BUNDESPATENTGERICHT 17 W (pat) 69/03 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 18. Januar 2005 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache betreffend die Patentanmeldung 197 43 101.1 - 53 … hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Januar 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch sowie der Richter Dr. Schmitt, Dipl.-Phys. Dr. Kraus und Dipl.-Ing. Schuster BPatG 154 6.70 - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluß der Prü-fungsstelle für Klasse G07C des Deutschen Patent- und Mar-kenamts vom 6. Mai 2003 aufgehoben und das Patent erteilt. Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Patentansprüche 1 bis 5, Beschreibung und vier Blatt Zeichnun-gen mit Figuren 1 bis 5, alle Unterlagen überreicht in der münd-lichen Verhandlung am 18. Januar 2005. G r ü n d e I . Die vorliegende Patentanmeldung ist unter Inanspruchnahme der inneren Priorität vom 7. November 1996 aus der Patentanmeldung 196 45 769.6 am 30. Septem-ber 1997 beim Deutschen Patentamt mit der Bezeichnung "Vorrichtung zum Zuordnen eines Betätigungselementes zu einem Gerät" eingereicht worden. Die Prüfungsstelle für Klasse G07C hat die Anmeldung mit Beschluß vom 6. Mai 2003 aus den Gründen des Bescheides vom 19. Dezember 1998 zurück-gewiesen. In diesem Bescheid wird dem angemeldeten Gegenstand mangels er-finderischer Tätigkeit die Patentfähigkeit abgesprochen. Gegen den genannten Beschluß ist die Beschwerde der Anmelderin gerichtet. - 3 - Sie beantragt, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und das nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen: Patentansprüche 1 bis 5, Beschreibung und 4 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 bis 5, alle Unterlagen überreicht in der mündlichen Verhandlung am 18. Januar 2005. Der geltende Anspruch 1 lautet: "Verfahren zum Zuordnen eines Betätigungselements (20) zu einem Gerät (10), wobei von einer im Gerät (10) angeordneten Sendeeinrichtung ein Suchsignal ab-gegeben wird und von einer im Betätigungselement (20) angeordneten Verarbei-tungseinrichtung (21 bis 24), die Mittel zum Empfangen von Suchsignalen bein-haltet, bei Übereinstimmung des Suchsignals mit einem vorher festgelegten Refe-renzsignal ein Kontaktsignal ausgegeben wird, wobei von der Verarbeitungsein-richtung (21 bis 24) das Kontaktsignal nach Ablauf einer vorbestimmten Warte-zeit (T2, T6) ab dem Eingang des Suchsignals abgegeben wird, dadurch gekennzeichnet, dass von dem Gerät (10) in Verbindung mit einem noch nicht zugeordneten Betä-tigungselement (20) eine dieses Betätigungselement (20) kennzeichnende Warte-zeit zugeteilt wird, um es anzulernen, wobei das Anlernen des noch nicht zugeordneten Betätigungselements (20) nur gestattet wird, wenn sich ein bestimmtes, bereits zugeordnetes Betätigungsele-ment (20) im Wirkungsbereich des Suchsignals befindet." Bezüglich der Unteransprüche und der weiteren Unterlagen wird auf den Aktenin-halt verwiesen. - 4 - II. Die zulässige Beschwerde ist begründet, da der Gegenstand des nachgesuchten Patents nach den §§ 1 bis 5 PatG patentfähig ist. 1. Die geltenden Patentansprüche sind zulässig. Der Übergang von Vorrichtungs- zu Verfahrensansprüchen stützt sich auf die ursprüngliche Offenbarung, die ins-besondere durch die Figuren 2 und 4 mit zugehöriger Beschreibung gegeben ist. Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß die in diesen Figuren dargestellten und be-schriebenen Flußdiagramme mit Ablaufschritten zur Veranschaulichung des "Zu-ordnungs"-Betriebes zwischen "Gerät" und "Betätigungselement" zur Formulierung von Verfahrensansprüchen geeignet sind. Die Merkmale des geltenden Anspruchs 1 lassen sich auch den ursprünglich eingereichten Ansprüchen 1, 7 und 8 entnehmen. Die geltenden Ansprüche 2 bis 5 sind nur bezüglich der Kategorie, nicht jedoch bezüglich ihrer Merkmale geändert worden. 2. Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zuordnen eines Betätigungselementes zu einem Gerät, mit dem entsprechend der zugehörigen Aufgabenstellung diese Zuordnung mit hinreichender Sicherheit eindeutig und schnell durchzuführen ist. Eine Lösung dieser Aufgabe wird durch den nachfolgend (in gegliederter Form) wiedergegebenen Anspruch 1 vermittelt: Verfahren zum Zuordnen eines Betätigungselements (20) zu einem Gerät (10), a) wobei von einer im Gerät (10) angeordneten Sendeeinrichtung ein Suchsignal abgegeben wird b) und von einer im Betätigungselement (20) angeordneten Verarbeitungsein-richtung (21 bis 24), die Mittel zum Empfangen von Suchsignalen beinhaltet, bei - 5 - Übereinstimmung des Suchsignals mit einem vorher festgelegten Referenzsignal ein Kontaktsignal