BPatG 15208.05BUNDESPATENTGERICHT14 W (pat) 18/06_______________________(Aktenzeichen)B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung P 42 45 089.6-41…hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 2. Februar 2009 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Schröder, des Richters Harrer, der Richterin Dr. Proksch-Ledig und des Rich-ters Dr. Gerster- 2 -beschlossen:Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prü-fungsstelle für Klasse A 61 K des Deutschen Patent- und Marken-amtes vom 17. Januar 2006 aufgehoben und das Patent in der Teilanmeldung P 42 45 089.6-41 erteilt.Bezeichnung: Stabilisiertes pharmazeutisches Mittel, enthaltend einen HMG-CoA-Reduktase-Inhibitor als WirkstoffAnmeldetag: 2. Dezember 1992Die Priorität der Anmeldung 805 667 in den V. St. A. vom 12. De-zember 1991 ist in Anspruch genommen.Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde:Patentansprüche 1 bis 9Beschreibung Seiten 1 bis 26jeweils überreicht am 23. Januar 2009.G r ü n d eI.Mit dem angefochtenen Beschluss vom 17. Januar 2006 hat die Prüfungsstelle für Klasse A 61 K des Deutschen Patent- und Markenamtes die Patentanmeldung P 42 40 430.4-41 (Stammanmeldung) mit der Bezeichnung- 3 -"Stabilisiertes pharmazeutisches Mittel, enthaltend einen HMG-CoA-Reduktase-Inhibitor Wirkstoff"zurückgewiesen.Die Zurückweisung ist im Wesentlichen damit begründet, dass der Gegenstand des seinerzeit geltenden Patentanspruches 1 gemäß Hauptantrag gegenüber dem aus der Entgegenhaltung(I) EP 0 336 298 A1bekannten Stand der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe.Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin.Das Beschwerdeverfahren betreffend die Stammanmeldung P 42 40 430.4-41 hat sich erledigt, nachdem mit Erklärung vom 29. Juni 2007 die Anmelderin die Tei-lung erklärt hat. Mit der unter obigem Aktenzeichen weitergeführten Beschwerde verfolgt sie ihr Patentbegehren in der Teilanmeldung (P 42 45 089.6) auf der Grundlage der am 23. Januar 2009 überreichten Patentansprüche 1 bis 9 und ei-ner hieran angepassten Beschreibung weiter. Die Patentansprüche 1 bis 9 haben folgenden Wortlaut:1. Pharmazeutisches Mittel, enthaltend eine HMG-CoA Verbin-dung der Formel↓OH↓OHR - X - CH - 2CH - CH - 2CH - COOM I- 4 -worinR ausgewählt ist aus der Gruppe der Indolyl-, Pyrimidinyl-, Inde-nyl-, Pyrazolyl, Pyrrolyl-, Imidazolyl-, Indolizinyl-, Pyrrolopyridinyl-, Pyrazolopyridinyl-, Chinolinyl-, Phenylsilylphenyl-Naphthyl-, Cyclo-hexyl-, Phenylthienyl-, Phenylfuryl- und Pyridazinyl-Resten und Derivaten davon,X für -CH=CH- steht undM ein Alkalimetallion oder Ammonium bedeutet,und ein pharmazeutisch annehmbares alkalisches Medium, wel-ches in der Lage ist, in einer wässrigen Lösung oder Dispersion des Mittels einen pH-Wert von wenigstens 8 einzustellen, in inni-ger Vermischung mit wenigstens einem Carbonat.2. Pharmazeutisches Mittel gemäß Anspruch 1, worin die Carbo-nate aus einer Mischung eines wasserlöslichen Carbonats und ei-nes wasserunlöslichen oder wenig löslichen Carbonats bestehen.3. Pharmazeutisches Mittel gemäß Anspruch 1 oder 2, worin das alkalische Medium aus der Gruppe Natriumcarbonat, Natriumbi-carbonat, Calciumcarbonat und Mischungen davon ausgewählt ist.4. Pharmazeutisches Mittel gemäß Anspruch 1 oder 2, enthaltend Calciumcarbonat und Natriumcarbonat oder Natriumbicarbonat.5. Pharmazeutisches Mittel gemäß einem der vorhergehenden An-sprüche, worin das Verhältnis von wasserlöslichem Carbonat zu wasserunlöslichem oder wenig löslichem Carbonat zwischen 1 : 40 und 2 : 1 liegt.