BPatG 154 05.11 BUNDESPATENTGERICHT 19 W (pat) 48/12 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 13. August 2014 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Patentanmeldung 10 2011 011 344.4-34 hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung am 13. August 2014 unter Mitwirkung des Vorsitzen-den Richters Dipl.-Phys. Dr. Hartung, der Richterin Kirschneck sowie der Richter Dr.-Ing. Scholz und Dipl.-Phys. Arnoldi - 2 - beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prü-fungsstelle für Klasse H 05 B des Deutschen Patent- und Marken-amts vom 29. Juni 2012 aufgehoben und das Patent mit der Num-mer 10 2011 011 344 erteilt. Bezeichnung: Schaltungsanordnung für ei-ne elektrische Sitzheizung Anmeldetag: 16. Februar 2011 Der Patenterteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Patentanspruch 1, überreicht in der mündlichen Verhandlung, angepasste Beschrei-bung, überreicht in der mündlichen Verhandlung, 1 Blatt Zeichnungen, Fi-guren 1 und 2, vom 15. Mai 2012. G r ü n d e I. Das Deutsche Patent- und Markenamt - Prüfungsstelle für Klasse H 05 B - hat den am 16. Februar 2011 eingegangenen Antrag auf Erteilung eines Patents mit Be-schluss vom 29. Juni 2012 mit der Begründung zurückgewiesen, der Anspruch 1 weise Merkmale auf, die den Anmeldegegenstand in unzulässiger Weise erwei-tern. - 3 - Gegen diesen Beschluss richtet sich die Beschwerde der Anmelderin vom 24. Juli 2012, eingegangen per Fax beim Deutschen Patent- und Markenamt am selben Tag. Die Anmelderin beantragt, den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 05 B des Deut-schen Patent- und Markenamts vom 29. Juni 2012 aufzuheben und das nachgesuchte Patent mit folgenden Unterlagen zu ertei-len: Patentanspruch 1, überreicht in der mündlichen Verhandlung, angepasste Beschreibung, überreicht in der mündlichen Verhand-lung, 1 Blatt Zeichnungen, Figuren 1 und 2, vom 15. Mai 2012. Der geltende Patentanspruch 1 lautet unter Einfügung einer Gliederung: „1 Schaltungsanordnung für eine elektrische Sitzheizung eines Fahrzeugs, a mit einem im Bereich eines Fahrzeugsitzes (3) an eine Sitz-masseleitung (15) angeschlossen Heizwiderstand (14) als Sitzheizelement b und mit einem im Fahrzeugsitz (3) angeordneten tempera-turabhängigen Sensor-Widerstand (13), c mit einem außerhalb des Fahrzeugsitzes (3) angeordneten und entfernt vom Fahrzeugsitz (3) an eine Steuergeräte-Masse (17) angeschlossenen Steuergerät (1) - 4 - c1 zur Aktivierung des Heizwiderstands (14) c2 und zur Aktivierung der Spannungsmessung am Sensor-Widerstand (13), c3 wobei die Spannungsmessung zur Temperaturbestimmung bei kurzzeitig von der Versorgungsspannung (Uv) abge-schalteter Sitzheizung erfolgt, d wobei der Heizwiderstand (14) über eine Reihenschaltung, bestehend aus dem Sensor-Widerstand (13) und einem weiteren Widerstand (18), an die Versorgungsspan-nung (Uv) oder über einen Leistungspfad (12) an die Ver-sorgungsspannung (Uv) anschaltbar ist, c4 wobei das Steuergerät (1) über eine Messsignalleitung (11) den Spannungsabfall am Sensor-Widerstand (13) misst und als Messwert speichert, c5 und wobei das Steuergerät (1) die Potentialdifferenz zwi-schen dem Potential der Sitzmasseleitung (15) und dem Potential der Steuergeräte-Masse (17) ermittelt und bei der Bestimmung der Sitztemperatur zur Messwertkorrektur be-rücksichtigt, c6 wobei das Steuergerät (1) einen ersten und einen