BUNDESPATENTGERICHT 15 W (pat) 310/04 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 26. September 2005 … B E S C H L U S S In der Einspruchssache betreffend das Patent 44 36 328 … BPatG 154 08.05 - 2 - hat der 15. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 26. September 2005 unter Mitwirkung des Vorsit-zenden Richters Dr. Kahr sowie der Richter Dr. Niklas, Dr. Jordan und der Rich-terin Klante beschlossen: Das Patent wird beschränkt aufrechterhalten gemäß den Ansprü-chen 1 - 11, Beschreibung Spalten 1 - 10, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung sowie 4 Seiten Zeichnungen mit Figu-ren 1 - 5 gemäß DE 44 36 328 C2. Der Titel des Patents lautet: „Verfahren zum Stranggießen.“ G r ü n d e I Auf die am 11. Oktober 1994 eingereichte Patentanmeldung 44 36 328.1-24 hat das Deutsche Patent- und Markenamt ein Patent mit der Bezeichnung „Verfahren und Anlage zum Stranggießen“ erteilt. Veröffentlichungstag der Patenterteilung ist der 19. September 2002. Die Patentansprüche 1 bis 14 der DE 44 36 328 C2 haben folgenden Wortlaut: „1. Verfahren zum Stranggießen an einer Stranggießanlage, ins-besondere einer Stahl-Stranggießanlage, mit einer Stranggießko-kille (1) und einer der Stranggießkokille (1) nachfolgend angeord-neten Strangführung mit den Strang (2) an gegenüberliegenden - 3 - Seiten stützenden Rollen (8), von denen zumindest die einer Strangseite zugeordneten Rollen (8) an gegen die gegenüberlie-genden Rollen (8) verstellbaren Stützsegmenten (4, 5) gelagert sind, wobei der Strang (2) nach Austritt aus der Kokille (1) dicken-reduziert wird, dadurch, daß mindestens ein Stützsegment (4) unter Bildung eines vorbestimmten keilförmigen Rollenspaltes (Konizität α) zwischen den einander gegenüberliegenden Rollen (8) ausgerichtet wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Strang (2) ausschließlich in einem Bereich dickenreduziert wird, in dem er einen flüssigen Kern (20) aufweist, wobei die Stützsegmente (4, 5) zu jedem Zeitpunkt derart ausgerichtet werden, daß die Sumpf-spitze (19) des flüssigen Kerns (20) stets in einem Bereich der Strangführung liegt, in dem der von den Rollen (8) gebildete Rol-lenspalt als - in bezug auf die nachfolgende Strangführung - engster Parallelspalt (unter Außerachtlassung einer der Schrump-fung des durcherstarrten Stranges folgenden Rollenanstellung) ausgebildet ist. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Erreichen der Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) von einem Betriebsstillstand oder von einer langsameren Gießgeschwindig-keit aus, nach einer anfänglichen Steigerung der Gießgeschwin-digkeit unter Vorwandern der Sumpfspitze (19), ein Absenken der Gießgeschwindigkeit unter Zurückwandern der Sumpfspitze (19) durchgeführt wird, und erst danach die Gießgeschwindigkeit auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) unter abermaligem Vorwan-dern der Sumpfspitze erhöht wird (Fig 3). 3. Verfahren nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass bei Gelangen der Sumpfspitze (19) des flüssigen Kerns (20) des Stranges (2) in den keilförmigen Rollenspalt zunächst das die Sumpfspitze (19) stützende Stützsegment (4) und die ihm nachfolgend angeordneten Stützsegmente (4, 5) in Parallelspalt- - 4 - stellung auf mindestens das Maß der Dicke (28) des durch-erstarrten Stranges (2) an der Stelle der Stumpfspitze (19) aus-gerichtet werden, dass mit relativ hoher Gießgeschwindigkeit (v2) weitergegossen