BUNDESPATENTGERICHT 15 W (pat) 14/98 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 13. März 2000 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend das Patent 42 19 658 … BPatG 154 6.70 - 2 - hat der 15. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 13. März 2000 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Kahr, der Richter Dr. Deiß und Dr. Jordan sowie der Richterin Schroeter beschlossen: Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Das Patent wird beschränkt aufrechterhalten mit folgenden Un-terlagen: Patentansprüche 1 bis 3, Beschreibung Seiten 1, 2, 3, 3a, 4 bis 10, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung und 1 Blatt Zeichnung gemäß DE 42 19 658 C2. G r ü n d e I Auf die am 16. Juni 1992 eingereichte Patentanmeldung P 42 19 658.2-43 hat das Deutsche Patentamt ein Patent mit der Bezeichnung "Verfahren zur Herstellung von Cellulosefasern, -filamenten und -folien nach dem Trocken-Naßextrusionsverfahren" erteilt. Die Patenterteilung wurde am 30. Juni 1994 veröffentlicht. - 3 - Nach Prüfung der erhobenen zwei Einsprüche wurde das Patent mit Beschluß der Patentabteilung 1.43 vom 10. Dezember 1997 beschränkt aufrechterhalten. Dem Beschluß lagen die mit Schriftsatz vom 1. März 1995 eingereichten, am 7. März 1995 eingegangenen Patentansprüche 1 bis 3 mit folgendem Wortlaut zu-grunde: "1. Verfahren zur Herstellung von Cellulosefasern, -filamenten und -folien nach dem Trocken-Naßextrusionsverfahren, aus einer Lösung von Cellulose in einem Wasser enthaltenden N-Oxid eines tertiären Amins, insbesondere N-Methylmorpholin-N-oxid, durch Extrudieren der Lösung durch ein Formwerk-zeug in ein die Cellulose nicht ausfällendes Medium, Orientie-ren der Cellulosemoleküle durch Verzug des extrudierten Lö-sungsstrahls in diesem Medium und Ausfällen der Cellulose aus dem Lösungsstrahl durch Berührung mit einem Fällme-dium ohne wesentliche Verstreckung, dadurch gekenn-zeichnet, daß man die Celluloselösung durch ein Formwerk-zeug extrudiert, dessen zylindrische Düsenkanäle einen Durchmesser in dem Bereich von 50 bis 120 µm oder dessen Schlitze eine Breite in dem Bereich von 50 bis 200 µm haben, durch das Schergefälle im Formwerkzeugkanal einen Lö-sungsstrahl mit vororientierten Cellulosemolekülen erzeugt und den Verzug dieses Lösungsstrahls in dem nicht ausfäl-lenden Medium in einem Verhältnis in dem Bereich 1,41,4 bis
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