BPatG 15408.05BUNDESPATENTGERICHT19 W (pat) 29/09_______________(Aktenzeichen)Verkündet am31. März 2010…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend die Patentanmeldung P 42 12 174.4-55hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 31. März 2010 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Bertl, des Richters Dr.-Ing. Kaminski, der Richterin Kirschneck und des Richters Dipl.-Ing. J. Müller- 2 -beschlossen:Die Beschwerde wird zurückgewiesen.G r ü n d eI.Die am 10. April 1992 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangene Pa-tentanmeldung mit der Bezeichnung"Geldsortiervorrichtung"wurde von der Prüfungsstelle für Klasse G07D durch Beschluss vom 4. März 2005 mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Patentanspruch 1 nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Be-schwerde der Anmelderin.Der geltende Patentanspruch 1 vom 19. Juli 2001 lautet mit einer eingefügten Gliederung:"1. Münzsortiervorrichtung mit Münzausgabemitteln (1) zur Auf-nahme von Münzen und zum nacheinander Weiterleiten der-selben an einen Münztransportkanal (4),2. mit Transportmitteln (5), die in dem Münztransportkanal an-geordnet sind,3. mit im Münztransportkanal (4) angeordneten Sensoren (6, 7) zur Feststellung, ob die Münzen angenommen werden kön-nen, zur Bestimmung der Nennwerte und zur Ausgabe von Bestimmungssignalen, mit mehreren Münzeinwurföffnun-gen (21 bis 26), die stromabwärts der Sensoren (6, 7) in dem - 3 -Münztransportkanal (4) angeordnet sind und gleiche Größe haben,4. wobei ihre Anzahl größer ist als die Anzahl der Nennwerte der zu sortierenden Münzen, und5. wobei jede Münzeinwurföffnung (21 bis 26) entsprechend ih-rer Nennwerte annehmbare Münzen aufnehmen kann,6. mit mehreren Münzaufnahmeboxen (31 bis 36), von denen jede mit einer der Münzeinwurföffnungen in Verbindung steht und annehmbare Münzen durch die entsprechende Münzein-wurföffnung aufnehmen kann,7. mit mehreren den Münzeinwurföffnungen (21 bis 26) zuge-ordneten Münzverteilungsmitteln (41 bis 45) und8. mit Steuermitteln zum selektiven Ansteuern der Münzvertei-lungsmittel (41 bis 45),9. mit Sortiermodusauswahlmitteln (63), die von einem Bedie-ner auf einen Sortiermodus einstellbar sind, der festlegt, wel-che Münzaufnahmebox (31 bis 36) welche Münznennwerte aufnimmt, und10. die ein entsprechendes Sortiermodussignal ausgeben, wenn der Sortiermodus ausgewählt ist,11. wobei mit dem Sortiermodusauswahlmittel (63) ein erster Au-tomatikauswahlmodus wählbar ist,a) bei dem die Steuermittel basierend auf den Bestim-mungssignalen der Sensoren (6, 7) für jede auszu-sortierende Münze feststellen, ob bereits eine Münz-aufnahmebox (31 bis 36) eine Münze des Nennwer-tes aufgenommen hat, der demjenigen der auszu-sortierenden Münze entspricht, und bei dem die Steuermittel in diesem Fall selektiv ein Münzvertei-lungsmittel (41 bis 45) derart ansteuern, daß die Münze in die der festgestellten Münzaufnahme-- 4 -box (31 bis 36) zugeordnete Münzeinwurföffnung (21 bis 26) fällt und so in die festgestellte Münzaufnah-mebox (31 bis 36) gelangt,b) oder für den Fall, daß die Zahl der aufgenommenen Münzen in der festgestellten Münzaufnahmebox (31 bis 36) eine vorher bestimmte Zahl erreicht hat, se-lektiv ein Münzverteilungsmittel (41 bis 45) derart an-steuern, daß die Münze in eine Münzeinwurföff-nung (21 bis 26) fällt, die einer Münzaufnahme-box (31 bis 36) zugeordnet ist, die noch keine Münze aufgenommen hat, so daß die Münze in diese Münz-aufnahmebox gelangt,c) und bei dem die Steuermittel für den Fall, daß noch keine Münzaufnahmebox (30 bis 36) eine