BPatG 15408.05BUNDESPATENTGERICHT17 W (pat) 90/05_______________(Aktenzeichen)Verkündet am18. Juni 2009…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 199 58 242.4-53…hat der 17. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 18. Juni 2009 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Fritsch, des Richters Dipl.-Ing. Prasch sowie der Richterinnen Eder und Dipl.-Phys. Dr. Thum-Rung- 2 -beschlossen:Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prü-fungsstelle für Klasse G 06 T des Deutschen Patent- und Marken-amts vom 6. April 2005 aufgehoben und das Patent mit folgenden Unterlagen erteilt:Patentansprüche 1-3, überreicht in der mündlichen Verhandlung,Beschreibung Seiten 1-5, 7-23 vom 22. November 2005,Seiten 6, 6a, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung,18 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1-16, 17A, 17B, 18, 19 vom Anmeldetag.G r ü n d e :I.Die vorliegende Patentanmeldung ist am 3. Dezember 1999 unter Inanspruch-nahme der japanischen Priorität 10-345865 vom 4. Dezember 1998 beim Deut-schen Patent- und Markenamt unter der Bezeichnung„Bildverarbeitungsapparat“eingereicht worden.Die Prüfungsstelle für Klasse G06T hat durch Beschluss vom 6. April 2005 die Anmeldung zurückgewiesen, da der (damals geltende) Anspruch 1 nach Hauptan-trag und nach Hilfsantrag mangels Neuheit seines Gegenstandes nicht gewährbar sei.- 3 -Gegen diesen Beschluss wendet sich die Beschwerde der Anmelderin.Die Beschwerdeführerin beantragt,den angegriffenen Beschluss aufzuheben und das nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:Patentansprüche 1 bis 3, überreicht in der mündlichen Verhand-lung, Beschreibung Seiten 1 bis 5, 7 bis 23 vom 22. Novem-ber 2005,Seiten 6, 6a, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung,18 Blatt Zeichnungen mit Figuren 1 bis 16, 17A, 17B, 18, 19 vom Anmeldetag.Im Prüfungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sind folgende Druckschriften genannt worden:D1: Improved Error Diffusion on Imaging Systems, IBM Technical Disclo-sure Bulletin, Vol. 33, No. 1A, June 1990, S. 65 - 69D2: Stoffel, J. C.; Moreland, J. F.: A Survey of Electronic Techniques for Pictorial Image Reproduction, IEEE Transactions on Communications, Vol. COM-29, No. 12, December 1981, S. 1898 - 1925D3: Computer Graphics - Principles and Practice, J. D. Foley et al; Addison-Wesley 1996, S. 887 - 888.- 4 -Im Beschwerdeverfahren wurden vom Senat zusätzlich die DruckschriftenD4: EP 0 814 426 A1D5: JP 63-072262 AD6: US 5 519 791eingeführt.Von der Anmelderin wurden außerdem die DruckschriftenJP 09-233348 AJP 10-013626 A (Mitglied der Patentfamilie zu D4)genannt.Der geltende Patentanspruch 1, hier mit einer Gliederung versehen, lautet:„1. Bildverarbeitungsapparat mit(a) einer Vielzahl von Fehlerdiffusions-Verarbeitungseinrichtungen, die für Bilddaten einer Vielzahl von Unterteilungen einer jeden Zeile jeweilig bereitgestellt werden, wobei jede dieser Vielzahl von Fehlerdiffusions-Ver-arbeitungseinrichtungen Folgendes umfasst:(b) eine Fehleraddiereinrichtung (100F oder 100L), die eingehende Mehrton-Bilddaten einer jeweiligen der Vielzahl von Unterteilungen und periphere Fehlerinformation zusammenaddiert;- 5 -(c) eine Addier-/Subtrahiereinrichtung (106F oder 106L), die zu Mehrton-Bilddaten, die durch die Fehleraddiereinrichtung