BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT19 W (pat) 16/08_______________(Aktenzeichen)Verkündet am1. Juni 2011…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 103 37 107.9-32…hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 1. Juni 2011 unter Mitwirkung des Richters Dipl.-Ing. Groß als Vorsitzender, der Richterin Kirschneck und der Richter Dr.-Ing. Scholz und Dipl.-Ing. J. Müller- 2 -beschlossen:Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prü-fungsstelle für Klasse H02K des Deutschen Patent- und Marken-amts vom 17. Dezember 2007 aufgehoben und das Patent erteilt:Bezeichnung: Gehäuseteil und AntriebAnmeldetag: 11. August 2003.Der Patenterteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde:Patentansprüche 1 bis 4 gemäß Hauptantragund Beschreibung, Seiten 1 bis 7 mit Einfügung zu Seite 1, über-reicht in der mündlichen Verhandlung,1 Blatt Zeichnung, Figur 1, vom Anmeldetag 11. August 2003.G r ü n d eI.Das Deutsche Patent- und Markenamt - Prüfungsstelle für Klasse H02K - hat die am 11. August 2003 eingereichte Anmeldung durch Beschluss vom 17. Dezember 2007 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Gegenstand des Patentanspruchs 1 gegenüber dem Stand der Technik nicht erfinderisch sei.Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie hat in der mündlichen Verhandlung neue Unterlagen eingereicht.- 3 -Sie beantragt, den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H02K des Deutschen Patent- und Markenamts vom 17. Dezember 2007 aufzuheben und das nachge-suchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:Patentansprüche 1 bis 4 gemäß Hauptantragund angepasste Beschreibung, überreicht in der mündlichen Ver-handlung,1 Blatt Zeichnung, Figur 1, vom Anmeldetag 11. August 2003.Der Anspruch 1 lautet:"Elektromotor mit Gehäuseteil aus Aluminium,wobei ein Bremswiderstand in Schichttechnik im Siebdruckverfah-ren an der Innenseite des Gehäuseteils aufgebracht ist,wobei bei der Herstellung Druckpaste derart auf das Gehäuseteil aufgebracht ist, dass der daraus erzeugte Bremswiderstand zu-sammen mit dem Gehäuseteil eine hohe Wärmekapazität auf-weist,wobei zwischen Gehäuseteil und Bremswiderstand eine Kompo-nente zur elektrischen Isolierung vorgesehen ist,wobei die Komponente zur elektrischen Isolierung mittels Oberflä-chenbehandlung des Gehäuseteils hergestellt ist."Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen.- 4 -II.Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat mit dem geänderten Pa-tentbegehren Erfolg.1. Die Anmeldung betrifft ein Gehäuseteil und einen Antrieb. Der Beschreibungs-einleitung zu Folge wird der Bremswiderstand eines Antriebs zumeist außerhalb des Schaltschrankes oder dezentral im Feld installiert und elektrisch mittels Lei-tungen mit dem Stromrichter verbunden. Die Installation und die Leitungen erfor-derten Aufwand, insbesondere Installationsaufwand und Wartungsaufwand, und verursachten Kosten. Des Weiteren sei ein Schutz des Bedienpersonals notwen-dig, da der Bremswiderstand hohe Temperaturen erreichen könne und somit eine Verletzungsgefahr vorhanden sei.Im Stand der Technik finden sich auch Elektromotoren, in denen ein Bremswider-stand innerhalb des Motorgehäuses, im Klemmenkasten oder einem anderen Ge-häuseteil des Motors untergebracht wird, und der seine Wärme an den durch ei-nen Lüfter erzeugten Kühlluftstrom