BUNDESPATENTGERICHT 14 W (pat) 303/02 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 19. November 2002 … B E S C H L U S S In der Einspruchssache betreffend das Patent 40 42 681 … BPatG 154 6.70 - 2 - hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 19. November 2002 unter Mitwirkung des Vorsit-zenden Richters Dr. Moser sowie der Richter Dr. Wagner, Harrer und Dr. Feuerlein beschlossen: Der Einspruch wird zurückgewiesen. G r ü n d e I Die Erteilung des aus der Stammanmeldung P 40 91 550.6-45 durch Teilung ge-mäß § 39 PatG hervorgegangenen Patents 40 42 681 mit der Bezeichnung "Verfahren zur Herstellung von Zirkon enthaltenden feuerfesten Materialien mit verbesserter Wärmeschockfestigkeit" ist am 3. Januar 2002 veröffentlicht worden. Gegen dieses Patent ist am 18. März 2002 Einspruch erhoben worden. Der Ein-spruch ist mit Gründen versehen und auf die Behauptung gestützt, der Wortlaut des erteilten Anspruchs 1 sei gegenüber der ursprünglichen Offenbarung erweitert und der Gegenstand des Streitpatents sei gegenüber dem durch die Entgegenhal-tungen (D1) JP 52-117911 A, einschl. Abstr., Derwent Publications (D2) US 4,579,829 - 3 - (D3) SU-A-668 925, einschl. Abstr., Derwent Publications (D4) US 2,553,265 (D5) WO 84/00030 A1 (D6) Dense sintered refractories and the role of isostatic pressing, G. B. Shaw, Glass Technology, Vol 19 Nr 4, August 1978 (D11) Shinagawa Techn. Report, No 25 (1981), Seiten 37 bis 44 belegten Stand der Technik nicht patentfähig. Die Einsprechende beantragt, das Patent zu widerrufen. Die Patentinhaberin tritt dem Vorbringen der Einsprechenden in allen Punkten ent-gegen und beantragt, den Einspruch zurückzuweisen. Die unverändert geltenden, erteilten Patentansprüche 1 bis 8 lauten: "1. Verfahren zur Herstellung eines dichten feuerfesten Zirkonma-terials mit hoher Glaskorrosionsbeständigkeit und mit verbesserter Festigkeit gegen Wärmeschockzerstörung, das folgende Schritte umfaßt: Formen einer ungebrannten Zusammensetzung von gemischten, sinterbaren Komponenten, wobei die sinterbaren Komponenten bestehen aus: a) Zirkon in einer Menge von wenigstens 73 Gew.-%, - 4 - b) teilchenförmigem Zirconiumdioxid mit einer mittleren Teilchengröße
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