ECLI:DE:BPatG:2024:100424B19Wpat16.22.0 BUNDESPATENTGERICHT 19 W (pat) 16/22 _______________________ (Aktenzeichen) Verkündet am 10. April 2024 . BESCHLUSS In der Beschwerdesache betreffend das Patent 10 2019 120 401 . - 2 hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 10. April 2024 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Musiol, des Richters Dipl.-Ing. Müller, der Richterin Dorn sowie des Richters Dipl.-Phys. Univ. Dr. Haupt beschlossen: Die Beschwerde der Einsprechenden wird zurückgewiesen Gründe I. Auf die am 29. Juli 2019 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingegangene Patentanmeldung ist die Erteilung des Patents mit der Nummer 10 2019 120 401 am 20. August 2020 veröffentlicht worden. Es trägt die Bezeichnung "Strömungssimulator für Skispringer". Gegen das Patent hat die Einsprechende am 20. Mai 2021 Einspruch erhoben mit der Begründung, der Gegenstand des Streitpatents sei nicht patentfähig, da er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. Mit am Ende der Anhörung vom 23. Juni 2022 verkündetem Beschluss hat die Patentabteilung 51 des DPMA das Patent in vollem Umfang aufrechterhalten. - 3 Gegen diesen Beschluss hat die Einsprechende am 5. August 2022 Beschwerde eingelegt, die sie mit Schriftsatz vom 4. Oktober 2022 begründet hat. Die Einsprechende und Beschwerdeführerin beantragt, den Beschluss der Patentabteilung 51 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 23. Juni 2022 aufzuheben und das Patent 10 2019 120 401 vollständig zu widerrufen. Die Patentinhaberin und Beschwerdegegnerin beantragt, die Beschwerde der Einsprechenden zurückzuweisen. Der geltende erteilte Patentanspruch 1 lautet: 1. Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte, umfassend einen geschlossenen Windkanal mit einer entlang einer Längsachse (5) verlaufenden Strömungsstrecke und einer Strömungsrückführung, wobei die Strömungsstrecke eine Düse (3), einen Auffangtrichter (4) und eine zwischen der Düse (3) und dem Auffangtrichter (4) angeordnete offene Messstrecke (1.1) aufweist, dadurch gekennzeichnet das [sic!], - die Längsachse (5) der Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt ist; - in der Mitte der Messstrecke (1.1) zwischen Düse (3) und Auffangtrichter (4) eine Aufnahmeeinheit (6) zur Halterung des Skispringers (7) angeordnet ist, wobei die Aufnahmeeinheit (6) mit einer Messeinheit zur Erfassung der auf den Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte verbunden ist; und - die Messstrecke (1.1) sich innerhalb einer allseitig von Messkammerwänden (2) begrenzten Messkammer (1) befindet, wobei - 4 die Messkammer (1) an der Position der Aufnahmeeinheit (6) eine Fläche quer zur Längsachse (5) der Strömungsstrecke aufspannt, die mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse (3) beträgt. Der Vortrag der Einsprechenden nimmt auf folgende Druckschriften Bezug: D1 FOCKE, H.: The Focke-Wulf Wind-Tunnel. A Description of a New Commercial Experimental Apparatus Installed in Germany, In: Aircraft Engineering, September 1932, Seiten 219 und 220 D2 WO 2017/142461 A1 D3 BARLOW, J. B.; RAE Jr., W. H.; POPE, A.: Low-speed wind tunnel testing, Third Edition, New York, John Wiley & Sons Inc., 1999, ISBN: 0-471-55774-9, Seiten i bis xii und 1 bis 713 D4 KELLER, U.: Planet Research: Aerodynamik am Prüfstand, TU GRAZ, Graz University of Technology, 19. Januar 2017, 6 Seiten D5 BERRIER, B. L.; MASON, M. L.: Static Performance of an Axisymmetric Nozzle With Post-Exit Vanes for Multiaxis Thrust Vectoring, In: NASA Technical Paper 2800, 1988, Seiten 1 bis 51 D6 SÖDERBERG, M. (Red.): Flygtekniska försöksanstalten 19401990, FFA 1990, ISBN 91-970914-1-3, Seiten 1 bis 3, 199, 200, 245, 246, 135, 44, 45 und 247 D7 Wikipedia-Artikel "Windkanal", https://de.wikipedia.org/W/index. php?title=Windkanal&oldid=183791279, Version vom 17. Dezember 2018, 19:02 Uhr, abgerufen am 18.05.2021, Seiten 1 bis 5 D8 Wikipedia-Artikel "Wind tunnel", https://en.wikipedia.org/ w/index.php?title=Wind_tunnel&oldid=908304396, Version vom 28. Juli 2019, 21:28 Uhr, abgerufen am 19.05.2021, Seiten 1 bis 15 D9 LOMBARDI, G.; SALVETTI, M. V.; MORELLI, M.: Correction of the wall interference effects in wind tunnel experiments. In: Transactions on Modelling and Simulation, Vol. 30, c 2001 WIT - 5 Press, www.witpress.com, ISSN 1743-355X, Seiten 75 bis 84 Zudem hat die Einsprechende eine offenkundige Vorbenutzung geltend gemacht, zu der sie Zeugenbeweise angeboten und folgende Unterlagen vorgelegt hat: B1 Rechnung für Kraftzellensensoren, bestellt von I. AB, Rechnungsdatum: 17. Juni 2019, eine Seite B2 Auszug aus der Internet-Verkaufsseite für Kraftzellensensoren "Load Cell 5 ton tension and compression. IP67. Article no VZ101BH 5ton" des Herstellers Vetek Weighing AB, eine Seite B3 Svensk vindtunnel ska göra kineser till OS-stjärnor (dt.: "Schwedischer Windkanal soll Chinesen zu Olympiastars machen"), Artikel aus dem Internetauftritt der schwedischen Tageszeitung "Dagens Nyheter", veröffentlicht am 16. Juli 2019, 19 Seiten B4 GEORÉN, P.: Ski jump training in our Sloped sports Windtunnel, Präsentation, FIS Skijump Equipment and development, Zürich (Schweiz), 13. April 2019, 10 Seiten B5 NYBELIUS, M. S. et al.: Inclined windtunnel ski jumping training, Präsentation 94th Lahti Ski Festival and FIS Nordic World Cup, Lahti (Finnland), 8. Februar 2019, 14 Seiten B6 "Wingsuit flying - now accessible to anyone", YouTubeVideo, Indoor Wingsuit Stockholm, https://www.youtube.com/watch?v=8CLSxNP-WaI, veröffentlicht am 9. Mai 2018 B7 Luftbildaufnahme des Windkanals der I. AB in B. (Schweden), eine Seite ohne Datumsangabe - 6 B8 Foto eines Kraftzellensensors im Windkanal der I. AB in B. (Schweden), eine Seite ohne Datumsangabe B9 Eidesstattliche Erklärung von G., Chief Technology Officer (CTO) bei I. AB, 29. Juli 2022, Seiten 1 bis 3; B10 Eidesstattliche Erklärung von T., Chief Executive Officer (CEO) bei I. AB, 14. August 2022, Seiten 1 bis 4; B11 Eidesstattliche Erklärung von J., Chief Instructor bei I. AB, 14. August 2022, Seiten 1 bis 3; B12 Eidesstattliche Erklärung von L., Nutzer des Windkanals von I. AB, 14. August 2022, eine Seite; B13 Eidesstattliche Erklärung von H., Nutzer des Windkanals von I. AB, 11. August 2022, eine Seite; B14 Eidesstattliche Erklärung von F., Nutzer des Windkanals von I. AB, 16. August 2022, eine Seite; B15 Eidesstattliche Erklärung von V., ehemaliger Trainer der männlichen chinesischen Skispringmannschaft, 9. August 2022, eine Seite; B16 Eidesstattliche Erklärung von