BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT19 W (pat) 35/08_______________(Aktenzeichen)Verkündet am17. August 2011…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesachebetreffend die Patentanmeldung 100 31 670.0-55…hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 17. August 2011 unter Mitwirkung des Vorsitzen-den Richters Dipl.-Ing. Bertl, der Richterin Kirschneck sowie der Richter Dr.-Ing. Scholz und Dipl.-Ing. J. Müller- 2 -beschlossen:Die Beschwerde wird zurückgewiesen.G r ü n d eI.Die am 29. Juni 2000 beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Inanspruch-nahme der Priorität der US 09/345 809 vom 2. Juli 1999 eingegangene Patentan-meldung, mit der Bezeichnung"Automatisch heruntergeladener verbindungsaktiver Plan"wurde von der Prüfungsstelle für Klasse G05B nach mündlicher Anhörung am 6. März 2008 mit der Begründung zurückgewiesen, der Gegenstand des Patentan-spruchs 1 beruhe zumindest nicht auf erfinderischer Tätigkeit. Gegen diesen Be-schluss richtet sich die am 2. Mai 2008 eingegangene Beschwerde der Anmelde-rin.Sie beantragt,den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse G05B des Deutschen Patent- und Markenamts vom 6. März 2008 aufzuheben und das nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu erteilen:Patentansprüche 1 bis 26 gemäß Hauptantrag vom 9. August 2011,- 3 -hilfsweisePatentansprüche 1 bis 26 gemäß Hilfsantrag 1 vom 9. August 2011,Patentansprüche 1 bis 14 gemäß Hilfsantrag 2 vom 9. August 2011,Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 3 vom 9. August 2011,übrige Unterlagen jeweils,Beschreibungsseiten 4 und 4a vom 15. September 2008,Beschreibungsseiten 1 bis 3 und 5 bis 28 sowie4 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 bis 5, vom Anmeldetag 29. Juni 2000.Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag, eingegangen in Reinschrift am 10. August 2011, lautet unter Einfügung einer Gliederung:"Verfahren zum Erzeugen eines verbindungsaktiven Backup-Plansa) für die Verwendung bei der Steuerung einer Kommunikation in einem Prozessregelsystem mitb) einem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner undc) einem verbindungsaktivem Backup-Ablaufplaner,d) die über einen Datenbus kommunikativ miteinander gekoppelt sind,mit den folgenden Schritten:e) Speichern eines verbindungsaktiven Plans, der zur Steuerung von Kommunikationsaktivitäten auf dem Datenbus ausgelegt ist, in einem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner;gekennzeichnet durchf) automatisches Übertragen des verbindungsaktiven Plans von dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner über den Daten-bus zu dem verbindungsaktiven Backup-Ablaufplaner- 4 -g) nach Empfang einer Aktualisierung des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner; undh) Speichern des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungs-aktiven Backup-Ablaufplaner."Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1, eingegangen in Reinschrift am 10. August 2011, lautet unter Einfügung einer Gliederung:"Verfahren zum Erzeugen eines verbindungsaktiven Backup-Plansa) für die Verwendung bei der Steuerung einer Kommunikation in einem Prozessregelsystem mitb) einem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30) undc) einem verbindungsaktivem Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42),d) die über einen Datenbus (44, 46) kommunikativ miteinander gekoppelt sind,mit den folgenden Schritten:e) Speichern eines verbindungsaktiven Plans, der einen Kommu-nikationsplan umfasst, welcher Zeitpunkte und Zeitintervalle enthält, zu denen Funktionsblöcke von Vorrichtungen einge-plant sind, auf dem Datenbus zu kommunizieren, in einem ver-bindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30),gekennzeichnet durchf) automatisches Übertragen des verbindungsaktiven Plans von dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30) über den Datenbus (28, 30; richtiggestellt 44, 46) zu dem verbin-dungsaktiven Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42)g) nach Empfang einer Aktualisierung des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30); undh) Speichern des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungs-aktiven Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42)."