BPatG 15408.05BUNDESPATENTGERICHT19 W (pat) 307/09_______________(Aktenzeichen)Verkündet am14. Oktober 2009…BESCHLU SSIn der Einspruchssache…- 2 -betreffend das Patent 10 2004 002 402hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf diemündliche Verhandlung vom 14. Oktober 2009 unter Mitwirkung des VorsitzendenRichters Dipl.-Ing. Bertl, der Richterin Kirschneck sowie der Richter Dipl.-Ing. Großund Dipl.-Ing. J. Müllerbeschlossen:Das Patent 10 2004 002 402 wird widerrufen.GründeI.Für die am 16. Januar 2004 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegangenePatentanmeldung ist die Erteilung des nachgesuchten Patents am 3. November 2005veröffentlicht worden. Es betriffteine hochstrombelastbare Verbindungsvorrichtung sowie zugehö-riges Kontaktierungselement.Gegen das Patent hat die O… GmbH & Co. KG inM… mit Eingabe vom 30. Januar 2006, eingegangen am selben Tag,Einspruch beim Deutschen Patent- und Markenamt erhoben mit der Begründung, derGegenstand des Patents sei weder neu noch beruhe er auf erfinderischer Tätigkeit.Die Einsprechende beantragt,das angegriffene Patent in vollem Umfang zu widerrufen.- 3 -Die Patentinhaberin beantragt,das angegriffene Patent mit folgenden Unterlagen beschränkt au-frecht zu erhalten:neue Patentansprüche 1 bis 16, hilfsweise,- Patentansprüche 1 bis 15 gemäß Hilfsantrag 1,- Patentansprüche 1 bis 15 gemäß Hilfsantrag 2,jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung,- übrige Unterlagen, Beschreibung und vier Blatt Zeichnungen, je-weils wie erteilt.Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag lautet unter Einfügung einer Gliederung in Anlehnung an eine Merkmalsanalyse der Einsprechenden:„1. Hochstrombelastbare Verbindungsvorrichtung (90)1.1 mit einer außen angeordneten, stromleitfähigen Buchse (1),1.2 mit einer in der Buchse (1) angeordneten Kontakthülse (3), und1.3 mit einem in diese Kontakthülse (3) eingebrachten, stromleitfähigen Stiftelement (2), wobei1.4 die Kontakthülse (3) eine Vielzahl von langgestreckten Federelementen (41) zur elektrischen Vielpunktkontaktierung des in der Kontakthülse (3) angeordneten Stiftelements (2) und der außen angeordneten Buchse (1) aufweist, und1.5 die Kontakthülse (3) an mindestens einem stirnseitigen Ende einen ringförmigen Bundabschnitt (31) aufweist,1.6 um dessen Umfang herum durch Schlitze (51) voneinander getrennte, langgestreckte Federelemente (41) angeordnet sind,- 4 -1.7 die in einem Soll-Kontaktierungsbereich (34) auf das Stiftele-ment (2) zu nach innen vorgebogen sind, wodurch dort ein Kon-taktsitz der Kontakthülse (3) auf dem Stiftelement (2) bewirkt ist,dadurch gekennzeichnet,1.8 dass die Buchse (1) eine Aufnahmekammer (141) aufweist,1.9 dass die Kontakthülse (3) mit dem Bundabschnitt (31) in der Aufnahmekammer (141) sitzt,1.10 dass die Außenmantelfläche des Bundabschnittes eine Innenwandfläche der Aufnahmekammer (141) kontaktiert und die Kontakthülse eine Vielpunktkontaktierung zur strom-leitenden Buchse (1) bildet,1.11 dass die Aufnahmekammer (141) eingangsseitig einen Aus-gleichsfreiraum aufweist, und1.12 dass zwischen der Innenfläche der Aufnahmekammer (141)und der Kontakthülse (3) im Bereich des Ausgleichsfreiraums ein Spiel (15) vorgesehen ist, 1.13 dass außen am Soll-Kontaktierungsbereich (34) der Kontakt-hülse (3) mindestens ein Federring (81) ansitzt,1.14 welcher die Federelemente (41) zusammenhält und1.15 mit radialer Haltekraft diese auf das Stiftelement (2) drückt.