- 5 -6. Pharmazeutisches Mittel gemäß Anspruch 1, welches 0,5 bis 60 Gew.-% HMG-CoA Reduktase-Verbindung, 0,5 bis 40 Gew.-% Calciumcarbonat, 0,5 bis 20 Gew.-% Natriumbicarbonat und 10 bis 65 Gew.-% mikrostalline Cellulose enthält.7. Pharmazeutisches Mittel gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6 in fester Einzeldosisform.8. Verfahren zur Herstellung eines pharmazeutischen Mittels ge-mäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man den Arznei-stoff, das alkalische Medium und das Carbonat in eine innige Ver-mischung bringt, in welcher sich die Mischungspartikel eng berüh-ren.9. Verfahren gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass man die HMG-CoA Reduktase-Inhibitor-Verbindung, das stabilisie-rende alkalische Medium und das Carbonat colyophilisiert.Zur Begründung der Beschwerde hat die Anmelderin im Wesentlichen geltend ge-macht, die erfinderische Tätigkeit gegenüber der Druckschrift (I) sei gegeben, weil diese lediglich Pravastatin als einziges Arzneimittel offenbare und sich damit aus-schließlich mit der Stabilisierung einer Verbindung befasse, die in einem sauren pH-Bereich instabil sei. Dagegen unterlägen die Verbindungen der Formel I ge-mäß Patentanspruch 1 aufgrund der Doppelbindung neben den ß,į-Hydroxygrup-pen in der Heptenoylsäure-Seitenkette bereits bei neutralem bis saurem pH-Wert einer Instabilität.Die Anmelderin beantragt,den angefochtenen Beschluss aufzuheben und ein Patent mit den im Beschlusstenor aufgeführten Unterlagen zu erteilen.- 6 -Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.II.Die Beschwerde der Anmelderin ist zulässig und führt zu dem im Tenor angegebe-nen Ergebnis.1. Die während des Beschwerdeverfahrens eingegangene Teilungserklärung ist wirksam.2. Die geltenden Ansprüche sind zulässig. Der Patentanspruch 1 leitet sich von den ursprünglich eingereichten Patentansprüchen 1 und 2 i. V. m. Erstunterlagen der Stammanmeldung S. 1 Abs. 2/Formel I, S. 4 Abs. 3 und S. 17 Abs. 3 ab. Die Patentansprüche 2, 3, 7, 8 und 9 gehen auf die ursprünglich eingereichten Patent-ansprüche 4, 5, 9, 12 und 13 zurück. Die Patentansprüche 4, 5 und 6 finden ihre Offenbarung in den Erstunterlagen S. 5 Abs. 4, S. 7 Abs. 2 und S. 11 Abs. 3.3. Das pharmazeutische Mittel gemäß Patentanspruch 1 ist neu.Die aus der Entgegenhaltung (I) bekannten Arzneimittel mit erhöhter Stabilität un-terscheiden sich von den pharmazeutischen Mitteln, wie sie vorliegend bean-sprucht werden, bereits im eingesetzten Wirkstoff. Bei dem in diesem Dokument genannten Inhibitor der HMG-CoA-Reduktase handelt es sich um Pravastatin, ei-ne Verbindung, deren Heptanoylsäure-Seitenkette gesättigt ist. Dagegen weist diese Seitenkette in den Verbindungen der allgemeinen Formel (I) gemäß An-spruch 1 neben den ȕ,į-Hydroxygruppen eine Doppelbindung auf.3. Das pharmazeutische Mittel gemäß Patentanspruch 1 beruht auch auf einer er-finderischen Tätigkeit.