment is the incoming area in proximity to a door“ und Abs. [0067]: „The image
acquisition device 60 is in communication with […] a 3D processor 62. The 3D pro-
cessor 62 computes the locations of 3D objects within the viewed scene“ i. V. m.
Abs. [0068]: „A trajectory processor 66 is in communication with the 3D proces-
sor 64 and receives 3D positions of objects therefrom. […] In the illustrative embodi-
ment, the trajectory processor 66 generates control signals (i.e. open, close or stall
signals) based upon an object's trajectory and communicates the control signals to
a door actuator 66 which operates the door based upon the control signals“).
- 39 -
Damit stellt der Bewegungsprozessor („trajectory processor 66“) nach D1 eine Aus-
werteeinheit gemäß Merkmal [2b1] dar.
d) Auch die zusätzlich aufgenommenen Angaben in Merkmal [3b1], wonach das
dreidimensionale Abbild des Raumbereichs auf einer Anzeige des Konfigurations-
gerätes erfolgt, ist aus der D1 bekannt.
Neben dem aus der D1 bekannten Merkmal [3b], ist auch die zusätzlich in das Merk-
mal [3b1] aufgenommene Angabe in D1 offenbart:
Wie bereits oben zum Merkmal [11] ausgeführt, ist aus der D1 ein Konfigurations-
gerät implizit offenbart, das den mittels der Bildaufnahmeeinheit aufgenommenen
Raumbereich anzeigt.
e) Gleiches gilt für das Merkmal [41], wonach die Vielzahl von Raumpunkten in
dem angezeigten dreidimensionalen Abbild bestimmt werden.
Wie oben zum Verständnis dieses Merkmals ausgeführt, ist in Patentanspruch 1
nach Hilfsantrag 1 nicht angegeben, wie die Raumpunkte in dem angezeigten drei-
dimensionalen Abbild bestimmt werden müssen. Somit müssen nach Merkmal [41]
die Raumpunkte zwar in dem angezeigten dreidimensionalen Abbild liegen, aber
nicht mit Hilfe des angezeigten dreidimensionalen Abbilds bestimmt werden.
Damit ist dieses Merkmal aus D1 bekannt, denn nach D1 wird während der Konfi-
guration („installation“) der mittels der Bildaufnahmeeinheit aufgenommene Raum-
bereich („field of view“) angezeigt. Die als Vielzahl von Raumpunkten fungierenden
Kalibriermarken („calibration targets“) müssen während der Konfiguration zwangs-
läufig in dem aufgenommenen Raumbereich („field of view“) liegen, um mit ihnen im
Kamerasystem eine Grundebene festlegen zu können. Ob die Kalibriermarken mit
- 40 -
tels des angezeigten („displaying“) Bereichs, oder automatisch bestimmt werden,
überlässt die D1 – genauso wie das Patent in seiner mit Hilfsantrag 1 verteidigten
Fassung – dem Fachmann.
f) Ebenso nimmt die D1 die Merkmale [5a1] und [5b1] vorweg, wonach eine vir-
tuelle Konfigurationsebene unter Verwendung dieser Raumpunkte mit Hilfe des
Konfigurationsgerätes definiert wird, so dass ein eindeutiger Zusammenhang zwi-
schen der virtuellen Konfigurationsebene und dem realen Raumbereich geschaffen
wird.
Wie bereits oben zu den Merkmalen [4] und [5] des erteilten Patentanspruchs 1 dar-
gelegt, wird für die Konfiguration des aus D1 bekannten Systems das räumliche
Koordinatensystem, das in der Kamera hinterlegt ist, mit Koordinaten der realen
Umgebung abgeglichen, um wie in Abs. [0042] der D1 beschrieben, ein Verhältnis
zwischen dem räumlichen Koordinatensystem der Kamera und den realen Welt-
koordinaten zu errechnen (Abs. [0042]: „to compute the relationship between the
stereo coordinate system attached to the reference camera and the world or scene
coordinates system attached to the ground plane“). Auch wenn es in der D1 nicht
ausdrücklich angegeben ist, ergibt sich für den Fachmann aus dem Gesamtzusam-
menhang der D1, dass diese beiden Koordinatensysteme zwangsläufig in einem
eindeutigen Verhältnis zueinander stehen.
