BUNDESPATENTGERICHT 14 W (pat) 22/03 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend das Patent 44 43 952 … BPatG 152 10.99 - 2 - hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 15. Dezember 2004 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Schröder sowie des Richters Harrer, der Richterin Dr. Proksch-Ledig und des Richters Dr. Gerster beschlossen: Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Patent 44 43 952 wird mit folgenden Unterlagen gemäß Hauptantrag beschränkt aufrechterhalten: Patentansprüche 1 bis 10 vom 8. November 2004, wobei in Anspruch 2 und 6 jeweils in Zeile 2 das Komma durch „und“ ersetzt ist, Beschreibung Seiten 1 bis 3 vom 22. November 2004, Spalte 2 vom 30. September 2003 und Spalten 3 bis 4 ge-mäß Patentschrift DE 44 43 952 C2. Gründe I Mit dem angefochtenen Beschluss vom 3. Februar 2003 hat die Patentabtei-lung 41 des Deutschen Patent- und Markenamts das Patent 44 43 952 mit der Bezeichnung - 3 - "Weizenmehlmischung enthaltend Weichweizenmehl und ei-nen Anteil Hartweizenmehl und deren Verwendung zum Brotbacken" widerrufen. Der Widerruf ist im wesentlichen damit begründet, dass der Gegenstand gemäß dem seinerzeit geltenden Anspruch 1 aufgrund des durch die Druckschriften (1) Durum-Weizenmehl Type 1600 (2) Rundschreiben des Deutsche-Durum-Weizen-Mühlen e.V. 59/67 vom 6. Juli 1976, S 2 und S 4 (3) Gaetano Boggini, Norberto E. Pogna: “Utilizzazione del frumento duro come miglioratore della panificabilità del frumento tenero”, tecnica molitoria, Dic. 1990, S 1025 bis 1030 (4) M. H. Boyacioglu , B. L. D´Appolonia: “Characterization and Utilization of Durum Wheat for Braedmaking”, Cereal Chemistry, Vol. 71, No. 1, 1994, S 21-27 und 34-41 belegten Standes der Technik nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. In (3) und (4) seien Untersuchungen zu Weizenmehlmischungen mit Hartweizenmehl veröffentlicht, wobei Durummehle mit unterschiedlichen Aschegehalten eingesetzt werden können. In Deutschland sei das Durumweizenmehl 1600 mit einem Aschegehalt über 1,00 i. Tr. das gängigste Mehl dieser Art. Nach (3) erhöhe die Zugabe von 25% Hartweizenmehl das Brotvolumen. Das Auffinden der bean-spruchten Konzentration von 5 - 25% Hartweizenmehl mit einem Mineralstoffge-halt von mehr als 1,00% i. Tr. als Bestandteil von Weizenmehlmischungen gehöre daher zum fachgemäßem Tun. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Patentinhaberin, mit der sie ihr Patent gemäß Hauptantrag mit den mit Schriftsatz vom 8. November 2004 - 4 - vorgelegten Ansprüchen 1 bis 10 und gemäß Hilfsantrag mit den mit Schriftsatz vom 30. September 2003 vorgelegten Ansprüchen 1 bis 10 weiterverfolgt. Die Ansprüche 1, 2, 5, 6 und 10 gemäß Hauptantrag lauten: 1. Weizenmehlmischung enthaltend Weichweizenmehl und ei-nen Anteil von 5 bis 20% Hartweizenmehl, insbesondere für die Herstellung von Weißgebäck, dadurch gekennzeichnet, dass der Hartweizenmehlanteil einen Mineralstoffgehalt von 1,00 bis 1,20% i.Tr. hat. 2. Hartweizenmehl, das als Bestandteil einer Weizenmehlmi-schung nach Anspruch 1 geeignet ist und das bei der Ver-mahlung von Durumweizen zu Feingrießen mit einer für die Teigwarenherstellung geeigneten Korngrößenverteilung, ge-zogen wird, dadurch gekennzeichnet, - dass der Anteil 0,125 mm etwa 70% beträgt und dessen Mineralstoffgehalt bei etwa 1,00% i.Tr. liegt und - dass 40% des Hartweizenmehls einen Mineralstoffgehalt von etwa 0,85% i.Tr. haben. 5. Weizenmehlmischung enthaltend Weichweizenmehl und ei-nen Anteil von 5 bis 20% Hartweizenmehl, insbesondere für die Herstellung von dunklen Brotsorten, dadurch gekenn-zeichnet, dass der Hartweizenmehlanteil einen Mineralstoff-gehalt von ca. 2,10% i.Tr. hat. - 5 - 6. Hartweizenmehl, das als Bestandteil einer Weizenmehlmi-schung nach Anspruch 5 geeignet ist und das bei der Ver-mahlung von Durumweizen zu Feingrießen mit einer für die Teigwarenherstellung geeigneten Korngrößenverteilung ge-zogen wird, dadurch gekennzeichnet, - dass der Anteil zwischen 0,160 und 0,315 mm ca. 20% beträgt und einen Mineralstoffgehalt von ca. 1,90 bis 2,10% i.Tr. aufweist, - dass der Anteil zwischen 0,125 und 0,315 mm ca. 58% beträgt und einen Mineralstoffgehalt von 1,75% i.Tr. auf weist und - dass der Anteil
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