BUNDESPATENTGERICHT 17 W (pat) 23/01 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 5. Dezember 2002 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 199 09 851.4-53 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 5. Dezember 2002 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Grimm sowie der Richter Dr. Schmitt, Dipl.-Phys. Dr. Greis und Dipl.-Ing. Schuster BPatG 154 6.70 - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluß der Prü-fungsstelle für Klasse G07D des Deutschen Patent- und Markenamts vom 22. Februar 2001 aufgehoben und das Patent erteilt. B e z e i c h n u n g : Vorrichtung zur Unterscheidung falscher von echten Münzen. Der Erteilung liegen folgende in der mündlichen Verhandlung vom 5. Dezember 2002 überreichten Unterlagen zugrunde: Patentansprüche 1 – 9, Beschreibung und 3 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 – 3. G r ü n d e I. Die vorliegende Patentanmeldung ist am 8. März 1999 unter der Bezeichnung "Vorrichtung zur Münzerkennung" beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht worden. Sie wurde am 22. Februar 2001 durch Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G07D mangels erfinderischer Tätigkeit zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde der Anmelderin gerichtet. - 3 - Sie verfolgt ihre Anmeldung auf der Grundlage der in der mündlichen Verhandlung überreichten Ansprüche 1 bis 9 weiter. Anspruch 1 und Nebenanspruch 9 lauten: 1. Vorrichtung zur Unterscheidung falscher von echten Münzen, mit einem Senderelement (1) für elektromagnetische Strahlung, mit einem Empfängerelement (2) für elektromagnetische Strahlung, mit welchem nach Maßgabe der darauf eingestrahlten Strahlung ein elektrisches Meßsignal erzeugbar ist, wobei die Anordnung des Senderelements (1) und des Empfängerelements (2) mit der Maßgabe getroffen ist, daß von dem Senderelement (1) abgestrahlte elektromagnetische Strahlung (3) auf eine in eine Prüfposition gebrachte Münze (4) einstrahlt und daß zumindest ein Teil einer von der Münze (4) abgestrahlten Reflektionsstrahlung (5) aus der eingestrahlten elektromagnetischen Strahlung (3) auf das Empfängerelement (2) einstrahlt, und mit einer mit dem Empfängerelement (2) verbundenen elektronischen Auswerteeinheit (6), mittels welcher nach Maßgabe eines Vergleichs des vom Empfängerelement (2) erzeugten und zu einem Auswertesignal (12) verarbeiteten elektrischen Meßsignal mit einem vorgegebenen Vergleichssignal (7) alternativ ein "falsch"-Steuersignal oder ein "echt"-Steuersignal erzeugbar ist, dadurch gekennzeichnet, - 4 - daß in dem System von Senderelement (1), Empfängerelement (2) und der Auswerteeinheit (6) nicht mehr als zwei wellenlängenselektive Meß- und Auswertesignale (12) erzeugbar sind , wobei ein Meßsignal ein Signalintensitätswert innerhalb eines Wellenlängenbereichs von ∆ λ / λ
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