BUNDESPATENTGERICHT 19 W (pat) 14/98 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 21.02.2000 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Patentanmeldung P 195 40 824.1-32 hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 21. Februar 2000 unter Mitwirkung des Vor-sitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Kellerer und der Richter Schmöger, Dipl.-Ing. Schmidt und Dipl.-Phys. Dr. Mayer beschlossen: BPatG 154 6.70 - 2 - Auf die Beschwerde wird der Beschluß der Prüfungsstelle für Klasse B 60 L des Deutschen Patentamts vom 29. Oktober 1998 aufgehoben und das Patent erteilt. Bezeichnung: "Verfahren zur dynamischen Einstellung der Leistung für ein Fahrzeug mit Brennstoffzelle" Anmeldetag: 02. November 1995 Der Erteilung liegen die Unterlagen der Anmeldung zu Grunde. G r ü n d e Das Deutsche Patentamt - Prüfungsstelle für Klasse B 60 L - hat die am 02. November 1995 eingereichte Anmeldung durch Beschluß vom 29. Ok-tober 1998 mangels erfinderischer Tätigkeit gegenüber dem aus der DE 43 22 765 C1 bekannten Stand der Technik zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Die Anmelderin ist im Termin zur mündlichen Verhandlung trotz ordnungsgemäßer Ladung ankündungsgemäß nicht erschienen. Der geltende ursprüngliche Patentanspruch 1 hat folgende Fassung: "Verfahren zur dynamischen Einstellung der Leistung einer elektri-schen Antriebseinheit eines Fahrzeugs, die von einer im Fahrzeug angeordneten Brennstoffzelle mit elektrischer Energie versorgt wird, wobei - 3 - - ausgehend von einer Fahrpedalanforderung ein Sollwert für die hierfür benötigte Brennstoffzellenleistung ermittelt wird, - die Brennstoffzellenleistung auf diesen Sollwert laufend ein-gestellt wird - ausgehend von der tatsächlich gemessenen Brennstoffzel-lenleistung eine korrigierte Fahrpedalanforderung ermittelt wird, die der maximal für die Antriebseinheit zur Verfügung stehenden Brennstoffzellenleistung entspricht, - und wobei die Leistung des Fahrantriebs zumindest zeitwei-se ausgehend von der korrigierten Fahrpedalanforderung eingestellt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Leistung (Mdsoll) der Antriebseinheit (17) direkt ausgehend von der Fahrpedalanforderung (FP) eingestellt wird, solange die Drehzahl (nFM) der Antriebseinheit (17) unterhalb einer vor-gegebenen Drehzahlschwelle (nFM-g) liegt, und daß bei hö-heren Drehzahlen (nFM > mFM-g) die Leistungsaufnahme (Mdsoll) der Antriebseinheit (17) durch die korrigierte Fahrpe-dalanforderung (FPkorr) begrenzt wird, wobei die Brennstoff-zellenleistung (PBZ) ausgehend von der Fahrpedalanforde-rung (FP) gesteuert wird." Ausgehend von dem in der Beschreibungseinleitung Seite 1 Absatz 2 bis Seite 2 Absatz 1 dargelegten und aus der DE 43 22 765 C1 bekannten Stand der Technik liegt der Anmeldung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur dynamischen Ein-stellung der Fahrzeugleistung zu schaffen, mit dem das Antriebsdrehmoment des Fahrantriebs beim Anfahren optimal ausgenutzt wird und mit dem das Verhältnis von zugeführter zu verbrauchter Luft in Abhängigkeit vom zu liefernden Strom in einem vorgegebenen Bereich gehalten wird (S 2 Abs 2). Gelöst werden soll diese Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil des Patent-anspruchs 1 