BPatG 154 6.70 BUNDESPATENTGERICHT 19 W (pat) 23/03 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 6. Juli 2005 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Patentanmeldung 196 28 890.8-34 hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 6. Juli 2005 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Phys. Dr. Kellerer und der Richter Schmöger, Dipl.-Phys. Dr. Mayer Dr.-Ing. Kaminski beschlossen: Auf die Beschwerde wird der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 01 G des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 29. August 2002 aufgehoben und das Patent erteilt. - 2 - Bezeichnung: LC-Filter Anmeldetag: 17. Juli 1996 Priorität: Japan, 19. Juli 1995, JP 7-206482 Der Erteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Patentansprüche 1 und 2, sowie Beschreibung, sämtlich überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 6. Juli 2005, Zeichnungen ge-mäß Offenlegungsschrift. G r ü n d e I. Das Deutsche Patent- und Markenamt – Prüfungsstelle für Klasse H 01 G – hat die am 17. Juli 1996 eingereichte Patentanmeldung, für welche die Priorität vom 19. Juli 1995 in Japan (Az: JP 7-206 482) in Anspruch genommen ist, durch Be-schluss vom 29. August 2002 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Ge-genstand des Patentanspruchs 1 gegenüber dem Stand der Technik nicht erfinde-risch sei. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin. Sie hat in der mündlichen Verhandlung neue Unterlagen eingereicht und bean-tragt, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und das Patent mit fol-genden Unterlagen zu erteilen: Patentansprüche 1 und 2, sowie Beschreibung, sämtlich überreicht in der mündlichen Verhandlung vom 6. Juli 2005, Zeichnungen ge-mäß Offenlegungsschrift. - 3 - Der geltende Patentanspruch 1 lautet mit einer eingefügten Merkmalsgliederung: "LC-Filter, mit a) einem Mehrschichtsubrat (12) aus laminierten dielektrischen Schichten (14a-14h); b) zumindest einer Masseelektrode (20a; 20b; 20c), die in dem Mehrschichtsubstrat (12) angeordnet ist; c) einer Mehrzahl von inneren Elektroden (16a, 16b, 18a1, 18a2, 18a3, 18b1, 18b2, 18b3), die in dem Mehrschichtsubstrat (12) angeordnet sind, um eine Mehrzahl von Kondensatoren (C1, C2, C3, C4) zu bilden; d1) einem ersten Durchgangsloch (22a; 22a1, 22a2) und einem zweiten Durchgangsloch (22b; 22b1, 22b2), die mit einem leit-fähigen Material gefüllt sind und d2) sich durch eine Mehrzahl der laminierten dielektrischen Schich-ten (14a-14h) in deren Dickenrichtung erstrecken, d3) wobei das erste und das zweite Durchgangsloch (22a, 22b; 22a1, 22a2, 22b1, 22b2) elektromagnetisch gekoppelt sind d4) und einen ersten Induktor (L1) und einen zweiten Induktor (L2) bilden, - 4 - d5) wobei das erste Durchgangsloch (22a; 22a1, 22a2), die Masse-elektrode (20a; 20b; 20c) und eine der inneren Elektroden (18a2; 18a1) eines ersten Kondensators (C1) verbindet, und d6) wobei das zweite Durchgangsloch (22b; 22b1, 22b2) die Masseelektrode (20a; 20b; 20c) und eine weitere der inneren Elektroden (18b2; 18b1) eines zweiten Kondensators (C2) ver-bindet; und e) einer Mehrzahl von externen Elektroden, die auf den Seitenflä-chen des Mehrschichtsubstrats (12) angeordnet sind, wobei die Mehrzahl von externen Elektroden Eingangs/Ausgangsan-schlüsse (T1, T2) und zumindest einen Masseanschluss (G) bil-den" Der Anmeldung liegt die Aufgabe zugrunde, kleine LC-Filter zu schaffen, deren Güte Q hoch ist (Sp 2 Z 55 bis 57 der geltenden Beschreibung). Die Anmelderin vertritt die Auffassung, dass im Stand der Technik durchgehend der „klassische Ansatz“ vertreten sei, nach dem sowohl Kondensatoren als auch Induktivitäten in Mehrschichttechnik ausgeführt seien. Zwar sei es aus der EP 0 134 556 A1 bekannt, geeignet dimensionierte Durch-kontaktierungen als Induktivität für Filter zu nutzen. Jedoch seien diese schon nicht als Mehrschichtsubstrat ausgebildet und im