“Der geltende Patentanspruch 16 gemäß Hauptantrag lautet unter Einfügung einer Gliederung in Anlehnung an eine Merkmalsanalyse der Einsprechenden:16. Hochstrombelastbare Kontakthülse (3)16.1 mit einer Vielzahl von Federelementen (41) zur elektrischen Vielpunktkontaktierung zwischen einem innen anordenbaren, stromleitfähigen Stiftelement (2) und einer außen anordenba-ren, stromleitfähigen Buchse (1),- 5 -16.2 die zu einer hochstrombelastbaren Verbindungsvorrich-tung (90) zusammensetzbar sind,16.3 welche insbesondere nach einem der vorhergehendenAnsprüche ausgebildet ist, und16.4 die Kontakthülse (3) an mindestens einem stirnseitigen Ende einen ringförmigen Bundabschnitt (31) aufweist,16.5 rings um dessen Umfang durch Längsschlitze (51) voneinan-der getrennte, langgestreckte Federelemente (41) angeord-net sind,16.6 die in einem Soll-Kontaktierungsbereich (34) nach innen vorgebogen sind, wodurch dort ein Kontaktsitz der Kontakt-hülse (3) mit dem Stiftelement (2) herstellbar ist,dadurch gekennzeichnet, 16.7 dass die Buchse (1) eine Aufnahmekammer (141) aufweist,16.8 dass die Kontakthülse (3) mit dem Bundabschnitt (31) in der Aufnahmekammer (141) sitzt,16.9 dass die Außenmantelfläche des Bundabschnittes eine Innenwandfläche der Aufnahmekammer (141) kontaktiert und die Kontakthülse eine Vielpunktkontaktierung zur strom-leitenden Buchse (1) bildet,16.10 dass die Aufnahmekammer (141) eingangsseitig einen Ausgleichsfreiraum aufweist, und16.11 dass zwischen der Innenfläche der Aufnahmekammer (141)und der Kontakthülse (3) im Bereich des Aus-gleichsfreiraums ein Spiel (15) vorgesehen ist, 16.12dass außen am Soll-Kontaktierungsbereich (34) der Kontakt-hülse (3) ein Federring (81) ansitzt,16.13 welcher die Federelemente (41) zusammenhält.“- 6 -Beim Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 schließt sich an den Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag das Merkmal an:„1.16 dass der Federring (81) als geschlitzter Sprengring ausgebildet ist, der nur unter Überwindung einer radialer Federkraft beim Einstecken des Stiftelementes (2) in die Kontakthülse aufspreizbar ist.“Beim Patentanspruch 15 gemäß Hilfsantrag 1 schließt sich an den Patentan-spruch 16 gemäß Hauptantrag - unter Umnummerierung der Merkmale - das Merk-mal:„15.14 dass der Federring (81) als geschlitzter Sprengring ausgebildet ist, der nur unter Überwindung einer radialer Federkraft beim Einstecken des Stiftelementes (2) in die Kontakthülse aufspreizbar ist.“Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 umfasst gegenüber dem Patentan-spruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 - eingeschoben hinter dem Merkmal 1.12 - die Merk-male:„1.12a dass die Federelemente (41) eingangsseitig eine ge-meinsame Auskragung (33) aufweisen, die die Federelemente (41) zusammenhält,1.12b dass die Auskragung einen trichterförmigen Einlass für das Stiftelement bildet“- 7 -Der Patentanspruch 15 gemäß Hilfsantrag 2 umfasst gegenüber dem Patentan-spruch 15 gemäß Hilfsantrag 1 - eingeschoben hinter dem Merkmal 15.11 die Merk-male:15.11a dass die Federelemente (41) eingangsseitig eine ge-meinsame Auskragung (33) aufweisen, die die Federelemente (41) zusammenhält,15.11b dass die Auskragung einen trichterförmigen Einlass für das Stiftelement bildet,“Dem Patentgegenstand liegt die Aufgabe zugrunde, eine hochstrombelastbare Ver-bindungsvorrichtung mit einer Kontakthülse bereitzustellen, die unter einer Vielzahl praktischer Gegebenheiten eine zuverlässige und dauerhafte elektrische Vielpunkt-kontaktierung zwischen einem innen angeordneten Stiftelement und einer außen an-geordneten Buchse bei gleichzeitigem, mechanischem Toleranzausgleich ermög-licht. (Abs. [0008] der Streitpatentschrift).Die Einsprechende ist der