BUNDESPATENTGERICHT 14 W (pat) 6/04 _______________________ (Aktenzeichen) B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend das Patent 100 34 985 … BPatG 152 08.05 - 2 - hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der Sitzung vom 6. Oktober 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Schröder sowie der Richter Dr. Wagner, Harrer und Dr. Gerster beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. G r ü n d e I. Mit dem angefochtenen Beschluss vom 26. November 2003 hat die Patentabtei-lung 45 des Deutschen Patent- und Markenamts das Patent 100 34 985 mit der Bezeichnung „Verfahren zur Herstellung von Aluminosilicatgläsern, Aluminosili-catgläser sowie deren Verwendungen“ widerrufen. Dem Beschluss liegen die Patentansprüche 1 bis 18 vom 21. Juni 2002 zugrunde, zu deren Wortlaut auf den Akteninhalt verwiesen wird. Der Widerruf ist im Wesentlichen damit begründet, das Verfahren nach An-spruch 2 vom 21. Juni 2002 sei gegenüber dem Stand der Technik nach der DE 198 51 927 A1 nicht mehr neu. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Patentinhaberin, mit der sie ihr Patentbegehren auf der Grundlage der Patentansprüche 1 bis 18 vom 8. Januar 2004 gemäß Hauptantrag, hilfsweise mit den Patentansprüchen 1 bis 13 - 3 - vom 8. Januar 2004 gemäß Hilfsantrag weiterverfolgt. Die Patentansprüche 9 und 12 gemäß Hauptantrag lauten: „9. Alkalifreies Aluminosilicatglas mit einer Zusammensetzung (in Gew.-% auf Oxidbasis) SiO2 59 – 62 Al2O3 13,5 – 15,5 B2O3 3 -
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