zweiten Messeingang (9; 10) hat, c61 an dem ersten Messeingang (9) die zum Sensor-Wider-stand (13) führende Messsignalleitung (11) angeschlossen ist, - 5 - c62 und der zweite Messeingang (10) an die elektrische Verbin-dung zwischen Sensor-Widerstand (13) und Heizwider-stand (14) angeschlossen ist und bei abgeschalteter Sitz-heizung die Potenzialdifferenz zwischen der Steuergeräte-Masse (17) und der Sitzmasseleitung (15) misst, d1 und wobei die Versorgungsspannung (Uv) über einen ers-ten elektrischen Schalter (5) an die elektrische Verbindung zwischen Sensor-Widerstand (13) und Heizwiderstand (14) anlegbar ist, d2 und die Reihenschaltung aus Heizwiderstand (14) und Sen-sor-Widerstand (13) über einen weiteren an die Signallei-tung (11) angeschlossenen Widerstand (18) über einen zweiten elektrischen Schalter (6) an die Versorgungsspan-nung (Uv) anlegbar ist, d3 und beide elektrische Schalter vom Steuergerät (1) aktivier-bar sind.“ Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Akte verwiesen. - 6 - II. 1. Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat Erfolg und führt unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses zur Erteilung des nachgesuchten Pa-tents mit den geltenden beschränkten Unterlagen. 2. Die Erfindung betrifft eine Schaltungsanordnung für eine elektrische Sitzhei-zung. Nach den Angaben in der Beschreibungseinleitung besitzen bekannte Schaltungs-anordnungen für elektrische Sitzheizungen in Fahrzeugen ein Heizelement in Form eines Heizwiderstands sowie einen temperaturabhängigen Sensor-Wider-stand, der zur Ermittlung der Sitztemperatur mit einer Messelektronik verbunden ist. Bei diesen bekannten Schaltungsanordnungen sind der Sensor-Widerstand und der Heizwiderstand an das gleiche Massepotential im Bereich des Fahrzeug-sitzes angeschlossen. Das entfernt vom Fahrzeugsitz befindliche Steuergerät, welches die Messelektronik enthält, besitzt keine Masseverbindung zu der Sitz-masse, sondern ist an einer anderen Masse angeschlossen, die sich entfernt vom Fahrzeugsitz befindet. Bei derart entfernt voneinander angeordneten Massever-bindungen trete regelmäßig ein sogenannter Masseversatz auf, der die Messung am Sensor-Widerstand verfälsche, so dass mit den bekannten Schaltungsanord-nungen eine exakte Temperaturbestimmung nicht möglich sei (Offenlegungs-schrift, Abs. [0002]). Der Erfindung liege daher die Aufgabe zugrunde, eine Schaltungsanordnung für eine elektrische Sitzheizung eines Fahrzeugs anzugeben, die einen möglichst ge-ringen Verkabelungsaufwand zwischen Fahrzeugsitz und Steuergerät ermöglicht und gleichzeitig eine hohe Messgenauigkeit bei der Bestimmung der Sitztempera-tur aufweist (Offenlegungsschrift, Abs. [0003]). - 7 - 3. Als Fachmann sieht der Senat einen Diplom-Ingenieur (FH) der Elektrotechnik mit Erfahrung bei der Entwicklung von Sitzheizungen für Fahrzeuge an. 4. Der Gegenstand des geltenden Anspruchs 1 geht in zulässiger Weise auf die ursprünglich am Anmeldetag eingereichten Ansprüche 1, 2 und 4 zurück. 5. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 ist neu (§ 3 PatG) und beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG). 5.1. Als Stand der Technik sind im Prüfungsverfahren genannt worden: (1) DE 198 11 823 A1, (2) DE 10 2006 030 337 A1. 