berechnet wurden, eine Zufallszahl in einer Matrix addiert oder davon subtra-hiert, die für jeden Satz von Pixeln der eingehenden Mehrton-Bildda-ten der jeweiligen der Vielzahl von Unterteilungen vorbereitet wurde;(d) eine Quantisiereinrichtung (101F oder 101L), die Mehrton-Bild-daten, die durch die Addier-/Subtrahiereinrichtung berechnet wurden, in Bilddaten quantisiert, wobei die Anzahl der Bits dieser Bilddaten kleiner ist als die Anzahl der Bits der Mehrton-Bilddaten, die durch die Addier-/Subtrahiereinrichtung berechnet wurden;(e) eine Fehlerberechnungseinrichtung (102F oder 102L), die einen Fehler basierend auf den Mehrton-Bilddaten, die durch die Fehlerad-diereinrichtung berechnet wurden und den Bilddaten, die durch die Quantisiereinrichtung quantisiert wurden, berechnet;(f) eine Fehlerspeichereinrichtung (103F oder 103L), die den Feh-ler, der durch die Fehlerberechnungseinrichtung berechnet wurde, für jedes periphere Pixel speichert; und(g) eine Fehlerbetriebseinrichtung (104F oder 104L), die die peri-phere Fehlerinformation basierend auf den Fehlern, die in der Fehler-speichereinrichtung für jeweilige periphere Pixel gespeichert wurden, berechnet und die die periphere Fehlerinformation der Fehleraddier-einrichtung zur Verfügung stellt, wobei,(h) um die Fehlerbetriebseinrichtung einer jeden der Vielzahl von Fehler-diffusions-Verarbeitungseinrichtungen in die Lage zu versetzen, die peri-phere Fehlerinformation basierend auf den Fehlern von jeweiligen peri-pheren Pixeln an einer Grenze zwischen benachbarten Unterteilungen zu - 6 -berechnen, der Fehler wenigstens eines peripheren Pixels, das innerhalb derselben Zeile wie das zu quantisierende Pixel liegt, bei der Grenze zwi-schen wenigstens zwei Fehlerspeichereinrichtungen gesendet/empfangen wird.“Der Anmeldung soll gemäß der geltenden Beschreibung S. 6 Abs. 3 die Aufgabe zugrunde liegen, einen Bildverarbeitungsapparat bereitzustellen, der eine Hochge-schwindigkeitsverarbeitung durchführen kann, wobei das Entstehen einer Textur bzw. Struktur verhindert wird, und wobei eine Fehlerdiffusion mit Mehrton-Bildda-ten durchgeführt wird. Bezüglich der übrigen Unterlagen wird auf die Akte verwiesen.II.Die Beschwerde ist frist- und formgerecht eingereicht. Sie hat auch Erfolg, da der im Verfahren zitierte Stand der Technik dem nunmehr geltenden Patentbegehren nicht entgegen steht und auch sonst die Kriterien zur Patenterteilung erfüllt sind (PatG §§ 1 bis 5, § 34).1. Die Anmeldung betrifft einen Bildverarbeitungsapparat, in dem Bilddaten quantisiert werden. In der Anmeldung geht es um den Ausgleich von durch die Quantisierung entstehenden Fehlern in den Daten.Eine dieses Problem betreffende Fehlerdiffusionsverarbeitung nach dem Stand der Technik ist in Fig. 7 mit Beschreibung dargestellt: Zu den abgetasteten Bilddaten werden Fehlergrößen addiert. Die sich dadurch ergebenden Daten Sij werden quantisiert. Durch die Quantisierung ergeben sich Abweichungen zwischen den Eingangsdaten Sij und den quantisierten Daten Gij; diese Abweichungen Eij wer-den berechnet und gespeichert. Durch gewichtete Addition der Fehler Eij mehrerer - 7 -vorausgehender Quantisierungsschritte wird jeweils die zum aktuellen abgetaste-ten Bilddatum zu addierende Fehlergröße berechnet, vgl. die Formel auf S. 3 unten. Zudem ist es gemäß S. 4 Abs. 2 und 3 bekannt, eine