g) Auch die zusätzlich aufgenommenen Angaben in Merkmal [6a1], wonach zu-
mindest ein veränderbares virtuelles Geometrieelement relativ zu der virtuellen
Konfigurationsebene mit Hilfe des Konfigurationsgerätes erzeugt wird, und in Merk-
mal [6b1], wonach das virtuelle Geometrieelement grafisch in das Abbild eingeblen-
det wird, sowie das Merkmal [6c1], wonach das virtuelle Geometrieelement aufgrund
des eindeutigen Zusammenhangs zwischen der virtuellen Konfigurationsebene und
dem realen Raumbereich in einer eindeutigen und bestimmten Beziehung zu dem
realen Raumbereich steht, sind aus der D1 bekannt.
- 41 -
Denn nach D1 werden die zu überwachenden räumlichen Bereiche (Abs. [0043]:
„regions of interest“), die als Geometrieelemente fungieren, manuell in dem ange-
zeigten Abbild mittels des graphischen Überlagerungsprogramms erzeugt und an-
gezeigt („using a graphics overlay tool to specify the zones to be monitored“). Damit
liegen diese Bereiche entsprechend Merkmal [6a1] nur virtuell vor. Für die Verwen-
dung des graphischen Überlagerungsprogramms ist zwangsläufig ein Konfigura-
tionsgerät mit einer graphischen Anzeige erforderlich, so dass die D1 die Merk-
male [6a1] und [6b1] implizit offenbart.
Auch wenn es in der D1 nicht ausdrücklich angegeben ist, ergibt sich für den Fach-
mann aus dem Gesamtzusammenhang der D1, dass die zu überwachenden räum-
lichen Bereiche („regions of interest“), die als virtuelle Geometrieelemente fungie-
ren, zu den realen Weltkoordinaten (Abs. [0042]: „the world or scene coordinates
system attached to the ground plane“) in einer eindeutigen und bestimmten Bezie-
hung stehen, entsprechend Merkmal [6c1].
h) Die D1 offenbart auch die Merkmale [71], [8a1], [8b1] und [8c1].
Wie oben zum Verständnis dieser Merkmale ausgeführt, misst der Fachmann den
Merkmalen [71], [8a1], [8b1] und [8c1] kein anderes Verständnis bei als den Merkma-
len [7] und [8] des erteilten Patentanspruchs 1, so dass sie hinsichtlich der Patent-
fähigkeit keiner abweichenden Beurteilung unterliegen; zur Vermeidung von Wie-
derholungen wird auf die obigen Ausführungen zu diesen Merkmalen [7] und [8] ver-
wiesen.
6. Der Gegenstand des 1 in der Fassung des Hilfsantrags 2 ist ebenfalls nicht
neu.
a) In Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 ist zusätzlich zu den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 folgendes Merkmal vorgesehen:
- 42 -
[6d2] wobei das virtuelle Geometrieelement (86, 88) Seitenflächen (90) be-
sitzt, die senkrecht oder unter einem schrägen Winkel zu der virtuelle
Konfigurationsebene (74) stehen.
b) Der damit verteidigte Gegenstand ist aus D1 bekannt. Wie oben zum Hilfs-
antrag 1 dargelegt, sind aus der D1 die Merkmale [11] bis [6c1] und [71] bis [8c1] be-
kannt. Auch offenbart die D1 die zu überwachenden räumlichen Bereiche („regions
of interest“), die als virtuelle Geometrieelemente aufzufassen sind, sowie die Grund-
ebene („ground plane“), die eine virtuelle Konfigurationsebene darstellt.
Die zu überwachenden räumlichen Bereiche („regions of interest“) werden nach D1
Abs. [0043] mittels eines graphischen Überlagerungsprogramms manuell festgelegt
(„Regions of interest are also set up manually at the location of the installation. This
involves […] using a graphics overlay tool to specify the zones to be monitored“).
