BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT17 W (pat) 3/09_______________(Aktenzeichen)Verkündet am9. April 2013…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 101 17 736.4-53…hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 9. April 2013 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Morawek, der Richterin Eder, des Richters Dipl.-Ing. Baumgardt sowie der Richterin Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung- 2 -beschlossen:Die Beschwerde wird zurückgewiesen.G r ü n d e :I.Die vorliegende Patentanmeldung ist am 9. April 2001 beim Deutschen Patent-und Markenamt eingereicht worden. Die Bezeichnung lautet:„System und Verfahren zum Optimieren logistischer Prozessezwischen mehreren Teilnehmern“.Die Prüfungsstelle für Klasse G06Q hat mit Beschluss vom 10. November 2008 die Anmeldung zurückgewiesen, da der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruhe und daher nicht patentfähig sei.Gegen den Beschluss wendet sich die Beschwerde der Anmelderin.Die Beschwerdeführerin ist – wie angekündigt – zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen.Sie beantragt sinngemäß,den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:- 3 -Patentansprüchen 1 bis 4,Beschreibung S. 1 bis 5 und1 Blatt Zeichnung mit 1 Figur, jeweils vom Anmeldetag.Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind folgende Druckschriften genannt worden:D1: WO 01/13261 A1D2: US 5 797 113 A.Zu den Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen.II.Die Beschwerde ist frist- und formgerecht eingereicht und auch sonst zulässig. Sie konnte jedoch keinen Erfolg haben, da das Verfahren des Patentanspruchs 1 nicht auf erfinderischer Tätigkeit beruht (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Satz 1 PatG).1. Die Patentanmeldung betrifft ein Datenverarbeitungssystem und ein Verfah-ren zum Optimieren logistischer Prozesse zwischen mehreren Teilnehmern, insbe-sondere zwischen Versandunternehmen und Transportdienstleistern.Gemäß der Beschreibung S. 1 Abs. 2 sollten moderne Logistikunternehmen pro-zessübergreifende Systeme anbieten, die Bestandsabfragen, Kundendatenüber-prüfungen, Transportlaufzeiten, Transportkosten etc. online zur Verfügung stellen und dem Kunden eine hohe Transparenz von der Bestellung bis zur Auslieferung bieten. Herkömmliche Systeme seien mit dem Nachteil behaftet, dass der Informa-tionsfluss aufgrund der Komplexität und Vielzahl der integrierten Komponenten (ei-nerseits auf Seiten der Versandunternehmen, andererseits auf Seiten der Trans-portdienstleister) über eine Vielzahl von Schnittstellen abgewickelt werde, was mit - 4 -hohen administrativen Kosten bzw. einem hohen administrativen Aufwand, einer geringen Flexibilität, geringer Geschwindigkeit und keiner Markttransparenz ver-bunden sei.Es soll daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung sein, ein Datenverarbei-tungssystem und ein Verfahren zum Optimieren logistischer Prozesse zwischen mehreren Teilnehmern bereitzustellen, das die genannten Nachteile überwindet. Das Datenverarbeitungssystem bzw. Verfahren soll zu geringeren administrativen Kosten bzw. geringerem administrativem Aufwand führen, mehr Flexibilität zur Ver-fügung stellen sowie die Geschwindigkeit des gesamten Prozesses erhöhen. Fer-ner soll eine hohe Transparenz geboten werden (Eingabe vom 24. Septem-ber 2004, S. 2 Abs. 2).Der Patentanspruch 1 betrifft (mit eingefügten Gliederungszeichen) eina) Datenverarbeitungssystem zum Optimieren logistischer Prozesse zwischen mehreren Teilnehmern, mitb) einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung, die eingerichtet ist, digitalisierte Daten von mehreren Teilnehmerstationen einer ersten Gruppe und mehreren Teilnehmerstationen einer zweiten Gruppe zu empfangen und in einem Speicher abzulegen,ba) wobei die Teilnehmerstationen der ersten Gruppe Versandunterneh-men zugeordnet sind und die Teilnehmerstationen der zweiten Gruppe Transportdienstleistern