Münze des Nennwertes aufgenommen hat, der demjenigen der auszusortierenden Münze entspricht, selektiv ein Münzverteilungsmittel (41 bis 45) derart ansteuern, daß die Münze in eine Münzeinwurföffnung (21 bis 26) fällt, die einer Münzaufnahmebox (31 bis 36) zu-geordnet ist, die noch keine Münze aufgenommen hat, so daß die Münze in diese Münzaufnahmebox gelangt."Der nebengeordnete Patentanspruch 7 vom 19. Juli 2001 lautet (ebenfalls mit ein-gefügter Gliederung):"1. Banknotensortiervorrichtung mit Banknotenausgabemitteln zur Aufnahme von Banknoten und zum nacheinander Weiter-leiten derselben an einer Banknotentransportstrecke (112),2. mit Transportmitteln (111), die in dem Banknotentransportka-nal angeordnet sind,- 5 -3. mit im Banknotentransportkanal (112) angeordneten Senso-ren (113, 114) zur Feststellung, ob die Banknoten angenom-men werden können, zur Bestimmung der Nennwerte und zur Ausgabe von Bestimmungssignalen, mit mehreren Bank-notenverteilweichen (121 bis 125), die stromabwärts der Sensoren (113, 114) an der Banknotentransportstrecke (112) angeordnet sind,4. wobei ihre Anzahl größer ist als die Anzahl der Nennwerte der zu sortierenden Banknoten,5. mit mehreren Banknotenaufnahmeboxen (161 bis 165), von denen jede mit einer der Banknotenverteilweichen in Verbin-dung steht und annehmbare Banknoten durch die entspre-chende Banknotenverteilweiche aufnehmen kann, und6. mit Steuermitteln zum selektiven Ansteuern der Banknoten-verteilweichen (121 bis 125),7. mit Sortiermodusauswahlmitteln, die von einem Bediener auf einen Sortiermodus einstellbar sind, der festlegt, welche Banknotenaufnahmebox (161 bis 165) welche Banknoten-nennwerte aufnimmt, und8. die ein entsprechendes Sortiermodussignal ausgeben, wenn der Sortiermodus ausgewählt ist,9. wobei mit dem Sortiermodusauswahlmittel (63) ein erster Au-tomatikauswahlmodus wählbar ist,a) bei dem die Steuermittel basierend auf den Bestim-mungssignalen der Sensoren (113, 114) für jede auszusortierende Banknote feststellen, ob bereits ei-ne Banknotenaufnahmebox (161 bis 165) eine Bank-note des Nennwertes aufgenommen hat, der demje-nigen der auszusortierenden Banknote entspricht, und bei dem die Steuermittel in diesem Fall selektiv eine Banknotenverteilweiche (121 bis 125) derart an-- 6 -steuern, daß die Banknote in die festgestellte Bank-notenaufnahmebox (161 bis 165) gelangt,b) oder für den Fall, daß die Zahl der aufgenommenen Banknoten in der festgestellten Banknotenaufnahme-box (161 bis 165) eine vorher bestimmte Zahl er-reicht hat, selektiv eine Banknotenverteilweiche (121 bis 125) derart ansteuern, daß die Banknote in eine Banknotenaufnahmebox (161 bis 165) gelangt, die noch keine Banknote aufgenommen hat,c) und bei dem die Steuermittel für den Fall, daß noch keine Banknotenaufnahmebox (161 bis 165) eine Banknote des Nennwertes aufgenommen hat, der demjenigen der auszusortierenden Banknote ent-spricht, selektiv eine Banknotenverteilweiche (121 bis 125) derart ansteuern, daß die Banknote in eine Banknotenaufnahmebox (161 bis 165) gelangt, die noch keine Banknote aufgenommen hat."Der Anmeldung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Geldsortiervorrichtung an die Hand zu geben, die in effizienter Art und Weise Geldstücke, d. h. Münzen oder Banknoten, selbst dann sortiert, wenn die Geldstücke, welche in die Geldverarbei-tungsmaschine eingegeben werden, eine große Zahl von Geldstücken eines be-stimmten Nennwertes umfassen (urspr. Beschreibung Seite 3 Absatz 1).Die Anmelderin macht geltend, dass bisher bei Münzsortiervorrichtungen entwe-der gleichgroße Becher vorgesehen seien