Übrigen seien die Durchkontak-tierungen nicht in der im geltenden Anspruch 1 angegebenen Weise jeweils mit einem Ende direkt mit einer Masseelektrode und mit dem anderen Ende direkt mit den Elektroden eines von zwei Kondensatoren verbunden. Der Anspruchsgegenstand sei deshalb durch den entgegengehaltenen Stand der Technik nicht nahegelegt. - 5 - Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Akteninhalt verwiesen. II. Die Beschwerde ist zulässig und hat mit dem geänderten Patentbegehren auch Erfolg. Denn der LC-Filter gemäß dem geltenden Anspruch 1 ist gegenüber dem Stand der Technik neu und beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit des Fachmanns. Als zuständiger Fachmann ist hier nach Auffassung des Senats ein Diplom-Inge-nieur der Elektrotechnik oder ein Diplom-Physiker, jeweils mit Hochschulausbil-dung und mit Berufserfahrungen auf dem Gebiet der Entwicklung von kerami-schen elektrischen Mehrschicht-Bauelementen, anzusehen. 1. Zulässigkeit und Lehre der geltenden Patentansprüche Alle drei Ausführungsbeispiele (Fig 1, 2 und 5) offenbaren LC-Filter mit Mehr-schichtsubstraten gemäß Merkmal a) des Hauptanspruchs (vgl. auch S 7 Abs 1) ursprüngliche Unterlagen als besondere Ausführungsformen des ursprünglich be-anspruchten „Elektronikbauteils“. Diese weisen eine (Fig 2), zwei (Fig 1) oder drei (Fig 5) und damit „zumindest eine“ Masseelektrode gemäß Merkmal b) auf, die selbstverständlich auch mit einer externen Elektrode verbunden sind (Teilmerkmal e). Innere Elektroden gemäß Merkmal c) zur Bildung von Kondensatoren sind gemäß dem ursprünglichen Anspruch 7 und ebenfalls bei allen drei Ausführungsbeispie-len vorgesehen. Dass zwei elektromagnetisch gekoppelte „Induktoren“ (unter denen der Fachmann im Hinblick auf die Beschreibung die „Induktivitäten“ des LC-Filters versteht) mit-tels jeweils eines Durchgangslochs gemäß den Merkmalen d1), d2) und d3) in den laminierten dielektrischen Schichten gebildet sind, entnimmt der Fachmann insbe-sondere dem ursprünglichen Anspruch 1 und Seite 8, Absatz 1 der Beschreibung. - 6 - Die Bildung eines ersten und zweiten Kondensators, deren Elektroden in der in den Merkmalen d4) und d5) im einzelnen angegebenen Weise über die Durch-gangslöcher direkt mit der Masseelektrode zu einem LC-Filter verbunden sind, entnimmt der Fachmann den Figuren 1 bzw. 5 in Verbindung mit der zugehörigen Beschreibung (insbes S 8 Abs 4 bis S 9 Abs 1 bzw. S 14 Abs 4 bis S 15 Abs 2 uU). Externe Elektroden gemäß Merkmal e) sind insbesondere in den Figuren 1, 2 bzw. 5 mit zugehöriger Beschreibung (S 8 Abs 3, S 10 Abs 3 bzw. S 14 Abs 3 uU) als zur Erfindung gehörend offenbart. Die im geltenden Anspruch 2 angegebene Bildung der beiden Induktoren des LC-Filters durch jeweils zwei Durchgangslöcher in Reihenschaltung über Verbin-dungselektroden ist mit dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 2 (iVm S 9 Abs 4 bis S 10 Abs 10 uU) erfindungswesentlich offenbart. 2. Neuheit Der LC-Filter gemäß Patentanspruch 1 ist neu, da aus dem entgegengehaltenen Stand der Technik eine Anordnung mit allen Merkmalen dieses Anspruchs nicht bekannt ist. Weder dem in Patent Abstracts of Japan erschienenen Abstract Nr. 07037758 A vom 7. Februar 1995 noch der zugehörigen Patentoffenlegungsschrift 7-37758 A – in Verbindung mit der vom japanischen Patentamt im Internet bereitgehaltenen Übersetzung ins Englische – entnimmt der Fachmann ein LC-Filter. Darüberhinaus sind in dieser Entgegenhaltung auch nicht die Anspruchsmerk-male b), d4), d5) und d6) offenbart. Zwar sind auch dort Paare von Durchgangslöchern 12c/unbeziffert bzw. 13g/13h (Fig 2) vorgesehen, die sich durch mehrere laminierte dielektrische Schichten erstrecken und jeweils mit der gleichen Elektrode verbunden sind. - 7 - Jedoch ist weder angegeben noch ersichtlich, dass die gemeinsame Elektrode auf Massepotential liegt und die anderen Enden jeweils mit der Elektrode