5.2. Die Schrift (1), DE 198 11 823 A1, betrifft eine Schaltungsanordnung zur Be-stimmung der Sitztemperatur eines Fahrzeugsitzes mit einem NTC-Widerstand als Temperatursensor (Anspruch 1, Sp. 1, Z. 58-63). Die Schrift (1) vermittelt die Leh-re, dass der NTC-Widerstand 3 parallel zu einem Heizwiderstand 2 an eine Sitz-masseleitung 4 anzuschließen ist (Fig.). - 8 - Ein Verpolungsschutz werde dadurch erzielt, dass auch bei (versehentlichen) An-schluss der masseseitigen Verbindung des NTC-Widerstands 3 (Anschluss 5) an der durch 5' markierten Stelle des Heizwiderstands 2 der mit dem Widerstand 3 gemessene Temperaturwert durch den dann in Reihe geschalteten Widerstands-wert des Heizwiderstands 2 nur unwesentlich verfälscht sei (Sp. 2, Z. 16-25), da sich die Werte der beiden Widerstände 2 und 3 z. B. um den Faktor 500 unter-scheiden (Sp. 1, Z. 64, 65). Die Schrift (1) offenbart somit sowohl die in der Fig. er-sichtliche Parallelschaltung von Heizwiderstand 2 und NTC-Widerstand 3 als auch eine Schaltungsanordnung, bei der Heizwiderstand 2 und NTC-Widerstand in Rei-he geschaltet sind, etwa gemäß folgender - in der Schrift (1) nur im Text beschrie-bener - Anordnung: Aus der Schrift (1), DE 198 11 823 A1, entnimmt der Fachmann in Worten des gel-tenden Patentanspruchs 1 ausgedrückt (Unterschiede gekennzeichnet): eine 1 Schaltungsanordnung für eine elektrische Sitzheizung eines Fahrzeugs (Anspruch 1), a mit einem im Bereich eines Fahrzeugsitzes (Sp. 1, Z. 15, 16) an eine Sitzmasseleitung (Fig., BZ 4) angeschlossen Heizwi-derstand (Fig., BZ 2) als Sitzheizelement b und mit einem im Fahrzeugsitz angeordneten temperaturab-hängigen Sensor-Widerstand (Fig., BZ 3, NTC), - 9 - c mit einem außerhalb des Fahrzeugsitzes angeordneten (mit-zulesen) und entfernt vom Fahrzeugsitz an eine Steuergerä-te-Masse (siehe dort in der Fig. die elektrische Verbindung zwischen Steuergerät 1 und der durch eine waagerechte Li-nie gekennzeichneten Masse) angeschlossenen Steuergerät (Fig., BZ 1, Sp. 1, Z. 58-63) c1 zur Aktivierung des Heizwiderstands c2 und zur Aktivierung der Spannungsmessung am Sensor-Wi-derstand (Sp. 2, Z. 3-15), c3 wobei die Spannungsmessung zur Temperaturbestimmung bei kurzzeitig von der Versorgungsspannung abgeschalteter Sitzheizung erfolgt (Widerstand 2 kurzzeitig auf Masse ge-legt, Sp. 2, Z. 3-15), d wobei der Heizwiderstand über eine Reihenschaltung, beste-hend aus dem Sensor-Widerstand und einem weiteren Wi-derstand, an die Versorgungsspannung oder über einen Leistungspfad (siehe dort in der Fig. die elektrische Verbin-dung zwischen Steuergerät 1 und Heizwiderstand 2) an die Versorgungsspannung anschaltbar ist (Sp. 2, Z. 3-9), c4 wobei das Steuergerät über eine Messsignalleitung (siehe dort in der Fig. die elektrische Verbindung zwischen Steuer-gerät 1 und NTC 3) den Spannungsabfall am Sensor-Wider-stand misst (Sp. 2, Z. 3-9) und als Messwert speichert (mit-zulesen), - 10 - c5 und wobei das Steuergerät die Potentialdifferenz zwischen dem Potential der Sitzmasseleitung und dem Potential der Steuergeräte-Masse ermittelt und bei der Bestimmung der Sitztemperatur zur Messwertkorrektur berücksichtigt, c6Teil wobei das Steuergerät einen ersten und einen zweiten Messeingang hat (siehe in der Fig. die elektrische Verbin-dung zwischen NTC 3 und Steuergerät 1), c61 an dem ersten Messeingang die zum Sensor-Widerstand führende Messsignalleitung angeschlossen ist (siehe in der Fig. die elektrische Verbindung zwischen NTC 3 und Steuergerät 1), c62 und der zweite Messeingang