wird, wobei die Sumpfspitze (19) wieder über zumindest das erste in Parallelspaltstellung, normalerweise jedoch in Betriebs-Keilspaltstellung befindliche Stützsegment (4) hinaus-wandert, dass mindestens das letztgenannte Stützsegment (4) wieder in eine Keilspaltstellung verbracht wird, dass mindestens ein unmittelbar an das bzw die wieder in Keilspaltstellung ge-brachte(n) Stützsegment(e) anschließendes Stützsegment (4, 5) in eine Parallelspaltstellung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstel-lung entsprechenden Dicke (26) verbracht wird, dass anschlie-ßend die Gießgeschwindigkeit reduziert wird (auf (v3), so dass die Sumpfspitze (19) zu dem in Gießrichtung ersten in Parallelspalt-stellung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstellung entsprechen-den Dicke (26) gebrachten Stützsegment (4, 5) zurückwandert, worauf die Gießgeschwindigkeit unter Vorwandern der Sumpf-spitze (19) auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) erhöht wird und die Betriebs-Keilspaltstellung - sofern nicht schon zuvor er-reicht - eingestellt wird sowie die restlichen Stützsegmente (5) nach und nach auf den engsten Rollenspalt, der durch die Be-triebs-Keilspaltstellung (Bereich I) festgelegt ist, ausgerichtet wer-den (Fig 4). 4. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass bei Gelangen der Sumpfspitze (19) des flüssigen Kerns (20) des Stranges (2) in den keilförmigen Rollenspalt zunächst das die Sumpfspitze (19) stützende Stützsegment (4) gemeinsam mit den ihm nachfolgend angeordneten Stützsegmenten (4, 5) in Parallel-spaltstellung auf mindestens das Maß der Dicke (28) des durch-erstarrten Stranges an der Stelle der Sumpfspitze (19) ausgerich-tet werden, dass mit relativ hoher Gießgeschwindigkeit (v2) weiter- - 5 - gegossen wird, wobei die Sumpfspitze (19) wieder über zumindest das erste in Parallelspaltstellung, normalerweise jedoch in Be-triebs-Keilspaltstellung (Bereich I) befindliche Stützsegment (4) hinauswandert, dass mindestens das letztgenannte Stützsegment (4) in eine Parallelspaltstellung mit einer der Betriebs-Parallel-spaltstellung entsprechenden Dicke (26) verbracht wird, dass an-schließend die Gießgeschwindigkeit reduziert wird (auf v3), so dass die Sumpfspitze (19) zu dem in Gießrichtung ersten in Paral-lelspaltstellung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstellung ent-sprechenden Dicke (26) gebrachten Stützsegment zurückwandert, worauf die Gießgeschwindigkeit unter Vorwandern der Sumpf-spitze (19) auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) erhöht wird und die Betriebs-Keilspaltstellung (Bereich I) eingestellt wird sowie die restlichen Stützsegmente nach und nach auf den engsten Rollenspalt, der durch die Betriebs-Keilspaltstellung festgelegt ist, ausgerichtet werden (Fig 5). 5. Verfahren nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeich-net, dass zumindest eines der Stützsegmente (4) in eine einen größeren Keilwinkel als die Betriebs-Keilspaltstellung aufweisende Keilspaltstellung verbracht wird und erst bei endgültigem Erhöhen auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) auf die Betriebs-Keil-spaltstellung (Bereich I) ausgerichtet wird. 6. Verfahren nach Anspruch 2 dadurch gekennzeichnet, dass beim Angießen des Stranges an den Anfahrkopf (22) eines An-fahrstranges (21) und beim Ausziehen des Anfahrstranges (21) zunächst alle Stützsegmente (4, 5) in eine Parallel-Spaltstellung mit einer