Auffassung, dass sich die hochstrombelastbare Verbin-dungsvorrichtung gemäß Patentanspruch 1 nach Hauptantrag aus eine Zusammen-schau der DE 92 07 937 U1 mit der DE-AS 1 041 559 in naheliegender Weise er-gebe.Bezüglich des im Hilfsantrag 1 über den Hauptantrag hinaus genannten Sprengringsvertritt die Einsprechende den Standpunkt, dass den ursprünglich eingereichten Un-terlagen nicht zweifelsfrei zu entnehmen sei, was unter einem Sprengring zu verste-hen ist und dass deshalb dieses Merkmal ebenfalls bereits aus der DE 92 97 938 U1 bekannt sei.Gegenüber dem Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 macht die Einsprechende geltend, die so zusammengestellte Merkmalskombination sei den ursprünglich einge-reichten Unterlagen nicht zu entnehmen und stelle daher eine unzulässige Erweite-rung dar.- 8 -Im Übrigen beruhten die unabhängigen Patentansprüche gemäß beiden Hilfsanträ-gen auf einer Aggregation von Merkmalen, die jeweils aus von ihr entgegengehalte-nen Druckschriften bekannt seien.Die Patentinhaberin ist der Auffassung, dass die hochstrombelastbare Verbindungs-vorrichtung drei wesentliche Wirkungen erziele, die sich in erfinderische Weise er-gänzten:Es werde durch den Federring ein verbesserter Kontaktsitz der Federelemente auf dem Stiftelement erreicht,der elektrische Übergang zwischen Kontakthülse und stromleitfähiger Buchse werde verbessert unddie erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung könne beim Steckvorgang einen grö-ßeren axialen Versatz ausgleichen als die aus dem Stand der Technik bekannten.Der Sprengring gemäß den Ansprüchen 1 und 15 nach Hilfsantrag 1 bewirke zusätz-lich eine bessere radiale Symmetrierung der Kontaktkraft gegenüber einem Feder-ring, bei dem sich die Enden zumindest ein Stück weit überlappten.Die Ergänzung gemäß den Ansprüchen 1 und 15 nach Hilfsantrag 2 bewirke, dass der möglicherweise schon während des Steckvorgangs fließende Strom sich auf alle Federelemente verteilen könne und dennoch der Ausgleich des axialen Versatzes gegeben sei.Bei jeder der Ausgestaltungen der Gegenstände nach dem jeweiligen Patentan-spruch 1 handele es sich keineswegs um eine Aggregation sondern um eine Kombi-nation von Merkmalen deren Wirkung über die Summe der einzelnen Maßnahmen hinausginge.- 9 -II.1. Die gemäß § 147 Abs. 3 Nr. 1 PatG a. F. begründet Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für die Entscheidung über den am 3. Januar 2006 eingelegten Einspruch besteht auch nach Aufhebung dieser Bestimmung zum 1. Juli 2006 (vgl. Art. 1 Nr. 17. u. Art. 8 des Gesetzes z. Änd. d. patentrechtl. Einspruchsverfahrens u. d. PatKostG v. 21. Juni 2006; BlPMZ 2006, 225, 226, 228) nach dem allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsatz der „perpetuatio fori“ führt (vgl. u. a. BHG GRUR „009, 184, 185 (Nr. 5) - Ventilsteuerung).Der zulässige Einspruch hat Erfolg, da weder der Gegenstand des Patentan-spruchs 1 oder des Patentanspruchs 16 nach Hauptantrag noch einer der Gegens-tände der unabhängigen Patentansprüche nach einem der Hilfsanträge auf erfinderi-scher Tätigkeit beruht (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. §§ 1 Abs. 1, 4 PatG).Nach Überzeugung des Senats ist der hier zuständige Fachmann ein FH- Ingenieur oder Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik mit einschlägiger Erfahrung im Be-reich Elektromechanik, speziell bei der Konstruktion und Entwicklung von Hoch-stromkontakten.Der in den Patentansprüchen verwendete Begriff „Spiel“ ist nach Auffassung des Se-nats im Licht der übrigen Unterlagen als synonymer Begriff zu dem ebenfalls ver-wendeten