Wie aus der Fig. 1 der D1 hervorgeht, liegt die als Konfigurationsebene fungierende
Grundebene („ground plane“) auf dem Fußboden. Nach Abs. [0011] der D1 liegen
die zu überwachenden Punkte in einer bestimmten Höhe zu der Grundebene
(Abs. [0011]: „at installation time the plane of the ground is calibrated relative to the
camera. Only those points that have some height relative to the ground plane are of
interest“). Werden diese Punkte („points […] of interest“) zu einem räumlichen Be-
reich („regions of interest“) zusammengefasst (Abs. [0011]: „The points of interest
are then clustered […] directly in 3D space“), so stehen dessen Seitenflächen
zwangsläufig senkrecht oder unter einem schrägen Winkel zu der als virtuelle
Konfigurationsebene dienenden Grundebene („ground plane“).
7. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der Fassung des Hilfsantrags 3
beruht nicht auf erfinderischer Tätigkeit.
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a) In Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 ist zusätzlich zu den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 folgendes Merkmal vorgesehen:
[6e3] und deren Winkellage und/oder Konturverlauf der Anwender para-
metrieren kann.
b) Unter „parametrieren“ versteht der Fachmann unter Zugrundelegung der
Patentschrift (Abs. [0082] und [0083]) die zahlenmäßige Festlegung von Größen
und Maßen von Geometrieelementen.
c) Der mit Hilfsantrag 3 verteidigte Gegenstand war dem Fachmann durch D1
nahegelegt. Wie oben zum Hilfsantrag 2 dargelegt, sind aus der D1 die Merk-
male [11] bis [6d2] und [71] bis [8c1] bekannt.
Nicht bekannt ist hingegen aus der D1 das Merkmal [6e3]. Dieser Unterschied kann
aber die erfinderische Tätigkeit bei dem Verfahren nach Patentanspruch 1 gemäß
Hilfsantrag 3 nicht begründen.
In der Entgegenhaltung D1 ist nicht festgelegt, welche Geometrie die zu überwa-
chenden räumlichen Bereiche („regions of interest“) aufweisen müssen. Aus Sicht
des Fachmanns folgt daraus, dass Form und Größe der zu überwachenden räumli-
chen Bereiche in sein Belieben gestellt sind, solange diese in dem von den Kameras
erfassten Raumbereichs („field of view“) liegen. Wie aus der Fig. 1 Abs. [0043] der
D1 hervorgeht, werden die zu überwachenden räumlichen Bereiche („regions of
interest“) mittels eines graphischen Überlagerungsprogramms manuell festgelegt
(„Regions of interest are also set up manually at the location of the installation. This
involves […] using a graphics overlay tool to specify the zones to be monitored“).
Da es dem Fachmann zum Anmeldetag geläufig war, dass derartige graphische
Überlagerungsprogramme üblicherweise Eingabemöglichkeiten zur Parametrie
- 44 -
rung der von ihm graphisch gezeichneten Geometrieobjekte aufwiesen, beschreibt
das Merkmal [6e3] lediglich die Verwendung eines fachüblichen Hilfsmittels, für die
es keiner besonderen Veranlassung bedarf.
8. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der Fassung des Hilfsantrags 4
ist nicht neu.
a) In Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 4 ist zusätzlich zu den Merkmalen des
Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 2 (sic!) folgendes Merkmal vorgesehen:
[8d4] wobei die Auswerteeinheit (20) die Steuerfunktion auslöst, wenn ein Ob-
jekt den virtuellen Zaun durchbricht.
b) Unter einem „virtuellen Zaun“ versteht der Fachmann unter Zugrunde-
legung der Patentschrift (Abs. [0067]) die Außenwände eines oder mehrerer Über-
wachungsbereiche.
c) Der mit Hilfsantrag 4 verteidigte Gegenstand war dem Fachmann durch D1
nahegelegt. Wie oben zum Hilfsantrag 2 dargelegt, sind aus der D1 die Merk-
male [11] bis [6d2] und [71] bis [8c1] bekannt.