der Dicke (24) des Anfahrkopfes (22) entsprechenden Position ausgerichtet werden und auf eine hohe Gießgeschwin-digkeit (v10) beschleunigt wird, dass nach Passieren mindestens eines in Gießrichtung ersten, im Bereich der Betriebs-Keilspalt-stellung liegenden Stützsegments (4) durch die Sumpfspitze (19) - 6 - mindestens dieses Stützsegment (4) in eine Keilspaltstellung und mindestens ein unmittelbar an das bzw die in Keilspaltstellung gebrachte(n) Stützsegment(e) (4) anschließendes Stützsegment (4, 5) nach Passieren durch die Sumpfspitze in Parallelspaltstel-lung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstellung entsprechenden Dicke (26) verbracht werden, dass anschließend die Gießge-schwindigkeit reduziert wird (auf v20), so dass die Sumpfspitze (19) mindestens bis zu dem in Gießrichtung gesehen ersten Stützsegment (4, 5), das in Parallelspaltstellung mit einer der Betriebs-Parallelspaltstellung entsprechenden Dicke (26) gebracht wurde, zurückwandert, worauf die Gießgeschwindigkeit unter Vorwandern der Sumpfspitze (19) auf die Betriebs-Gießgeschwin-digkeit (vg) erhöht wird und die Stützsegmente (4, 5) in Betriebs-Keilspaltstellung (Bereich I) - sofern nicht schon zuvor erreicht - sowie nach und nach in Betriebs-Parallelspaltstellung (Bereich II) ausgerichtet werden (Fig 2). 7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Stützsegmente (4) in eine einen größeren Keilwinkel als die Betriebs-Keilspaltstellung aufweisende Keil-spaltstellung verbracht wird und erst bei endgültigem Erhöhen auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) auf die Betriebs-Keilspalt-stellung ausgerichtet wird (Fig 2). 8. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gießgeschwindigkeit auf min-destens zwei Drittel der Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) abge-senkt wird. 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Gießgeschwindigkeit kurzzeitig auf mindestens die Hälfte der Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) abgesenkt und danach auf eine etwas höhere Gießgeschwindigkeit (v30), die jedoch zwei Drittel der Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) nicht übersteigt, erhöht wird - 7 - und auf dieser Gießgeschwindigkeit (v30) kurzfristig vor Erhöhen auf die Betriebs-Gießgeschwindigkeit (vg) gehalten wird. 10. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahlenwert der Geschwindig-keit (vsp) der Anstellung eines Stützsegmentes (4) zur Verkleine-rung der Strangdicke (24, 28) gleich oder kleiner ist als der Quo-tient aus dem Zahlenwert der augenblicklichen Gießgeschwindig-keit (vm) und dem Zahlenwert der halben Rollenteilung (Rt in mm), vorzugsweise der ganzen Rollenteilung (Rt in mm). 11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass vorgeplante Gießunterbrechungen und/oder Gießgeschwindig-keitsverlangsamungen zeitlich derart begrenzt werden, dass inner-halb der Zeitbegrenzung die Sumpfspitze (19) von ihrer bei Be-triebs-Gießgeschwindigkeit eingenommenen Betriebs-Position bis höchstens zu einer Not-Position - in Gießrichtung gesehen - am Ende des Betriebs-Keilspaltes zurückwandert. 12. Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch die Kombination folgender Merkmale: eine Stranggießkokille (1), eine an die Stranggießkokille (1) anschließende und aus einer Mehrzahl von Stützsegmenten (4, 5) gebildete Strangführung mit den Strang (2) an gegenüberliegenden Seiten stützenden Rollen (8), zwei oder mehrere Rollen (8), die an den Stützsegmenten (4, 5) gelagert sind, Verstelleinrichtungen (9) zum Einstellen der Spaltdicke (24, 26, 28) zwischen den einander gegenüberliegen-den Rollen (8), wobei mindestens die Rollen (8) eines Stützseg-mentes (4) die Bildung eines keilförmigen Spaltes im Zusammen-wirken mit den gegenüberliegenden Rollen ermöglichen, Messein-richtungen (13) zum Messen der Dicke des von den Rollen (8) ge-bildeten Spaltes der Strangführung, sowie Mittel zum Bestimmen - 8 - der augenblicklichen Lage der Sumpfspitze (19) des flüssigen Kerns (20) des Stranges (2). 13. Anlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die den Strang an einer Seite stützenden Rollen (8) ortsfest und die diesen Rollen (8) gegenüberliegenden und an Stützsegmenten (4, 5) gelagerten Rollen (8) mittels verstellbarer Stützsegmente (4, 5) in Keilspaltstellung bzw Parallelspaltstellung bringbar sind. 14. Anlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass von den verstellbaren Stützsegmenten (4, 5) mindestens zwei (4) in Form einer Gliederkette aneinander angelenkt sind.“ Gegen die Patenterteilung hat die S… AG in D…, mit am 19. Dezember 2002 über Fernkopierer beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangenen Schriftsatz Einspruch erhoben und beantragt, das Patent in vollem Umfang zu widerrufen. Die Einsprechende macht insbesondere geltend, dass nicht nur der Oberbegriff des Patentanspruchs 1 mit dem bekannten Verfahren der Soft-Reduction eines Gießstranges, sondern auch dessen kennzeichnende Merkmale bereits aus der EP 0 545 102 A2 (D1) herleitbar sein. In Verbindung mit dem darüber hinaus genannten Stand der Technik, der DE 40 10 967 A1 (D2) und EP 0 450 391 A1 (D3), beruhe der Patentgegenstand jedenfalls auf keiner erfinde-rischen Tätigkeit. Die Einsprechende beantragt, das Patent zu widerrufen. Die Patentinhaberin hat dem Vorbringen der Einsprechenden widersprochen und in der mündlichen Verhandlung vom 26. September 2005 nur noch die Verfah-rensansprüche 1 bis 11 des DE 44 36 328 C2 weiterverfolgt. Der Gegenstand die-ser Ansprüche sei nicht nur neu, sondern beruhe auch auf erfinderischer Tätigkeit. Die Patentinhaberin erklärt: „Ich teile mein Patent“ und stellt den Antrag, das Pa-tent beschränkt aufrechtzuerhalten gemäß den Ansprüchen 1 - 11, Beschreibung - 9 - Spalten 1 - 10, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung sowie 4 Seiten Zeichnungen mit Figuren 1 - 5 gemäß DE 44 36 328 C2. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen. II. Der zulässige Einspruch hat in der Sache teilweise Erfolg. Das Patent war mit den in der mündlichen Verhandlung überreichten Unterlagen beschränkt aufrechtzuer-halten. Bezüglich ausreichender Offenbarung des Gegenstandes der Ansprüche 1 bis 11 bestehen keine Bedenken, da sie den ursprünglichen Ansprüchen 1 bis 11 ent-sprechen. Die Neuheit des Gegenstandes gemäß Patentanspruch 1 ist anzuerkennen. Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist ein: (1) Verfahren zum Stranggießen an einer Stranggießanlage, ins-besondere einer Stahlstrangießanlage (2) mit einer Stranggießkokille (1) (3) und dieser nachfolgend angeordneten Strangführung (4) mit den Strang (2) an gegenüberliegenden Seiten stützenden Rollen (8) (5) von denen zumindest die einer Strangseite zugeordneten Rollen (8) an gegen die gegenüberliegenden Rollen (8) ver-stellbare Stützelemente (4, 5) gelagert sind (6) wobei der Strang (2) nach Austritt aus der Kokille