BPatG 154 08.05 BUNDESPATENTGERICHT _______________ (Aktenzeichen) 10. Januar 2008 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 103 01 402.0-53 17 W (pat) 35/04 Verkündet am h sowie der Rich-rinnen Dr. Mittenberger-Huber und Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung eschlossen: … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 10. Januar 2008 unter Mitwirkung des Vorsitzen-den Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch, des Richters Dipl.-Ing. Prascte b- 2 - Die Beschwerde wird zurückgewiesen. - 3 - G r ü n d e I. ie vorliegende Patentanmeldung ist am 16. Januar 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Bezeichnung eingere ie Prüfungsstelle für Klasse G 06 T hat durch Beschluss vom 13. Januar 2004 en, da der Gegenstand des Patentanspruchs 1 nicht eu sei. Der Beschluss wurde am 20. Januar 2004 an die Anmelderin abgesandt. egen diesen Beschluss wendet sich die am 30. Januar 2004 eingegangene Be-schwerd Die Bes D "Platine mit elektronischen Bauteilen" icht worden. Ddie Anmeldung zurückgewiesn Ge der Anmelderin. chwerdeführerin beantragt, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen: 1. Patentansprüche 1 bis 8 aus Hilfsantrag I, aus Schriftsatz vom 8. Januar 2008, als Hauptantrag, 2. mit geänderter Beschreibung aus Schriftsatz vom 8. Ja-nuar 2008 und 1 Blatt Zeichnung mit 1 Figur vom Anmeldetag, 3. Hilfsantrag zu II als Hilfsantrag zu I Hilfsantrag zu III als Hilfsantrag zu II Hilfsantrag zu IV als Hilfsantrag zu III mit Ergänzung um An-spruch 2 wie im Hauptantrag - 4 - 4. 6 Blatt Zeichnungen mit 6 Figuren aus Anmeldung vom 16. Ja-nuar 2003. ch zu der im Prüfungsverfahren genannten Druckschrift D1: DE 197 07 298 A1 im Beschwerdeverfahren mit Ladungszusatz die Druckschriften D2: DE 38 21 104 A1 Zusätzli wurden D3: EP 0 503 967 A1 das Verfahren eingeführt. Der gelt inende Patentanspruch 1 nach Hauptantrag lautet: "1. Platine (04) mit elektronischen Bauteilen, die die elektronische Signal- und Bildverarbeitung bei der Herstellung von Druckerzeug-nissen erlaubt, wobei die Platine (04) zum Datenaustausch über eine Schnittstelle (12) an einen Datenbus (05; 06) angeschlossen werden kann, wobei die Platine (04) durch Kombination eines Ba-sismoduls (08; 32) und zumindest eines Zusatzmoduls (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) gebildet ist, wobei das Basismo-dul (08; 32) einen standardisierten Satz elektronischer Bautei-le (09; 11; 12) und zumindest einen Anschluss (13; 14; 16; 17) zur Verbindung mit mindestens einem Zusatzmodul (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) aufweist, und wobei am Zusatzmo-dul (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) zumindest ein pro-grammierbares elektronisches Bauteil vorgesehen ist, das spezi-fisch an eine bestimmte Bildverarbeitungsaufgabe angepasst ist, wobei aus einer übergeordneten Rechnereinheit (07) über den Da- - 5 - tenbus (05; 06) eine spezifisch an eine bestimmte Bildverarbei-tungsaufgabe angepasste Software auf das elektronische Bauteil herunter geladen werden kann, wobei das Basismodul (08; 32) vier Anschlüsse (13; 14; 16; 17) zur Verbindung mit zumindest zwei Bildverarbeitungszusatzmodulen (18; 19; 23; 24; 28; 29), de-ren elektronische Bauteile an die Abarbeitung spezifischer Bildver-arbeitungsaufgaben angepasst sind, und zwei Signalverarbei-tungszusatzmodulen (21; 22; 26; 27; 31), deren