N., ehemaliger Trainer der weiblichen schwedischen Skispringmannschaft, 10. August 2022, eine Seite; B17 Eidesstattliche Erklärung von N1., Vertreter des schwedischen Skiverbands, 22. August 2022, eine Seite (Foto); - 7 B18 Eidesstattliche Erklärung von G1., Mitarbeiter bei V. AB, 11. August 2022, Seiten 1 und 2; B19 bis B26 Videos des Messbetriebs des Windkanals der I. AB in B. (Schweden) mit jeweils mindestens einer Skispringerin oder einem Skispringer vom 11. Juli 2019 B27 Eidesstattliche Erklärung zu den Beweismitteln B19 bis B26 (Videos) von G., Chief Technology Officer (CTO) bei I. AB, 2. September 2022, Seiten 1 bis 4 Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere des Wortlauts der auf den erteilten Patentanspruch 1 direkt oder indirekt rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 8, wird auf die Akte verwiesen. II. Die zulässige Beschwerde der Einsprechenden ist unbegründet, da der Gegenstand des Streitpatents in der erteilten Fassung patentfähig ist (: 21 Abs. 1 Nr. 1, : 1 Abs. 1, :: 3, 4 PatG). 1. Das Streitpatent betrifft einen Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte, der neben der genauen Krafterfassung auch zum Training des Strömungsgefühls von Skispringern einsetzbar sein und sich insbesondere zur Leistungsoptimierung im Spitzensportbereich eignen solle (Absatz 0001). Laut Streitpatent sind in der Luftfahrt wie auch in der Landfahrzeugindustrie aerodynamische Untersuchungen von Fluggeräten und Fahrzeugen ebenso wie von Bauteilen bzw. Baugruppen derselben etabliert. Auch bei materialintensiven - 8 Sportarten, wie zum Beispiel dem Bobsport, würden aerodynamische Optimierungen im Windkanal zum Standardprozedere gehören, ohne die Spitzenleistungen kaum mehr erreichbar seien. Jedoch würden Windkanaluntersuchungen für Sportarten, bei denen der Athlet selbst die Aerodynamik maßgeblich bestimme, wie zum Beispiel beim Skispringen oder beim Fliegen mit Flügelanzügen (engl.: wingsuits), im Unterschied zu den Strömungsstudien an bloßen Sportgeräten, eine möglichst akkurate Anpassung der Simulationsverhältnisse an die realen Verhältnisse der Sportart erfordern, da der Sportler nur dann eine den realen Bedingungen entsprechende Haltung einnehmen könne (Absätze 0002 und 0003). Aus dem Stand der Technik (WO 2017/142461 A1 =D2) sei ein Windkanal bekannt, in welchem ein Mensch - insbesondere unter Verwendung eines Flügelanzuges - längere Zeit fliegen könne und dessen Strömungsstrecke zwei aneinandergrenzende Sektionen umfasse, wobei die erste Sektion waagerecht und die zweite Sektion unter einem verstellbaren Neigungswinkel von 5' bis 85' direkt an die erste Sektion anschließe. Dadurch würden in der zweiten Sektion, die als geschlossene Strömungsstrecke ausgebildet sei und in der sich der in den Flugzustand gebrachte bzw. zu bringende Sportler befinde, die gewünschten Strömungsverhältnisse erzeugt. Nachteilig dabei sei, dass die Strömungsverhältnisse, die beim Skispringen vorlägen, nur begrenzt abgebildet werden könnten. Die hierbei real auftretenden Strömungskräfte ließen sich - infolge der Wechselwirkung der Verdrängerströmung mit den Wänden des Windkanals - mit solchen bekannten Strömungssimulatoren nur unzureichend nachbilden bzw. erfassen (Absätze 0004 und 0005). 2. Aufgabe der Erfindung sei es daher, einen windkanalbasierten Strömungssimulator für Skispringer bereitzustellen, der es ermögliche, dem realen Skisprung nahekommende, kontrollierte Strömungsverhältnisse nachzubilden und hierbei die auf den Skispringer wirkenden Strömungskräfte weitestgehend störungsfrei zu erfassen (Absatz 0006). - 9 3. Als zuständige Fachperson, welche mit der Entwicklung einer derartigen Vorrichtung betraut wird, sieht der Senat eine Maschinenbauingenieurin oder einen Maschinenbauingenieur mit Hochschulabschluss und mehrjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet der Konstruktion von Windkanälen einschließlich der in diesen verbauten Messtechnik. 4. Als Lösung wird eine Vorrichtung mit den im erteilten Patentanspruch 1 genannten Merkmalen vorgeschlagen, die sich (mit der Richtigstellung eines offensichtlichen Fehlers in Merkmal M3 ["dass" statt "das"])wie folgt gliedern lassen: M1 Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte, M2 umfassend einen geschlossenen Windkanal mit einer entlang einer Längsachse (5) verlaufenden Strömungsstrecke und einer Strömungsrückführung, M3 wobei die Strömungsstrecke eine Düse (3), einen Auffangtrichter (4) und eine zwischen der Düse (3) und dem Auffangtrichter (4) angeordnete offene Messstrecke (1.1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass M4 - die Längsachse (5) der Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt ist; M5 - in der Mitte der Messstrecke (1.1) zwischen Düse (3) und Auffangtrichter (4) eine Aufnahmeeinheit (6) zur Halterung des Skispringers (7) angeordnet ist, M6 wobei die Aufnahmeeinheit (6) mit einer Messeinheit zur Erfassung der auf den Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte verbunden ist; und M7 - die Messstrecke (1.1) sich innerhalb einer allseitig von Messkammerwänden (2) begrenzten Messkammer (1) befindet, - 10 M8 wobei die Messkammer (1) an der Position der Aufnahmeeinheit (6) eine Fläche quer zur Längsachse (5) der Strömungsstrecke aufspannt, die mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse (3) beträgt. 5. Der Entscheidung des Senats liegt folgendes Verständnis der zuständigen Fachperson von den Merkmalen des Patentanspruchs 1 zugrunde: 5.1 In der Streitpatentschrift ist in Figur 1 als Ausführungsbeispiel im Längsvertikalschnitt ein erfindungsgemäßer Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte dargestellt. Figur 1 der Streitpatentschrift mit Ergänzungen durch den Senat Der Strömungssimulator gemäß Figur 1 umfasst einen Windkanal nach der sog. Göttinger Bauart mit einer entlang der Längsachse 5 verlaufenden - 11 Strömungsstrecke, gebildet aus der Düse 3, der offenen Messstrecke 1.1 und dem Auffangtrichter 4 sowie einer vom Auffangtrichter 4 zur Düse 3 reichenden Strömungsrückführung. Die Strömungsstrecke besitzt einen Neigungswinkel a bzw. α ihrer Längsachse gegenüber der Waagerechten von 36'. Die Luft strömt in Richtung des PfeilsA über den Düsenaustritt 3.1 aus der Düse 3 in die Messkammer 1 ein. Innerhalb der Messkammer 1 befindet sich der Skispringer 7, gehalten von der Aufnahmeeinheit 6, die in der Mitte der Messstrecke 1.1 positioniert ist. An dieser Messposition wird er vergleichbar zu den Bedingungen beim freien Skisprung schräg von unten angeströmt. Die Messkammerwände 2 sind spiegelsymmetrisch zu der Ebene angeordnet, welche durch die Längsachse 5 und die dazu senkrechte Horizontale aufgespannt wird. Die untere Messkammerwand 2 ist als verstellbarer Boden 2.1 ausgeführt, mittels der der Skispringer 7 zur Position der Aufnahmeeinheit, d. h. zur Messposition, gebracht werden kann (Absätze 0028 bis 0032). 