und ein voller Becher jeweils geleert werde, oder für vorgegebene Münzsorten größere Becher vorgesehen seien oder von vornherein für jede Münzsorte zwei Becher vorgesehen würden. Nach der Lehre der vorliegenden Anmeldung werde erst während des Sortiervorgangs ent-schieden, welcher neue Becher genommen werde sobald ein Becher gefüllt sei. Die Zuweisung der Becher an die Münzsorte erfolge dynamisch und unabhängig - 7 -von statistischen Erfahrungswerten. Bei der Vorrichtung nach der DE 39 07 354 A1 sei keine dynamische Änderung der Zuordnung möglich. Ausge-hend vom Stand der Technik gehe der Fachmann, ein Dipl.-Ing. (FH) der Fein-werktechnik, nicht unbedarft an die gegebene Sortieraufgabe heran, sondern be-rücksichtige die Vorgaben aus dem Stand der Technik.Die Anmelderin stellt den Antrag,den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G07D des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 4. März 2005 aufzuheben und das nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:Patentansprüche 1 bis 10 vom 19. Juli 2001,Beschreibung und 17 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 15, vom Anmeldetag 10. April 1992.II.Die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde ist zulässig. Sie hat jedoch kei-nen Erfolg, denn der Gegenstand des Patentanspruchs 1 beruht nicht auf einer er-finderischen Tätigkeit (§ 4 PatG).Die vorliegende Anmeldung betrifft Vorrichtungen zum Sortieren von Münzen (Pa-tentanspruch 1) oder Banknoten (Patentanspruch 7). Dabei werden gemäß Pa-tentanspruch 1 die Münzen vereinzelt und auf einen Münztransportkanal weiterge-leitet. Dort angeordnete Sensoren erkennen die Nennwerte der Münzen, womit die Münzverteiler angesteuert werden, die die Münzen nach Münzsorten sortiert durch Münzeinwurföffnungen in die zugeordnete Münzaufnahmebox befördern.- 8 -Aus der DE 39 07 354 A1 in Übereinstimmung mit dem Patentanspruch 1 ist eine Münzsortiervorrichtung bekannt mit:1. Münzausgabemitteln (3) zur Aufnahme von Münzen und zum nacheinander Weiterleiten derselben an einen Münztransport-kanal (7),2. mit Transportmitteln (17), die in dem Münztransportkanal an-geordnet sind, (Sp. 1 Z. 62 - Sp. 2 Z. 41)3. mit im Münztransportkanal (7) angeordneten Sensoren (18) zur Feststellung, ob die Münzen angenommen werden kön-nen, zur Bestimmung der Nennwerte und zur Ausgabe von Bestimmungssignalen, mit mehreren Münzeinwurföffnun-gen (10.1 bis 10.6), die stromabwärts der Sensoren (18) in dem Münztransportkanal (7) angeordnet sind und gleiche Grö-ße haben,5. wobei jede Münzeinwurföffnung (10.1 bis 10.6) entsprechend ihrer Nennwerte annehmbare Münzen aufnehmen kann,6. mit mehreren Münzaufnahmeboxen, von denen jede mit einer der Münzeinwurföffnungen in Verbindung steht und annehm-bare Münzen durch die entsprechende Münzeinwurföffnung aufnehmen kann (müssen zwangsläufig vorhanden sein),7. mit mehreren den Münzeinwurföffnungen (10.1 bis 10.6) zuge-ordneten Münzverteilungsmitteln (12.1 bis 12.6) und8. mit Steuermitteln zum selektiven Ansteuern der Münzvertei-lungsmittel (12.1 bis 12.6), (Sp. 3 Z. 34-36).Bei dieser bekannten Vorrichtung sind die Münzeinwurföffnungen den Münzsorten zugeordnet, aber diese Zuordnung kann geändert werden. Nachteilig bei ihr ist, dass immer, wenn eine Münzaufnahmebox voll ist angehalten und dann der Sor-tiervorgang wieder gestartet werden muss. Nun lag es auch vor dem Anmeldetag im Zuge der Zeit, Vorgänge soweit wie möglich automatisch laufen zulassen und - 9 -die Eingriffe durch Bedienpersonen zu minimieren. Wenn der Fachmann dieses Ziel verfolgt, wird er bei der Verbesserung der