abgibt.Als Aufgabe ist angegeben, ein Gehäuseteil und einen Antrieb in kompakter und kostengünstiger Weise weiterzubilden.Zur Lösung der Aufgabe enthält der Anspruch 1 die folgenden, für den Beschluss aufgegliederten Merkmale:"a) Elektromotor mit Gehäuseteil aus Aluminium,b) wobei ein Bremswiderstandb1) in Schichttechnik im Siebdruckverfahren- 5 -b2) an der Innenseite des Gehäuseteils aufgebracht ist,c) wobei bei der Herstellung Druckpaste derart auf das Gehäu-seteil aufgebracht ist, dass der daraus erzeugte Bremswider-stand zusammen mit dem Gehäuseteil eine hohe Wärmeka-pazität aufweist,d) wobei zwischen Gehäuseteil und Bremswiderstand eine Komponente zur elektrischen Isolierung vorgesehen ist,e) wobei die Komponente zur elektrischen Isolierung mittels Oberflächenbehandlung des Gehäuseteils herstellbar ist."2. Bei dieser Sachlage sieht der Senat einen Diplomingenieur (FH) der Fachrich-tung Elektrotechnik mit Erfahrung in der Entwicklung von Elektromotoren als Fach-mann an.3. Die geltenden Ansprüche sind ursprünglich offenbart (§ 38 PatG).Der Anspruch 1 ist aus den Merkmalen der ursprünglichen Ansprüche 1 bis 4, 9, 11 und 13 sowie dem Merkmal b2, offenbart auf S. 5, Z. 27 bis 30 zusammenge-setzt. Die Ansprüche 2 bis 4 entsprechen den ursprünglichen Ansprüchen 10, 12 und 15.4. Einige Merkmale des Anspruchs 1 bedürfen der Erläuterung.Das beanspruchte Gehäuseteil ist vorzugsweise der Klemmenkasten oder ein Stromrichtergehäuse (S. 5, Z. 21 bis 30). Das Merkmal c) setzt voraus, dass der Bremswiderstand in direktem Wärmekontakt mit dem Gehäuseteil steht, damit bei-de zusammen die beanspruchte hohe Wärmekapazität für den Bremswiderstand bilden können. Dieser kann die gewöhnlich kurzzeitig anfallende Bremsenergie - 6 -aufnehmen, und dann über das Gehäuseteil nach außen abgeben. Zur elektri-schen Isolierung ist nach Merkmal d) eine Komponente vorgesehen, die jedoch den Wärmekontakt nicht behindert, also elektrisch isolierend, aber wärmeleitend ist (S. 7, Z. 9 bis 11). Dass es sich dabei nicht um einen (aus dem ursprünglichen Anspruch 1 gestrichenen) Träger, sondern nur um eine durch Oberflächenbehand-lung erzeugte Schicht handelt, stellt das Merkmal e) klar.5. Der Gegenstand des Anspruchs 1 ist neu (§ 3 Abs. 1 PatG).Die Entgegenhaltungen DE 299 09 530 U1 (E1), DE 100 52 910 A1 (E2), und DE 196 22 396 A1 (E5) zeigen, dass Bremswiderstände für elektrische Antriebe gewöhnlich als Drahtwiderstände ausgeführt werden. Sie können innerhalb oder außerhalb des Motors angeordnet werden und liegen gewöhnlich im Luftstrom des Motorlüfters.Die DE 196 22 396 A1 (E5), insbesondere die Ausführungsform nach Figur 5, sieht der Senat als diesbezüglich nächstkommenden Stand der Technik an. In ihr wird ein Motor mit integriertem Frequenzumrichter beschrieben (Anspruch 1). In einem Umrichtergehäuse ("Umrichtermodul") 3 aus Aluminium (Sp. 6, Z. 36, 37) sind die erwärmungsgefährdeten Bauelemente thermisch gut leitend an der Bo-denwand angebracht (Sp. 3, Z. 37 - 42). Die Leistungshalbleiter befinden sich in einem oder mehreren Modulen, vorzugsweise an der Innenseite der Gehäuse-wand (Sp. 4, Z. 13 bis 20). Falls die Kühlkörper der Leistungsmodule nicht elek-trisch von diesen isoliert sind, kann ein thermisch leitender Isolator zwischen den Kühlkörpern und dem Gehäuse angeordnet werden (Sp. 4, Z. 30 bis 33). Die Lei-terplatte kann von einer thermisch gut leitenden Vergussschicht umgeben sein, die die Wärme zur Außenwand abführt und elektrisch nichtleitend ist (Sp. 6, Z. 8 bis 18). Ein Bremswiderstand 9 wird in der Lüfterhaube, vorzugsweise vor dem Um-richtergehäuse 3, angeordnet und weist eine höhere Leistung als ein im Umrichter integrierter Bremswiderstand auf (Sp. 7, Z. 26 bis 34).