BPatG 154 6.70 BUNDESPATENTGERICHT 15 W (pat) 317/02 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 24. November 2003 … B E S C H L U S S In der Einspruchssache betreffend das Patent 40 10 281 … - 2 - … hat der 15. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 24. November 2003 unter Mitwirkung des Vorsit-zenden Richters Dr. Kahr sowie des Richters Dr. Niklas, der Richterin Klante und des Richters Dr. Egerer beschlossen: Das Patent wird widerrufen. G r ü n d e I. Auf die am 30. März 1990 unter Inanspruchnahme der japanischen Priorität JP 82531/89 vom 31. März 1989 eingereichte Patentanmeldung hat das Deutsche Patent- und Markenamt das Patent 40 10 281 mit der Bezeichnung "Abdruckzusammensetzung" erteilt. Veröffentlichungstag der Patenterteilung ist der 13. Juni 2002. Die Patentansprüche 1 und 8 gemäß Streitpatent haben folgenden Wortlaut: "1. Abdruckzusammensetzung, die folgende Komponenten ent-hält: (A) ein Polyetherpolymer mit wenigstens zwei Alkenylgrup-pen im Molekül; - 3 - (B) ein Polyorganowasserstoffsiloxan mit einer folgenden Durchschnittsformel RaHbSiO4-(a+b)/2, wobei R eine C1-C7-Alkyl-gruppe, die Phenylgruppe oder eine Haloalkylgruppe darstellt, a eine Zahl a
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