- 7 -HMG-CoA-Reduktase-Inhibitoren der allgemeinen Formel (I) werden bei pH-Wer-ten von unter ungefähr 8 außerordentlich leicht abgebaut. So sind bereits im neu-tralen bis sauren pH-Bereich Eliminierungs-, Isomerisierungs- oder Oxidationsre-aktionen unter Bildung von u. a. konjugiert-ungesättigten aromatischen Verbindun-gen, threo-Isomeren und entsprechenden Lactonen zu beobachten. Zurückgeführt wird diese Instabilität auf die extreme Labilität der ȕ,į-Hydroxygruppen in der Hep-tanoylsäure-Seitenkette und die Gegenwart der Doppelbindung (vgl. geltende Be-schreibung S. 1 Abs. 2 bis S. 2 Abs. 2).Davon ausgehend liegt der Anmeldung die Aufgabe zugrunde, eine vermarktbare Dosisform, die eine solche Verbindung enthält, herzustellen, bei der der Wirkstoff gegen eine pH-abhängige Destabilisierung in geeigneter Weise geschützt wird (vgl. Beschreibung S. 2 Abs. 3).Zur Lösung dieser Aufgabe ein pharmazeutisches Mittel vorzuschlagen, das ne-ben einem Wirkstoff der allgemeinen Formel (I) nicht nur ein alkalisches Medium enthält, das in einer wässrigen Lösung oder Dispersion zu einem pH-Wert von we-nigstens 8 führt, sondern darüber hinaus auch wenigstens ein Carbonat in inniger Vermischung aufweist, wird von der Entgegenhaltung (I) nicht nahe gelegt. Zwar betrifft auch das Dokument (I) die Stabilisierung von Zubereitungen, die einen HMG-CoA-Reduktase-Inhibitor enthalten. Dabei aber handelt es sich um Pravas-tatin, eine Verbindung, die, wie bereits vorstehend dargelegt, eine gesättigte Hep-tanoylsäure-Seitenkette aufweist. Eine ausreichende Lagerstabilität von Arzneimit-teln, die diesen Wirkstoff enthalten, wird gemäß (I) dadurch erreicht, dass der For-mulierung ein Alkalisierungsmittel zugegeben wird, das einer wässrigen Disper-sion dieser Zusammensetzung einen pH-Wert von mindestens 9 verleiht. Bei den Alkalisierungsmitteln kann es sich den Ausführungen in der Entgegenhaltung (I) folgend u. a. um Magnesiumoxid, Aluminiumoxid, ein Alkalimetallhydroxyd oder ein Erdalkalimetallhydroxyd handeln (vgl. Patentansprüche 1, 5 und 6 sowie Be-schreibung S. 2 Abs. 4 sowie S. 2 Abs. 6). Darüber hinaus werden in (I) als weite-re Zusatzstoffe eine Anzahl Füllstoffe oder Excipientien genannt, wobei es sich da-- 8 -bei u. a. auch um Calciumcarbonat handeln kann (vgl. Beschreibung S. 2 Abs. 7). Die Lehre jedoch, gerade ein Carbonat zwingend in inniger Vermischung Zusam-mensetzungen zuzugeben, die Wirkstoffe der allgemeinen Formel (I) enthalten, d. h. Verbindungen, die in der in Rede stehenden Seitenkette eine zusätzliche Doppelbindung in Nachbarschaft zu den Hydroxydgruppen und damit auch eine größere Instabilität aufweisen, als das in (I) genannte Pravastatin, um auf diese Weise deren Lagerstabilität sogar in Gegenwart von Feuchtigkeit oder potentiell reaktiven Hilfsstoffen wie Lactose zu verlängern, (vgl. geltende Beschreibung S. 4 Abs. 2), werden dem Fachmann mit der Entgegenhaltung (I) aber nicht gegeben.Der Gegenstand des Anspruches 1 ergibt sich damit nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik.4. Der Gegenstand nach dem geltenden Anspruch 1 erfüllt somit alle Kriterien der Patentfähigkeit. Der geltende Anspruch 1 ist daher gewährbar.Die Ansprüche 2 bis 9 betreffen besondere Ausgestaltungen des Gegenstandes des Anspruches 1 und sind mit diesem gewährbar.Schröder Harrer Proksch-Ledig GersterPü
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