an die elektrische Verbindung zwischen Sensor-Widerstand und Heizwiderstand ange-schlossen ist und bei abgeschalteter Sitzheizung die Poten-zialdifferenz zwischen der Steuergeräte-Masse und der Sitzmasseleitung misst, d1 und wobei die Versorgungsspannung über einen ersten elektrischen Schalter (Bezeichnung des Steuergerätes 1 in der Fig. als Sitzheizungsschalter) an die elektrische Verbin-dung zwischen Sensor-Widerstand (3) und Heizwider-stand (2) anlegbar ist (bei Anschluss der masseseitigen Verbindung des Widerstands 3 an der durch einen Pfeil 5' markierten Stelle des Widerstands 2, Sp. 2, Z. 16-19, wird die Versorgungsspannung während der Heizzeit, Sp. 2, Z. 3-9, auch dort an die elektrische Verbindung zwischen Sensor-Widerstand und Heizwiderstand angelegt), - 11 - d2 und die Reihenschaltung aus Heizwiderstand und Sensor-Widerstand über einen weiteren an die Signalleitung ange-schlossenen Widerstand über einen zweiten elektrischen Schalter an die Versorgungsspannung anlegbar ist, d3 und beide elektrische Schalter vom Steuergerät aktivierbar sind. Eine Potentialdifferenz zwischen dem Potential der Sitzmasseleitung und dem Po-tential der Steuergeräte-Masse (Merkmal c5) wird in der Schrift (1) nicht angespro-chen. Das dort entnehmbare Steuergerät weist weder zwei Messeingänge auf (Restmerkmal c6) noch wird dort bei abgeschalteter Sitzheizung die Potentialdiffe-renz zwischen dem Potential der Sitzmasseleitung und dem Potential der Steuer-geräte-Masse ermittelt und bei der Bestimmung der Sitztemperatur zur Messwert-korrektur berücksichtigt (Merkmale c5, c62). Auch die Angaben in den Merkma-len d2 und d3 sind aus der Schrift (1) nicht entnehmbar. Der Gegenstand des geltenden Anspruchs ist daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift (1) neu. 5.3. Die Schrift (2), DE 10 2006 030 337 A1, betrifft die Bestimmung der Sitzhei-zungstemperatur eines Fahrzeugsitzes, wobei dort die Sitzheizungstemperatur durch Messung des Widerstandswerts des Heizwiderstands selbst bestimmt wird (Absatz [0002]). Um eine Fehlbestimmung der Sitzheizungstemperatur zu vermei-den (Abs. [0007]) wird die gemessene oder geschätzte Potentialdifferenz zwi-schen den Massepunkten des Heizwiderstands und des Steuergeräts (Offset-Spannung, Masseversatz) berücksichtigt (Abs. [0012], [0013]). - 12 - Die Schrift (2) beschreibt hinsichtlich der hierzu erforderlichen Schaltungsanord-nung zwei verschiedene Ausführungsformen (Abs. [0030], [0032]). Bei der ersten Ausführungsform nach Fig. 1 wird zur Temperaturbestimmung entsprechend Merkmal c3 des Anspruchs 1 der Laststrom über dem Heizwiderstand 3 abge-schaltet (Abs. [0040]). Die zweite Ausführungsform nach Fig. 3 betrifft die Tempe-raturbestimmung bei anliegendem Laststrom (Abs. [0049], [0052]) also entgegen der Angabe in Merkmal c3 bei einer anderen Ausgestaltung des Sitzheizungs-steuergeräts und ohne die in den Merkmalen d2, d3 des Anspruchs 1 beanspruch-te Ausprägung der Schaltungsanordnung (vgl. in der (2), Abs. [0052]). In Verbindung mit der ersten Ausführungsform in Fig. 1 - 13 - entnimmt der Fachmann aus der Schrift (2), DE 10 2006 030 337 A1, in Worten des geltenden Patentanspruchs 1 ausgedrückt (Unterschiede gekennzeichnet): eine 1 Schaltungsanordnung (Fig. 1) für eine elektrische Sitzhei-zung eines Fahrzeugs (Anspruch 14), a mit einem im Bereich eines Fahrzeugsitzes an eine Sitz-masseleitung (Fig. 1, BZ 9) angeschlossen Heizwider-stand (Fig. 1, BZ 3, RSH, Abs. [0034]) als Sitzheizelement b und mit einem im Fahrzeugsitz angeordneten temperatur-abhängigen Sensor-Widerstand, c mit einem außerhalb des Fahrzeugsitzes angeordneten und entfernt vom Fahrzeugsitz an eine Steuergeräte-Mas-se (Fig. 1, BZ 8) angeschlossenen Steuergerät (Fig. 1, BZ 2, Abs. [0034]) c1 zur Aktivierung des Heizwiderstands (Abs. [0033]) c2Teil und zur Aktivierung der Spannungsmessung am Sensor-WiderstandHeizwiderstand (Abs. [0040]), c3 wobei die Spannungsmessung zur Temperaturbestim-mung bei kurzzeitig (1-2 Sekunden) von der Versorgungs-spannung abgeschalteter Sitzheizung erfolgt (ohne anlie-gendem Laststrom, Abs. [0040], [0010]), - 14 - d wobei der Heizwiderstand (Fig. 1, BZ 3) über eine Reihen-schaltung, bestehend aus dem Sensor-Widerstand und ei-nem weiteren Widerstand, an die Versorgungsspannung oder über einen Leistungspfad (bestehend aus Laststrom-leitung 14 und Laststromtreiber 5, Fig. 1) an die Versor-gungsspannung anschaltbar ist (Abs. [0033]), c4Teil wobei das Steuergerät (Fig. 1, BZ 2) über eine Messsig-nalleitung (Fig. 1, die an den Messeingang 16 des Steuer-geräts angeschlossene Leitung) den Spannungsabfall (U2) am Sensor-WiderstandHeizwiderstand misst (Abs. [0040], [0041]) und als Messwert speichert (mitzulesen auf Grund des vor und/oder nach Abschalten auch des Referenz-stroms erfolgten Messung und Verarbeitung des Masse-versatzes, Abs. [0042]), c5 und wobei das Steuergerät (Fig. 1, BZ 2) die Potentialdif-ferenz (UOFFSET) zwischen dem Potential der Sitzmasselei-tung (Fig. 1, BZ 9) und dem Potential der Steuergeräte-Masse (Fig. 1, BZ 8, Abs. [0012]) ermittelt und bei der Be-stimmung der Sitztemperatur zur Messwertkorrektur be-rücksichtigt (Abs. [0042], [0043]), c6 wobei das Steuergerät (Fig. 1, BZ 2) einen ersten (Fig. 1, BZ 16) und einen zweiten Messeingang (Fig. 1, BZ 15, Abs. [0041]) hat, c61Teil an dem ersten Messeingang (Fig. 1, BZ 16) die zum Sen-sor-WiderstandHeizwiderstand (Fig. 1, BZ 3) führende Messsignalleitung (Fig. 1, die an den Messeingang 16 des Steuergeräts angeschlossene Leitung) angeschlossen ist, - 15 - c62Teil und der zweiteerste Messeingang an die elektrische Ver-bindung zwischen Sensor-Widerstand und Heizwiderstand angeschlossen ist und bei abgeschalteter Sitzheizung die Potenzialdifferenz (UOFFSET) zwischen der Steuergeräte-Masse (Fig. 1, BZ 8) und der Sitzmasseleitung (Fig. 1, BZ 9) misst (Abs. [0042], [0043]), d1Teil und wobei die Versorgungsspannung über einen ersten elektrischen Schalter (Laststromtreiber, Laststromschal-ter 5) an die elektrische Verbindung zwischen Sensor-Wi-derstand undden Heizwiderstand (Fig. 1, BZ 3) anlegbar ist (Abs. [0033]), d2 und die Reihenschaltung aus Heizwiderstand und Sensor-Widerstand über einen weiteren an die Signalleitung ange-schlossenen Widerstand über einen zweiten elektrischen Schalter an die Versorgungsspannung anlegbar ist, d3Teil und beideder erste elektrische Schalter vom Steuerge-rät (1) aktivierbar sindist. Ein vom Heizwiderstand verschiedener temperaturabhängiger Sensor-Widerstand (Merkmal b) und eine Spannungsmessung an einem solchen Sensor-Widerstand (Restmerkmale c2, c4) sind bei der Schaltungsanordnung nach der Schrift (2) nicht vorgesehen. Dementsprechend kann es auch keine elektrische Verbindung zwischen Sensor-Widerstand und Heizwiderstand geben, an