elektronische Bauteile an spezifische Signalverarbeitungsvorgänge bei der Da-teneingabe oder Datenausgabe angepasst sind, aufweist." er geltende Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag I lautet: D"1. Platine (04) mit elektronischen Bauteilen, die die elektronische Signal- und Bildverarbeitung bei der Herstellung von Druckerzeug-nissen erlaubt, wobei die Platine (04) zum Datenaustausch über eine Schnittstelle (12) an einen Datenbus (05; 06) angeschlossen werden kann, wobei die Platine (04) durch Kombination eines Ba-sismoduls (08; 32) und zumindest eines Zusatzmoduls (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) gebildet ist, wobei das Basismo-dul (08; 32) einen standardisierten Satz elektronischer Bautei-le (09; 11; 12) und zumindest einen Anschluss (13; 14; 16; 17) zur Verbindung mit mindestens einem Zusatzmodul (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) aufweist, und wobei am Zusatzmo-dul (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) zumindest ein pro-grammierbares elektronisches Bauteil vorgesehen ist, das spezi-fisch an eine bestimmte Bildverarbeitungsaufgabe angepasst ist, wobei aus einer übergeordneten Rechnereinheit (07) über den Da-tenbus (05; 06) eine spezifisch an eine bestimmte Bildverarbei-tungsaufgabe angepasste Software auf das elektronische Bauteil herunter geladen werden kann, wobei das programmierbare elek- - 6 - tronische Bauteil in der Art eines Field Programmable Gate Array ausgebildet ist, wobei das Basismodul (08; 32) vier Anschlüs-se (13; 14; 16; 17) zur Verbindung mit zumindest zwei Bildverar-beitungszusatzmodulen (18; 19; 23; 24; 28; 29), deren elektroni-sche Bauteile an die Abarbeitung spezifischer Bildverarbeitungs-aufgaben angepasst sind, und zwei Signalverarbeitungszusatzmo-dulen (21; 22; 26; 27; 31), deren elektronische Bauteile an spezifi-sche Signalverarbeitungsvorgänge bei der Dateneingabe oder Da-tenausgabe angepasst sind, aufweist." Der geltende Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag II lautet: "1. Platine (04) mit elektronischen Bauteilen, die die elektronische Signal- und Bildverarbeitung bei der Herstellung von Druckerzeug-nissen erlaubt, wobei die Platine (04) zum Datenaustausch über eine Schnittstelle (12) an einen Datenbus (05; 06) angeschlossen werden kann, wobei die Platine (04) durch Kombination eines Ba-sismoduls (08; 32) und zumindest eines Zusatzmoduls (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) gebildet ist, wobei das Basismo-dul (08; 32) einen standardisierten Satz elektronischer Bautei-le (09; 11; 12) und zumindest einen Anschluss (13; 14; 16; 17) zur Verbindung mit mindestens einem Zusatzmodul (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) aufweist, und wobei am Zusatzmo-dul (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) zumindest ein pro-grammierbares elektronisches Bauteil vorgesehen ist, das spezi-fisch an eine bestimmte Bildverarbeitungsaufgabe angepasst ist, wobei aus einer übergeordneten Rechnereinheit (07) über den Da-tenbus (05; 06) eine spezifisch an eine bestimmte Bildverarbei-tungsaufgabe angepasste Software auf das elektronische Bauteil herunter geladen werden kann, wobei das Basismodul (08; 32) vier Anschlüsse (13; 14; 16; 17) zur Verbindung mit zumindest - 7 - zwei Bildverarbeitungszusatzmodulen (18; 19; 23; 24; 28; 29), de-ren elektronische Bauteile an die Abarbeitung