eines von zwei Kondensatoren verbunden sind. Und wenn in der Übersetzung (Absatz [0041]) angegeben ist, dass das Vielschichtbauteil 11 ein „laminating ceramic in-ductor“ (abs [0041]) sein kann, so versteht der Fachmann hierunter eine Indukti-vität, deren Leiter sich parallel zu der Schichtebene erstrecken und nicht als Durchgangslöcher ausgebildet sind. Die US 5,404,118 zeigt LC-Filter (Titel, Abstract) mit a) einem Mehrschichtsubstrat aus laminierten dielektrischen Schichten 114, 120, 128, 134, 140, 146 (Fig 15 iVm Fig 10 und Sp 7 Z 7ff)) b) zumindest einer Masseelektrode 116,142 (Fig 15 iVm Fig 7, Bezugsziffern 16, 40), die in dem Mehrschichtsubstrat angeordnet ist, c) einer Mehrzahl von inneren Elektroden 162a, 162b (Sp 10 Z 15 –19), die in dem Mehrschichtsubstrat angeordnet sind, um eine Mehrzahl von Kondensatoren zu bilden (vgl. Fig 6 iVm Sp 2 Z 40-59 und Sp 2 Z 41 bis 45), d1) einem ersten Durchgangsloch 164a und einem zweiten Durchgangsloch 164b, die mit einem leitfähigen Material gefüllt sind (Sp 10 Z 16-19), d2teilweise) und sich durch laminierte dielektrische Schichten in deren Dickenrich-tung erstrecken. Da keine magnetische Abschirmung zwischen den Durchkontaktierungen im Mehrschichtsubstrat vorgesehen ist und das Mehrschichtsubstrat zahlreiche äu-ßere Anschlüsse aufweist (Fig 15 iVm Fig 10m und Fig 9), sind dort weiterhin ge-mäß den Merkmalen d3) das erste und das zweite Durchgangsloch elektromagnetisch gekoppelt und e) eine Mehrzahl von externen Elektroden 148a-148j (Fig 9) vorgesehen, die auf den Seitenflächen des Mehrschichtsubstrats 112 angeordnet sind, wobei die Mehrzahl der externen Elektroden Eingangs/Ausgangsanschlüsse 126a, 126b und zumindest einen Masseanschluss 148a, 148b bilden (Fig 15 iVm Fig 10 und Fig 9 sowie Sp 8 Z 34-56). - 8 - Zwar weist jedes der Durchgangslöcher einen unvermeidlichen (frequenzabhängi-gen) Induktivitätswert auf; sie bilden aber nicht zwei Induktoren gemäß An-spruchsmerkmal d4), und sind auch nicht in der in Merkmal d5) und d6) angege-benen Weise mit zwei Kondensatorenelektroden unter Bildung des LC-Filters ver-bunden. Denn dort sind als Induktoren flächige Spulenelektroden 122a, 122b, ..., (Fig 15 iVm Fig 10 und Sp 7 Z 18 bis Sp 8 Z 20) vorgesehen, die sich zwischen den di-elektrischen Schichten erstrecken und magnetisch gekoppelt sind (Sp 8 Z 64-66). Dass die Durchgangslöcher zwischen zwei Spulenelektroden überhaupt einen in-duktivitätsbestimmenden Beitrag zur Gesamtinduktivität liefern, ist dort nicht an-gegeben und wird vom Fachmann angesichts der Größenverhältnisse zwischen Spulenelektrode und Durchkontaktierung aus physikalischen Gründen auch nicht erwartet. Damit unterscheidet sich das LC-Filter gemäß dem geltenden Anspruch 1 vom bekannten dadurch, dass d3teilweise) die Durchgangslöcher sich durch eine Mehrzahl der laminierten Schichten erstrecken und d4) einen ersten Induktor und einen zweiten Induktor bilden, d5) wobei das erste Durchgangsloch die Masseelektrode und eine der inne-ren Elektroden eines ersten Kondensators verbindet und d)6) wobei das zweite Durchgangsloch die Masseelektrode und eine wei-tere der inneren Elektroden eines zweiten Kondensators verbindet. Die EP 0 134 556 A1 betrifft kein LC-Filter sondern Impedanzelemente (Titel), die als (Rausch-)Filter verwendbar sind (S 1 Z 17). Das keramische Substrat ist massiv (S 7 Z 15-20) und ohne innere Elektroden ausgeführt, sodaß sich der Anspruchsgegenstand von dem bekannten Impedanz-element auch durch die Merkmale a), b) und c) unterscheidet. - 9 - Zwar weist die Ausführungsform nach Figur 5A und 6C jeweils ein erstes und ein zweites Durchgangsloch auf (Merkmal d1), die auch elektromagnetisch gekoppelt sind (vgl. Fig 2 / Merkmal d3), und auch eine Mehrzahl von externen Elektroden 8 (Fig 5A und 6C), die auf den Seitenflächen des Substrats 2 angeordnet sind und Eingangs/Ausgangsanschlüsse bilden (Teilmerkmal e)). Entgegen Merkmal d2) sind diese Löcher aber nicht mit einem leitfähigen Material „gefüllt“, sondern nur wandseitig plattiert (S 3 Z 32 bis 33); sie bilden auch keinen ersten und zweiten Induktor gemäß den Anspruchsmerkmalen d4) bis d6)), denn alle Durchgangslöcher sind in Reihe geschaltet (S 2 Z 24 bis 27), um eine ge-wünschte Gesamtimpedanz zu bilden (S 4 Z 15 bis 28). 