die gemäß Merk-mal d eine Versorgungsspannung anlegbar wäre. An dem ersten Messeingang des Steuergeräts kann weder eine zum Sensor-Widerstand führende Messsignal-leitung (Restmerkmal c61) noch kann der zweite Messeingang an die elektrische Verbindung zwischen Sensor-Widerstand und Heizwiderstand angeschlossen sein (Restmerkmal c62). Auch ein zweiter aktivierbarer elektrischer Schalter, über den - 16 - die Versorgungsspannung über einen weiteren an die Signalleitung angeschlosse-nen Widerstand an die Reihenschaltung aus Heizwiderstand und Sensor-Wider-stand anlegbar wäre (Merkmal d2, Restmerkmal d3), ist nach der Schrift (2) nicht vorhanden. Der Gegenstand des geltenden Anspruchs ist daher gegenüber dem Stand der Technik nach der Schrift (2) neu. 5.4. Der Gegenstand des Anspruchs 1 beruht auch auf einer erfinderischen Tätig-keit. Ausgehend vom Stand der Technik nach der Schrift (1), DE 198 11 823 A1, mag der Fachmann Veranlassung haben, bei der Abfrage des Widerstandswerts des NTC-Widerstands 3 (vgl. (1), Sp. 2, Z. 7-9) eine Schaltungsausprägung gemäß Merkmal d2 des Anspruchs 1 vorzusehen, d. h. an den NTC-Widerstand über ei-nen weiteren an die Signalleitung angeschlossenen Vorwiderstand über einen zweiten elektrischen Schalter die Versorgungsspannung anzulegen, denn ein un-bekannter Widerstandswert kann z. B. durch Messung des Spannungsabfalls be-stimmt werden, wenn der Widerstand von einem konstanten Strom durchflossen wird. Dabei gehört es zu den fachüblichen Maßnahmen für eine einfache sowie genaue Spannungsmessung einen Spannungsteiler vorzusehen, d. h. einen weite-ren Widerstand, der zusammen mit dem Heizwiderstand und dem Sensor-Wider-stand in Reihe zu schalten und an diese Reihenschaltung über einen zweiten elek-trischen Schalter die Versorgungsspannung anzulegen. Auf Grund der abwech-selnden und getakteten Aktivierung der beiden Widerstände 2 und 3 (vgl. (1), Sp. 2, Z. 3, 4) wird der Fachmann dann auch vorsehen, dass beide elektrischen Schalter vom Steuergerät aktivierbar sind (Merkmal d3). - 17 - Der Fachmann mag weiterhin Veranlassung haben, Messfehler nach Möglichkeit auszuschließen bzw. zu korrigieren und bei der Bestimmung des Spannungsab-falls am NTC-Widerstand 3, falls wie nach der Schrift (1) gegen Fahrzeugmasse gemessen werden soll, den Masseversatz zwischen der Masse des Messgeräts (hier Steuergerät) und der Masse, die am NTC-Widerstand anliegt, zu berücksich-tigen. Dass in Fahrzeugen ein derartiger Masseversatz auftreten kann, ist aus z. B. der Schrift (2), DE 10 2006 030 337 A1, bekannt (vgl. dort Abs. [0007]. Die Schrift (2) lehrt, wie bereits oben ausgeführt, insoweit, dass c5 das Steuergerät (Fig. 1, BZ 2) die Potentialdifferenz (UOFFSET) zwischen dem Potential der Sitzmasseleitung (Fig. 1, BZ 9) und dem Potential der Steuergeräte-Masse (Fig. 1, BZ 8, Abs. [0012]) ermittelt und bei der Bestimmung der Sitztempe-ratur zur Messwertkorrektur berücksichtigt (Abs. [0042], [0043]). Nach der Schrift (2) sind zwar zwei Messeingänge (Fig. 1, BZ 15, 16) im Steuerge-rät vorgesehen (Merkmal c6). Diese beiden Messeingänge unterscheiden sich je-doch von den gemäß Anspruch 1 beanspruchten Messeingängen. Bei der beanspruchten Lehre ist der erste Messeingang an die zum Sensor-Wider-stand führende Messsignalleitung angeschlossen und misst den Spannungsabfall am temperaturabhängigen Sensor-Widerstand (Merkmale c61, c4, b). Der