BUNDESPATENTGERICHT 14 W (pat) 340/05 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 18. Januar 2008 … B E S C H L U S S In der Einspruchssache betreffend das Patent 100 63 119 … hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Januar 2008 unter Mitwirkung des Vorsitzen-den Richters Dr. Schröder, des Richters Harrer und der Richterinnen Dr. Proksch-Ledig und Dr. Schuster BPatG 154 08.05 - 2 - beschlossen: Das Patent 100 63 119 wird mit der abgeänderten Bezeichnung „Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Füllmaterials“ und mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrecht erhalten: 1 Patentanspruch, Beschreibung Seiten 2 bis 5, 2 Blatt Zeichnungen, Figur 1 und 2, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 18. Januar 2008. G r ü n d e I Die Erteilung des Patents 100 63 119 mit der Bezeichnung „Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Füllmaterials und temporärer Knochendefektfüller“ ist am 11. August 2005 veröffentlicht worden. Gegen dieses Patent sind am 8., 10. und 11. November 2005 drei Einsprüche er-hoben worden. Die Einsprüche waren unter Hinweis auf mehrere Druckschriften auf die Behauptung gestützt, die Gegenstände der erteilten Patentansprüche - 3 - seien unzulässig erweitert, es fehle an der Ausführbarkeit und sie seien ferner mangels Neuheit und erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig. Im Übrigen sei dem Streitpatent die in Anspruch genommene Priorität abzuerkennen. Mit den Schriftsätzen vom 22. und 31. Januar und vom 26. Februar 2007 haben die Einsprechenden I, II und III ihre Einsprüche zurückgenommen; die Einspre-chenden sind somit nicht mehr am Verfahren beteiligt. Die Patentinhaberin verteidigt ihr Patent mit den im Tenor genannten Unterlagen weiter. Der einzige Patentanspruch lautet: „Verfahren zur Herstellung eines synthetischen Füllmaterials für die Behandlung von Knochendefekten, dadurch gekennzeichnet, dass aus einem Gemisch aus Calciumphosphat und Porenbild-nern ein Formkörper gepresst wird, dem Gemisch zwei Porenbild-ner zugesetzt werden, wobei als ein Porenbildner zur Erzeugung großer Poren ein thermisch rückstandsfrei ausbrennbarer Poren-bildner mit polyedrischer Gestalt und als ein Porenbildner zur Er-zeugung kleiner Poren Polyethylen verwendet werden und das Gemisch zu einem Sinterformkörper verarbeitet wird, indem das Material mit einer Aufheizgeschwindigkeit von 5K/min bis auf eine Temperatur von 1270 °C aufgeheizt, bei dieser Temperatur 10 Stunden belassen und anschließend mit Ofengeschwindigkeit auf eine Temperatur von 900 °C überführt, bei dieser Temperatur 10 Stunden belassen und nachfolgend mit Ofengeschwindigkeit auf Raumtemperatur abgekühlt wird wobei der Formkörper aus den Bestandteilen 40 Masse-% eines Gemischs aus Calciumhydrogenphosphat und Calciumcarbonat im Molverhältnis 2:1 mit einer mittleren Korn-größe d50
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