Begriff „Ausgleichsfreiraum“ zu verstehen, da offensichtlich gemeint ist, dass die Kontakthülse in der Aufnahmekammer im Bereich des Ausgleichsfreiraums mit Spiel angeordnet ist.2. Aus der DE 92 07 937 U1 (vgl. insbesondere Figur 1) ist bekannt, eine 1. Hochstrombelastbare Verbindungsvorrichtung (Brückenab-satz Seiten 1, 2)1.1 mit einer außen angeordneten, stromleitfähigen Buchse (Be-reich des Kontaktstücks 1 unter der Bezugsziffer 5),- 10 -1.2 mit einer in der Buchse angeordneten Kontakthülse 5, und1.3 mit einem in diese Kontakthülse 5 eingebrachten, stromleitfähigen Stiftelement 2, wobei1.4 die Kontakthülse 5 eine Vielzahl von langgestreckten Feder-elementen 7 zur elektrischen Vielpunktkontaktierung des in der Kontakthülse 5 angeordneten Stiftelements 2 und der außen angeordneten Buchse 1 aufweist (S. 3 Z. 11 bis 20 und S. 4 Z. 6 bis 18) und1.5 die Kontakthülse 5 an mindestens einem stirnseitigen Ende einen ringförmigen Bundabschnitt 8 aufweist,1.6 um dessen Umfang herum durch Schlitze (siehe Figur 2, die Schlitze zwischen den Federelementen 7) voneinander ge-trennte, langgestreckte Federelemente 7 angeordnet sind,1.7 die in einem Soll-Kontaktierungsbereich auf das Stiftele-ment 2 zu nach innen vorgebogen sind (siehe Figur 1, die Biegung rechts neben den Bezugslinien zur Bezugsziffer 7), wodurch dort ein Kontaktsitz der Kontakthülse 5 auf dem Stiftelement 2 bewirkt ist,wobei,1.8 die Buchse 1 eine Aufnahmekammer (siehe Figur 1, Hohl-raum auf der rechten Seite der Buchse 1, einschließlich der umlaufenden Nut oberhalb Bezugszeichen 17) aufweist,1.9 die Kontakthülse 5 mit dem Bundabschnitt 8 in der Aufnahmekammer (umlaufende Nut oberhalb Bezugszei-chen 17) sitzt,1.10 die Außenmantelfläche des Bundabschnittes 8 eine Innen-wandfläche der Aufnahmekammer (umlaufende Nut oberhalb Bezugszeichen 17) kontaktiert und die Kontakthülse 5 eine Vielpunktkontaktierung zur stromleitenden Buchse 1 bildet(Der Bundabschnitt 8 liegt in montiertem Zustand an der ra-dial umlaufenden äußeren Innenwand der Nut an),- 11 -1.11 die Aufnahmekammer (Hohlraum auf der rechten Seite der Buchse 1) eingangsseitig einen Ausgleichsfreiraum (nicht schraffierter Bereich zwischen den Flanken der Buchse 1 und den Federelementen 7) aufweist, und1.12 zwischen der Innenfläche der Aufnahmekammer (Hohlraum auf der rechten Seite der Buchse 1) und der Kontakthülse 5im Bereich des Ausgleichsfreiraums (nicht schraffierter Be-reich zwischen den Flanken der Buchse 1 und den Feder-elementen 7) ein Spiel vorgesehen ist.Wenn der Fachmann an dieser Verbindungsvorrichtung feststellt, dass es an denFederelementen zu einem erhöhten Abbrand kommt, muss er selbstverständlich im Rahmen seines pflichtgemäßen Handelns nach den Ursachen suchen und für Abhilfe sorgen.Dabei liegt auf der Hand, dass erhöhter Abbrand auf einen zu hohen Übergangswi-derstand zwischen den Federelementen und dem Stiftelement zurückzuführen ist.Es ist vom Fachmann zu erwarten, dass er bei der Behebung dieser Ursache für das Problem eines unerwünschten Abrandes auf die bereits aus der DE-AS 1 041 559 B vorgegebene Lösung zurückgreift, aus der bekannt ist, bei einer1.4 Kontakthülse 6, 7 (für eine Verbindungsvorrichtung) eine Vielzahl von langgestreckten Federelementen 6 zur elektri-schen Vielpunktkontaktierung eines in der Kontakthülse 6, 7 angeordneten Stiftelements 1 vorzusehen, wobei1.5 die Kontakthülse an mindestens einem stirnseitigen Ende ei-nen ringförmigen Bundabschnitt (siehe Spalte 4, Zeilen 1 bis 4: Die Kontaktfinger sind aus einer Platte kammartig heraus-gearbeitet) aufweist,- 12 -1.6 um dessen Umfang herum