- 7 -Mit den Worten des Anspruchs 1 (Änderungen markiert) ist damit bekannt eina) Elektromotor mit Gehäuseteil 3 aus Aluminium (Sp. 6, Z. 36, 37),b) wobei ein Bremswiderstandb2teilw) an der Innenseite des Gehäuseteils (Lüfterhaube) unterge-bracht ist,Die weiteren Entgegenhaltungen zeigen Widerstände in Schichttechnik (E3: DE 196 35 408 C1, E6: DE 24 59 283 C2) und mit Aluminiumoxid als Isolie-rung (E4: DE 196 28 471 C2, nachveröffentlicht). Die DE 197 04 226 A1 (E7) zeigt einen Umrichtermotor ohne Bremswiderstand.Einen Bremswiderstand in Schichttechnik zeigt keine der entgegengehaltenen Druckschriften.6. Der Gegenstand des Anspruchs 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG).Ausgehend von der Anordnung nach der DE 196 22 396 A1 (E5) findet der Fach-mann in Spalte 7, Zeile 24 bis 30 den Hinweis, den Bremswiderstand im Inneren des Umrichtermoduls 3 unterzubringen, wenn er nur für kleinere Leistungen aus-gelegt werden muss. Dabei mag für kleine Leistungen auch ein herkömmlicher Schichtwiderstand in Frage kommen, der wie die anderen Leistungsbauelemente an der Gehäusewand angebracht werden kann. Schichtwiderstände setzt der Se-nat als allgemein üblich voraus. Sie werden als Standard-Bauelemente im Wattbe-reich für elektronische Schaltungen in großen Stückzahlen gefertigt.- 8 -Es gibt jedoch keinen Hinweis darauf, den Widerstand in Schichttechnik im Ge-häuseinneren aufzubringen.Die DE 196 35 408 C1 (E3) zeigt zwar einen Widerstand in Schichttechnik auf ei-nem Gehäuse. Abgesehen von der anderen Anwendung (Vorwiderstand für KFZ-Leuchte) ist aber dort die Schicht außen auf dem Gehäuse aufgebracht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass damit die Wärme nach außen abgestrahlt wird, der Innenraum sich nicht erwärmt, und so Kunststoff für das Gehäuse ver-wendet werden kann (Sp. 2, Z. 25 bis 29). Das Gehäuse ist somit weder an dem Wärmetransport noch an der Wärmekapazität des Widerstands in nennenswertem Umfang beteiligt.Der Erfinder hat nun gefunden, dass er durch direktes Aufbringen des Bremswi-derstands in Siebdrucktechnik auf das Innere des Aluminiumgehäuseteils eine kompakte Anordnung erreicht, bei der sich das Aluminiumgehäuseteil sowohl an der Wärmespeicherung als auch am Wärmetransport beteiligt. Der Senat sieht hier einen Kombinationseffekt zwischen dem direkten (flächigen) Auftrag der Wi-derstandsschicht auf das Aluminium-Gehäuseteil und dem thermischen Kontakt zur Wärmeableitung und Kapazitätsvergrößerung, mit dem bei dem üblicherweise zeitlich begrenzten Anfall von Bremsenergie auch bei größeren Leistungen auf ei-nen Hochleistungs-Drahtwiderstand im Kühlluftstrom verzichtet werden kann. Da-für gab es im Stand der Technik keinen Hinweis.Um zur Vorrichtung nach Anspruch 1 zu kommen, bedurfte es somit erfinderischer Überlegungen.- 9 -7. Der Anspruch 1 ist somit ebenso wie die auf ihn rückbezogenen Patentansprü-che 2 bis 4 gewährbar.Groß Kirschneck Dr. Scholz J. MüllerPü
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