BUNDESPATENTGERICHT 13 W (pat) 29/99 _______________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Patentanmeldung 197 50 677.1-41 hat der 13. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 17. April 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Ulrich sowie der Richter Dipl.-Ing. Dr. K. Vogel, Heyne und Dipl.-Phys. Dr. W. Maier beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluß der Prü-fungsstelle für Klasse A 23 P des Deutschen Patent- und Marken-amts vom 11. Februar 1999 aufgehoben und das Patent erteilt. Bezeichnung: "Verfahren zum Herstellen von lagerfähigen, tiefgefrorenen, eßbaren Schaumpulversprüh-BPatG 152 10.99 - 2 - teilchen oder getrockneten, eßbaren Schaum-pulversprühteilchen, mit einem Gasgehalt von bis zu 90 Volumenprozenten, und Einrichtun-gen zum Durchführen des Verfahrens." Anmeldetag: 15. November 1997 Der Patenterteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: °ten 24 bis 29, Abs 1 (= urspr. Seiten 28 bis 33), eingegangen am Anmeldetag, 2 Blatt Zeichnungen mit Fig. 1 und 2, eingegangen am Anmelde-tag. (Die vorgenommenen redaktionellen Änderungen sind der Anmel-derin bekannt.). - 3 - G r ü n d e I. Mit Bescheid vom 8. Juli 1998 hat die Prüfungsstelle für Klasse A 23 P des Deut-schen Patentamts die vier folgenden Druckschriften genannt: (1) DE 43 44 393 C1 (2) DE 42 02 231 C1 (3) DE 39 18 268 C1 (4) EP 0 478 118 A1 Dazu wurde ausgeführt, eine Patenterteilung sei grundsätzlich möglich wenn in einzelne Patentansprüche bestimmte aus der Beschreibung hervorgehende Ab-grenzungskriterien aufgenommen würden. Weiterhin wurde auf eine Anzahl von formalen Mängeln der Anmeldung hingewiesen und deren Beseitigung gefordert. Mit Schriftsatz vom 11. November 1998 hat die Anmelderin überarbeitete Unterla-gen eingereicht, die von der Prüfungsstelle mit Bescheid vom 19. November 1998 wiederum bemängelt wurden, da noch offene Fragen bestünden. Es wurde ent-sprechende Überarbeitung der Unterlagen gefordert. Mit Schriftsatz vom 8. Januar 1999 hat die Anmelderin erneut überarbeitete Un-terlagen eingereicht verbunden mit dem Ersuchen, ihr für den Fall, weiterer Ände-rungswünsche von Seiten des Prüfers diese per Fax mitzuteilen. Diesem Ersuchen hat die Prüfungsstelle nicht stattgegeben. Sie hat vielmehr die Anmeldung unter Bezugnahme auf noch in den Unterlagen verbliebene Mängel mit Beschluß vom 11. Februar 1999 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. - 4 - Sie beantragt, das nachgesuchte Patent mit den im Beschlußtenor angegebenen Unterlagen zu erteilen. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen. II. Die Beschwerde ist form- und fristgerecht erhoben und daher zulässig. Sie führt zur Patenterteilung im beantragten Umfang. Die Patentansprüche 1, 2, 16 und 18 lauten: 1. Verfahren zum Herstellen von lagerfähigen, tiefgefrorenen, eßbaren Schaumpulversprühteilchen (36), insbesondere von Lebensmitteln wie Milchprodukte (Eiskrem, Schlagsahne, Milch- bzw. Milchproteinkonzentrate), von Früchteschäumen, Proteinschäumen und dergleichen), mit einem Gasgehalt von bis zu 90 Volumenprozenten, wobei a) eine Fluidgrundmatrix, die aus einer oder mehreren Komponenten besteht, zwecks Schaumbildung in ei-ner kontinuierlichen Schaumaufschlag-Apparatur