angegebenen Merkmale. - 4 - II Die Beschwerde ist zulässig und hat Erfolg, weil der gewerblich anwendbare Ge-genstand des Patentanspruchs 1 gegenüber dem bislang ermittelten Stand der Technik patentfähig ist. 1. Neuheit Der Gegenstand nach dem Patentanspruch 1 ist neu, da aus der von der Anmel-derin in den Anmeldeunterlagen selbst genannten und als einziger Druckschrift im Prüfungsverfahren entgegengehaltenen DE 43 22 765 C1 ein Verfahren mit allen im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen nicht entnehmbar ist. Aus der DE 43 22 765 C1 ist ein Verfahren zur dynamischen Leistungsregelung für ein Fahrzeug mit Brennstoffzelle bekannt, bei dem eine dynamische Einstel-lung der Leistung einer elektrischen Antriebseinheit 17 eines Fahrzeugs erfolgt, die von einer im Fahrzeug angeordneten Brennstoffzelle 1 (Fig 1) mit elektrischer Energie versorgt wird. Ausgehend von einer Fahrpedalanforderung mittels eines Fahrpedals FP wird im Block 20 (Fig 2) über ein Leistungs-Fahrpedal-Kennfeld ein vom Fahrer angeforderter Leistungs-Sollwert Psoll für die hierzu benötigte Brenn-stoffzellenleistung ermittelt (Sp 2 Z 52 bis 54). Die Brennstoffzellenleistung wird auf diesen Leistungs- Sollwert Psoll über einen Begrenzer 21, ein Masse-Leistungs-Kennfeld 22, eine Vergleichsstelle 23, einen PI-Regler 24 und ein Dreh-zahl-Masse-Kennfeld 25 laufend eingestellt (Sp 2 Z 54 bis Sp 3 Z 6). Ausgehend von der tatsächlich gemessenen Brennstoffzellenleistung mittels des Luftmassen-meters 7 wird über ein Leistungs-Masse-Kennfeld 28 und ein Leistungs-Temperatur-Kennfeld 29 (Fig 2) eine korrigierte Fahrpedalanforderung in Form ei-nes korrigierten Leistungswerts Pkorr ermittelt und der Antriebseinheit 17 zugeführt, die der maximal für die Antriebseinheit 17 zur Verfügung stehenden Brennstoffzel-lenleistung entspricht (Sp 3 Z 7 bis 29), wodurch die Leistung des Fahrantriebs - 5 - zumindest zeitweise ausgehend von der korrigierten Fahrpedalanforderung einge-stellt wird. Somit ist aus dieser Druckschrift ein Verfahren nach dem Obergriff des Patentan-spruchs 1 bekannt. Unterschiedlich zu dem aus der DE 43 22 765 C1 bekannten Verfahren ist das beanspruchte Verfahren nach dem Patentanspruch 1 gemäß dem kennzeichnen-den Teil so gestaltet, daß - die Leistung (Mdsoll) der Antriebseinheit (17) direkt ausgehend von der Fahrpedalanforderung (FP) eingestellt wird, solange die Drehzahl (nFM) der Antriebseinheit (17) unterhalb einer vorgegebenen Drehzahlschwelle (nFM-g) liegt, und daß - bei höheren Drehzahlen (nFM > mFM-g) die Leistungsaufnahme (Mdsoll) der Antriebseinheit (17) durch die korrigierte Fahrpedalanforderung (FPkorr) begrenzt wird, wobei die Brennstoffzellenleistung (PBZ) ausgehend von der Fahrpedalanforderung (FP) gesteuert wird. 2. Erfinderische Tätigkeit Das Verfahren nach dem Patentanspruchs 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Ausgehend von dem aus der DE 43 22 765 C1 bekannten Verfahren mit dynami-scher Leistungsregelung, bei dem Totzeiten beim Beschleunigen des Fahrzeugs vorhanden sind, beim Anfahren das maximale Drehmoment des Antriebs nicht freigegeben wird und das System im oberen Lastbereich durch eine nicht optimale Luftversorgung der Brennstoffzelle in Abhängigkeit von der geforderten Antriebs-leistung