BPatG 154 08.05 BUNDESPATENTGERICHT _______________ (Aktenzeichen) 30. Juni 2008 … B E S C H L U S S In der Einspruchssache betreffend das Patent 102 06 225 15 W (pat) 326/04 Verkündet am … - 2 - … hat der 15. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 30. Juni 2008 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dr. Feuerlein, der Richterin Schwarz-Angele, des Richters Dr. Egerer so-wie der Richterin Zettler beschlossen: Das Patent wird widerrufen. G r ü n d e I. Auf die am 15. Februar 2002 eingereichte Patentanmeldung hat das Deutsche Patent- und Markenamt das Patent 102 06 225 mit der Bezeichnung „Verfahren zur Herstellung farb- und/oder effektgebender Mehr-schichtlackierungen“ erteilt. Der Veröffentlichungstag der Patenterteilung ist der 18. September 2003. Die erteilten Patentansprüche 1 bis 17 gemäß Streitpatent DE 102 06 225 C1 ha-ben folgenden Wortlaut: „1. Verfahren zur Herstellung von farb- und/oder effektgebenden Mehrschichtlackierungen, die - 3 - (A) mindestens einen Primer, (B) mindestens eine farb- und/oder effektgebende Basislackierung und (C) mindestens eine Klarlackierung umfassen, dadurch gekennzeichnet, daß man (I) mindestens einen thermisch und mit aktinischer Strahlung härtbaren, pigmentierten oder unpigmentierten Primer (A) auf ein Substrat appliziert, wodurch mindestens eine Primer-schicht (A) resultiert, (II) die Primerschicht(en) (A) mit aktinischer Strahlung bestrahlt, wodurch mindestens eine partiell gehärtete Primerschicht (A), die noch thermisch gehärtet werden kann, resultiert, (III) mindestens einen thermisch härtbaren und/oder mindestens einen thermisch und mit aktinischer Strahlung härtbaren (Dual-Cure), pigmentierten Beschichtungsstoff (B) auf die äußere Oberfläche der partiell gehärteten Primerschicht(en) (A) appliziert, wodurch mindestens eine pigmentierte Schicht (B), die noch thermisch oder thermisch und mit aktinischer Strahlung gehärtet werden kann, resultiert, (IV) wird in (III) eine Dual-Cure-Schicht (B) eingesetzt, wird sie mit aktinischer Strahlung bestrahlt, wodurch mindestens eine partiell gehärtete Schicht (B), die noch thermisch gehärtet werden kann, resultiert, (V) mindestens einen mit aktinischer Strahlung härtbaren und/oder mindestens einen thermisch und mit aktinischer Strahlung härtbaren Klarlack (C) auf die äußere Oberfläche der Schicht(en) (B) appliziert, wodurch mindestens eine mit aktinischer Strahlung härtbare und/oder mindestens eine thermisch und mit aktinischer Strahlung härtbare Klarlack-schicht (C) resultiert oder resultieren, - 4 - (VI) die mit aktinischer Strahlung härtbaren und/oder thermisch und mit aktinischer Strahlung härtbare(n) Klarlackschicht(en) (C) mit aktinischer Strahlung bestrahlt, wodurch mindestens eine mit aktinischer Strahlung gehärtete Klarlackierung und/oder mindestens eine partiell gehärtete Klarlackschicht (C), die noch thermisch gehärtet werden kann, resultiert oder resultieren, und (VII) die Primerschicht(en) (A), die pigmentierten Schicht(en) (B) und die noch thermisch härtbare(n) Klarlackschicht(en) (C) gemeinsam thermisch härtet. 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Substrate Kraftfahrzeugkarosserien und Anbauteile hier-von verwendet werden. 3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Anbauteile SMC, BMC, IMC und RIMC sind. 4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Primer (A) (a1) mindestens einen Bestandteil mit (a11) im statistischen Mittel mindestens zwei funktionellen Gruppen pro Molekül, die mindestens eine mit aktini-scher Strahlung aktivierbare Bindung enthalten, die der Vernetzung mit aktinischer Strahlung dient, (a2) mindestens einen thermisch härtbaren Bestandteil mit mindestens zwei isocyanatreaktiven Gruppen und (a3) mindestens ein Polyisocyanat enthält. - 5 - 5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß (a1) zusätzlich (a12) mindestens eine isocyanatreaktive Gruppe enthält. 6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die isocyanatreaktiven Gruppen (a12) aus der Gruppe, be-stehend aus Hydroxyl-, Thiol-, primären und sekundäre Ami-nogruppen und Iminogruppen, ausgewählt werden. 7. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die funktionellen Gruppen (a11) aus der Gruppe, bestehend aus Kohlenstoff-Wasserstoff-Einzel-bindungen oder Kohlenstoff-Kohlenstoff-, KohlenstoffSauer-stoff-, Kohlenstoff-Stickstoff-, Kohlenstoff-Phosphor oder Kohlenstoff-Silizium-Einzelbindungen oder –Doppelbindun-gen, ausgewählt verwendet werden. 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die funktionellen Gruppen (a11) KohlenstoffKohlenstoff Dop-pelbindungen („Doppelbindungen“) sind. 9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelbindungen in (Meth)Acrylat-, Ethacrylat-, Crotonät-,Cinnamat-, Vinylether-, Vinylester-, Ethenylarylen-, Dicyclo-pentadienyl-, Norbornenyl-, Isoprenyl-, Isopropenyl-, Allyl- oder Butenylgruppen; Ethenylarylen-, Dicyclopentadienyl-, Norbornenyl-, Isoprenyl-, Isopropenyl-, Allyl- oder Buteny-lethergruppen oder Ethenylarylen-, Dicyclopentadienyl-, Nor-bornenyl-, Isoprenyl-, Isopropenyl-, Allyl- oder Buteny-lestergruppen vorliegen. - 6 - 10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Doppelbindungen in (Meth)Acrylatgruppen vorliegen. 11. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die funktionellen Gruppen (a12) Hydro-xylgruppen sind. 12. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Bestandteile (a2) aus der Gruppe, bestehend aus linearen oder verzweigten, blockartig, kamm-artig oder statistisch aufgebauten Oligomeren und Polyme-ren, ausgewählt werden. 13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Oligomeren und Polymeren (a2) aus der Gruppe, beste-hend aus (Meth)Acrylat(co)polymerisaten, Polyestern, Alky-den, Aminoplastharzen, Polyurethanen, Polylactonen, Poly-carbonaten, Polyethern, Epoxidharz-Amin-Addukten, (Meth)Acrylatdiolen, partiell verseiften Polyvinylestern und Polyharnstoffen, ausgewählt werden. 14. Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Primer (A) das Verhältnis von Isocyanatgruppen zur Summe der isocyanatreaktiven funkti-onellen Gruppen
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