5.2 Gemäß dem Merkmal M1 wird ein Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte beansprucht. Die Zweckangabe erfordert, dass ein erfindungsgemäßer Strömungssimulator dazu geeignet sein muss, eine Strömungskrafterfassung auf einen Skispringer durchzuführen, die eine Messung der durch die Wechselwirkung der Luft mit einer einen Skisprung simulierenden Person sich einstellenden Kräfte, Kraftkomponenten oder resultierenden Kraft darstellt. 5.3 Merkmal M2, wonach der Strömungssimulator einen geschlossenen Windkanal mit einer entlang einer Längsachse (5) verlaufenden Strömungsstrecke und einer Strömungsrückführung umfasst, macht zum einen deutlich, dass der Strömungssimulator nicht nur eine rein numerische Simulation auf einem Rechner, sondern eine experimentelle Simulation durchführt, und zum anderen, dass er keinen offenen, sondern einen geschlossenen Windkanal verwendet. - 12 Im Gegensatz zur offenen Bauweise eines Windkanals, bei der die Luft aus der Umgebung angesaugt wird, durch die Messstrecke fließt und am anderen Ende wieder ins Freie entweicht (sog. Eifel-Bauart), wird das Gas bei einem geschlossenen Windkanal in einem geschlossenen Kreislauf geführt. Dies ermöglicht eine gute Kontrolle der physikalischen Eigenschaften der Luft im Kanal, wie eine Variation von Betriebsdruck und Betriebstemperatur, insbesondere tiefe Temperaturen und hohen Druck (Klimawindkanal), sowie einen hohen Wirkungsgrad, da die Bewegungsenergie der aus der Messstrecke ausströmenden Luft weiterhin zur Verfügung steht. Die Strömungsrückführung umfasst dazu die bei Windkanälen üblichen Elemente, wie - neben dem Gebläse zur Erzeugung des Luftstroms - zum Beispiel Umlenkkrümmer, Turbulenzsiebe, Gleichrichter, Kühler und weitere Komponenten. Windkanäle mit diesem Aufbau sind in der Fachwelt als "Göttinger Kanal" bekannt und werden auch in der Streitpatentschrift in den Absätzen 0008 und 0028 der Beschreibung so bezeichnet. 5.4 Gemäß Merkmal M3 weist die Strömungsstrecke des geschlossenen Windkanals eine Düse (3), einen Auffangtrichter (4) und eine zwischen der Düse (3) und dem Auffangtrichter (4) angeordnete offene Messstrecke (1.1) auf. Bei dem erfindungsgemäßen Windkanal nach der Göttinger Bauart weist die Strömungsstrecke also eine offene Messstrecke auf, auch als Freistrahlmessstrecke bezeichnet, die sich zwischen einer Düse, welche die Luftströmung dem Messbereich zuführt, und einem Auffangtrichter oder Kollektor, der die Luft nach der Messung absaugt, und innerhalb einer geschlossenen Messhalle oder Messkammer befindet, im Fachjargon auch "Plenum" genannt (vgl. dazuunten Abschnitt 5.8), in der sich eine Scherschicht zwischen der bewegten und der stehenden Luft aufbaut. Im Gegensatz dazu wird bei der alternativen - nicht erfindungsgemäßen - Ausgestaltung einer Messstrecke als geschlossene Messstrecke die Strömung auch innerhalb der Messstrecke durch Wände der Strömungsstrecke geführt, wodurch weder ein Auffangtrichter noch eine Messkammer nötig sind, dafür aber größere, die Messung störende - 13 Interferenzeffekte auftreten, wohingegen bei der offenen Messstrecke der Einfluss der in der Regel vergleichsweise weit entfernten Messkammerwände auf die Strömung weitgehend vernachlässigbar ist. Ein geschlossener Windkanal nach Göttinger Bauart mit einer erfindungsgemäßen offenen Messstrecke ist der Fachperson wohlvertraut und wird beispielsweise im Wikipedia-Artikel D7 auf Seite 2 in einer schematischen Zeichnung dargestellt und in den ersten beiden Absätzen beschrieben: D7, Seite 2, untere Abbildung mit Ergänzungen durch den Senat 5.5 Gemäß Merkmal M4 ist die Längsachse (5) der Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt und der Luftstrom wird auf der geneigten Strömungsstrecke ansteigend gefördert (Absatz 0009). Die erfindungsgemäße Lehre nicht einschränkend liegt der Neigungswinkel vorzugsweise im Bereich von 10' bis 60' (Anspruch 4), besonders bevorzugt im Bereich von 30' bis 45' liegt (Absatz 0022). Dazu kann die Strömungsstrecke eine Schwenkvorrichtung zur Änderung des Neigungswinkels aufweisen (Anspruch 8), wodurch es möglich ist, verschiedene Flugphasen während eines Skisprungs nachzubilden - vom flachen Winkel während des Absprungs bis zu den steileren Winkeln der Flugphase (Absatz 0023). Obwohl bei dem Begriff einer "Neigung" im Allgemeinen die Vertikale (Neigungswinkel = 90') oder Horizontale (Neigungswinkel = 0') nicht zwingend ausgeschlossen sind, versteht die Fachperson im Kontext des Streitpatents, dass - 14 die Längsachse (5) der Strömungsstrecke sowohl mit der Waagerechten als auch mit der Vertikalen einen endlichen Winkel einschließt und daher insbesondere ein Vertikalwindtunnel (VWT), wie er bei Freifallsimulatoren üblich ist, ausgeschlossen ist. 5.6 Gemäß Merkmal M5 ist eine Aufnahmeeinheit (6) zur Halterung des Skispringers (7) in der Mitte der Messstrecke (1.1) zwischen Düse (3) und Auffangtrichter (4) angeordnet. In dieser Messposition soll der Skispringer während der Strömungskraftmessung vergleichbar zu den Bedingungen beim freien Skisprung schräg von unten angeströmt werden können (Absatz 0030 und Figur 1). Die Aufnahmeeinheit kann laut Beschreibung zum Beispiel als Traverse oder als Aufhängung mit Seilen oder Gurten ausgeführt sein, wobei sie vorzugsweise so ausgebildet sein soll, dass sie keine merklichen Störungen auf die Geschwindigkeitsverteilung und damit auf die Kräfte am Skispringer erzeugt, und zwar durch Maßnahmen, die aus dem Windkanalbau und -betrieb bekannt sind (Absatz 0021 und Figur 2). Figur 2 der Streitpatentschrift mit Ergänzungen durch den Senat 5.7 Gemäß Merkmal M6 ist die Aufnahmeeinheit (6) mit einer Messeinheit zur Erfassung der auf den Skispringer (7) wirkenden Strömungskräfte verbunden. Die Strömungskräfte sollen laut Beschreibung auf Basis der gemessenen Haltekraft, - 15 ggf. unter Berücksichtigung von Korrekturen aufgrund der an der Aufnahmeeinheit angreifenden Störkräfte ermittelt werden. Dazu wird weiter erläutert, dass die beim freien Skisprung auf den Skispringer wirkenden Gewichts-, Auftriebs- und Widerstandskräfte sich in der Regel nicht im Gleichgewicht befänden; die daraus resultierende Kraft führe zu einer Beschleunigung des Skispringers beim freien Skisprung. Im Strömungssimulator würde die resultierende Kraft der Haltekraft an der Aufnahmeeinheit entsprechen, die nach Betrag und Richtung (oder ihren beiden Komponenten) mittels der Messeinrichtung bestimmt werde (Absatz 0011). Weitere Details zur Messeinheit oder Methode der Kraftmessung sind dem Streitpatent nicht zu entnehmen, sondern werden der zuständigen Fachperson überlassen. 