Zufallszahl zum Schwellenwert für die Quantisierung zu addieren, um durch eine Fehlerdiffusions-verarbeitung erzeugte künstliche Strukturen bzw. Texturen in den quantisierten Bil-dern zu vermeiden. Bei der bekannten Fehlerdiffusion werden die sich aus der Quantisierung von benachbarten Abtastwerten ergebenden Fehler über mehrere nachfolgende Bildpunkte vor deren Quantisierung verteilt.Gemäß dem nunmehr geltenden Patentanspruch 1 sollen mehrere Fehlerdiffu-sions-Verarbeitungseinrichtungen vorhanden sein entsprechend einer Unterteilung jeder Bildzeile in mehrere Zeilensegmente, wobei zur Sicherstellung einer korrek-ten Fehlerdiffusion auch an der Grenze zwischen Unterteilungen der Fehler we-nigstens eines peripheren Pixels, das innerhalb derselben Zeile wie das zu quanti-sierende Pixel liegt, über die Unterteilungsgrenze hinweg gesendet/empfangen wird, vgl. insbesondere die Merkmale (a) und (h).Als Fachmann ist hier ein Ingenieur der Fachrichtung Informatik / digitale Bildver-arbeitung anzusehen, der Erfahrung auf dem Gebiet der Quantisierung von Bild-daten besitzt.2. Der geltende Anspruch 1 geht aus dem ursprünglichen Anspruch 3 sowie aus Fig. 18 und der zugehörigen ursprünglichen Beschreibung, insbesondere auf S. 25 vorle. Abs. hervor.Der geltende Unteranspruch 2 geht aus Fig. 14 bis 18 mit der zugehörigen Be-schreibung hervor.Der geltende Unteranspruch 3 geht aus der ursprünglichen Beschreibung S. 18 le. Abs. Satz 2 und 3 hervor.Die geltenden Ansprüche sind somit in den ursprünglichen Unterlagen offenbart und zulässig.- 8 -Zudem geben die Ansprüche klar verständlich an, was unter Schutz gestellt wer-den soll, und die zugrunde liegende Lehre ist in der Anmeldung so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann sie ausführen kann.3. Der Gegenstand des geltenden Patentanspruchs 1 ist durch die im Verfahren zitierten Druckschriften nicht neuheitsschädlich vorbekannt und wird dem Fach-mann durch sie auch nicht nahe gelegt.Die Druckschrift D1 betrifft Fehlerdiffusion in bildverarbeitenden Systemen. Auf S. 65 wird unter „Roughing smooth areas“ der Kern eines üblichen Fehlerdiffusi-onsverfahrens beschrieben, mit Eingangsdaten i, zu denen Fehlerinformation e addiert wird („compute diffusion value d = i + e“), Quantisieren dieser Daten („find the nearest available output value o“), Fehlerberechnung und -speicherung („carry error e = d – o to the next step“). In der „Random noise“-Variante gemäß S. 65 le. Abs. bis S. 66 Abs. 2 wird vor dem Quantisieren eine Zufallszahl rand zu den Daten d addiert („add noise dx = d + rand“); d. h. das bekannte Fehlerdiffusions-verfahren wird mit dem ebenfalls bekannten Dither-Verfahren vermischt, vgl. S. 66 Abs. 2 Satz 1.Dem Kapitel „Error diffusion background“ auf S. 67 ist zu entnehmen, dass der durch die Quantisierung eines Pixelwerts entstehende Fehler über die benachbar-ten Pixel verteilt und zu deren Werten vor ihrer Verarbeitung addiert wird. Hierbei entstehende unerwünschte Muster können z. B. durch gewichtete Verteilung des Fehlers über mehrere benachbarte Pixel in unterschiedlichen Anteilen verringert werden.Die Druckschrift D2 beschreibt Verfahren, um Mehrton-Bilder für eine binäre Reproduktion so zu kodieren, dass der Eindruck von Grauwerten entsteht. Es sind verschiedene Quantisierungsverfahren beschrieben, etwa Dither