mit nachgeschaltetem Gegendruckregler derart behandelt wird, daß eine feindisperse, gleichmäßige Schaum-struktur unter minimalem statischen Druck von bis zu 3 bar erzeugt und eine feinstmögliche Dispergierung der Gasphase mit enger Blasengrößenverteilung er-reicht wird. - 5 - b) der Schaum mit sehr kleinen Druckgradienten über der Düsenlänge von bis zu 1 bar/cm durch einen glatten, inneren Düsenkanal einer Zweistoffdüse transportiert wird; c) eine drallfreie laminare Strömung des Schaumes im inneren Düsenkanal der Sprühdüse erzeugt wird; d) eine Zweistoffdüse eingesetzt wird, welche das Sprühgas nicht mit der Schaummatrix vorvermischt, sondern erst am Düsenaustritt auf den austretenden Schaumstrang treffen läßt und diesen zerteilt bzw. zerwellt, wobei der Schaum damit anschließend schonend in einen gekühlten Sprühraum (13) unter Vermeidung von Verlusten an dispergiertem Gas in den Schaumpulversprühteilchen (36) mechanisch eingesprüht und in diesem Sprühraum (13) in weniger als einer Sekunde bei Temperaturen von 30 bis 50° C unterhalb der Schmelztemperatur der Fluidgrund-matrix des Schaumes abgekühlt wird; e) die Sprühgasströmung am Austritt eines äußeren Ringkanals der Zweistoffsprühdüse durch Wahl des Sprühgasvordruckes von 1 bis 10 bar derart einge-stellt wird, daß keine Überbeanspruchung mit einher-gehender Zerstörung der Schaumstruktur am Düsen-austritt entsteht, sondern ein schonendes Zerwellen des Schaumstranges erfolgt. - 6 - 2. Verfahren zum Herstellen von lagerfähigen, durch Abküh-lung, Erhitzung, Entzug oder Teilentzug der Fluidphase sta-bilisierten eßbaren Schaumpulversprühteilchen (36), insbe-sondere von Lebensmitteln wie Milchprodukte (Eiskrem, Schlagsahne, Milch- bzw. Milchproteinkonzentrate), von Früchteschäumen, Proteinschäumen oder dergleichen), mit einem Gasgehalt von bis zu 90 Volumenprozenten, wobei a) eine Fluidgrundmatrix, die aus einer oder mehreren Komponenten besteht, in einer kontinuierlichen Schaumaufschlag-Apparatur mit nachgeschaltetem Gegendruckregler derart behandelt wird, daß eine feindisperse, gleichmäßige Schaumstruktur unter mi-nimalem statischen Druck von bis zu 3 bar erzeugt und eine feinstmögliche Dispergierung der Gasphase mit enger Blasengrößenverteilung erreicht wird; b) der Schaum mit sehr kleinen Druckgradienten über der Düsenlänge von bis zu 1 bar/cm durch einen glatten, inneren Düsenkanal einer Zweistoffdüse transportiert wird; c) eine drallfreie laminare Strömung des Schaumes im inneren Düsenkanal der Sprühdüse erzeugt wird; d) eine Zweistoffdüse eingesetzt wird, welche das Sprühgas nicht mit der Schaummatrix vorvermischt, sondern erst am Düsenaustritt auf den austretenden Schaumstrang treffen läßt und diesen zerteilt bzw. zerwellt, wobei der Schaum damit anschließend schonend in einen gekühlten oder erhitzten - 7 - Sprühraum (13) unter Vermeidung von Verlusten an dispergiertem Gas in den Schaumpulversprühteilchen (36) mechanisch schonend eingesprüht und in diesem Sprühraum (13) in bis zu einigen Sekunden bei Tem-peraturen von 30° bis 50° C unterhalb des Gefrier-punktes der Fluidgrundmatrix des Schaumes verfestigt und anschließend gefriergetrocknet oder bei 20° C bis 120° C oberhalb der Siedetemperatur der zu versprühenden Fluidgrundmatrix der geschäumten Systeme durch Trocknung lagerfähig stabilisiert wird; e) die Sprühgasströmung am Austritt eines äußeren Ringkanals der Zweistoffsprühdüse durch Wahl des Sprühgasvordruckes von 1 bis 10 bar derart einge-stellt wird, daß keine Überbeanspruchung mit einher-gehender Zerstörung der Schaumstruktur am Düsen-austritt entsteht, sondern ein schonendes Zerwellen des Schaumstranges erfolgt. 16. Einrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach An-spruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, zum Herstellen von lagerfähigen, tiefgefrorenen, eßbaren Schaumpulversprühteilchen (36) mit einem Gasgehalt von bis zu 90 Volumenprozenten, mit einem als Gefriersprühturm (11) ausgebildeten gekühlten Sprühraum (13), einer oder mehreren Sprühdüsen (12) zum Einbringen einer oder meh-rerer geschäumter Fluidgrundmatrix bzw. -matrizes in den gekühlten Sprühraum (13), einer oder mehrerer Kühlvor-richtungen zum Kühlen des Sprühraumes (13), einer Auf-fangvorrichtung am Gefriersprühturm (11) zum Auffangen der während des Fallens durch den Gefriersprühturm (11) - 8 - gefrorenen stabilisierten Schaumpulversprühteilchen (36) und einer Wegfördervorrichtung zum gekühlten Wegfördern der gefrorenen Schaumpulversprühteilchen (36), wobei die Fluidgrundmatrix mittels einer oder mehrerer Pumpen (1) der in kontinuierlichem Durchlaufverfahren arbeitenden, als Schaumaufschlagapparat ausgebildeten Aufschlagvorrich-tung mit nachgeschaltetem Gegendruckregler (37) zuführbar ist und der Schaum auf kurzem Weg der betreffenden Sprühdüse (12) zuführbar ist, wobei am unteren Ende des Sprühraumes (13) eine Verschlußvorrichtung angeordnet ist und die Sprühdüse zum mechanischen Versprühen als Doppelmanteldüse (12) ausgebildet ist, in deren äußeren Ringmantel (28) Sprühgas antreibbar ist, während durch ein zentrisches Förderrohr (29) der Schaumstrang (35) zuführbar ist, wobei das zentrische Förderrohr (29) mit seiner Mündungsöffnung ebenfalls in der Mündungsöffnung (33) des Ringmantels (38) endet und daß der Ringmantel im Be-reich der Mündungsöffnung (33) des zentrischen, den Schaum führenden Förderrohres (29) sich konisch zur Er-zielung eines verengten Strömungsquerschnittes für das Sprühgas verjüngt. 18. Einrichtung nach Anspruch 2 oder einem der darauffolgen-den Ansprüche, zum Herstellen von lagerfähigen getrock-neten, eßbaren Schaumpulversprühteilchen (36), mit einem Gasgehalt von bis zu 90 Volumenprozenten, mit einem Sprühturm (11), mit einem oder mehreren Heizvorrichtungen (26) zum Aufheizen eines Heizgases, das über eine oder mehrere Leitungen (27) dem Sprühraum (13) des Sprüh-turms (11) - auch regelbar - zuführbar ist, einer oder mehre-ren Sprühdüsen (12) zum Einbringen einer oder mehrerer - 9 - vorgeschäumter Fluidgrundmatrix bzw. -matrizes in den be-heizten Sprühraum (13), einer Auffangvorrichtung am Sprühturm (11) zum Auffangen der während des Fallens durch den Sprühturm (11) getrockneten, stabilisierten Schaumpulversprühteilchen (36) und einer Wegfördervor-richtung zum Wegfördern der stabilisierten Schaumpulver-sprühteilchen (36), wobei die Fluidgrundmatrix mittels einer oder mehrerer Pumpen (1) der in kontinuierlichem Durch-laufverfahren arbeitenden, als Schaumaufschlagapparat ausgebildeten