5.8 Gemäß Merkmal M7 befindet sich die Messstrecke (1.1) innerhalb einer allseitig von Messkammerwänden (2) begrenzten Messkammer (1), wobei gemäß Merkmal M8 die Messkammer (1) an der Position der Aufnahmeeinheit (6) eine Fläche quer zur Längsachse (5) der Strömungsstrecke aufspannt, die mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse (3) beträgt. Bevorzugt und den Anspruch 1 nicht einschränkend umfasst die Messkammer als Messkammerwände Seitenwände, eine Decke und - als untere Messkammerwand - einen Boden, der mittels einer Hebebühne und einer Kippvorrichtung höhenverstellbar und zum Neigen ausgebildet sein kann (Absätze 0024 und 0025 sowie Ansprüche 5 und 6). Hierdurch soll der Skispringer zur Position der Aufnahmeeinheit, d. h. zur Messposition, gebracht werden (Absatz 0032), um sein Ein- und Aussteigen in die bzw. aus der Aufnahmeeinheit zu erleichtern und das kräftezehrende Verharren in der Trainingsposition kurz zu halten (Absatz 0024). Weiterhin können die Messkammerwände spiegelsymmetrisch zu einer die Längsachse der Strömungsstrecke beinhaltenden und in der Richtung quer zur Längsachse der Strömungsstrecke waagerecht ausgerichteten Spiegelebene angeordnet (Absatz 0018 und Anspruch 3) und die Messkammer so ausgestaltet sein, dass sie an der Position der Aufnahmeeinheit die größte Querschnittsfläche - 16 quer zur Längsachse der Strömungsstrecke bzw. senkrecht zur Spiegelebene aufweist, d. h., der Messkammerquerschnitt erweitert sich bis zur Position der Aufnahmeeinheit und verengt sich anschließend wieder. Die Düse, der Auffangtrichter und die Messkammer können quer zur Längsachse einen rechteckigen Querschnitt aufweisen. Durch die rechteckige Ausbildung der Querschnitte der Strömungsstrecke sollen die Bildungen von Wirbeln am Auffangtrichter und die mit dieser Wirbelbildung verknüpfte Lärmemission vermieden bzw. vermindert werden (Absätze 0017 und 0020). Durch die Ausgestaltung der Messkammer und die Anordnung der Aufnahmeeinheit innerhalb derselben soll vor allem erreicht werden, dass die Verdrängungswirkung durch den Sportler symmetrisch und vernachlässigbar klein ist, um merkliche Störungen auf die Geschwindigkeitsverteilung und damit auf die Kräfte am Skispringer zu vermeiden. Die Anordnung der Aufnahmeeinheit (und damit des Skispringers) ebenso wie der Aufbau der Messkammer tragen dazu bei, dass sich die Geschwindigkeitsverteilung der Luftströmung nach Betrag, Richtung und Turbulenz über den Querschnitt in der Position der Aufnahmeeinheit möglichst homogen und konstant ausbildet (Absätze 0013 und 0019). Im Strömungssimulator sollen aufgrund der möglichen Einstellung realitätsnaher Strömungsbedingungen durch die Anströmung des Skispringers bei gleicher Geometrie und Anstellung die gleichen Normal- und Tangentialspannungen der Strömung wie beim realen Skisprung wirken. Dies ermögliche zum einen eine hohe Genauigkeit der Messung der auf den Sportler unter den Modellbedingungen im Strömungssimulator wirkenden Kräfte und zum anderen, aerodynamische Optimierungen sowohl in Bezug auf die Ausrüstung wie auch die Haltung des Athleten beim Skisprung vorzunehmen (Absätze 0013 und 0014). 6. Der zweifellos gewerblich anwendbare Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 ist gegenüber dem verfahrensgegenständlichen Stand der Technik neu, da weder die geltend gemachte Vorbenutzung - deren öffentliche - 17 Zugänglichkeit vor dem Anmeldetag zugunsten der Einsprechenden unterstellt - noch eine der im Verfahren befindliche Druckschriften sämtliche Merkmale des streitpatentgemäßen Strömungssimulators gemäß Anspruch 1 offenbart (: 1 Abs. 1 i. V. m. : 3 PatG). Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 beruht gegenüber dem im Verfahren genannten Stand der Technik auch auf einer erfinderischen Tätigkeit (: 1 Abs. 1 i. V. m. : 4 PatG). 6.1 Die Einsprechende macht als Stand der Technik eine laut ihren Angaben gemäß : 3 Abs. 1 Satz 2 PatG der Öffentlichkeit zugänglich gemachte Benutzung eines geschlossenen und geneigten Windkanals der I. AB in B. in Schweden - im Folgenden als "Windkanal B." bezeichnet - geltend, welcher - gemäß dem Vortag der Einsprechende - im Jahre 2016 für anhaltendes menschliches Fliegen in Innenräumen gebaut und seitdem genutzt wurde. In diesen Windkanal seien im Frühjahr 2019 Sensoren zur Messung der auf die trainierende Person wirkenden Kräfte implementiert worden. Dazu werde die Person, insbesondere ein Skispringer, in einem Gurtzeug mit Seilen an Befestigungspunkten des Windkanals aufgehängt, wobei jedes Seil mit einem Kraftzellensensor verbunden sei, um die auf das jeweilige Seil wirkenden Kräfte zu messen und in einem Computersystem aufzuzeichnen. 6.1.1 Aus dem Stand der Technik nach der geltend gemachten Vorbenutzung des Windkanals B. ist gemäß den zu seiner Beschreibung vorgelegten Beweismitteln B2 bis B8 und B19 bis B26 in Worten des erteilten Anspruchs 1 Folgendes bekannt: M1 Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte, Bei dem Windkanal der Einsprechenden handelt es sich um einen Strömungssimulator im Sinne des Streitpatents (z. B.: - 18 B4, Seite 9: "a tool for skijumpers"; B5, Titel: "Inclined windtunnel ski jumping training", Seite 6: "variable airflow"), der offensichtlich zur Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte geeignet ist. Eine einen Skisprung simulierende Person ist auf den Fotos der Dokumente B3 (Seiten 1, 3, 7 und 11), B4 (Seiten 4, 6 und 10) und B5 (Seiten 8 bis 10) zu erkennen. Die Erfassung der Kräfte, die zusätzlich zur Gewichtskraft durch die Strömung im Windkanal auf eine Skispringerin wirken, ist einerseits in den Fotos der Dokumente B3 (Seite 7, links oben, oberhalb der Seilaufhängung bzw. des Querträgers) und B8 i. V. m. B3 und andererseits anhand der Echtzeitanzeige von Messwerten in den Videoaufnahmen B19 bis B26 rechts oben im Format "xxx.xx N" offenbart, wobei "N" offensichtlich die Einheit der Kraft "Newton" repräsentiert. M2 umfassend einen geschlossenen Windkanal mit einer entlang einer Längsachse verlaufenden Strömungsstrecke und einer Strömungsrückführung, Beim