instabil wird (Anmeldeunterlagen OS Sp 1 Z 27 bis 39), stehen dem Fachmann -einem Fachhochschulingenieur des Maschinenbaus, der über Kennt- - 6 - nisse über die Funktion und Wirkungsweise von Brennstoffzellen verfügt und mit den Anforderungen über den Fahrbetrieb von Antriebseinheiten in Fahrzeugen vertraut ist- zur Lösung der anmeldungsgemäßen Aufgabe, nämlich das Antriebs-drehmoment des Fahrantriebs beim Anfahren optimal auszunutzten und das Ver-hältnis von zugeführter zu verbrauchter Luft in Abhängigkeit vom zu liefernden Strom in einem vorgegebenen Bereich zu halten, mehrere Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung. Aus der DE 43 22 765 C1 erhält der Fachmann weder einen Hinweis noch Anre-gungen entsprechend dem ersten aufgezeigten Unterscheidungsmerkmal, unter-halb einer Drehzahlschwelle auf eine Fahrpedalkorrektur zu verzichten und die Leistung der Antriebseinheit direkt ausgehend von der Fahrpedalanforderung durch den Fahrer einzustellen und damit eine Steuerung der Leistung der An-triebseinheit für einen unteren Drehzahlbereich vorzusehen, wie es die Figur 2 in den Anmeldeunterlagen durch die Verbindung vom Eingang 20 der Fahrpedalan-forderung FP zum Block 40 zur Erzeugung eines Solldrehmoments zeigt. Bei dem bekannten Verfahren aus der DE 43 22 765 C1 wird zwar zur Verhinderung, daß die Antriebseinheit mehr Leistung von der Brennstoffzelle anfordert als diese lie-fern kann, beispielsweise durch eine Fahrpedalanforderung bei hohen Drehzah-len, der Antriebseinheit 17 ein korrigierter Leistungswert Pkorr vom Ausgang des Leistung-Temperatur-Kennfeldes des Blockes 29 zugeführt, wobei das Kennfeld so gewählt ist, daß die tatsächliche Leistung Pmax so weit unter der maximalen Leistung der Brennstoffzelle liegt, daß ein Zusammenbrechen der Brennstoffzelle und damit eine Instabilität des Regelsystems sicher verhindert wird (Sp 3 Z 7 bis 14 und 18 bis 22). Eine Anregung jedoch, dort statt des korrigierten Leistungswer-tes am Ausgang des Blockes 29 zum Eingang der Antriebseinheit 17 auch eine korrigierte Fahrpedalanforderung vom Ausgang des Blockes 20 zu verwenden und diese korrigierte Fahrpedalanforderung bei höheren Drehzahlen ab einer Dreh-zahlschwelle zur Einstellung der Leistung der Antriebseinheit entsprechend dem zweiten aufgezeigten Unterscheidungsmerkmal zu benutzen, gibt diese Druck- - 7 - schrift nicht. Die Anmelderin geht damit zur Lösung des Stabilitätsproblems im ho-hen Drehzahlbereich einen anderen Weg. Da für den Fachmann auch andere Lösungsmöglichkeiten zur Erzielung der glei-chen Wirkung zur dynamischen Einstellung der Leistung einer elektrischen An-triebseinheit eines Fahrzeugs mit einer Brennstoffzelle als Energieversorger über den gesamten Drehzahlbereich denkbar sind, bedurfte es das fachmännische Können übersteigender erfinderischer Überlegungen, um zu dem im Patentan-spruch 1 angegebenen speziellen Leistungs- Einstellungsverfahren zu gelangen. 3. Mit dem Patentanspruch 1 sind auch die auf diesen rückbezogenen Patentan-sprüche 2 bis 10 gewährbar, denn sie betreffen nicht selbstverständliche, zweck-mäßige Ausgestaltungen des Verfahrens nach dem Patentanspruch 1. Dr. Kellerer Schmöger Schmidt Dr. Mayer. Na
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