spezifischer Bildver-arbeitungsaufgaben angepasst sind, wobei die Bildverarbeitungs-zusatzmodule (18; 19; 23; 24) in einer Ausführungsform sich von den Bildverarbeitungszusatzmodulen (28; 29) einer anderen Aus-führungsform unterscheiden, und zwei Signalverarbeitungszusatz-modulen (21; 22; 26; 27; 31), deren elektronische Bauteile an spe-zifische Signalverarbeitungsvorgänge bei der Dateneingabe oder Datenausgabe angepasst sind, aufweist." er geltende Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag III lautet: wobei aus einer übergeordneten Rechnereinheit (07) über den Da-tenbus (05; 06) eine spezifisch an eine bestimmte Bildverarbei-vier Anschlüsse (13; 14; 16; 17) zur Verbindung mit zumindest D "1. Platine (04) mit elektronischen Bauteilen, die die elektronische Signal- und Bildverarbeitung bei der Herstellung von Druckerzeug-nissen erlaubt, wobei die Platine (04) zum Datenaustausch über eine Schnittstelle (12) an einen Datenbus (05; 06) angeschlossen werden kann, wobei die Platine (04) durch Kombination eines Ba-sismoduls (08; 32) und zumindest eines Zusatzmoduls (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) gebildet ist, wobei das Basismo-dul (08; 32) einen standardisierten Satz elektronischer Bautei-le (09; 11; 12) und zumindest einen Anschluss (13; 14; 16; 17) zur Verbindung mit mindestens einem Zusatzmodul (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) aufweist, und wobei am Zusatzmo-dul (18; 19; 21; 22; 23; 24; 26; 27; 28; 29; 31) zumindest ein pro-grammierbares elektronisches Bauteil vorgesehen ist, das spezi-fisch an eine bestimmte Bildverarbeitungsaufgabe angepasst ist, tungsaufgabe angepasste Software auf das elektronische Bauteil herunter geladen werden kann, wobei das Basismodul (08; 32) - 8 - zwei Bildverarbeitungszusatzmodulen (18; 19; 23; 24; 28; 29), de-ren elektronische Bauteile an die Abarbeitung spezifischer Bildver-arbeitungsaufgaben angepasst sind, und zwei Signalverarbei-tungszusatzmodulen (21; 22; 26; 27; 31), deren elektronische Bauteile an spezifische Signalverarbeitungsvorgänge bei der Da-teneingabe oder Datenausgabe angepasst sind, aufweist, wobei ein erstes Bildverarbeitungszusatzmodul (23) eine Kamerasteue-rung und eine Speicherung von Bilddaten umfasst, wobei ein zwei-tes Bildverarbeitungszusatzmodul (24) eine Erzeugung eines In-tensitätsbildes und die Erzeugung eines Farbortbildes umfasst." In der geltenden Beschreibung Sp. 1 Abs. [0002] (entsprechend den Anmeldeun-terlagen S. 1 Abs. 2) ist angegeben, dass gattungsgemäße (vgl. den ursprüngli-chen Anspruch 1) Platinen, d. h. Platinen mit elektronischen Bauteilen, die die elektronische Signal- und Bildverarbeitung bei der Herstellung von Druckerzeug-nissen erlauben, wobei die Platine (04) zum Datenaustausch über eine Schnittstel- (12) an einen Datenbus (05; 06) angeschlossen werden kann, insbesondere bei den. Sie seien dabei Teil on Bildverarbeitungssystemen, mit deren Hilfe die bedruckten Materialien inspi-ziert würden. Diese Inspektion erfordere ielzahl von einzelnen Bildverarbei-ngsschritten, um die Inspektion zuverlässig durchführen zu können. Nachteilig verarbeitungs-ysteme sei es, dass diese jeweils spezifisch an die zu lösende Bildverarbeitungs-s die bekannten Platinen nur eine ehr geringe Flexibilität hinsichtlich ihres Einsatzbereiches aufwiesen, so dass Der Anmeldung soll gemäß der geltenden Beschreibung