BUNDESPATENTGERICHT 14 W (pat) 52/02 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 197 46 286.3-45 … BPatG 152 10.99 - 2 - hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 23. Januar 2004 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Schröder, der Richter Dr. Wagner und Harrer sowie der Richterin Dr. Proksch-Ledig beschlossen: Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und das Pa-tent erteilt. Bezeichnung: Siliciumnitridwerkstoff Anmeldetag: 20. Oktober 1997 Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Patentansprüche 1 bis 3, eingegangen am 3. Dezem-ber 2003, Beschreibung Seiten 4, 4a, 4b, 5, 9, 10, 13, 15 und 18, ein-gegangen am 23. Dezember 1999, Beschreibung Seiten 3, 6 bis 8, 11, 12, 14, 16 und 17, einge-gangen am 3. Dezember 2003, 1 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 und 2, eingegangen am 20. Oktober 1997, 2 Blatt Zeichnungen mit Figuren 3 bis 5, eingegangen am 3. Dezember 2003. - 3 - G r ü n d e I Mit Beschluss vom 4. April 2002 hat die Prüfungsstelle für Klasse C 04 B des Deutschen Patent- und Markenamts die Patentanmeldung mit der Bezeichnung „Siliciumnitridwerkstoff und Verfahren zu seiner Herstellung“ zurückgewiesen. Die Zurückweisung ist im wesentlichen damit begründet, die dem Beschluss zu-grundeliegenden, am 19. März 2002 eingegangenen Ansprüche 1 und 5, zu deren Wortlaut auf den Akteninhalt verwiesen wird, seien mangels Offenbarung einer vollständigen technischen Lehre nicht gewährbar; Anspruch 5 sei auch mangels ursprünglicher Offenbarung nicht zulässig. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelder, mit der sie ihr Patentbegehren mit den am 3. Dezember 2003 eingegangenen Patentansprü-chen 1 bis 3 und einer einschließlich der Zeichnungen hieran angepassten Be-schreibung weiterverfolgen. Der geltende Patentanspruch 1 lautet: „Gesinterter Siliciumnitridwerkstoff, bei dem ein Anteil von Si-liciumdioxid zur Summe des Siliciumdioxides mit den ande-ren im Siliciumnitridwerkstoff enthaltenen Sinteradditiven oberhalb 50 Mol % im gesinterten Siliciumnitridwerkstoff ein-gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine mittlere Korndicke 3 µm ≤ 5000/mm2, und die Anzahl von Defek- - 4 - ten mit maximaler linearer Ausdehnung ≥ 10 µm 3 µm
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