durch Schlitze voneinander ge-trennte, langgestreckte Federelemente 6 angeordnet sind,1.7 die in einem Soll-Kontaktierungsbereich 8 auf das Stiftele-ment 1 zu nach innen vorgebogen sind, wodurch dort ein Kontaktsitz der Kontakthülse 6, 7 auf dem Stiftelement 1 be-wirkt ist,wobei1.13 außen am Soll-Kontaktierungsbereich 8 der Kontakthülse mindestens ein Federring 9 ansitzt,1.14 welcher die Federelemente 6 zusammenhält und1.15 mit radialer Haltekraft diese auf das Stiftelement 1 drückt (Sp. 2, Z. 35 bis 41)Somit wird durch die Anwendung der Lehre der DE 1 041 559-AS bei der aus der DE 92 07 937 U1 bekannten Verbindungsvorrichtung insgesamt eine Verringerung des Übergangswiderstand erreicht, die aber ausschließlich auf die Verringerung des Übergangswiderstandes zwischen der Kontakthülse und dem Stiftelement bewirkt wird.Der Übergangswiderstand zwischen der Kontakthülse und der Buchse bleibt dage-gen - wie auch bei der Verbindungsvorrichtung gemäß Streitpatentschrift - unverän-dert.Somit mag die hochstrombelastbare Verbindungsvorrichtung gemäß Patentan-spruch 1 nach Hauptantrag zwar neu sein, sie beruht jedoch nicht auf erfinderischer Tätigkeit.3. Aus den ursprünglich eingereichten Unterlagen ist insgesamt noch hinreichendersichtlich, dass die Patentinhaberin zwischen einem Federring, bei dem sich die En-den zumindest im unbelasteten Zustand überlappen und einem Sprengring, der im - 13 -unbelasteten Zustand aus einer einzigen geschlossenen Windung besteht, deren Enden aneinander stoßen, unterscheiden wollte.Dementsprechend sind auch diese beiden Ausführungsformen dargestellt und be-schrieben. Die Ausführungsform mit überlappenden Enden ist auf Seite 24, Zeilen 29 bis 31 der ursprünglich eingereichten Unterlagen beschrieben, der Sprengring auf der selben Seite, Zeilen 24 bis 28.Somit wird der Wortlaut des Patentanspruchs 1 gemäß Hilfsantrag 1 von den ur-sprüngliche eingereichten Unterlagen getragen.Das bei der Vorrichtung nach DE-AS 1 041 559 die Umhüllung als Buchse nicht leit-fähig zu sein braucht, im Gegensatz zur Buchse 1 nach der DE 92 07 937 U1, hindert den Fachmann nicht, den aus ihr bekannten Federring 9 bei der Vorrichtung nach der DE-OS 1 041 559 einzusetzen, weil die Leitfähigkeit/Nichtleitfähigkeit der Buchse in keinem Zusammenhang mit dem Übergangswiderstand zwischen Kontakthülle und Stiftelement steht.Bei dem Austausch des gemäß DE AS 1 041 559 vorgesehenen Federrings, aus der ein Federring 9 mit sich überlappenden Enden bekannt ist, der nur unter Überwin-dung einer radialer Federkraft beim Einstecken des Stiftelementes in die Kontakt-hülse aufspreizbar ist, durch einen Federring, der als geschlitzter Sprengring ausge-bildet ist, der nur unter Überwindung einer radialer Federkraft beim Einstecken des Stiftelementes in die Kontakthülse aufspreizbar ist, handelt es sich um den Aus-tausch eines Mittels durch ein gleich wirkendes. Beides ist dem Fachmann geläufig und er wählt von Fall zu Fall die jeweils günstigste Variante aus, wobei nicht nur technische Aspekte, wie die Symmetrie der auftretenden Kräfte von Belang sind, sondern auch andere Faktoren, wie Platzbedarf, Montage- und Wartungsfreundlich-keit.Die hochstrombelastbare Verbindungsvorrichtung gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 1 beruht ebenfalls nicht auf erfinderischer Tätigkeit.