Sp. 1 Abs. [0004] die Auf-gabe zugrunde liegen, eine Platine mit elektronischen Bauteilen zu schaffen. leder Kontrolle von bedruckten Materialien eingesetzt würv eine Vtuan den bekannten Platinen zum Aufbau solcher elektronischer Bildsaufgabe angepasst seien. Dies führe dazu, dassselbst bei kleineren Änderungen der Austausch der kompletten Platine erforderlich sei. - 9 - Gemäß der geltenden Beschreibung Sp. 1 Abs. [0006] und [0007] (entsprechend Anmeldeunterlagen S. 1 le. Abs. bis S. 2 Abs. 2) beruht die Anmeldung auf dem rundgedanken, dass es bei der Signal- und Bildverarbeitung immer wiederkeh-rende e en sein müssen. A Platine vorgeschlagen, die durch eine Kombination eines Basismoduls und mindestens ei-nes Zus Basis-modul ent cher Bauteile, die bei der Lös derlich sind. Weit Anschluss zur Verbindung mit zum it elek-tronischen ignal- und/oder B h Kombination eines ein-zigen B in, die Platine an anzu-passen. Zu den Ein II. Die Besch Die Besch 1. Die Anm elektro-nische Sig stellung von Druckerzeugnissen erlaubt, insbesondere bei der Kontrolle von bedruckten Materialien einsetzbar ist. Glektronische Bauteile gibt, die letztendlich Teil der meisten Platinufbauend auf diesem Grundgedanken wird eine modularisierte atzmoduls, insbesondere eines Aufsteckmoduls, gebildet wird. Das hält dabei einen standardisierten Satz elektronisung verschiedenster Signal- und Bildverarbeitungsaufgaben erforer weist das Basismodul mindestens einenindest einem Zusatzmodul auf. Das Zusatzmodul seinerseits ist m Bauteilen ausgestattet, die spezifisch an eine bestimmte Sildverarbeitungsaufgabe angepasst sind. Durcasismoduls mit verschiedenen Zusatzmodulen soll es möglich se die verschiedensten Signal- und/oder Bildverarbeitungsaufgabenzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen. werde ist fristgerecht eingelegt und auch sonst zulässig. werde führt jedoch nicht zum Erfolg. eldung betrifft eine Platine mit elektronischen Bauteilen, die die nal- und Bildverarbeitung bei der Her - 10 - Der geltende Anspruch 1 nach Hauptantrag weist nach einer Gliederung folgende erkmale auf: a) ische Sig-nal- und Bildverarbeitung bei der Herstellung von Druckerzeug-ine Schnittstelle an einen Datenbus angeschlossen werden kann, d) ardisierten Satz elektroni-scher Bauteile und zumindest einen Anschluss zur Verbindung ogrammierbares elektronisches Bauteil vorgesehen ist, das spezifisch an eine f) n werden kann, g) wobei das Basismodul vier Anschlüsse zur Verbindung mit zu-MPlatine mit elektronischen Bauteilen, die die elektronnissen erlaubt, b) wobei die Platine zum Datenaustausch über ec) wobei die Platine durch Kombination eines Basismoduls und zumindest eines Zusatzmoduls gebildet ist, wobei das Basismodul einen standmit mindestens einem Zusatzmodul aufweist, e) und wobei am Zusatzmodul zumindest ein prbestimmte Bildverarbeitungsaufgabe angepasst ist, wobei aus einer übergeordneten Rechnereinheit über den Da-tenbus eine spezifisch an eine bestimmte Bildverarbeitungsauf-gabe angepasste Software auf das elektronische Bauteil herun-ter gelademindest zwei Bildverarbeitungszusatzmodulen, deren elektroni-sche Bauteile an die Abarbeitung spezifischer Bildverarbei-tungsaufgaben angepasst sind, und zwei Signalverarbeitungs-zusatzmodulen, deren elektronische Bauteile an spezifische Signalverarbeitungsvorgänge bei der Dateneingabe oder Da-tenausgabe angepasst sind, aufweist. - 