Aufschlagvorrichtung mit nachgeschaltetem Gegendruckregler (37) zuführbar ist und der Schaum auf kurzem Weg der betreffenden Sprühdüse (12) zuführbar ist, wobei am unteren Ende des Sprühraumes (13) eine Ver-schlußvorrichtung angeordnet ist und die Sprühdüse zum mechanischen Versprühen als Doppelmanteldüse (12) aus-gebildet ist, in deren äußeren Ringmantel (28) Sprühgas an-treibbar ist, während durch ein zentrisches Förderrohr (29) der Schaumstrang (35) zuführbar ist, wobei das zentrische Förderrohr (29) mit seiner Mündungsöffnung ebenfalls in der Mündungsöffnung (33) des Ringmantels (38) endet und daß der Ringmantel im Bereich der Mündungsöffnung (33) des zentrischen, den Schaum führenden Förderrohres (29) sich konisch zur Erzielung eines verengten Strömungsquer-schnittes für das Sprühgas verjüngt. - 10 - Wegen des Wortlauts der rückbezogenen Ansprüche 3 bis 15, 17 und 19 bis 21 wird auf den Akteninhalt verwiesen. Die Ansprüche sind inhaltlich aus den Erstunterlagen herleitbar. Zwar ist in den Erstunterlagen der Druckgradient (zB im Anspruch 9) in "bar" an-gegeben. Für jeden Techniker ist es aber selbstverständlich, daß ein Druck-"gradient" nicht in "bar" - sondern als Druckänderung über die Länge - (hier) in "bar/cm" anzugeben ist. Die Änderung von "bar" in "bar/cm" dient vorliegend somit der Korrektur einer of-fensichtlichen Unrichtigkeit. Die Ansprüche sind daher zulässig. III. Die Verfahren nach den nebengeordneten Ansprüchen 1 und 2 ebenso wie die Vorrichtungen nach den nebengeordneten Ansprüchen 16 und 18 sind patentfä-hig. Die der Anmeldung zugrunde liegende Aufgabe ist es, Verfahren zur Herstellung von lagerfähigen, tiefgefrorenen oder getrockneten, eßbaren Schaumpulver-sprühteilchen mit einem Gasgehalt von bis zu 90 Vol. % sowie Einrichtungen hierfür zur Verfügung zu stellen. Gelöst wird diese Aufgabe nach den Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 und 2 bzw mittels der Vorrichtungen nach den Ansprüchen 16 und 18. - 11 - A. Die Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2 sind neu, wie ohne weiteres aus den nachfolgenden Darlegungen zur erfinderischen Tätigkeit hervorgeht. Diese beiden Verfahren weisen ua folgende Merkmale auf: 1. der Schaum wird mit sehr kleinen Druckgradienten über der Düsenlänge von bis zu 1 bar/cm durch einen glatten, inneren Düsenkanal einer Zweistoffdüse transportiert; 2. im inneren Düsenkanal der Sprühdüse wird eine drallfreie lami-nare Strömung erzeugt; 3. es wird eine Zweistoffdüse eingesetzt, welche das Sprühgas nicht mit der Matrix vorvermischt, sondern erst am Düsenaustritt auf den austretenden Schaumstrang treffen läßt und diesen zer-teilt bzw zerwellt; 4. die Sprühgasströmung wird am Austritt des äußeren Ringkanals der Zweistoffdüse durch Wahl des Sprühgasvordrucks von 1 bis 10 bar so eingestellt, daß keine Zerstörung der Schaumstruktur eintritt. Dagegen wird in (1) insofern nur ausgeführt, daß die Matrix fein versprüht in einen gekühlten Raum eingebracht, hier zu einem feindispersen Pulver gefroren und dieses dann weiterverarbeitet wird (Anspruch 1). Irgendwelche Ausführungen zur Düsenart, zum Druckgradienten in den Düsen und zum Ort des Zusammentreffens von Sprühgas und Matrix gehen aus (1) nicht hervor. - 12 - Aus (2) und (3) sind Verfahren bekannt, bei denen in einer Aufschlagvorrichtung zunächst verschäumt, der Schaum dann in einem Freezer heruntergekühlt und schließlich in einem Extruder tiefgekühlt wird. Ein näherer Bezug dieser aus (2) und (3) bekannten Verfahren zu den Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2 besteht offensichtlich nicht. Aus (4) ist schließlich ein Gefrierverfahren bekannt, bei dem die Matrix und ein Gefriermittel jeweils aus separaten Düsen in einen Gefrierturm eingesprüht wer-den (vgl Anspruch 1 iVm Fig 1 bis 5 und zugehöriger Beschreibung). Ein näherer Bezug zu den Verfahren nach den Ansprüchen 1 und 2 besteht auch hier nicht. Die speziellen Ausgestaltungen gemäß den vorgenannten Merkmalen 1 bis 4 und somit auch die Merkmalsgesamtheit der Ansprüche 1 und 2 werden dem Fach-mann - einem mit der Entwicklung und Herstellung von eßbaren, gefrorenen Schäumen befaßten Lebensmitteltechniker - daher durch keine der Druckschriften (1) bis (4) nahegelegt. Auch eine Zusammenschau zweier oder mehrerer dieser Druckschriften läßt keine weitergehenden Gesichtspunkte erkennen. Die Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 und 2 beruhen daher auch auf erfinderi-scher Tätigkeit. B. Die Einrichtungen nach den Ansprüchen 16 und 18 umfassen ua eine oder meh-rere Sprühdüsen, die 1. als Doppelmanteldüsen ausgebildet sind, bei denen jeweils in den äußeren Ringmantel das Sprühgas und in das zentrale För-derrohr der Schaumstrang zuführbar sind; wobei - 13 - 2. das zentrische Förderrohr mit seiner Mündungsöffnung im Be-reich der Mündungsöffnung des Ringmantels endet und 3. der Ringmantel sich in diesem Bereich verjüngt zur Erzielung eines verengten Strömungsquerschnitts für das Sprühgas. Einrichtungen, die Doppelmantelsprühdüsen in der vorgenannnten Ausgestaltung aufweisen, sind aus keiner der Druckschriften (1) bis (4) bekannt. Die Einrichtun-gen nach den Ansprüchen 16 und 18 sind daher neu. Im bekanntgewordenen Stand der Technik wird der Schaum demgegenüber ent-weder aus der Aufschlagvorrichtung direkt über Rohrstutzen in eine Vorgefrierein-richtung überführt (vgl (2), Anspruch 1 iVm Fig 1 und 3 und zugehöriger Be-schreibung, und (3) Anspruch 4 iVm Fig 1 und 3 und zugehöriger Beschreibung) oder es werden gewöhnliche Ein- oder Mehrstoffsprühdüsen verwendet (vgl (1), Sp 5 Z 21 bis 26, oder (4) Anspruch 1 iVm Fig 1 bis 5 und zugehöriger Beschrei-bung). Die anmeldungsgemäße Düsenausgestaltung mit den obigen Merkmalen 1 bis 3 und somit die Einrichtungen nach den Ansprüchen 16 und 18 mit der Gesamtheit ihrer Merkmale können dem Fachmann ersichtlich durch keine der Druckschriften (1) bis (4) nahegelegt werden. Auch eine Zusammenschau zweier oder mehrerer dieser Druckschriften ergibt keine weitergehenden Gesichtspunkte. Die Einrichtungen nach den Ansprüchen 16 und 18 beruhen daher ebenfalls auf erfinderischer Tätigkeit. - 14 - C. Die Ansprüche 1 und 2 sowie 16 und 18 und mit diesen die rückbezogenen, Weiterbildungen von deren Gegenständen betreffenden Ansprüche 3 bis 15, 17 und 19 bis 21 sind daher gewährbar. Das nachgesuchte Patent war daher im beantragten Umfang zu erteilen. Ch. Ulrich Dr. K. Vogel Heyne Dr. W. Maier prö
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