- 5 -Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2, eingegangen in Reinschrift am 10. August 2011, lautet unter Einfügung einer Gliederung:"Verfahren zum Erzeugen eines verbindungsaktiven Backup-Plansa) für die Verwendung bei der Steuerung einer Kommunikation in einem Prozessregelsystem mitb) einem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30) undc) einem verbindungsaktivem Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42),d) die über einen Datenbus (44, 46) kommunikativ miteinander gekoppelt sind,mit den folgenden Schritten:e) Speichern eines verbindungsaktiven Plans, der einen Kommu-nikationsplan umfasst, welcher Zeitpunkte und Zeitintervalle enthält, zu denen Funktionsblöcke von Vorrichtungen einge-plant sind, auf dem Datenbus zu kommunizieren, in einem ver-bindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30),gekennzeichnet durchf) automatisches Übertragen des verbindungsaktiven Plans von dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30) über den Datenbus (28, 30; richtiggestellt 44, 46) zu dem verbin-dungsaktiven Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42)g) nach Empfang einer Aktualisierung des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30);h) Speichern des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungs-aktiven Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42);i) ein Detektieren, wann der verbindungsaktive Backup-Ablauf-planer (32, 38, 42) für das Speichern des verbindungsaktiven Plans nicht verfügbar ist; und- 6 -j) ein Unterrichten eines Anwenders darüber, dass der verbin-dungsaktive Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42) für das Spei-chern des verbindungsaktiven Plans nicht verfügbar ist."Der geltende Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3, eingegangen in Reinschrift am 10. August 2011, lautet unter Einfügung einer Gliederung:"Verfahren zum Erzeugen eines verbindungsaktiven Backup-Plansa) für die Verwendung bei der Steuerung einer Kommunikation in einem Prozessregelsystem mitb) einem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30) undc) einem verbindungsaktivem Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42),d) die über einen Datenbus (44, 46) kommunikativ miteinander gekoppelt sind,mit den folgenden Schritten:e) Speichern eines verbindungsaktiven Plans, der einen Kommu-nikationsplan umfasst, welcher Zeitpunkte und Zeitintervalle enthält, zu denen Funktionsblöcke von Vorrichtungen einge-plant sind, auf dem Datenbus zu kommunizieren, in einem ver-bindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30),gekennzeichnet durchf) automatisches Übertragen des verbindungsaktiven Plans von dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30) über den Datenbus (28, 30; richtiggestellt 44, 46) zu dem verbin-dungsaktiven Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42)g) nach Empfang einer Aktualisierung des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30);h) Speichern des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungs-aktiven Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42);- 7 -i) ein Detektieren, wann der verbindungsaktive Backup-Ablauf-planer (32, 38, 42) für das Speichern des verbindungsaktiven Plans nicht verfügbar ist; undj) ein Unterrichten eines Anwenders darüber, dass der verbin-dungsaktive Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42) für das Spei-chern des verbindungsaktiven Plans nicht verfügbar ist;k) ein Erkennen, dass der verbindungsaktive Backup-Ablaufpla-ner (32, 38, 42) nicht länger auf dem Datenbus (44, 46) kom-muniziert, wobei das Erkennen einen Schritt umfasst, wonach eine Live-Liste mit einer Backup-Liste verglichen wird."Die Anmelderin gibt in den am 15. September 2008 eingereichten Austauschsei-ten zur Beschreibung (Seite 4 letzter Absatz) an, es sei Aufgabe der Erfindung, ein ausfallsicheres System bereitzustellen. Insbesondere solle der Aktualisierungsvor-gang der Steuersoftware des Prozessregelsystems vereinfacht werden.Wegen der weiteren Einzelheiten, insbesondere auch zum Wortlaut der zu den je-weiligen Patentansprüchen 1 nebengeordneten Patentansprüche, wird auf den Ak-teninhalt verwiesen.II.1. Die frist- und formgerecht erhobene Beschwerde ist zulässig. Sie hat jedoch keinen Erfolg.2. Als Fachmann legt der Senat einen Diplom-Ingenieur mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss der Fachrichtung Informatik zugrunde, der konzeptionel-le Entwürfe für Datenbussysteme ausarbeitet.