- 14 -4. Die Merkmale, die zusätzlich zum Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 im Pa-tentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 genannt sind:1.12a dass die Federelemente (41) eingangsseitig eine ge-meinsame Auskragung (33) aufweisen, die die Feder-elemente (41) zusammenhält,1.12b dass die Auskragung einen trichterförmigen Einlass für das Stiftelement bildet,sind zum einen für sich wörtlich den ursprünglichen Unterlagen (Seite 17, Zeile 29 bis Seite 18, Zeile 3) entnommen. Zum anderen wird auch die Ausgestaltung der Ver-bindungsvorrichtung sowohl mit diesen Merkmalen als auch mit einem Sprengring von den ursprünglichen Unterlagen getragen, da ein Federring mit der Bezugsziffer 8 als eine mögliche Modifikation der in der Figur 1 dargestellten Verbindungsvorrich-tung, die die trichterförmige Auskragung umfasst, erwähnt wird (Seite 19, Zeile 28 bis Seite 20, Zeile 2).Die Bezugsziffer 8 ist in den gesamten ursprünglich eingereichten Unterlagen durch-gängig ausschließlich der Ausführung des Federrings als Sprengring zugewiesen.Die Hochstrombelastbare Verbindungsvorrichtung gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 beruht nicht auf erfinderischer Tätigkeit.Die Ausgestaltung der Verbindungsvorrichtung derart,1.12a dass die Federelemente (41) eingangsseitig eine ge-meinsame Auskragung (33) aufweisen, die die Feder-elemente (41) zusammenhält, und1.12b dass die Auskragung einen trichterförmigen Einlass für das Stiftelement bildet,ergibt sich in naheliegender Weise, da dem Fachmann schon durch die DE 92 07 937 U1 eine Anregung gegeben ist, den Einlass für das Stiftelement trich-terförmig auszugestalten, da sich die dort dargestellten Federelemente 7 zum offe-- 15 -nen Ende der Buchse 1 hin aufweiten, also im Sinne des Streitpatents einen trich-terförmigen Einlass für das Stiftelement 2 bilden.Dazu kommt, dass in der DE 198 36 196 A1 (vgl. Figur 8B) bereits eine Kontakt-hülse 300 für eine hochstrombelastbare Verbindungsvorrichtung (vgl. die dortige Be-zeichnung: Starkstromanschluß) als bekannt vorausgesetzt ist, bei der die Federele-mente 310 eingangsseitig eine gemeinsame Auskragung 320 aufweisen, die die Fe-derelemente 310 im Sinne des Streitpatents zusammenhält.Alle im Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 genannten Merkmale einer hochstrom-festen Verbindungsvorichtung vorzusehen, beruht nicht auf erfinderische Tätigkeit dar, da sich die Merkmale− außen am Soll-Kontaktierungsbereich der Kontakthülse min-destens einen Federring anzuordnen− den Federring als Sprengring auszugestalten,− die Federelemente eingangsseitig durch eine gemeinsame Auskragung zusammenzuhalten, und− einen trichterförmigen Einlass für das Stiftelement vorzuse-hen,weder gegenseitig ausschließen, noch sich daraus für den Fachmann überraschende synergistische Effekte ergeben, die über die Summe der Vorteile der Einzelmaßnah-men hinausgingen.Daher wird der Fachmann ausgehend von der DE 92 07 937 U1 jede dieser Maß-nahmen - oder auch alle - unter Abwägung des jeweiligen Nutzens und des damit verbundenen Aufwands von Fall zu Fall ergreifen, ohne dass er dazu erfinderisch tä-tig werden müsste.5. Der nebengeordnete Patentanspruch 16 nach Hauptantrag bzw. jeweils der nebengeordnete Patentanspruch 15 nach Hilfsantrag 1 und 2 entspricht gehaltsmä-- 16 -ßig dem jeweiligen Patentanspruch 1, so dass die Gründe, die zu dem jeweiligen Patentanspruch 1 dargelegt wurden, sinngemäß jeweils auch für den nebengeord-neten Patentanspruch 16 bzw. 15 gelten.Somit beruht keine der hochstrombelastbaren Kontakthülsen gemäß Patentan-spruch 16 nach Hauptantrag oder gemäß Patentanspruch 15 nach Hilfsantrag 1 oder 2 auf erfinderischer Tätigkeit.Die Unteransprüche fallen mit den sie tragenden Ansprüchen.Somit war das Patent zu widerrufen.Bertl Kirschneck Groß J. Müllerprö
Full & Egal Universal Law Academy