11 - Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag I enthält zusätzlich das weitere Merkmal h) wobei das programmierbare elektronische Bauteil in der Art ei-nes Field Programmable Gate Array ausgebildet ist. 1 nach Hilfsantrag III enthält zusätzlich zu den Merkmalen a) bis g) es Anspruchs 1 nach Hauptantrag das weitere Merkmal ine Kamera-ites Bildverarbeitungszusatzmodul eine Erzeugung ei-. alverarbeitungs-atzmodul enthält ein programmierbares elek-onisches Bauteil (gemäß Hilfsantrag I ein FPGA), welches durch Herunterladen Der Anspruch 1 nach Hilfsantrag II enthält zusätzlich zu den Merkmalen a) bis g) des Anspruchs 1 nach Hauptantrag das weitere Merkmal i) wobei die Bildverarbeitungszusatzmodule in einer Ausführungs-form sich von den Bildverarbeitungszusatzmodulen einer ande-ren Ausführungsform unterscheiden. Der Anspruch d j) wobei ein erstes Bildverarbeitungszusatzmodul esteuerung und eine Speicherung von Bilddaten umfasst, wobei ein zwenes Intensitätsbildes und die Erzeugung eines Farbortbildes umfasst Die beanspruchte, mit einer Datenbus-Schnittstelle ausgestattete Platine besteht somit aus einem Standardbauteile aufweisenden Basismodul mit vier Anschlüs-sen, an die mindestens zwei Bildverarbeitungs- sowie zwei SignZusatzmodule anschließbar sind, sowie mindestens einem angeschlossenen Zu-satzmodul. Ein Bildverarbeitungszustreiner an eine bestimmte Bildverarbeitungsaufgabe angepassten Software über den Datenbus an eine solche Aufgabe angepasst wird. Gemäß Hilfsantrag II sind verschiedene Ausführungsformen mit unterschiedlichen, d. h. nach Merkmal i) i. V. m. den Merkmalen e) und f) sowie Fig. 3 bis 5 unterschiedlich programmierten - 12 - Bauteilen vorgesehen. Nach Hilfsantrag III dient eines der Bildverarbeitungszu-satzmodule zur Kamerasteuerung und Bilddatenspeicherung, ein zweites zur Er-eugung eines Intensitätsbildes und eines Farbortbildes. inen für Computer anzusehen, wie sie für verschiedene Anwendungs-wecke, etwa zur Bildverarbeitung, üblicherweise eingesetzt werden. Einem sol-den ursprünglichen Ansprüchen 1, , 7 und 8 hervor. tzmodule zu interpretieren ist. atentanspruch 1 nach Hilfsantrag III geht aus den ursprünglichen Ansprüchen 1, z Als Fachmann ist hier ein Ingenieur der Elektrotechnik mit Erfahrung im Layout von Platzchen Fachmann ist das dem Layout von Platinen zugrunde liegende Prinzip der Modularität selbstverständlich bekannt. Zum "Werkzeugkasten" dieses Fach-manns gehören die üblichen, in Computerplatinen verwendbaren elektronischen Bauteile, z. B. FPGAs (Field Programmable Gate Arrays), welche er je nach seiner Aufgabenstellung unter Ausnutzung ihrer ihm bekannten Eigenschaften und Vor-teile einsetzt. 2. Der jeweilige Patentanspruch 1 nach Haupt- und Hilfsanträgen ist zulässig, da er in den ursprünglich eingereichten Unterlagen offenbart ist. Patentanspruch 1 nach Hauptantrag geht aus 6Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag I geht aus den ursprünglichen Ansprüchen 1, 6, 7, 8 und 9 hervor. Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag II geht aus den ursprünglichen Ansprüchen 1, 6, 7 und 8 i. V. m. den Figuren 3, 4 und 5 hervor, wobei Merkmal i) i. V. m. den Merkmalen e) und f) sowie Fig. 3 bis 5 im Sinne einer unterschiedlichen Program-mierung der BildverarbeitungszusaP6, 7 und 8 sowie aus Figur 4 hervor. 