In Absatz [0074] der D1 ist beschrieben, dass das in D1 offenbarte System zur
stereoskopischen Betrachtung („stereo vision system“) nicht nur für die Überwa-
chung von Türen verwendet werden kann, sondern z. B. auch in Sicherheitsberei-
chen („in security, safety“) eingesetzt werden kann. Beispielsweise kann dann das
System zur stereoskopischen Betrachtung einen Alarm auslösen, wenn eine Person
oder ein Gegenstand in einen bestimmten Bereich eindringt (Abs. [0076]: „Although
illustrative embodiments of the present invention are described generally in terms
of a stereo door sensor […], persons having skill in the art should envision any num-
ber of alternative embodiments of the present invention in security, safety, […]. For
- 45 -
example, a stereo vision system can be used according to the present invention to
trigger an alarm when a person or object enters a particular area“, Unterstreichung
hinzugefügt).
Da das Eindringen in einen bestimmten Bereich („enters a particular area“) im vor-
liegenden Fall für den Fachmann gleichbedeutend mit dem Durchbrechen eines
(virtuellen) Zaunes ist, ist aus der D1 auch das Merkmal [8d4] bekannt.
9. Die mit dem Hilfsantrag 5 geltend gemachten Patentansprüche sind zuläs-
sig. Die Gegenstände der unabhängigen Ansprüche 1, 11 und 12 sind patentfähig.
9.1 Der Gegenstand des Patents in der mit Hilfsantrag 5 verteidigten Fassung ist
durch die ursprüngliche Offenbarung gedeckt und gegenüber der erteilten Fassung
beschränkt und damit zulässig.
Die Merkmale der Patentansprüche nach Hilfsantrag 5 sind in der Patentschrift so-
wie in den ursprünglichen Unterlagen offenbart (vgl. die Patentschrift
DE 10 2005 063 217 B4, den Wortlaut der erteilten Ansprüche 1 bis 15 und insbe-
sondere die Absätze [0010], [0020], [0021], [0080], [0087] und [0089] i. V. m. den
Figuren 1 bis 5, sowie die entsprechenden Offenbarungsstellen in der Offenle-
gungsschrift, die die Gesamtheit der ursprünglichen Anmeldungsunterlagen reprä-
sentiert, Ansprüche 1 bis 15 und die Absätze [0008], [0017], [0018], [0078], [0085]
und [0087] i. V. m. den Figuren 1 bis 5). Zudem schränken die Patentansprüche
nach Hilfsantrag 5 den erteilten Gegenstand ein und begründen kein Aliud.
Die Zulässigkeit des Hilfsantrags 5 ist von der Beschwerdeführerin und Einspre-
chenden im Übrigen nicht bestritten worden.
9.2 Der mit Hilfsantrag 5 verteidigte Gegenstand ist patentfähig.
- 46 -
Das Verfahren nach Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 5 unterscheidet sich vom
Verfahren nach Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 2 (sic!) durch die hinzugefügten
Merkmale [8d5] und [95] mit dem Wortlaut:
[8d5] wobei der Datensatz einen Teil (38, 40) des Raumbereichs (12) defi-
niert, der mit dem virtuellen Geometrieelement (46, 48, 50) korrespon-
diert, und
[95] wobei anschließend ein Funktionstest erfolgt, indem ein Objekt (42) in den
Teil (38) des Raumbereichs eingeführt wird, wobei ein Liveabbild des Ob-
jekts (42) beim Einführen in den Teil (38) aufgenommen und archiviert
wird.
a) Das Verfahren nach Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 5 ist neu.
aa) Ob aus der D1 das Merkma [8d5] bekannt ist, kann dahingestellt bleiben, je-
denfalls ist das Merkmal [95] aus der D1 nicht bekannt, denn die D1 erwähnt an
keiner Stelle einen Funktionstest.
bb) Auch ist das in Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 5 angegebene Verfah-
ren aus keiner der weiteren im Verfahren befindlichen Entgegenhaltungen D2 bis
D10 bekannt, denn keine dieser Druckschriften offenbart ein Verfahren mit dem
Merkmal [95].
b) Das Verfahren nach Patentanspruch 1 des Hilfsantrags 5 ist auf einer erfin-
derischen Tätigkeit beruhend.
aa) Da die D1 an keiner Stelle einen Funktionstest erwähnt, kann sie auch keine
Anregung zu einem Funktionstest entsprechend Merkmal [95] geben.