bekannten Vorrichtung neben dem Stand der Technik auch Erfahrungen aus dem täglichen Leben berücksichtigen, insbesondere wird er untersuchen, wie üblicherweise sortiert wird.Bei einer vorhandenen Menge von Sortiergut, dessen Zusammensetzung unbe-kannt ist, ist es gang und gäbe eine Anzahl von Behältern vorzuhalten, die die sor-tierten Gegenstände aufnehmen. Das erste Stück wird in einen freien Behälter ge-geben, beim zweiten Stück ist zu erkennen, ob es ebenfalls in den ersten Behälter gehört oder ein zweiter Behälter verwendet werden muss, usw.. Wenn ein Behäl-ter voll ist, muss die Sortierperson handeln. Sie kann den vollen Behälter auslee-ren oder durch einen leeren Behälter ersetzen. Für diese beiden Möglichkeiten sind Vor- und Nachteile abzuwägen. Bei der ersten Variante muss der Sortiervor-gang unterbrochen werden, es können aber weniger Behälter bereitgehalten wer-den. Bei der zweiten gibt es keine Unterbrechung, aber es müssen mehr Behälter vorhanden sein.Falls der Fachmann sich für die zweite Variante entscheidet, ist es eine reine Rou-tineaufgabe die Arbeitsweise der Münzsortiervorrichtung nach der DE 39 07 354 A1 leicht entsprechend zu modifizieren.Er wird also zwangsläufig eine größere Anzahl von Münzeinwurföffnungen vorse-hen als die Anzahl der Nennwerte der zu sortierenden Münzen {Merkmal 4}, und ebenso viele Münzaufnahmeboxen vorsehen {vgl. Merkmal 6}.- 10 -Sollte er nicht immer diesen Sortiermodus wählen, muss er eine Einstellmöglich-keit vorsehen, wie in Merkmalen 9 und 10 im Patentanspruch 1 angegeben, wobei dann nach den obigen Ausführungen ein Automatikauswahlmodus Sortiermodus entsprechend dem Merkmal 11 ablaufen muss, nämlicha) daß die Steuermittel basierend auf den Bestimmungssignalen der Sensoren (18) für jede auszusortierende Münze feststellen, ob bereits eine Münzaufnahmebox eine Münze des Nennwertes aufgenommen hat, der demjenigen der auszusortierenden Mün-ze entspricht, und bei dem die Steuermittel in diesem Fall se-lektiv ein Münzverteilungsmittel (12.1 bis 12.6) derart ansteu-ern, daß die Münze in die der festgestellten Münzaufnahmebox zugeordnete Münzeinwurföffnung (10.1 bis 10.6) fällt und so in die festgestellte Münzaufnahmebox gelangt,b) oder für den Fall, daß die Zahl der aufgenommenen Münzen in der festgestellten Münzaufnahmebox eine vorher bestimmte Zahl erreicht hat, selektiv ein Münzverteilungsmittel (12.1 bis 12.6) derart ansteuern, daß die Münze in eine Münzeinwurföff-nung (10.1 bis 10.6) fällt, die einer Münzaufnahmebox zugeord-net ist, die noch keine Münze aufgenommen hat, so daß die Münze in diese Münzaufnahmebox gelangt,c) und bei dem die Steuermittel für den Fall, daß noch keine Münzaufnahmebox eine Münze des Nennwertes aufgenommen hat, der demjenigen der auszusortierenden Münze entspricht, selektiv ein Münzverteilungsmittel (12.1 bis 12.6) derart ansteu-ern, daß die Münze in eine Münzeinwurföffnung (10.1 bis 10.6) fällt, die einer Münzaufnahmebox zugeordnet ist, die noch keine Münze aufgenommen hat, so daß die Münze in diese Münzauf-nahmebox gelangt.- 11 -Der Fachmann gelangt somit ausgehend von der DE 39 07 354 A1 aufgrund sei-ner Lebenserfahrung zum Gegenstand des Patentanspruchs 1 ohne erfinderisch tätig zu werden. Er wird diese Vorgehensweise ohne Weiteres auch auf eine Banknotensortiervorrichtung übertragen, wie sie Gegenstand des Patentan-spruchs 7 ist.Die Patentansprüche 1 und 7 sind somit nicht gewährbar. Mit ihnen fallen die auf sie rückbezogenen Patentansprüche 2 bis 6 und 8 bis 10.Bertl Dr. Kaminski Kirschneck MüllerPü
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