- 8 -3. Die Anmeldung, insbesondere auch der Wortlaut der Patentansprüche 1 nach Hauptantrag und Hilfsanträgen, bedarf der Auslegung:Unter einem "verbindungsaktiven Plan" versteht der Fachmann nach Überzeu-gung des Senats in dem hier betrachteten Zusammenhang einen Kommunika-tionsplan, durch den der Beginn und die Zeitdauer der Kommunikationsaktivitäten der verschiedenen Geräte festgelegt ist, die über den Datenbus miteinander kom-munizieren (vgl. Absatz [0033] der Offenlegungsschrift).Bei einem "Verbindungsaktiven Ablaufplaner" handelt es sich dem entsprechend um ein Steuergerät, das in der Lage ist, diesen Kommunikationsplan zu speichern und dessen Ablauf zu steuern."Aktualisierung" meint das Aufspielen einer neue Version des Kommunikations-plans aus einer externen Quelle (vgl. Absatz [0049] der Offenlegungsschrift). Da-von zu unterscheiden ist die in Absatz [0033] der Offenlegungsschrift genannte Er-neuerung des Kommunikationsplans, die das Steuergerät durchführen kann, ohne dass dazu ein Eingriff von außen erforderlich ist.Die "Live-Liste" besteht aus einer Liste von allen Geräten, die aktuell über den Da-tenbus ansprechbar sind, bzw. die auf einen entsprechenden Aufruf durch das Steuergerät in richtiger Weise antworten (vgl. Absatz [0046] der Offenlegungs-schrift).Die "Backup-Liste" ist die Liste der weiteren Steuergeräte, die in der Lage sind, bei Ausfall des Master-Steuergeräts, dessen Funktion zu übernehmen (vgl. Ab-satz [0010] der Offenlegungsschrift).4. Keiner der Gegenstände der Patentansprüche 1 nach einem der zuletzt gestell-ten Anträge beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG).- 9 -4.1 Unter Berücksichtigung des oben dargelegten Verständnisses ergibt sich das Verfahren gemäß Patentanspruch 1 nach Hauptantrag in nahe liegender Weise aus der WO 99/18508 A1.Aus dieser Druckschrift (siehe die dortige Figur 1 in Verbindung mit Seite 20, Zei-len 7 bis 17) ist in Worten des Patentanspruchs 1 gemäß Hauptantrag ausge-drückt, Folgendes bekannt: einVerfahren zum Erzeugen eines verbindungsaktiven Backup-Plansa) für die Verwendung bei der Steuerung einer Kommunikation in einem Prozessregelsystem mitb) einem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner 12 undc) einem verbindungsaktivem Backup-Ablaufplaner 22,d) die über einen Datenbus 34 kommunikativ miteinander gekop-pelt sind,mit den folgenden Schritten:e) Speichern eines verbindungsaktiven Plans, der zur Steuerung von Kommunikationsaktivitäten auf dem Datenbus ausgelegt ist, in einem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner (Sei-te 20, Zeilen 10 bis 14).In der WO 99/18508 A1 ist zwar lediglich für die dortige "live-list" erwähnt, dass diese bei Änderungen vom Master-Steuergerät an die Backup-Steuergeräte über-tragen wird (Seite 25, Zeilen 12 bis 15). Da es aber für die Sicherheit eines Pro-zessregelsystem unerlässlich ist, dass bei Ausfall des Master-Steuergeräts unver-züglich ein Backup-Steuergerät dessen Funktion übernimmt, muss erst recht der Kommunikationsplan, der für den sicheren Betrieb noch wichtiger ist als die Live-Liste, auch auf dem Backup-Steuergerät stets auf dem aktuellen Stand sein.- 10 -Genauso ist es selbstverständlich, dass auf ein Prozessregelsystem spätestens bei der Inbetriebnahme zumindest näherungsweise zutreffende Parametern aufge-spielt werden, also auch ein ablauffähiger Kommunikationsplan, und dass das System so ausgelegt ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt aktualisierte Versionen dieses Kommunikationsplans geladen werden können.Daher ergibt sich aus der WO 99/18508 A1 in naheliegender Weise: dasf) automatisches Übertragen des verbindungsaktiven Plans von dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner 12 über den Da-tenbus 34 zu dem verbindungsaktiven Backup-Ablaufpla-ner 22g) nach Empfang einer Aktualisierung des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungsaktiven Master-Ablaufplaner 12; undh) Speichern des verbindungsaktiven Plans in dem verbindungs-aktiven Backup-Ablaufplaner 22.Die Vorbehalte der Anmelderin gegenüber der Relevanz der WO 99/18508 A1 sieht der Senat als nicht gerechtfertig, da dort in wörtlicher Übereinstimmung mit den prioritätsbegründenden Unterlagen der Anmeldung, ausdrücklich die Formu-lierung "link active schedule" verwendet wird.Außerdem lässt sich der Begriff "Übertragen" in Merkmal f nicht auf ein zielgerich-tetes Übermitteln einer Nachricht an einen oder eine bestimmte Anzahl konkreter Empfänger einengen, sondern umfasst genauso die Bedeutung eines nicht zielge-richten Sendens im Sinne des englischen Begriffs "broadcast", der in der WO 99/15772 A1 im Zusammenhang mit dem Übertragen der Live-Liste verwen-det wird.