zugeordnet sind,c) wobei die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung aufweist:ca) eine Optimierungsberechnungseinrichtung zum automatischen Be-rechnen optimierter Parameter eines logistischen Prozesses zwi-schen einer Teilnehmerstation der ersten Gruppe und einer Teilneh-- 5 -merstation der zweiten Gruppe auf der Grundlage der empfangenen Daten der Teilnehmerstationen;cb) eine Datenausgabeeinrichtung zum Senden der optimierten Parame-ter eines logistischen Prozesses an die diesem logistischen Prozess zugeordnete Teilnehmerstation der ersten Gruppe;cc) eine Steuer- und Überwachungseinrichtung zum Steuern und Über-wachen des Warenausgangs bei dem dem optimierten logistischen Prozess zugeordneten Versandunternehmen; undcd) eine Datenein/ausgabeeinrichtung zum Senden von Transportanwei-sungen an die Teilnehmerstation der zweiten Gruppe, der der logisti-sche Prozess aufgrund der optimierten Parameter zugeordnet wurde und Empfangen von Rückmeldungsdaten von dieser Teilnehmersta-tion der zweiten Gruppe bezüglich des Transports und der Ausliefe-rung der dem logistischen Prozess zugeordneten Ware.Der nebengeordnete Patentanspruch 4 betrifft (mit eingefügten Gliederungszei-chen) eina') Verfahren zum Optimieren logistischer Prozesse zwischen mehreren Teilnehmern, mit den Schritten:b') Übermitteln digitalisierter Daten logistischer Prozesse von mehreren Teilnehmerstationen einer ersten Gruppe und mehreren Teilnehmer-stationen einer zweiten Gruppe an eine zentrale Datenverarbeitungs-einrichtung,ba') wobei die Teilnehmerstationen der ersten Gruppe Versandunterneh-men und die Teilnehmerstationen der zweiten Gruppe Transport-dienstleistern zugeordnet sind;- 6 -ca') automatisches Berechnen optimierter Parameter der logistischen Prozesse auf der Grundlage der empfangenen Daten;cb') Übermitteln der optimierten Parameter eines bestimmten logistischen Prozesses an die diesem Prozess zugeordnete Teilnehmerstation der ersten Gruppe;cc') Steuern und Überwachen des Warenausgangs bei dem dem opti-mierten logistischen Prozess zugeordneten Versandunternehmen; undcd') Übermitteln von Transportanweisungen an die Teilnehmerstation der zweiten Gruppe, der der logistische Prozess aufgrund der optimier-ten Parameter zugeordnet wurde, und Empfangen der Rückmel-dungsdaten von der zugeordneten Teilnehmerstation der zweiten Gruppe bezüglich des Transports und der Auslieferung der Ware.Die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung erhält Daten von Versandunterneh-men (erste Gruppe), z. B. Art des zu transportierenden Gutes, Zieldaten, ge-wünschte Transportzeit, maximaler Preis, gewünschte Zuverlässigkeit; zudem er-hält die Datenverarbeitungseinrichtung Daten von Transportdienstleistern (zweite Gruppe), etwa über verfügbare Kapazitäten, Preise, zeitliche Verfügbarkeit (S. 4 Abs. 2). Hiermit erfolgt eine Optimierungsberechnung eines durchzuführenden logistischen Prozesses im Hinblick auf Parameter wie Kosten, Geschwindigkeit und Qualität; beispielsweise kann derjenige Transportdienstleister ermittelt wer-den, der die Versendung an den gewünschten Zielort schnellstmöglich, am zuver-lässigsten und/oder zum günstigsten Preis durchführen kann (S. 2 Abs. 2). Die optimierten Parameter des logistischen Prozesses werden an das diesem Prozess zugeordnete Versandunternehmen übermittelt; die zentrale Datenverarbeitungs-einrichtung steuert und überwacht dann den Warenausgang bei diesem Versand-unternehmen. Außerdem sendet die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung Transportanweisungen an den im Zuge der Optimierung ausgewählten Transport-- 7 -dienstleister und empfängt Rückmeldungen (in Bezug auf Transport und Ausliefe-rung der Ware) von diesem.Als Fachmann für eine solche Lehre sieht der Senat einen im Bereich Logistik erfahrenen Betriebswirt im Team mit einem Informatiker an.2. Das Datenverarbeitungssystem gemäß dem Anspruch 1 und ebenso das Verfahren gemäß dem nebengeordneten Anspruch 