dicken-reduziert wird - 10 - (7) dadurch, dass mindestens ein Stützsegment (4) unter Bil-dung einen vorbestimmten keilförmigen Rollenspaltes (Koni-zität α) zwischen den einander gegenüberliegenden Rollen (8) ausgerichtet wird dadurch gekennzeichnet, dass a) der Strang ausschließlich in einem Bereich dicken-reduziert wird, in dem er einen flüssigen Kern auf-weist, b) wobei die Stützsegmente zu jedem Zeitpunkt derart ausgerichtet werden, dass die Sumpfspitze des flüssi-gen Kerns stets in einem Bereich der Strangführung liegt, in dem der von den Rollen gebildete Rollenspalt als - in bezug auf die nachfolgende Strangführung - engster Parallelspalt ausgebildet ist. Verfahren bzw Vorrichtungen zum Stranggießen an einer Stranggießanlage bei dem der Strang nach Austritt aus der Kokille dickenreduziert wird mit den vorste-henden Merkmalen (1) bis (7) werden auch in den entgegengehaltenen Druck-schriften, der EP 0 545 104 A2 (D1), der DE 40 10 967 A1 D2) und der EP 0 450 391 A1 (D3) beschrieben. Keiner dieser Druckschriften sind jedoch die kennzeichnenden Merkmale (a) und (b) des vorliegend beanspruchten Verfahren zu entnehmen. Entgegen der von der Einsprechenden vertretenen Auffassung gilt das auch für die D1. Denn gemäß deren Lehre soll der Strang in die Soft-Reduction-Strecke mit einem Restsumpf einlaufen und am Ende dieser Strecke durcherstarrt sein. Die Soft-Reduction-Stre-cke wird dabei dadurch gebildet, dass bei in Segmenten gelagerten Rollen das Oberjoch vom Einlauf in Richtung zum Auslauf hin schräggestellt wird, so dass auslaufseitig eine kleinere Maulweite als einlaufseitig vorhanden ist (vgl Sp 1 Z 32 bis 44 und Sp 4 Z 58 bis Sp 5 Z 4 iVm Fig 3). Damit liegt Sumpfspitze (28) des Stranges wie auch in Fig 3 dargestellt, innerhalb des Keilspaltes und der Strang ist - 11 - bereits innerhalb dieses Keilspalts durcherstarrt. Damit ist weder Merkmal a), wo-nach der Strang ausschließlich in einem Bereich dickenreduziert wird, in dem er einen flüssigen Kern aufweist, noch Merkmal b), Ausrichten der Stützsegmente derart, dass die Sumpfspitze stets in einem Bereich der Strangführung liegt, in dem der von den Rollen gebildete Rollenspalt als engster Parallelspalt ausgebildet ist, aus D1 herleitbar. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tä-tigkeit. Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ist von der Aufgabe auszugehen, das bekannte Verfahren zum Stranggießen an einer Stranggießanlage, bei dem der Strang unmittelbar nach Austritt aus der Stranggießkokille dickenreduziert wird, dahingehend zu verbessern, dass trotz möglichst schonender Umformung des Stranges ein möglichst kurzes, keilförmig erstarrtes Kopfstück des Stranges anfällt, und das es ermöglicht, auch bei einer Gießunterbrechung oder einer Rück-nahme der Betriebs-Gießgeschwindigkeit (infolge eines Wechsels des Gießrohres oder des Verteilers etc) unter Anfall eines nur kurzen durcherstarrten Strangzwi-schenstücks mit von der gewünschten Enddicke des Stranges abweichender Di-cke (und mit keilförmigem Längsquerschnitt) wiederum die Betriebs-Gießge-schwindigkeit zu erreichen, u zw innerhalb einer möglichst kurzen Zeitspanne. Gelöst wird diese Aufgabe durch das im Patentanspruch 1 im einzelnen angege-bene Verfahren insbesondere mit den Merkmalen (a) und (b). Während der Strang im Bereich der Stützsegmente, die einen keilförmigen Rollenspalt bilden, aus-schließlich in einem Bereich dickenreduziert wird, in dem er einen