BPatG 15408.05BUNDESPATENTGERICHT14 W (pat) 52/03_______________(Aktenzeichen)Verkündet am5. Dezember 2008…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 196 01 415.8-41…hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung am 5. Dezember 2008 unter Mitwirkung des Vorsit-zenden Richters Dr. Schröder, des Richters Harrer, sowie der Richterinnen Dr. Schuster und Dr. Münzbergbeschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.- 2 -G r ü n d eIMit Beschluss vom 12. Juni 2003 hat die Prüfungsstelle für Klasse C01B des Deutschen Patent- und Markenamts die Patentanmeldung 196 01 415.8-41 mit der Bezeichnung"Granulate auf Basis von pyrogen hergestelltem Siliciumdioxid, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung"aus den Gründen des Bescheides vom 13. Februar 1997 zurückgewiesen. In diesem Bescheid ist unter Hinweis auf die Druckschriften(1) DE PS 1 209 108 (2) DE 36 11 449 A1 und (3) Derwent-Abstract Nr. 85-222307 / 36im wesentlichen ausgeführt, dass das seinerzeit beanspruchte Verfahren, sowie die danach hergestellten Granulate gegenüber dem Inhalt der Druckschrift (1) nicht neu seien. Aus der Entgegenhaltung (1) sei es bekannt, Granulate aus pyro-genem Siliciumdioxid herzustellen, indem pyrogenes Siliciumdioxid in Wasser dispergiert, die Suspension sprühgetrocknet und das Sprühgranulat anschließend einer Temperung bei Temperaturen von 800 bis 1200°C unterzogen werde. Da nach gleichen Verfahren hergestellte Produkte identisch seien, fehle es auch den nach dem anmeldungsgemäßen Verfahren hergestellten Granulaten im Hinblick auf die Druckschrift (1) an der erforderlichen Neuheit.Gegen den Beschluss der Prüfungsstelle hat die Anmelderin Beschwerde einge-legt. Sie verfolgt ihr Patentbegehren gemäß Hauptantrag mit den im Schriftsatz - 3 -vom 28. Juli 2008 eingereichten Patentansprüchen 1 und 2, sowie den ursprüngli-chen Patentansprüchen 8 und 9 nach Änderung des Rückbezuges als neue Pa-tentansprüche 3 und 4 und hilfsweise mit den in der mündlichen Verhandlung überreichten Patentansprüchen 1 und 2, im Übrigen wie Hauptantrag, weiter.Die geltenden Ansprüche 1 bis 4 gemäß Hauptantrag haben folgenden Wortlaut:1. Granulate auf Basis von pyrogen mittels Flammenhydrolyse aus einer flüchtigen Siliciumverbindung hergestelltem Siliciumdioxid mit folgenden physikalisch-chemischen Kenndaten: Mittlerer Korndurchmesser: 25 bis 120 µmBET-Oberfläche: 40 bis 400 m2/gPorenvolumen: 0,5 bis 2,5 ml/gPorenverteilung: Keine Poren
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