4 beruhen nicht auf erfinderi-scher Tätigkeit.Sie waren nämlich für den Fachmann durch die Druckschrift D1 nahegelegt.D1 betrifft ein Logistikmanagementsystem für Internetbestellungen, wobei eine zentrale Datenverarbeitungseinrichtung (shipment delivery logistics hub 112) über das Internet mit Versandunternehmen (retailer web store 106) und Transport-dienstleistern (shipment partners 1 ... n) verbunden ist (Fig. 1 mit Beschreibung). Das Versandunternehmen sendet Auftragsinformation an die zentrale Datenverar-beitungseinrichtung, welche für den Transport und die Lieferung der bestellten Ware sorgt; insbesondere wählt sie geeignete Transportdienstleister aus und be-auftragt diese (S. 4 Z. 6 bis 12, S. 15 Z. 4 bis S. 16 Z. 5). Die Transportdienstleis-ter melden verschiedene Informationen an die Datenverarbeitungseinrichtung (S. 16 Z. 9 bis S. 17 Z. 4); das Speichern in einem Speicher liest der Fachmann mit. Damit sind die Merkmale b), b‘), ba), ba‘), cd‘) und c) i. V. m. cd) erfüllt.Nach Eingang einer Bestellung werden Transportanweisungen ausgearbeitet (Schritt 404 in Fig. 6; Fig. 9), wobei eine Lieferkette erstellt und für jeden Teil derLieferkette ein Transportdienstleister ausgewählt wird (S. 23 Z. 1 bis 6; Fig. 10). Diese Auswahl erfolgt anhand von in einer Datenbank gespeicherten Preistabellen und/oder anderen Kriterien, etwa der bisherigen Zuverlässigkeit (past perfor-mance), vgl. S. 23 Z. 13 bis 14 und S. 24 Z. 19 bis 22. Hierin ist eine Optimierung von Parametern im Sinne der vorliegenden Anmeldung zu sehen (vgl. die in S. 2 Abs. 2 der vorliegenden Anmeldung angesprochene Auswahl eines nach Ge-schwindigkeit, Zuverlässigkeit oder Preis am besten geeigneten Transportdienst-- 8 -leisters) - Merkmale a), a‘), ca‘) und c) i. V. m. ca). Entsprechende Lieferschein-bzw. Frachtbriefanweisungen (bill of lading instructions) werden an das Versand-unternehmen (retailer/shipper) geschickt (Fig. 6 rechts unten, Fig. 13 Bezugszei-chen 490 und 492, S. 30 Z. 6 bis S. 31 Z. 4) - Merkmale cb‘) und c) i. V. m. cb). Aus diesen Angaben drängt es sich geradezu auf, dass das Versandunternehmen daraufhin den Lieferschein bzw. Frachtbrief druckt und die Ware mit den zugehöri-gen Papieren zur Auslieferung an den ersten Transportdienstleister bereitstellt, d. h. der Warenausgang beim Versandunternehmen wird entsprechend gesteuert und muss selbstverständlich auch überwacht werden - Merkmal cc‘). Zudem wählt die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung nicht nur die Transportdienstleister aus und legt die Daten der Lieferkette fest, sondern sie überwacht auch die Ausliefe-rung der Ware: Jeder Lieferpartner sendet nach Annahme der Ware und nach voll-endeter Lieferung für sein Liefersegment eine entsprechende Bestätigung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung, vgl. S. 16 Z. 13 bis 15, S. 17 Z. 1 bis 4, Fig. 15 Schritt 530 i. V. m. S. 42 letzter Absatz. Dies legte es nahe, zum Zweck der vollständigen Überwachung auch bereits am Anfang der Lieferkette, nämlich beim Warenausgang des Versandunternehmens eine Rückmeldung an die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung vorzusehen und auch diese zu überwachen. In die-sen Maßnahmen (Anstoßen des Warenausgangs einschließlich Lieferscheindruck durch Übermitteln der Lieferscheinanweisungen, Überwachung der Rückmeldung der Warenausgabe) ist ein Steuern und Überwachen des Warenausgangs durch die zentrale Datenverarbeitungseinrichtung im Sinne von Merkmal cc) i. V. m. c) zu sehen.Damit lag das System gemäß Anspruch 1 und ebenso das Verfahren gemäß dem nebengeordneten Anspruch 4 für den Fachmann nahe. Die Ansprüche 1 und 4 sind nicht gewährbar.- 9 -3. Da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann, sind auch die abhängigen Patentansprüche 2 und 3 nicht gewährbar (BGH in GRUR 1997, 120 „Elektrisches Speicherheizgerät“).Dr. Morawek Eder Baumgardt Dr. Thum-RungFa
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