ausgegeben wird, c) wobei von der Verarbeitungseinrichtung (21 bis 24) das Kontaktsignal nach Ablauf einer vorbestimmten Wartezeit (T2, T6) ab dem Eingang des Suchsignals abgegeben wird, dadurch gekennzeichnet, d) dass von dem Gerät (10) in Verbindung mit einem noch nicht zugeordneten Betätigungselement (20) eine dieses Betätigungselement (20) kennzeichnende Wartezeit zugeteilt wird, um es anzulernen, e) wobei das Anlernen des noch nicht zugeordneten Betätigungselements (20) nur gestattet wird, wenn sich ein bestimmtes, bereits zugeordnetes Betätigungsele-ment (20) im Wirkungsbereich des Suchsignals befindet. Das beanspruchte Verfahren ist für den Fachmann, einem FH-Ingenieur der Fach-richtung Elektrotechnik mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung, hinsicht-lich der Merkmale a) bis c) und e) ohne weiteres nachvollziehbar. Die in Merkmal d) enthaltene Teillehre läßt sich unter zusätzlicher Betrachtung der Beschreibung in der Weise ausführen, daß zunächst durch das anzulernende Be-tätigungselement selbst - nach Erhalt eines vom Gerät (10) ausgesandten Such-signals - ein Zeitfenster zufallsgesteuert ausgewählt wird (vergl. OS, Sp. 6, Z. 41-49) und daß danach die Festlegung der das besagte Betätigungselement kennzeichnenden, von dem ermittelten Zeitfenster abhängigen Wartezeit vom Ge-rät (10) bewirkt wird, indem dieses Gerät mit dem in Rede stehenden Betäti-gungselement (20) in die Anlernphase übergeht (Sp. 6, Z. 54 ff). - 6 - 3. Im Erteilungsverfahren wurde auf folgende Druckschriften Bezug genommen: 1) GB 2 259 227 A und 2) EP 0 285 419 A2. In D1 werden Identifikationssysteme beschrieben, bei dem Betätigungselemente mit einem (Zentral-)Gerät in Verbindung stehen (S. 1, 1. Abs.). Solche Systeme sind beispielsweise für die Zugangskontrolle bei Bahn, Flugzeug oder Bus ein-setzbar (S. 8, 3. Abs.). Nach dem auf S. 17, 2. Absatz (mit Figuren 2b, 7a, 7b) und auf den Seiten 33 und 34 im Anspruch 13 beschriebenen Zuordnungsverfahren zwischen Gerät ("interrogator") und Betätigungselement ("tag"; "transponder") wird von einer im Gerät angeordneten Sendeeinrichtung ("second transmitting means") ein Suchsignal ("interrogation signal"; "unique word") abgegeben. Wird dieses Signal vom Betätigungselement empfangen ("first receiving means") und detektiert, so wird nach einer speziellen, nur diesem Betätigungselement zugeord-neten Wartezeit ("own time slot"; "particular time delay") ein Kontaktsignal ("output signal") von einem betätigungselementeigenen Sender ("first transmitting means") abgegeben. Insoweit ist ein Verfahren zum Zuordnen eines Betätigungselements zu einem Gerät mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 enthaltenen Merkmalen aus D1 bekannt. In dieser Druckschrift wird auch der Anlernvorgang angesprochen. Nach S. 30, 1. Abs. und S. 32, 33, Anspruch 8 dieser Druckschrift können nämlich zur Systemanpassung an unterschiedliche Anforderungen und Anwendungen u.a. die den Betätigungselementen zugeordneten Wartezeiten softwaregesteuert einge-stellt werden. Durch D1 ist es allerdings weder bekannt noch nahegelegt, ent-sprechend Merkmal e) den Anlernvorgang für ein noch nicht zugeordnetes Betäti-gungselement nur dann zu gestatten, wenn sich ein bestimmtes, bereits zugeord-netes Betätigungselement im Wirkungsbereich des Suchsignals befindet. Demnach ist das Verfahren nach Anspruch 1 bezüglich D1 neu und beruht gegen-über diesem Stand der Technik auch auf erfinderischer Tätigkeit. - 7 - Auch gegenüber D2 ist das beanspruchte Verfahren patentfähig. Diese Druck-schrift offenbart ein Zugangskontrollsystem, bestehend aus einer Abfrageein-heit (IU) und einer Vielzahl von Transpondern (T), denen jeweils ein eigener Iden-tifizierungscode zugeordnet ist, der zwar individuell, aber trotzdem gruppenweise abfragbare Gemeinsamkeiten aufweist (Sp. 3, Z. 8-52; Anspruch 1). Nach Sp. 4, Z. 13-24 können mehrere zu einem Kontrollsystem gehörende Transponder auch zeitsequentiell, d.h. mit individueller Wartezeit antworten. In D2 ist auch der An-lernvorgang angesprochen, denn nach Sp. 5, Z. 40-49 erfolgt das Anlernen neuer Transponder mit einem modifizierten "data exchange protocol". Eine mit Merkmal e) vergleichbare Vorgehensweise ist in D2 nicht angesprochen. Somit vermag D2 weder allein noch in Verbindung mit D1 das Verfahren nach An-spruch 1 nahezulegen; dieser Anspruch ist somit gewährbar. Die abhängigen Ansprüche 2 bis 5 enthalten zweckmäßige, nicht selbstverständli-che Weiterbildungen der in Anspruch 1 angegebenen Erfindung und sind dem-nach ebenfalls gewährbar. Dr. Fritsch Dr. Schmitt Dr. Kraus Schuster Bb
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