Windkanal der I. handelt es sich um einen geschlossenen Windkanal, wie insbesondere aus der fotografischen Luftbildaufnahme des Dokuments B7 entnehmbar ist, in dem auch eine Strömungsstrecke und eine Strömungsrückführung markiert sind. Dass die Strömungsstrecke entlangeiner Längsachse, d. h. geradlinig verläuft, ergibt sich für die Fachperson bereits aus physikalischen Gesetzmäßigkeiten, aber auch aus den Fotos und Videosequenzen, die das Innere des Windkanals zeigen (insbesondere B4, Seite 4; B5, Seite 9; B19 bis B26). - 19 Luftbildaufnahme des Windkanals aus dem Einspruchsschriftsatz mit Beschriftung durch die Einsprechende M3Teil wobei die Strömungsstrecke eine Düse, einen Auffangtrichter und eine zwischen der Düse und dem Auffangtrichter angeordnete offene Messstrecke aufweist, wobei Eine Düse der Strömungsstrecke ist insbesondere in der Luftbildaufnahme des Dokuments B7 gemäß Einspruchsschriftsatz erkennbar (konischer Teil im linken unteren Bereich des Windkanals, dort von der Einsprechenden mit einem Pfeil und der Beschriftung "Düse" versehen). Dass dieser Strömungsstreckenbereich die Wirkung einer Düse hat, ergibt sich anhand der Geometrie und auch aus dem Fachwissen der Fachperson. Ein Auffangtrichter als Bestandteil der Strömungsstrecke sowie eine zwischen der Düse und dem Auffangtrichter angeordnete offene Messstrecke ist jedoch keinem der Dokumente zur Vorbenutzung entnehmbar, was auch von der Einsprechenden so eingeräumt wird. - 20 M4 - die Längsachse der Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt ist; Die gegenüber der Waagerechten geneigte Längsachse der Strömungsstrecke ist den Fotos der Dokumente B3 (Seite 11), B4 (Seiten 3 und 4) und B5 (Seiten 8 und 9) zu entnehmen. M5Teil - in der Mitte der Messstrecke zwischen Düse und Auffangtrichter eine Aufnahmeeinheit zur Halterung des Skispringers angeordnet ist, Zwar ist in der Messstrecke, die sich zwangsläufig zwischen der Düse und dem Luftaufnehmer (der hier nicht offenen Messstrecke) befindet, eine Aufnahmeeinheit zur Halterung des Skispringers angeordnet, jedoch ist den Dokumenten nicht entnehmbar, dass diese in der Mitte der Messstrecke angeordnet ist. Vielmehristbeispielsweise auf denFotosdes Dokuments B4 (Seiten 3 und 4) sowie des Dokuments B5 (Seite 9) zu erkennen, dass sich die Halterung des Skispringers näher am Luftaufnehmer als an der Düse und somit nicht in der Mitte der Messstrecke befindet. M6 wobei die Aufnahmeeinheit mit einer Messeinheit zur Erfassung der auf den Skispringer wirkenden Strömungskräfte verbunden ist; und Die Aufnahmeeinheit ist mit einer Messeinheit zur Erfassung der auf den Skispringer wirkenden Strömungskräfte verbunden (B3, Foto auf Seite 7, links oben, oberhalb der Seilaufhängung bzw. des Querträgers i. V. m. Foto B8 und der Echtzeitanzeige von Kraftmesswerten in den Videobildern rechts oben im Format "xxx.xx N".) - 21 Foto, B3, Seite 7 mit Beschriftung durch die Einsprechende und Foto B8 des Kraftzellensensors vom Typ VZ101BH 100kg M7 - die Messstrecke sich innerhalb einer allseitig von Messkammerw Wänden begrenzten Messkammer Räumlichkeit befindet, Die Messstrecke befindet sich innerhalb eines Raumes, der aus der Zusammenschau aller Fotos in den Beweismitteln allseitig von Wänden begrenzt ist. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine Messkammer im Sinne des Streitpatents, da die Fachperson eine solche (bzw. ein "Plenum") als nur in einer offenen Messstrecke vorhanden und als relativ zu Lufteintritts- und Luftaustrittskomponenten größer dimensionierten Raum versteht (vgl. Abschnitte 5.4 und 5.8 zur Auslegung). M8 wobei die Messkammer an der Position der Aufnahmeeinheit eine Fläche quer zur Längsachse der Strömungsstrecke aufspannt, die - 22 mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse beträgt. Wie vorstehend beschrieben, verwendet der Windkanal B. keine Messkammer, sondern eine geschlossene Messstrecke. Zudem ist in den vorgelegten Dokumenten zur Vorbenutzung weder eine Angabe zur Dimensionierung der Düse zu finden, noch ist in den Fotos die Düse zu erkennen, insbesondere nicht im Größenverhältnis relativ zu den Abmessungen der Messstrecke. Damit ist ein Verhältnis der Querschnittsflächen von (vorliegend ohnehin nicht vorhandener) Messkammer und Düse nicht offenbart. Dies wird auch von der Einsprechenden so eingeräumt. Da somit jedenfalls die Merkmale M3 und M5 des Strömungssimulators nach Streitpatent nur teilweise und das Merkmal 8 nicht aus den Dokumenten zur als offenkundig unterstellten Vorbenutzung des Windkanals B. hervorgehen, ist der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 diesem gegenüber neu. 6.1.2 Der Strömungssimulator des erteilten Anspruchs 1 beruht gegenüber der geltend gemachten offenkundigen Vorbenutzung zudem auf einer erfinderischen Tätigkeit, da sich die o. g. fehlenden Merkmale für die Fachperson ausgehend von der Ausgestaltung des Windkanals B. nicht in naheliegender Weise ergeben. Dabei kann dahinstehen, obes für die Fachperson im Rahmen ihrer routinemäßigen Konstruktions- und Entwicklungstätigkeit eine naheliegende Maßnahme darstellt, den fehlenden Teil des Merkmals M5 zu realisieren und die Aufnahmeeinheit zur Halterung des Skispringers in der Mitte der Messstrecke anzuordnen, insbesondere weil in diesem Bereich - maximaler Abstand von Düse und Absaugkomponente - die Homogenität und Konstanz der Geschwindigkeitsverteilung und der laminare Anteil der Luftströmung, ggf. abhängig von weiteren Randbedingungen,in der Regel am größten ist. - 23 Nicht naheliegend ist es jedenfalls, den Windkanal B. statt mit einer geschlossenen Messstrecke mit einer offenen Messstrecke und einem Auffangtrichter auszugestalten (Teil des Merkmals M3) sowie eine nur bei einer offenen Messstrecke vorhandene Messkammer so zu dimensionieren, dass sie an der Position der Aufnahmeeinheit eine Fläche quer zur Längsachse der Strömungsstrecke aufspannt, die mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse beträgt (Merkmal M8). Zweifelsohne stellt - worauf auch die Einsprechende in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat - eine offene Messstrecke eine von im Wesentlichen nur zwei der Fachperson geläufigen alternativen Arten von Messstrecken in Windkanälen dar, bei der üblicherweise sowohl eine Düse zur Strömungsformung als auch ein Auffangtrichter zur Sammlung des Luftstroms verwendet wird und sich die offene Messstrecke zwischen diesen beiden Komponenten befindet (Merkmal M3). Dies belegt beispielsweise der Wikipedia-Artikel D7, in dem der