verwendende Verfahren, vgl. das Kapitel „Pseudorandom Thresholding, Ordered Dither“ ab S. 1905 re. Sp. unten bis S. 1907 li. Sp. Mitte, wobei Matrizen mit Zufallszahlen (Fig. 22) entweder zu Bilddaten vor der Quantisierung (mit einem festen Schwel-- 9 -lenwert) addiert werden (Fig. 20 a) oder als (variable) Schwellenwerte für die Quantisierung verwendet werden (Fig. 20 b). Im Kap. F „Error Diffusion Techni-ques“ ab S. 1907 re. Sp. sind bekannte Fehlerdiffusionsverfahren beschrieben, vgl. Fig. 23, mit gewichteter Summierung der aus der Quantisierung von Nachbar-pixeln stammenden Fehler, ohne Addition von Zufallszahlen.Der Fachbuchauszug D3 zeigt auf S. 887 die bekannte Verwendung paralleler Prozessoren für gleichzeitig zu verarbeitende Speicherbereiche, vgl. Fig. 18.17 mit Beschreibung.Die Druckschrift D4 betrifft einen Kopierer mit Vorlagenabtastung. Die abgetaste-ten Daten werden verarbeitet (einschließlich Quantisierung mit Fehlerdiffusion) und in mehreren Zeilen parallel auf eine fotoempfindliche Komponente geschrie-ben.Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 9 und 11 ist eine Abtastung über zwei in der Hauptabtastrichtung nebeneinander liegende Zeilensensoren (20a, 20b) darge-stellt, die jeweils eine Hälfte einer Zeile abtasten. Die abgetasteten Daten werden in ein für die Verarbeitung geeignetes Format umsortiert, z. B. in ein Rasterformat (ganze Zeilen von links nach rechts), vgl. Sp. 8 Abs. 3 i. V. m. Sp. 7 Z. 1 und 2 sowie Fig. 15 und 16, wobei entsprechende Pixel mehrerer Zeilen (in Unterabtast-richtung) parallel an eine Verarbeitungseinrichtung (3 in Fig. 1) ausgegeben wer-den können, vgl. Sp. 10 Z. 42 bis 48 und Z. 55 bis Sp. 11 Z. 7.In der Verarbeitungseinrichtung findet unter Anderem eine Fehlerdiffusion statt, vgl. Fig. 25 mit der Beschreibung in Sp. 12 Z. 45 bis Sp. 13 Z. 54, mit Fehler-addiereinrichtung (60), Quantisiereinrichtung (61), Fehlerberechnungseinrich-tung (62), Fehlerspeichereinrichtung (63) und Fehlerbetriebseinrichtung (64) zur Fehlerberechnung für das aktuelle Pixel als gewichtete Fehlersumme der Nach-barpixel. Die Verwendung von Zufallszahlen ist nicht angesprochen.Gemäß Sp. 14 Abs. 3 ist bei der Fehlerdiffusionsverarbeitung eine Unterteilung und Parallelverarbeitung in Hauptabtastrichtung (d. h. in Zeilenrichtung) nicht mög-lich, da die Fehler jeweils auf mehrere benachbarte Pixel verteilt werden müssen. - 10 -Jedoch können mehrere Zeilen parallel verarbeitet werden (Unterabtastrichtung), wobei für jede Zeile die für das Fehlerdiffusionsverfahren nötigen Einrichtungen vorhanden sind, vgl. Sp. 14 vorle. Abs. bis Sp. 15 Abs. 1 i. V. m. Fig. 28.Die Druckschrift D5 zeigt ein Abtastsystem, in dem in der Hauptabtastrichtung mehrere CDD-Sensoren nebeneinander angeordnet sind und jeweils eine zugehö-rige Unterteilung des Bildes separat und zeilenweise lesen.Die Druckschrift D6 betrifft die Fehlerdiffusion für farbige Bilddaten, die von einem Computer stammen (vgl. Fig. 8) und in ein Display-System eingegeben werden. Im Displaysystem findet eine Fehlerdiffusion statt, wobei mehrere Fehlerdiffusionsein-heiten zur parallelen Verarbeitung zugeordneter Bereiche (entsprechend einer Auf-teilung von Bildzeilen in Zeilenrichtung bzw. Hauptabtastrichtung) in quantisierte Daten vorhanden sind, vgl. Fig. 11 und Sp. 7 Z. 43 bis Sp. 8 Z. 12. Es werden