flüssigen Kern aufweist, werden die Stützsegmente zu jedem Zeitpunkt derart ausgerichtet, dass die Sumpfspitze des flüssigen Kerns in einem Bereich der Strangführung liegt, in dem der von den Rollen gebildete Rollenspalt als - in bezug auf die nachfolgende Strangführung - engster Parallspalt ausgebildet ist, dh in einem Bereich dem keine Dickenreduktion mehr erfolgt (vgl auch vorliegende PS, Sp 6 Z 44 bis 51). - 12 - Für eine solche Arbeitsweise findet sich im entgegengehaltenen Stand der Tech-nik kein Vorbild. Dies gilt für die EP 0 545 104 A2 (D1) schon deshalb, weil es gemäß deren Lehre, wie bereits erläutert, wesentlich ist, dass der Strang in die Soft-Reductions-Stre-cke, dh in den Bereich mit keilförmigen Rollenspalt, mit einem Restsumpf einläuft und am Ende dieser Strecke durcherstarrt ist (vgl Sp 1 Z 32 bis 54 und Sp 4 Z 58 bis Sp 5 Z 20 iVm Fig 3). Damit führt dieses bekannte Verfahren vom vorliegenden Patentgegenstand weg, weil dort die Sumpfspitze des Strangs aufgrund dieser Vorgaben zwangsläufig im keilförmigen Rollenspalt, dh im Bereich der Soft-Reductions-Strecke liegen muss und der Strang am Ende dieser Strecke im Gegensatz zur patentgemäßen Lehre bereits durcherstarrt ist. Die in der DE 40 10 967 A1 (D2) beschriebene Vorrichtung zur Dickenreduktion eines aus der Kokille austretenden Metallgießstranges mit den vorstehenden Merkmalen (1) bis (7) ermöglicht zwar durch Formgestaltung des Gießstranges als Kurz-, Mittel- oder Langkeil oder auch planparallel, dass Dicke und Gießge-schwindigkeit des Metallgießstranges während des Betriebs stufenlos beliebig eingestellt werden können (vgl Anspruch 1 und Sp 3 Z 9 bis 19 iVm den Figuren 1 und 2). In dieser Druckschrift finden sich indessen keinerlei Hinweise auf die hier maßgebliche Vorgehensweise gemäß den vorstehenden Merkmalen (a) und (b). Entgegen der von der Einsprechenden vertretenen Auffassung ist auch nicht er-sichtlich, dass sich diese Merkmale zwangläufig aus der genannten Fig 2 und zu-gehöriger Textstelle ergeben würden, zumal entsprechend der Lehre von D2 auch eine Dickenreduktion des bereits durcherstarrten Gießstrangs vorgesehen sein kann (vgl Sp 2 Z 64 bis Sp 3 Z 1). Ebenso wenig kann eine zusätzliche Berücksichtigung der EP 0 450 391 A1 (D3) zum vorliegend beanspruchten Verfahren hinführen. Dort wird eine Vorrichtung zur Weichreduktion bei einer Vorbandgießanlage beschrieben, bei der der Rollenträ-ger in mehrere rollentragende Segmente aufgeteilt ist, die mit Verstelleinrichtun- - 13 - gen in Verbindung stehen. Durch diese Gestaltung können sowohl einzelne Rollen oder auch mehrere Rollen gegen den Metallgießstrang verstellt werden, so dass in jedem beliebigen Bereich eine für den Metallgießstrang optimale Feineinstellung gewährleistet ist (vgl Anspruch 1 iVm Sp 1 Z 20 bis 36 und der Figur). Darauf dass eine solche optimale Feineinstellung im Sinne der vorstehenden Merkmale (a) und (b) zu erfolgen habe, fehlt auch in D3 jedweder Hinweis. Die Druckschriften D1 bis D3 können somit weder einzeln betrachtet noch in ihrer Zusammenschau zum vorliegend beanspruchten Verfahren hinführen. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 erweist sich damit als patentfähig, so dass dieser Anspruch gewährbar ist. Das gleiche gilt für die auf den Patentanspruch 1 rückbezogenen Ansprüche 2 bis 11, die bevorzugte Ausführungsformen betreffen. Kahr Niklas Jordan KlanteNa
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