- 47 -
bb) Auch wenn der Fachmann ausgehend von der D1 das Kapitel 5.1.3 „Prüfer-
gebnisse“ der Norm DIN EN 61496-1:2004 (Jan. 2005) berücksichtigt, gelangt er
nicht zum Gegenstand nach Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 5.
Dieses Kapitel 5.1.3 hat laut der Erklärung der Beschwerdeführerin folgenden Wort-
laut:
„Die Ergebnisse der Prüfungen und Analysen, die in diesem Unterab-
schnitt genannt sind, müssen dokumentiert werden. Die Prüfungsergeb-
nisse müssen in einer Form dargestellt sein, dass die Details einer jeden
Prüfung und deren Auswirkungen ersichtlich sind. Einzelheiten eines je-
den speziellen Prüfverfahrens müssen im Prüfbericht enthalten sein.“
Damit kann diese Norm zwar einen generellen Hinweis darauf geben, dass Über-
wachungseinrichtungen einem zu dokumentierenden Funktionstest zu unterziehen
sind. Hingegen gibt die Norm keinen Hinweis auf Art und Weise des durchzuführen-
den Funktionstest, insbesondere nicht darauf, einen Funktionstest entsprechend
Merkmal [95] durchzuführen, indem ein Objekt in den Teil des Raumbereichs einge-
führt wird, wobei ein Liveabbild des Objekts beim Einführen in den Teil aufgenom-
men und archiviert wird, so dass die Norm das Merkmal [95] auch nicht anregen
kann.
cc) Die weiteren, im Verfahren befindlichen – und von der Einsprechenden zwar
teilweise in den Schriftsätzen im Zusammenhang mit dem erteilten Patentan-
spruch 1, nicht jedoch in der mündlichen Verhandlung im Zusammenhang mit dem
beschränkt verteidigten Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 5 behandelten – Druck-
schriften liegen vom Gegenstand des Patentanspruchs 1 nach Hilfsantrag 5 weiter
ab. Sie offenbaren nichts, was zusätzlich in Richtung der Erfindung nach dem mit
Hilfsantrag verteidigten Patent weist; auch die Einsprechende macht insoweit nichts
geltend.
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c) Die Überwachungseinrichtung nach Patentanspruch 12 des Hilfsantrags 5 ist
patentfähig.
Der auf eine Überwachungseinrichtung gerichtete Nebenanspruch 12 umfasst ins-
besondere auch das oben diskutierte Merkmal [95] des Patentanspruchs 1. Analog
hierzu begründet dieses Merkmal daher auch die Patentfähigkeit des Gegenstan-
des des Patentanspruchs 12.
d) Die Patentansprüche 2 bis 10 gemäß Hilfsantrag 5 werden aufgrund des
Rückbezugs auf Patentanspruch 1 von diesem getragen.
Dies gilt schließlich auch für den nebengeordneten Anspruch 11 gemäß Hilfsan-
trag 5, der ein Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10 gemäß Hilfsantrag 5
in Bezug nimmt.
10. Nachdem das Patent gemäß Hilfsantrag 5 beschränkt aufrechterhalten
wurde, erübrigen sich Ausführungen zum Hilfsantrag 6.
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Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss steht den am Beschwerdeverfahren Beteiligten das
Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu. Da der Senat die Rechtsbeschwerde nicht
zugelassen hat, ist sie nur statthaft, wenn gerügt wird, dass
1. das beschließende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war,
2. bei dem Beschluss ein Richter mitgewirkt hat, der von der Ausübung des
Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Be-
fangenheit mit Erfolg abgelehnt war,
3. einem Beteiligten das rechtliche Gehör versagt war,
4. ein Beteiligter im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war,
sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend
zugestimmt hat,
5. der Beschluss aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der
die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind,
oder
6. der Beschluss nicht mit Gründen versehen ist.
Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlus-
ses beim Bundesgerichtshof, Herrenstr. 45 a, 76133 Karlsruhe, durch einen beim
Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten schriftlich ein-
zulegen.
Rothe Kruppa Krüger Herbst
Wei
Full & Egal Universal Law Academy