BPatG 154 6.70 BUNDESPATENTGERICHT 14 W (pat) 62/02 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 3. Juni 2003 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend das Patent 198 45 215 … - 2 - … hat der 14. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 3. Juni 2003 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Schröder sowie des Richters Harrer, der Richterin Dr. Proksch-Ledig und des Richters Dr. Feuerlein beschlossen: Auf die Beschwerde der Einsprechenden wird der angefochtene Beschluss aufgehoben. Das Patent wird mit folgenden Unterlagen beschränkt aufrechter-halten: Patentansprüche 1 bis 25, überreicht in der mündlichen Verhand-lung vom 3. Juni 2003 Beschreibung Seiten 1 bis 3, 3a, 3b, 3c und 4 bis 20, überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 3. Juni 2003 10 Seiten Zeichnungen, Figuren 1 bis 13 gemäß Patentschrift. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen. - 3 - G r ü n d e I Mit dem angefochtenen Beschluss vom 20. Juni 2002 hat die Patentabteilung 41 des Deutschen Patent- und Markenamts das Patent 198 45 215 mit der Bezeich-nung "Verfahren zur Prozessregelung in einem Läuterbottich" in vollem Umfang aufrechterhalten. Die Aufrechterhaltung des Patents wurde im wesentlichen damit begründet, dass die seinerzeit geltende Anspruchsfassung eine hinreichend deutliche Lehre zum technischen Handeln vermittle. Darüber hinaus sei das beanspruchte Verfahren im Hinblick auf den Stand der Technik neu und beruhe auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Einsprechenden. Zur Begründung hat sie schriftsätzlich im wesentlichen geltend gemacht, dass das pa-tentierte Verfahren nicht so deutlich und vollständig offenbart sei, dass ein Fach-mann es ausführen könne. Die Gegenstände der Patentansprüche würden dar-über hinaus im Hinblick auf den von der Einsprechenden nachgewiesenen Stand der Technik 1) BRAUTECHNISCHE ANALYSENMETHODEN: Band 1, Selbstverlag der MEBAK D-85350 Freising - Weihenstephan 1997, Seiten 246 und 247, 2) JEAN DE CLERCK: Lehrbuch der Brauerei, Band 1, Ver-suchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin 1964, Seiten 429 bis 430, - 4 - 3) ZIEMANN-PROSPEKT: "Läuterbottiche" 1977, 4) B. SALZGEBER: Brauwelt 116 (1976), Nr 42, Seiten 1368 bis 1371, 5) R. UHLIG, M. BRUNS: Automatisierung von Chargenprozes-sen, R. Oldenbourg Verlag München Wien 1995, Seiten 113 und 118, 6) S. HAFNER: Neuronale Netze in der Automatisierungstechnik, R. Oldenbourg Verlag GmbH München 1994, Inhaltsverzeich-nis, 7) LUDWIG NARZISS: Die Technologie der Würzebereitung, Ferdinand Enke Verlag Stuttgart 1985, Seiten 206, 207, 212, 220, 8) WOLFGANG KUNZE: Technologie Brauer und Mälzer, VEB Fachbuchverlag Leipzig 1975, Seiten 222 bis 229, 9) K. STIPPLER, K. WASMUHT, W. MAITNER: Moderne Läuter-technik in Hochleistungssudwerken, Brauwelt Nr 46, 1988, Seiten 2201 bis 2204, 10) CARSTEN PRIEGNITZ: Entwicklung eines regelungstechni-schen Modells für den Filtrationsablauf im Läuterbottich einer Brauerei, Ingenieurarbeit, Ingenieurschule für Elektrotechnik Velten-Hohenschöpping 1992, Inhaltsverzeichnis, Seiten 12 und 28 bis 40, 11) BENNO VAN DE BRAAK: Inbetriebnahme des Maischefilters MK 15/20, Diplomarbeit TU München 1993, Seiten 62 und 63, 12) Auflistung der Brauereien mit Läuterbottichen der A. Ziemann GmbH mit einer Extraktbestimmung mittels Messung der elek-trischen Leitfähigkeit der Würze und mit entsprechender Quell-gebietsregelung nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhen. - 5 - Mit Zwischenverfügung vom 22. Mai 2003 wurde vom Senat darauf hingewiesen, dass die folgenden im parallelen internationalen Verfahren (WO 00/20552) ermit-telten Dokumente auch in der vorliegenden Sache eine Rolle spielen könnten: 13) DD 151 183 A, 14) DE 38 44 389 C1, 15) DE 198 24 433 A1, 16) DE 43 24 157 A1, 17) WO 93/08515 A1. Von diesen Druckschriften sei im Hinblick auf den Patentgegenstand die Entge-genhaltung (13) besonders relevant, in der ein Verfahren zur effektiven Abläute-rung von Bierwürze in Läuterbottichsudwerken offenbart werde. In Anbetracht des neu ins Verfahren eingeführten Standes der Technik, insbeson-dere wegen der aus Entgegenhaltung (13) bekannt gewordenen technischen Leh-re, legt die Patentinhaberin in der mündlichen Verhandlung neue Patentansprü-che 1 bis 25 vor, die wie folgt lauten: 1. Verfahren zur Prozeßregelung eines Läuterprozesses in einem Läuterbottich, wobei zumindest eine Prozeßzustandsgröße des Läuterprozeß, die während des Läuterprozesses meßbar oder aus Meßdaten ableitbar ist, als Regelgröße beobachtet wird und zu-mindest eine Stellgröße, mit der der Läuterprozeß über ein Stell-glied beeinflußbar ist, entsprechend einer Reglerfunktion in Ab-hängigkeit von der Regeldifferenz zwischen einem vorgegebenen Sollwert und der beobachteten Regelgröße einstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß als Regelgröße die Viskosität der Würze (ηist) oder eine mit der Viskosität der Würze (ηist) korrelierende Prozeßzustandsgröße beobachtet und durch Subtraktion eines vorgegebenen Soll-- 6 - werts (ηsoll) die Regeldifferenz (∆η = ηist - ηsoll) ermittelt wird, wobei in einem Regelmodul (5) in Abhängigkeit von der Regeldiffe-renz (∆η) automatisch zumindest eine Stellgröße (y) berechnet wird, mit der die Viskosität der Würze (ηist) in der Art einer Viskosi-tätsregelung beeinflußbar ist, und wobei bei der Berechnung der Stellgrößen (y) zur Regelung der Viskosität der Ausgangswert (yR) eines Reglermoduls (25), der in Abhängigkeit der Regeldiffe-renz (∆η) berechnet wird, und der Ausgangswert (yS) eines Steuermoduls (27), der in Abhängigkeit von zumindest einer weite-ren Prozeßzustandsgröße berechnet wird, addiert werden. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Stellgröße (yv) über ein Stellglied der Durchfluß (V) der Läuterwürze durch den Würzeablauf in Abhängigkeit der Viskosität der Würze (ηist) einstellbar ist, wobei der Durchfluß (V) bei positi-ver Regeldifferenz (∆η = ηist - ηsoll > 0) herabgesetzt und bei nega-tiver Regeldifferenz (∆η = ηist - ηsoll 0) herabgesetzt und bei negativer Re-geldifferenz (∆η = ηist - ηsoll 0) herabgesetzt und bei negativer Regeldifferenz (∆η = ηist - ηsoll 0) erhöht und bei negativer Regeldifferenz (∆η = ηist - ηsoll 0) erhöht - 8 - und bei negativer Regeldifferenz (∆η = ηist - ηsoll
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