Feh-lerinformationen zwischen den einzelnen Fehlerdiffusionseinheiten ausgetauscht, um eine korrekte Fehlerdiffusion über die Bereichsgrenzen hinweg zu ermögli-chen, vgl. Sp. 8 Z. 54 bis 59, vgl. auch Fig. 5 bis 7 mit Beschreibung. Hierbei wer-den zur Quantisierung von Pixeln, die am Beginn eines einem Bereich zugeordne-ten Segments einer Zeile liegen, auch Fehlerwerte aus dem linken benachbarten Bereich herangezogen, die jedoch nicht von Pixeln der aktuell zu quantisierenden Zeile stammen, sondern von Pixeln der vorhergehenden Zeile, vgl. Sp. 5 Z. 43 bis 62. Dies ist zwar vom Fehlerdiffusionsalgorithmus her nicht korrekt, soll jedoch gemäß Sp. 5 le. Abs. bis Sp. 6 Abs. 1 das Ausgabebild nur minimal beeinflussen. Das in D6 beschriebene Verfahren erlaubt eine Echtzeit-Verarbeitung von einge-henden Daten, vgl. Fig. 11 bis 16 mit Beschreibung, insbesondere Sp. 8 Z. 27 bis 29 und Sp. 9 Z. 9 bis 12.In der von der Anmelderin in den Anmeldeunterlagen genannten Druckschrift JP 9-233348 A ist eine Fehlerdiffusion unter Verwendung von Zufallszahlen be-schrieben.- 11 -Keine dieser Druckschriften zeigt einen Bildverarbeitungsapparat mit allen im gel-tenden Anspruch 1 aufgeführten Merkmalen. Der Gegenstand des Anspruchs 1 ist somit neu.Auch konnten diese Druckschriften dem Fachmann die beanspruchte Lehre nicht nahelegen.Die Druckschrift D6 beschreibt als einzige der im Verfahren befindlichen Druck-schriften eine Unterteilung von Zeilen mit Aufteilung von Zeilensegmenten auf zugeordnete Fehlerdiffusions-Verarbeitungseinrichtungen - Merkmal (a) - und Übertragung von Fehlern zwischen den Fehlerdiffusionseinheiten an der Grenze benachbarter Unterteilungen. Gemäß D6 werden zur Fehlerdiffusionsverarbeitung eines am Beginn eines Zeilensegments in einem Unterteilungsbereich liegenden, zu quantisierenden Pixels Fehlerwerte herangezogen, die zwar aus einem be-nachbarten Unterteilungsbereich stammen, jedoch nicht von Pixeln derselben Zeile wie das zu quantisierende Pixel, sondern aus der vorhergehenden Zeile; dies soll gemäß D6 das Ausgabebild nur minimal beeinflussen. Diese in D6 beschriebene Vorgehensweise, die eine Bearbeitung eingehender Daten in Echt-zeit ohne Verzögerung erlaubt, legt es für den Fachmann nicht nahe, an der Grenze zwischen Unterteilungen anstelle der aus der vorhergehenden Zeile stam-menden Fehlerwerte solche aus der aktuell zu quantisierenden Zeile zu übertra-gen und zu verwenden, vgl. Merkmal (h) des geltenden Anspruchs 1, was eine Verzögerung der Verarbeitung eines jeweils nachfolgenden Zeilensegments voraussetzt, bis die Verarbeitung des vorausgehenden Zeilensegments einschließ-lich der Berechnung der Fehlerwerte von Randpixeln beendet ist.Eine solche Vorgehensweise wird dem Fachmann auch durch die übrigen im Ver-fahren befindlichen Druckschriften nicht nahegelegt. Hierdurch wird eine korrekte Fehlerdiffusion über Unterteilungsgrenzen von Zeilen hinweg sichergestellt.- 12 -Dem Gegenstand des Anspruchs 1 ist somit eine erfinderische Tätigkeit nicht abzusprechen.4. Folglich ist der Patentanspruch 1 gewährbar.5. Die Unteransprüche 2 und 3 beinhalten zweckmäßige, nicht selbstverständli-che Ausgestaltungen der Erfindung und sind in Verbindung mit dem Anspruch 1 ebenfalls gewährbar.Dr. Fritsch Eder Prasch Dr. Thum-RungFa
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