zweite Messeingang ist an die elektrische Verbindung zwischen Sensor-Widerstand und Heizwiderstand angeschlossen und misst den Masseversatz (Merkmal c62). - 18 - Bei der Lehre aus der Schrift (2) wird hingegen sowohl der Spannungsabfall U2 am Heizwiderstand 3 als auch der Masseversatz (UOffset) über ein und denselben mit dem Bezugszeichen 16 gekennzeichneten Messeingang gemessen, der dort als zweiter Messeingang bezeichnet ist (Abs. [0039], [0042]). Dieser Messeingang hat insoweit eine Doppelfunktion (vgl. Abs. [0012]). Der in der Schrift (2) mit dem Be-zugszeichen 15 gekennzeichnete erste Messeingang (Fig. 1, BZ 15) wird zu Diag-nosezwecken und zur Bestimmung des Referenzstroms IRef benötigt, der den Heizwiderstand 3 durchfließt. Eine Funktion bei der Bestimmung des Massever-satzes kommt dem Messeingang 15 in Fig. 1 der Schrift (2) hingegen nicht zu. Ausgehend von einer Zusammenschau der Schriften (1) und (2) hatte der Fach-mann nach Überzeugung des Senats keine Veranlassung zur Bestimmung des Masseversatzes einen weiteren (dritten) Messeingang in Betracht zu ziehen und vorzusehen, dass dieser c62Rest an die elektrische Verbindung zwischen Sensor-Widerstand und Heizwiderstand angeschlossen ist. Eine solche Anordnung sieht der Senat als Besonderheit an, die die Messgenauig-keit erhöht und die in vorteilhafter Weise bei einer Reihenschaltung von Sensor-Widerstand und Heizwiderstand den nach der Schrift (2) bereits vorhandenen, zum Heizwiderstand im Fahrzeugsitz führenden Leitungspfad nunmehr auch zur Messung des Masseversatzes nutzt. 6. Bei dieser Sachlage war das Patent im beantragten Umfang zu erteilen. 7. Auf die angefügte Rechtsmittelbelehrung wird hingewiesen. Dr. Hartung Kirschneck Dr. Scholz Arnoldi Pü - 19 - Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechts-mittel der Rechtsbeschwerde zu, wenn der Beschwerdesenat sie in dem Beschluss zu-gelassen hat (§§ 99 Abs. 2, 100 Abs. 1, 101 Abs. 1 Patentgesetz (PatG)). Hat der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht zugelassen, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgenden Ver-fahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG): 1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt. 2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des Richter-amtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war. 3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt. 4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. 5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt worden sind. 6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102 Abs. 1 PatG). Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizier-ten oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch Übertragung in die elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden (§ 125a Abs. 3 Nr. 1 PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1) Nr. 6 der Ver-ordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespa-tentgericht (BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die auf der Internet-seite des Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html bezeichneten Kom-munikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV). Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechts-anwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden (§ 102 Abs. 5 Satz 1 PatG).
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