der Fachpersonwohlbekannte sog.Göttinger Kanal sowohl mit einergeschlossenen als auch einer offenen Messstrecke mit Auffangtrichter beschrieben und mit einer offenen Messstrecke schematisch dargestellt ist (D7, Seite 2, untere Abbildung, 2. Punkt im vorletzten Absatz und Seite 4, Abschnitt "Göttinger Kanal"). D7, Seite 2, untere Abbildung mit Ergänzungen durch den Senat - 24 Ebensoistes dem Fachwissen der Fachperson zuzurechnen, im Falleeineroffenen Messstrecke die Ausdehnung der umgebenden Messkammer senkrecht zur Strömungsrichtung an der Position des Objekts mit einer bestimmten Mindestgröße vorzusehen, um möglichst realitätsnahe Strömungsbedingungen nachzubilden. Denn ihr ist bekannt, dass die Wechselwirkung des Strömungsfelds eines zu untersuchenden Objekts in der Messkammer eines Windkanals mit den Wänden der Messkammer eine der Hauptfehlerquellen darstellt, welche die im Windkanal aufgenommen Messdaten gegenüber den realen Strömungsbedingungen am Objekt verfälscht (z. B. D9, Seite 75, 1. Introduction, 1. Satz). Damit wäre es - eine offene Messstrecke mit einer Messkammer vorausgesetzt - eine rein fachübliche Maßnahme, die quer zur Längsachse der Strömungsstrecke aufgespannte Fläche der Messkammer an der Position der Aufnahmeeinheit beispielsweise mindestens dreifach so groß zu wählen wie die Querschnittsfläche der Düse, womit das Merkmal M8 realisiert wäre. Jedoch ist eine Veranlassung für die Fachperson, ausgehend vom Windkanal B. die Kategorie der Messstrecke zu wechseln, nicht zu erkennen. Vielmehr sprechen mehrere fachmännische Erwägungen gegen eine solche grundlegende Änderung: - Eine Fachperson, die Skispringern einen Strömungssimulator bereitstellen möchte, der dem realen Skisprung nahekommende, kontrollierte Strömungsverhältnisse nachbilden und die auf den Skispringer wirkenden Strömungskräfte weitestgehend störungsfrei erfassen kann, findet in dem Windkanal B. mit der geschlossenen Messstrecke eine Einrichtung, welche diese Anforderungen offensichtlich bereits hinreichend gut erfüllt. Den Dokumenten zum vorbenutzten Windkanal B. und den Schriftsätzen der Einsprechenden, welche zugleich die Entwicklerin und Betreiberin dieser Einrichtung ist, ist zu entnehmen, dass dieser Windkanal speziell für anhaltendes menschliches Fliegen in Innenräumen gebaut und über einen längeren Zeitraum zur Erfassung der auf einen Skispringer - 25 wirkenden Strömungskräfte verwendet wurde. Dazu wird dessen Leistungsfähigkeit insbesondere in öffentlichen Präsentationen (B4 bis B6) und von im Windkanal trainierenden Mitgliedern und Trainern verschiedener Skisprung-Nationalmannschaften in einem Zeitungsartikel (B3) ausführlich beschrieben, wohingegen an keiner Stelle erwähnt wird, dass dessen Eigenschaften hinsichtlich realitätsnaher Strömungsverhältnisse und zufriedenstellender Strömungskrafterfassung optimiert werden sollten. Ein Hinweis oder eine Anregung für die Fachperson, Modifikationen oder gar prinzipielle Änderungen am Konzept bzw. an der Bauweise des Windkanals B. vorzunehmen, ist daher nicht erkennbar. - Doch selbst wenn eine durch die Wände der geschlossenen Messstrecke verursachte störende Beeinflussung der Strömungskrafterfassung festgestellt würde und Bedarf bestünde, diese zu eliminieren, würde die Fachperson nicht die Bauweise des vorbenutzten Windkanals B. als ungenügend verwerfen, sondern, insbesondere wegen der niedrigeren Kosten und des geringeren technischen Aufwands, die Messartefakte durch rechnerische Verfahren bzw. Computersimulationen korrigieren, so wie dies in dem von der Einsprechenden zum Nachweis der Fachüblichkeit derartiger numerischer Methoden eingeführten Fachartikel D9 beschrieben ist (Titel: "Correction of the wall interference effects in wind tunnel experiments"). - Vor allem aber handelt es sich bei der offenen und der geschlossenen Messstrecke nicht um zwei als gleichwertige Alternativen separat austauschbare Komponenten, sondern um grundlegend unterschiedliche Ausführungsformen der gesamten zentralen Einheit eines Windkanals, welche aufgrund der signifikant unterschiedlichen physikalischen Charakteristika (Scherschichten, turbulente/laminare Strömungsanteile, etc.), Funktionsweisen und der sich ergebenden Messeigenschaften den Einsatz jeweils weiterer verschiedener Komponenten (Plenum bzw. Messkammer und Auffangtrichter einerseits und Wände zur - 26 Strömungsführung andererseits) bedingt. Daher würde die Fachperson eine derartige grundsätzliche Änderung eines - wie hier - bereits vorhandenen Gesamtkonzepts eines Windkanals nach einer in sich geschlossenen technischen Lehre, welche es insbesondere erforderlich machen würde, die gesamte Strömungsführung grundlegend neu zu berechnen bzw. zu simulieren und/oder empirisch zu bestimmen, verwerfen. Im Falle eines bereits bestehenden Windkanals würde sie wegen des erheblichen Aufwands erforderliche umfangreiche und nicht nur einzelne Komponenten, sondern ganze Gebäudeteile betreffende Änderungen als nicht praktikabel überhaupt nicht in Erwägung ziehen. - Schließlich wird die Fachperson auch aus Gründen der Sicherheit und Benutzbarkeit sowohl für den Skispringer als auch für ggf. unterstützendes Personal von einer Umgestaltung des Windkanals B. in Richtung des streitgegenständlichen Strömungssimulators mit offener statt geschlossener Messstrecke abgehalten. Denn im Falle eines Windkanals mit offener Messstrecke wären aufgrund der größeren Abmessungen, insbesonderedes zwangsläufig signifikant tiefer liegenden Messkammerbodens, besondere und vergleichsweise aufwändige Maßnahmen nötig, um zu gewährleisten, dass die springende Person einen einfachen Zugang zur Messposition hat und sicher "landen" kann sowie dass der einfache Zugang von weiteren Personen, beispielsweise Hilfestellung leistenden Trainern, zum Windkanal ermöglicht wird. Dies wird deutlich beim Vergleich mit dem aus der Druckschrift D2 bekannten Windkanal, bei dem die Strömungsführung der geschlossenen Messstrecke die Sicherheit der springenden Person gewährleistet (Seite 9, 1. Absatz: "the flying subject will be able to safely return to a controlled ground stationary state in a controlled way"; Seite 10, vorletzter Absatz: "designed to make gliding flight exercises self-stabilizing and safer") und ein sicherer Zu- und Abgang von Personen möglich ist (die Seiten 11 und 12 übergreifender - 27 Absatz: "desirable for some Flyers to both enter and exit the flight section in what is here called the exit section . to enter the tunnel through the downstream door, whereas other Flyers . through the upstream door . at least one access door with air lock for allowing a person to enter or exit the tunnel 100 during operation. . wherein said doors are arranged at either side of the test section (one upstream and one downstream)." und Seite 13, 2. Absatz: "FIG 8a and 8b, . a two-stage access system 600 . for several persons or objects to enter and exit in any chosen order, into the flight section . These risks are mitigated by the two-stage system, in which only one door at a time is opened . facilitate extraction of the injured person.") sowie dem Windkanal B., bei dem insbesondere alle vorgelegten Videoaufnahmen des Messbetriebs (B19 bis B26) und beispielsweise das Titelbild des Zeitungsartikels (B3, Seite 1) weitere Personen und direkte Hilfestellungen eines Trainers im Windkanal zeigen. Im Gegensatz dazu müssen beim Einsatz einer offenen Messstrecke für den gleichen Zweck aufwändige Maßnahmen getroffen werden, wie es insbesondere auch das Streitpatent lehrt, wo nur mittels einer Hebebühne und einer Kippvorrichtung das Einsteigen und Aussteigen des Skispringers in die bzw. aus der Aufnahmeeinheit erleichtert und das kräftezehrende Verharren in der Trainingsposition kurz gehalten werden kann (Streitpatentschrift, Absätze 0024, 0025 und 0032 sowie Ansprüche 5 und 6). Zusammenfassend ist beim Windkanal B. bzw. in den ihn beschreibenden Beweismitteln B2 bis B8 und B19 bis B26 aus einer Vielzahl von Gründen nicht erkennbar, dass die Fachperson eine Veranlassung hätte, die o. g. grundlegenden Änderungen vorzunehmen, um die fehlenden Merkmale M3 und M8 zu realisieren. Ein anderes Bild wird auch durch den Inhalt der eidesstattlichen Versicherungen B9 bis B18 und B27 nicht vermittelt. Eine entsprechende Veranlassung ergibt sich für die Fachperson aus den oben genannten Gründen auch nicht aus der technischen Lehre der von der - 28 Einsprechenden insoweit herangezogenen Druckschriften D1, D3, D7 oder D8 oder dem sonstigen vorliegenden Stand der Technik, sofern sie diese(n) mangels erkennbarer Nachteile des Windkanals B. überhaupt berücksichtigen würde. Nach alledem gelangt die Fachperson ausgehend von der geltend gemachten Vorbenutzung weder aus ihrem Fachwissen heraus, noch durch Zusammenschau mit einer der Druckschriften des vorliegenden Standes der Technik in naheliegender Weise zum Gegenstand des erteilten Anspruchs 1. 6.2 Die Druckschrift D2 beschreibt im Wesentlichen, so wie auch der Windkanal B., einen geschlossenen Windkanal für den stabilen Dauerflug von Menschen, insbesondere unter Verwendung eines Flügelanzuges, aber auch für das Training von Skispringern (Seite 17, Zeilen 31 bis 34), wobei die Längsachse der Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt ist (Merkmale 2 und 4 sowie Teile der Merkmale M1, M3 und M5). Sie offenbart jedoch ebenfalls keine offene Messstrecke mit Messkammer (fehlende Teile der Merkmale M3, M5 und M8) und darüber hinaus auch keine Messeinheit zur Erfassung der wirkenden Strömungskräfte (nicht Merkmal M6), so dass die Lehre der D2 gegenüber der geltend gemachten Vorbenutzung des Windkanals B. zurückbleibt. Die Fachperson gelangt daher aus den genannten Gründen auch ausgehend von Druckschrift D2 nicht zum Gegenstand des Anspruchs 1, ohne erfinderisch tätig zu werden. 6.3 Der im Jahre 1932 erschienene Fachartikel D1 mit dem Titel "The FockeWulf Wind-Tunnel, A Description of New Commercial Experimental Apparatus Installed in Germany" beschreibt einen geschlossenen Windkanal mit einer entlang einer Längsachse verlaufenden Strömungsstrecke und einer Strömungsrückführung (Teil von Merkmal M1 und Merkmal M2) wobei die Strömungsstrecke eine Düse, einen Auffangtrichter und eine dazwischen angeordnete offene Messstrecke("test chamber")(Merkmal M3) aufweist.Dasssich die Messstrecke innerhalb einer allseitig von Messkammerwänden begrenzten - 29 Messkammer befindet (Merkmal M7) und die Messkammer an der Position der Aufnahmeeinheit eine Fläche quer zur Längsachse der Strömungsstrecke aufweist, die mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse beträgt (Merkmal M8) mag der Fachmann dem Artikel D1 - trotz der niedrigen Qualität der Zeichnung der Figur 1 und der Kopien der Fotografien der Figuren 2 und 3 - zwar entnehmen (insbesondere Figur 1 i. V. m. Seite 220, linke Spalte, 3. Absatz: "The working section is an open section 2-5 metres in length through the test chamber. It is completely clear at the sides so as to allow of largescale model being easily brought in for scale effect measurements."). Der Artikel D1 offenbart jedoch nicht, dass beim dort beschriebenen Windkanal die Längsachse der Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt ist (nicht Merkmal M4), ferner zeigt sie keine Aufnahmeeinheit mit einer Messeinheit zur Erfassung von auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräften (nicht Merkmal M6). Ausgehend von der Druckschrift D1 liegt es somit für die Fachperson, auch in Kombination mit dem weiteren im Verfahren befindlichen Stand der Technik, nicht nahe, die entsprechenden Maßnahmen gemäß den fehlenden Merkmalen zu realisieren. 6.4 Die Druckschriften D3, D4 sowie D6 kommen dem Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 nicht näher als es schon durch die geltend gemachte Vorbenutzung des Windkanals B. oder die Druckschrift D2 belegt ist. Aus dem Vorbringen der Einsprechenden ergibt sich nichts Anderes. 6.5 Die Dokumente D5, D7, D8 und D9 stellen jeweils bereits keinen geeigneten Ausgangspunkt für die Fachperson bei ihren Bemühungen dar, einen windkanalbasierten Strömungssimulator für Skispringer bereitzustellen, der es ermöglicht, dem realen Skisprung nahekommende, kontrollierte Strömungsverhältnisse nachzubilden und hierbei die auf den Skispringer wirkenden Strömungskräfte weitestgehend störungsfrei zu erfassen (vgl. Streitpatentschrift, Absatz 0006): - 30 - Der Fachartikel D5 beschreibt Untersuchungen der statischen Leistung einer speziellen axialsymmetrischen Düse und wurde von der Einsprechenden lediglich eingeführt, um das Merkmal am Düsenaustritt angebrachter Klappen zur Ablenkung des austretenden Luftstroms nach Unteranspruch 7 zu belegen. Ein Strömungssimulator bzw. ein Windkanal, von dem die Fachperson bei der Entwicklung einer Vorrichtung zur Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte ausgehen könnte, wird dort nicht beschrieben. - Die Wikipedia-Artikel D7 und D8 betreffen jeweils einen enzyklopädischen Überblick zu Windkanälen allgemein, der einem interessierten Laien einen Einstieg in die