3. Die gemäß Hauptantrag und den Hilfsanträgen I bis III beanspruchte Lehre ist neu. Insbesondere ist aus keiner der Druckschriften D1 bis D3 ein Basismodul mit vier Anschlüssen für zwei Signalverarbeitungs- und zwei Bildverarbeitungszusatz-module bekannt, wobei ein Bildverarbeitungszusatzmodul ein programmierbares - 13 - elektronisches Bauteil zur Anpassung an eine bestimmte Bildverarbeitungsaufga-be aufweist. 4. Die beanspruchte Lehre beruht jedoch nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit; s Industrie-I/O-Steuersystem (Eingangs-usgangs-Steuersystem), das (selbstverständlich zum Datenaustausch) über eine sie ergibt sich für den Fachmann aus dem Stand der Technik i. V. m. seinem Fach-wissen. Die Druckschrift D2 betrifft ein intelligenteASchnittstelle (P1 in Fig. 6) an einen VME-Bus angeschlossen werden kann, vgl. Sp. 7 Abs. 1; das Steuersystem ist auf einer Platine realisiert, die aus einem Basis-modul (Prozessorplatine 10A) und ein oder zwei Ein-/Ausgabe-Zusatzmodulen (I/O-Tochterplatinen 34) besteht, vgl. Fig. 6 und 6A mit Beschreibung. Das Basis-modul 10 A enthält einen standardisierten Satz elektronischer Bauteile (Speicher usw.), die über Anschlüsse (P6, P7) am Basismodul angebrachten Zusatzmodule enthalten an bestimmte Aufgaben angepasste elektronische Bauteile (Multiplexer, Analog/Digital-Wandler, …), vgl. Sp. 10 Abs. 2. Die Druckschrift D3 betrifft Leistungstreiber für Steuerschaltungen, wobei auf ei-nem mit einem Busverbinder 18 ausgestatteten Basismodul (Leiterplatte 10) meh-rere Anschlüsse (Sockel 13) für Zusatzmodule (Eingangs/Ausgangs-Treibermodu-le als Steckmodule 12) vorhanden sind, vgl. Fig. 1 bis 3 mit der zugehörigen Be-schreibung. Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 und 3 sind neun Anschlüsse für neun Zusatzmodule vorgesehen. In Übereinstimmung mit der Anmelderin (vgl. Beschreibung S. 1 Abs. 1 und 2 i. V. m. dem Oberbegriff des ursprünglichen Anspruchs 1) geht der Senat davon aus, dass dem Fachmann Platinen mit elektronischen Bauteilen bekannt sind, wel-che die elektronische Signal- und Bildverarbeitung bei der Herstellung von Druc-kerzeugnissen erlauben und über eine Schnittstelle an einen Datenbus anschließ-bar sind – Merkmale a), b). Solche Platinen werden als Teil von Bildverarbeitungs- - 14 - systemen zur Inspektion von bedruckten Materialien eingesetzt und sind jeweils spezifisch an eine zu lösende Bildverarbeitungsaufgabe angepasst; auch bei klei-nen Änderungen ist ein Austausch der kompletten Platine erforderlich. Für den Fachmann liegt der Nachteil dieses wenig flexiblen Platinenlayouts auf der Hand; hieraus ergibt sich für ihn ohne Weiteres die Aufgabe, eine Platine mit einem verbesserten Layout zu schaffen, die flexibel an verschiedene Bildverarbei-tungsaufgaben angepasst werden kann. Eine solche Platine baut der Fachmann grundsätzlich modular auf, wie dies bei zur Datenverarbeitung eingesetzten Platinen üblich ist, d. h. er ordnet auf der mit einer Datenbus-Schnittstelle versehenen Grundplatine (Basismodul in der Nomen-klatur des Streitpatents) einen standardisierten Satz elektronischer Bauteile an, et-wa einen Prozessorbaustein zur Steuerung und einen oder mehrere Speicherbau-steine, sowie weitere, für spezielle Aufgaben vorgesehene Module, etwa ein Ein-gabemodul für die Dateneingabe und ein Ausgabemodul für die Datenausgabe, die über entsprechende Anschlüsse mit der Grundplatine verbindbar sind, bei-spielsweise