3. Erfinderische Tätigkeit Der Gegenstand des geltenden Anspruchs 1 ergibt sich für den Fachmann auch nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik. Ausgehend von dem in der US 5,404,118 bekannten LC-Filter stellt sich dem Fachmann zwar die Aufgabe, kleine LC-Filter zu schaffen, deren Güte Q hoch ist, in der Praxis von selbst im Blick auf die regelmäßig zunehmenden Anforderungen hinsichtlich Geräteverkleinerung und auf meist zu vermeidende Verluste in einer Schaltung. Jedoch gibt ihm der entgegengehaltene Stand der Technik weder einen Hinweis oder eine Anregung dahingehend, die mit den Elektroden der jeweiligen Konden-satoren zu verbindenden Induktoren in Gestalt von „Durchkontaktierungen“ inner-halb des Mehrschichtsubstrats zu verwirklichen, wie sie die Kombination der Merkmale d1) bis d6) des geltenden Hauptanspruchs lehrt. Denn sowohl die japanische Patentveröffentlichung 07037758 A als auch die US 5 404,118 offenbaren jeweils flächige Induktorstrukturen, die sich parallel zu den Substratschichten zwischen diesen erstrecken, sodaß den mit leitfähigem - 10 - Material gefüllten Durchgangslöchern zur elektrischen Verbindung von Induktoren und Kondensatoren allenfalls ein parasitärer Induktivitätswert zukommt. Zwar wird der Fachmann diesen aus seinem Fachwissen heraus bei der Dimensi-onierung des Induktors gegebenenfalls berücksichtigen, da es zu den Grundlagen der Elektrotechnik gehört, dass jeder Leiter auch einen Induktivitätswert besitzt. Es hätte aber am Prioritätstag nach Auffassung des Senats allen Auslegungsre-geln widersprochen, die den Induktivitätswert bei den vorgenannten Entgegen-haltungen (vgl. Sp 2 Z 54 57 der US 5,404,118) maßgeblich bestimmenden flächi-gen Induktoren eines LC-Filters wegzulassen, und stattdessen eine lediglich para-sitäre Induktivitätswerte aufweisende Leitungsverbindung auf die gewünschten In-duktivitätswerte hin auszubilden. Zwar offenbart die EP 0134 556 A1 dem Fachmann die Eignung eines einzelnen Durchgangslochs als Induktor (Fig 6A und S 6 Z 20 – 23). Jedoch ist dieses nicht zwischen inneren Elektroden eines Mehrschichtsubstrats angeordnet, sondern reicht durch den gesamten Keramikkörper hindurch zu ex-ternen Elektroden. Auch zeigen die zahlreichen weiteren Ausführungsbeispiele sämtlich eine Reihen-schaltung mehrerer Durchgangslöcher, um den gewünschten Induktivitätswert zu erreichen (S 4 Z 25 bis 28), und es wird eine die Induktivität erhöhende ferromag-netische Keramik verwendet (S 3 Z 28), sodaß der Fachmann auch im Blick auf diese Druckschrift nicht ohne weiteres daran denkt, ein sich in Dickenrichtung la-minierter dielektrischer Schichten erstreckendes einzelnes Durchgangsloch als In-duktor vorzusehen, wie der geltenden Anspruch 1 in der Kombination seiner Merkmale d1) bis d6) lehrt. Deshalb bedurfte es einer grundlegenden Abkehr von den bisher bekanntgewor-denen Gestaltungen eines LC-Filters, um die zur Verbindung mit den Kondensa-torelektroden regelmäßig vorgesehenen „Durchkontaktierungen“ nun selbst als In-- 11 - duktoren auszubilden und innerhalb des Substrats direkt mit den zugehörigen Elektroden zu verbinden. Hierzu bedurfte es einer über übliches fachmännisches Handeln hinausgehenden erfinderischen Tätigkeit des Fachmanns. Mit dem geltenden Patentanspruch 1 ist auch der hierauf rückbezogene Patentan-spruch 2 gewährbar. Die Beschreibung genügt den an sie nach § 34 PatG zu stellenden Anforderun-gen. Dr. Kellerer Schmöger Dr. Mayer Dr. Kaminski Pr
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