Thematik vermitteln kann, jedoch wird eine Fachperson auf dem Gebiet der Konstruktion von Windkanälen und der zugehörigen Messtechnik diese nicht als Ausgangspunkt bei der sehr spezifischen Aufgabe heranziehen, einen windkanalbasierten Strömungssimulator zu entwickeln, der es ermöglicht, dem realen Skisprung nahekommende, kontrollierte Strömungsverhältnisse nachzubilden, um die auf den Skispringer wirkenden Strömungskräfte möglichst störungsfrei zu erfassen. Zudem enthält der enzyklopädische deutschsprachige Wikipedia-Artikel D7 mit dem Titel "Windkanal" zwar Abschnitte zu geschlossenen Windkanälen, beispielsweise nach derbekannten sogenannten Göttinger Bauart, sowie zur fachüblichen Messung der auf ein zu untersuchendes Modell wirkenden Strömungskräfte in einer offenen Messstrecke (Seite 2, 1., 2. sowie 4. Absatz, Punkt 2. und Seite 4, 2. Absatz). Hinweise oder Anregungen zu Maßnahmen, welche zur Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte (Teile der Merkmale M1 und M6) erforderlich sind, insbesondere gemäß Merkmal M4, wonach die Längsachse der Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt ist, sinddem Artikel D7 jedoch nicht entnehmbar. - 31 Der Überblicksartikel D8 der englischsprachigen Internet-Enzyklopädie Wikipedia zum Thema "Wind tunnel" umfasst neben einem allgemeinen einleitenden Teil (Seiten 1 und 2), einem historischen Abriss ("History"), einer Klassifikation der verschiedenen Windkanalarten ("Classification") und der Beschreibung von Methoden zur Visualisierung der Strömungen ("Flow Visualization") lediglich einen Abschnitt zu Messung aerodynamischer Kraftwirkungen und zur Arbeitsweise ("How it Works") von Windkanälen mit der aus wenigen Sätzen bestehenden Erwähnung von Druck-, Kraft und Momentenmessung ("Pressure measurements" und "Force and moment measurements"). Dem Wikipedia-Artikel D8 ist zwar ein als Strömungssimulator nutzbarer Windkanal entnehmbar, der zur Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte geeignet ist (Seite 1, 1. Absatz bis Seite 2, 2. Absatz; Merkmal M1), in geschlossener Form mit einer entlang einer Längsachse verlaufenden Strömungsstrecke und einer Strömungsrückführung (Seite 5, 3. Absatz; Merkmal M2), wobei in der Mitte des Tunnels eine Aufnahmeeinheit zur Halterung des zu vermessenden Objekts angeordnet ist (Seite 1, 2. Absatz: "The object to be tested is fastened in the tunnel so that it will not move" und Seite 8, 2. Absatz: "so the object being tested is usually kept near the center of the tunnel"; Teil von Merkmal M5), die mit einer Messeinheit zur Erfassung der auf das Modell wirkenden Strömungskräfte verbunden ist (insbesondere Seite 8, Abschnitt "Force and moment measurements": "With the model mounted on a force balance, one can measure lift, drag, lateral forces, yaw, roll, and pitching moments over a range of angle of attack."; Merkmal M6). Dabei liest die Fachperson noch mit, dass die Messstrecke sich innerhalb einesallseitig von Wänden begrenzten Messbereichs befindet (Seite 8; Teil von Merkmal M7). An keiner Stelle des Wikipedia-Artikels D8 ist jedoch offenbart, - 32 - dass die Strömungsstrecke eine Düse, einen Auffangtrichter und eine zwischen der Düse und dem Auffangtrichter angeordnete offene Messstrecke aufweist (nicht Merkmal M3), - wobei die Längsachse der Strömungsstrecke gegenüber der Waagerechten geneigt ist (nicht Merkmal M4; die auf Seite 10, letzter Absatz genannten vertikalen Windtunnel weisen bei fachgerechter Auslegung keine geneigte Strömungsstrecke auf, vgl. Abschnitt 5.5), - die Aufnahmeeinheit in der Mitte der Messstrecke zwischen Düse und Auffangtrichter angeordnet ist (nicht Rest vom Merkmal M5) und zudem - die Messkammer an der Position der Aufnahmeeinheit eine Fläche quer zur Längsachse der Strömungsstrecke aufspannt, die mindestens das Dreifache der Querschnittsfläche der Düse beträgt (nicht Merkmal M8). Darüber hinaus sind die in D8 beschriebenen verschiedenen Ausgestaltungen nicht Merkmale eines einzelnen Windkanals, sondern vielmehr Eigenschaften unterschiedlicher Windkanäle, die in verschiedenen Teilen des Artikels beschrieben werden (einleitender Abschnitt und Abschnitte "Measurement of aerodynamic forces", "History / Widespread usage", "Force and moment measurements" und "Classification"). Somit können die Wikipedia-Artikel D7 und D8 weder als geeigneter Ausgangspunkt für die Fachperson gelten, die einen Strömungssimulator zur Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte entwickeln möchte, noch liefern sie der Fachperson Anregungen oder Hinweise, die gegenüber dem Gegenstand des Streitpatents fehlenden Merkmale zu realisieren. - Der in einer Fachzeitschrift zur Modellierung und Simulation veröffentlichte Fachartikel D9 beschäftigt sich mit der Korrektur von Wandinterferenzeffekten in Windkanalexperimenten, insbesondere mit numerischen Simulationen aerodynamischer Koeffizienten von - 33 Flugzeugmodellen unter Unterschallbedingungen in HochgeschwindigkeitsWindkanälen. Für die Konstruktion von Windkanälen mit Messeinheiten zur Erfassung der auf einen Skispringer wirkenden Strömungskräfte kann dieser Artikel der Fachperson nicht als Grundlage dienen. Daher ist der Strömungssimulator gemäß erteiltem Patentanspruch 1 gegenüber dem im Verfahren befindlichen Stand der Technik nicht nur neu, sondern beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit. Mit dem tragenden Patentanspruch 1 haben auch die auf diesen rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 8 Bestand. 7. Somit ist das Streitpatent im angefochtenen Beschluss zu Recht in der erteilten Fassung aufrechterhalten worden, so dass die Beschwerde der Einsprechenden zurückzuweisen war. - 34 Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde zu (: 99 Abs. 2, : 100 Abs. 1, : 101 Abs. 1 PatG). Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (: 100 Abs. 3 PatG): 1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt. 2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war. 3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt. 4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. 5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind. 6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen. Die Rechtsbeschwerde ist von einerbeim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwältin oder von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe, einzulegen (: 102 Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 PatG). Musiol Müller Dorn Dr. Haupt
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