- 11 -4.2 Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 unterscheidet sich von dem des Hauptantrags lediglich durch die konkretere Formulierung des Merkmalse) Speichern eines verbindungsaktiven Plans, der einen Kommu-nikationsplan umfasst, welcher Zeitpunkte und Zeitintervalle enthält, zu denen Funktionsblöcke von Vorrichtungen einge-plant sind, auf dem Datenbus zu kommunizieren, in einem ver-bindungsaktiven Master-Ablaufplaner (28, 30).Da der Senat, wie oben dargelegt, die Formulierung "verbindungsaktiver Plan" oh-nehin im Sinne des Merkmals e gemäß Hilfsanträgen auslegt, gelten die Ausfüh-rungen zum Hauptantrag auch für den Hilfsantrag 1.4.3 Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 ist über den Patentanspruch 1 ge-mäß Hilfsantrag 1 noch um folgende Merkmale ergänzt:i) ein Detektieren, wann der verbindungsaktive Backup-Ablauf-planer (32, 38, 42) für das Speichern des verbindungsaktiven Plans nicht verfügbar ist; undj) ein Unterrichten eines Anwenders darüber, dass der verbin-dungsaktive Backup-Ablaufplaner (32, 38, 42) für das Spei-chern des verbindungsaktiven Plans nicht verfügbar ist.Diese Maßnahmen stellt angesichts der Aufgabe ein ausfallsicheres Prozessregel-systems bereitzustellen, eine Selbstverständlichkeit dar, da die geforderte Ausfall-sicherheit nur dann gewährleistet ist, wenn die durch das Backup-Steuergerät vor-gesehen Redundanz gegeben ist.- 12 -Jeden Wegfall dieser Redundanz muss der Fachmann umgehend beheben, das kann er aber nur, wenn dies, wie in Merkmal i gefordert, der Ausfall vom System selbst überhaupt erkannt wird und dem Anwender entsprechend Merkmal j gemel-det wird.Somit ergibt sich auch das Verfahren gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 2 in nahe liegender Weise aus der WO 99/18508 A1.4.4 Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 ist über den Patentanspruch 1 ge-mäß Hilfsantrag 2 noch um folgendes Merkmal ergänzt:k) ein Erkennen, dass der verbindungsaktive Backup-Ablaufpla-ner (32, 38, 42) nicht länger auf dem Datenbus (44, 46) kom-muniziert, wobei das Erkennen einen Schritt umfasst, wonach eine Live-Liste mit einer Backup-Liste verglichen wird.Gemäß WO 99/18508 A1 (Seite 25, Zeilen 12) ist bereits eine Live-Liste vorgese-hen, durch die erkannt wird, wenn ein beliebiges Gerät nicht mehr mit dem Daten-bus kommuniziert. Das schließt selbstverständlich auch die Backup-Steuergeräte, dort als "other link master devices" bezeichnet, mit ein. Somit ist der erste Teil des Merkmals k bereits durch die WO 99/18508 A1 vorweggenommen.Abgesehen davon ist es, wie schon zum Hilfsantrag 2 ausgeführt, selbstverständ-lich, dass das System einem Ausfall eines Backup-Steuergerätes besondere Be-deutung zumisst und eine entsprechende Warnmeldung ausgibt.Selbst wenn dies der WO 99/18508 A1 nicht wörtlich zu entnehmen ist, ist es nach Überzeugung des Senats naheliegend, die ohnehin kontinuierlich erzeugte Live-Liste auch zu der besonderen Überwachung der Backup-Steuergeräte zu nutzen. Dazu muss aber dem Master-Steuergerät bekannt sein, welche Backup-Steuerge-räte auf dem Datenbus kommunizieren müssten.- 13 -Dies stellt die im Merkmal k genannte "Backup-Liste" sowie deren Vergleich mit der Live-Liste dar.Somit ergibt sich auch das Verfahren gemäß Patentanspruch 1 nach Hilfsantrag 3 in nahe liegender Weise aus der WO 99/18508 A1.5. Die zu dem jeweiligen Patentanspruch 1 nebengeordneten Patentansprüche,gemäß Hauptantrag, der auf ein"System zur Steuerung auf einem Datenbus unter Verwendung ei-nes verbindungsaktiven Plans" gerichtete Patentanspruch 10,der auf ein "System zum Steuern und/oder Regeln eines Prozes-ses", gerichtete Patentanspruch 17, sowieder auf ein "Kommunikationsplanungssystem" gerichtete Patent-anspruch 19, sowie die entsprechenden nebengeordneten Patent-ansprüche 10 und 19 gemäß Hilfsantrag 1 und Patentanspruch 9 gemäß Hilfsantrag 2gehen, soweit sie nicht ohnehin gebräuchliche Bestandteile eines Prozessregel-systems nennen, die ebenfalls schon in der WO 99/18508 A1 beschrieben sind, nicht über die in den jeweiligen Patentansprüchen 1 genannten Merkmale hinaus, so dass auch diese mangels erfinderischer Tätigkeit nicht gewährbar sind.Die jeweils auf die unabhängigen, nicht gewährbaren Patentansprüche rückbezo-genen Patentansprüche teilen deren Schicksal.Somit war die Beschwerde zurückzuweisen.Bertl Kirschneck Dr. Scholz J. MüllerPü
Full & Egal Universal Law Academy