zeigt D2 in Fig. 6 und 6A einen solchen Aufbau. Im vorliegenden Fall einer für Inspektionsaufgaben eingesetzten Bildverarbeitungsplatine sind im Allge-meinen ein zur Eingabe der von einer elektronischen Kamera stammenden Bildda-n angepasstes Modul und ein zur Ausgabe der verarbeiteten Bilddaten auf einen ein oder ehrere spezielle, über entsprechende Anschlüsse mit der Grundplatine verbind-dulen über entsprechende Anschlüsse auf einem Basismodul angebracht werden können, beispielsweise zeigt D3 Anschlüsse für neun Zusatzmodule. Um eine flexible Anpassung an ver-schiedene Bildverarbeitungsaufgaben zu ermöglichen (vgl. die oben angegebene Aufgabe), bietet es sich für den Fachmann an, diese Bildverarbeitungszusatzmo-teBildschirm angepasstes Modul erforderlich (Signalverarbeitungszusatzmodule in der Nomenklatur der Anmeldung) – Merkmale c), d), teilweise g). Auch für die not-wendige Verarbeitung der Bilddaten sieht der Fachmann ohne Weiteresmbare Module vor, zumal ihm geläufig ist, dass (je nach Größe von Basismodul und Zusatzmodulen) auch eine größere Zahl von Zusatzmo - 15 - dule mit ihm fachüblich bekannten programmierbaren elektronischen Bauteilen, et-wa FPGAs, zu versehen, so dass durch Herunterladen einer an die jeweilige Bild-verarbeitungsaufgabe angepassten Software auf das jeweilige Bauteil eine Anpas-sung an die spezifische Bildverarbeitungsaufgabe möglich ist – Merkmale e), h). ür das anwendungsspezifische Herunterladen der jeweils passenden Software, twa aus einem zentralen Speicher des übergeordneten Bildverarbeitungssystems nem lok r globa der Dne an – Merkmal f). Damit unterscheiden sich die Bildverarbeitungszusatzmodule verschiedenen Ausführungsformen softwaremäßig – Merkmal i). Durch die Zweiteilung der Signalverarbeitungszusatzmodule in ein Bilddateneingabemodul und ein Bilddatenausgabemodul liegt es für den Fachmann nahe, auch für die Bilddatenverarbeitung zwei Module, nämlich ein eingabeseitiges und ein ausgabe-seitiges Modul vorzusehen derart, dass die dateneingabeseitigen Bildverarbei-tungsaufgaben (etwa die Kamerasteuerung und die Speicherung der Bilddaten) dem eingabeseitigen Modul und die datenausgabeseitigen Bildverarbeitungsauf-gaben (etwa die ausgabegerechte Erzeugung der verarbeiteten, auf einem Bild-schirm darzustellenden Bilddaten, die selbstverständlich als Intensitätsbild und im Fall einer Ausgabe von Farbdaten zusätzlich als Farbortbild vorliegen müssen) dem ausgabeseitigen Modul zugeordnet sind – Merkmal j) sowie restlicher Teil des Merkmals g). Hiermit ist der Fachmann beim Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hauptantrag und ebenso bei den Gegenständen des jeweiligen Anspruchs 1 nach den Hilfsan-trägen I, II, und III angelangt, ohne erfinderisch tätig werden zu müssen. Der Anspruch 1 nach Hauptantrag ist somit nicht gewährbar; dies gilt ebenso für den jeweiligen Anspruch 1 nach Hilfsantrag I, II und III. Feoder aus ei alen ode len Netzwerk, bietet sich atenbus der Pla-tiin - 16 - Da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann, sind auch die je-weiligen Patentansprüche 2 bis 8 gemäß Hauptantrag, 2 bis 7 gemäß Hilfsantrag I, 2 bis 7 gemäß Hilfsantrag II und 2 bis 7 gemäß Hilfsantrag III nicht gewährbar (BGH in GRUR 1997, 120 "Elektrisches Speicherheizgerät"). Dr. Fritsch Prasch Dr. Mittenberger-Huber Dr. Thum-Rung Pü
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