BPatG 15405.11BUNDESPATENTGERICHT19 W (pat) 8/10_______________(Aktenzeichen)Verkündet am25. Januar 2012…B E S C H L U S SIn der Beschwerdesache…betreffend das Patent 10 2005 049 483- 2 -hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 25. Januar 2012 unter Mitwirkung des Vorsitzen-den Richters Dipl.-Ing. Bertl, sowie der Richter Dr.-Ing. Kaminski, Dipl.-Ing. Müller und des Richters am Landgericht Dr. Schönbeschlossen:1. Auf die Beschwerde der Einsprechenden wird der Beschluss der Patentabteilung 34 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 21. Juli 2009 aufgehoben.2. Das Patent 10 2005 049 483 wird widerrufen.G r ü n d eI.Für die am 13. Oktober 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingegan-gene Patentanmeldung ist die Erteilung des nachgesuchten Patents am 18. Oktober 2007 veröffentlicht worden.Es trägt die BezeichnungElektrischen Stecker und Verfahren zur dezentralen Speicherung der Parameter eines Sensors.- 3 -Gegen das Patent hat neben einer anderen die FirmaS… AG in W…mit undatiertem Schreiben, eingegangen am 15. Januar 2008, Einspruch erhoben mit der Begründung, der Gegenstand des Patentanspruch 1 und 10 sei jeweils we-der neu noch beruhe er auf erfinderischer Tätigkeit.Die Patentinhaberin ist mit Schreiben vom 14. Juli 2008 den Darlegungen der Ein-sprechenden entgegengetreten und hat beantragt, das Patent in unverändertem Umfang aufrechtzuerhalten.Bezüglich des Einspruchs der S… AG hat sie geltend gemacht, dieser sei nichtausreichend substantiiert und daher unzulässig.Nach mündlicher Verhandlung hat die Patentabteilung 34 den Einspruch der FirmaS… AG für zulässig erklärt und das Patent aufrechterhalten.Gegen den Beschluss der Patentabteilung hat die Einsprechende S… AG mitSchreiben vom 27. November 2009, eingegangen per Fax am selben Tag, Be-schwerde eingelegt.Der Patentanspruch 1 erteilter Fassung (Hauptantrag), lautet unter Einfügung ei-ner Gliederung:"a) Elektrischer Steckerb) zur Verbindung mit einem einen integriertem Mikrocontroller aufweisendem Sensor (2),c) mit einem Steckeranschluss (3) zur Verbindung mit einer Schnittstelle (4) des Sensors (2) und- 4 -d) mit einer elektronischen Schaltung, wobei die elektronische Schaltunge) einen Speicher, zur Speicherung von Daten,insbesondere von Parameterdaten und Kenndaten des Sen-sors (2), undf) einen Mikrocontroller aufweist, wobei der Mikrocontrollerg) die Schnittstelle (4) des Sensors (2) anspricht undh) in Abhängigkeit von den Kenndaten des Sensors (2)i) entweder Daten, insbesondere Parameterdaten,über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausliest und im Speicher abspeichert,i’) oder im Speicher gespeicherte Daten, insbesondere Para-meterdaten, aus dem Speicher ausliest und über die Schnitt-stelle (4) in den Sensor (2) überträgt."Der Patentanspruch 10 erteilter Fassung (Hauptantrag) lautet unter Einfügung ei-ner Gliederung:"j) Verfahrenj1) zur dezentralen Speicherung der Parameter eines Sen-sors (2) und/oderj’1) zur Parametrierung eines Sensors (2)a) mit einem elektrischen Stecker (1),insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 9,b) wobei der Sensor (2)b1) einen integrierten Mikrocontroller undb2) eine Schnittstelle (4) unda) der Steckerc1) einen Steckeranschluss (3) undd) eine elektronischen Schaltung mite) einem Speicher und- 5 -f1) einem Mikrocontroller aufweist,dadurch gekennzeichnet,c2) dass Stecker (1) mit Hilfe seines Steckeranschlusses (3) mit der Schnittstelle (4) des Sensors (2) verbunden wird,f2) dass der Mikrocontroller des Steckers (1) die Kenndaten des Sensors (2) mit im Speicher gespeicherten Kenndaten ver-gleicht undh) in Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Vergleichsi) entweder Daten, insbesondere Parameterdaten,über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausliest und im Speicher abspeichert,i’) oder im Speicher gespeicherte Daten, insbesondere Para-meterdaten, aus dem Speicher ausliest und über die Schnitt-stelle (4) in den Sensor (2) überträgt."Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 1 vom 25. Januar 2012 lautet unter Ein-fügung einer Gliederung:"a) Elektrischer Steckerb) zur Verbindung mit einem einen integriertem Mikrocontroller aufweisendem Sensor (2),c) mit einem Steckeranschluss (3) zur Verbindung mit einer Schnittstelle (4) des Sensors (2) undd) mit einer elektronischen Schaltung, wobei die elektronische Schaltunge) einen Speicher, zur Speicherung von Daten,insbesondere von Parameterdaten und Kenndaten des Sen-sors (2), undf) einen Mikrocontroller aufweist, wobei der Mikrocontrollerg) die Schnittstelle (4) des Sensors (2) anspricht undh) in Abhängigkeit von den Kenndaten des Sensors (2)- 6 -i) entweder Daten, insbesondere Parameterdaten,über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausliest und im Speicher abspeichert,i’) oder im Speicher gespeicherte Daten, insbesondere Para-meterdaten, aus dem Speicher ausliest und über die Schnitt-stelle (4) in den Sensor (2) überträgt,k) so daß aufgrund des im Mikrocontroller vorgenommenen Vergleichs der Kenndaten die Richtung des Datentransfers vom Stecker (1) selbständig bestimmt wird."Der Patentanspruch 10 gemäß Hilfsantrag 1 vom 25. Januar 2012 lautet unter Ein-fügung einer Gliederung:"j) Verfahrenj1) zur dezentralen Speicherung der Parameter eines Sen-sors (2) und/oderj’1) zur Parametrierung eines Sensors (2)a) mit einem elektrischen Stecker (1),insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 9,b) wobei der Sensor (2)b1) einen integrierten Mikrocontroller undb2) eine Schnittstelle (4) unda) der Steckerc1) einen Steckeranschluss (3) undd) eine elektronischen Schaltung mite) einem Speicher undf1) einem Mikrocontroller aufweist,dadurch gekennzeichnet,c2) dass Stecker (1) mit Hilfe seines Steckeranschlusses (3) mit der Schnittstelle (4) des Sensors (2) verbunden wird,- 7 -f2) dass der Mikrocontroller des Steckers (1) die Kenndaten des Sensors (2) mit im Speicher gespeicherten Kenndaten ver-gleicht undh) in Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Vergleichsi) entweder Daten, insbesondere Parameterdaten,über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausliest und im Speicher abspeichert,i’) oder im Speicher gespeicherte Daten, insbesondere Para-meterdaten, aus dem Speicher ausliest und über die Schnitt-stelle (4) in den Sensor (2) überträgt,k) so daß die Auswahl der Richtung des Datentransfers vom Stecker (1) selbständig bestimmt wird automatisch durch den Mikrocontroller des Steckers anhand des Vergleichs der Kenndaten erfolgt."Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 vom 25. Januar 2012 lautet unter Ein-fügung einer Gliederung:"a) Elektrischer Steckerb) zur Verbindung mit einem einen integriertem Mikrocontroller aufweisendem Sensor (2),c) mit einem Steckeranschluss (3) zur Verbindung mit einer Schnittstelle (4) des Sensors (2) undd) mit einer elektronischen Schaltung, wobei die elektronische Schaltunge) einen Speicher, zur Speicherung von Parameterdaten und Kenndaten des Sensors (2), undf) einen Mikrocontroller aufweist, wobei der Mikrocontrollerg) die Schnittstelle (4) des Sensors (2) anspricht undh) in Abhängigkeit von den Kenndaten des Sensors (2)- 8 -i) entweder Parameterdaten über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausliest und im Speicher abspeichert,i’) oder im Speicher gespeicherte Parameterdaten aus dem Speicher ausliest und über die Schnittstelle (4) in den Sen-sor (2) überträgt,l1) daß ein Gehäuse (9) zur Aufnahme der elektronischen Schaltung undl2) ein zweiter Steckeranschluß (10) eines, einen korrespondie-renden Stecker (11) aufweisenden Kabels (12) oderl’2) ein Kabel (12) zur Verbindung des Sensors (2) mit der Ener-gieversorgung vorgesehen sind, wobei das Kabel (12) fest mit dem Gehäuse (9) verbunden ist und innerhalb des Ge-häuses (9) die einzelnen Adern des Kabels (12) mit der elek-tronischen Schaltung verbunden sind."Der Patentanspruch 8 gemäß Hilfsantrag 2 vom 25. Januar 2012 lautet unter Ein-fügung einer Gliederung:"j) Verfahrenj1) zur dezentralen Speicherung der Parameter eines Sen-sors (2) und/oderj’1) zur Parametrierung eines Sensors (2)a) mit einem elektrischen Stecker (1),insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 7,b) wobei der Sensor (2)b1) einen integrierten Mikrocontroller undb2) eine Schnittstelle (4) unda) der Steckerc1) einen Steckeranschluss (3) undd) eine elektronischen Schaltung mite) einem Speicher und- 9 -f1) einem Mikrocontroller aufweist,dadurch gekennzeichnet,c2) dass Stecker (1) mit Hilfe seines Steckeranschlusses (3) mit der Schnittstelle (4) des Sensors (2) verbunden wird,f2) dass der Mikrocontroller des Steckers (1) die Kenndaten des Sensors (2) mit im Speicher gespeicherten Kenndaten ver-gleicht undh) in Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Vergleichsi) entweder Parameterdaten über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausliest und im Speicher abspeichert,i’) oder im Speicher gespeicherte Parameterdaten aus dem Speicher ausliest und über die Schnittstelle (4) in den Sen-sor (2) überträgt, undm) daß ein Datenaustausch zwischen dem Sensor (2) und dem Stecker (1) automatisch bei jeder Innbetriebnahme des Sen-sors (2) erfolgt."Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 vom 25. Januar 2012 lautet unter Ein-fügung einer Gliederung:"a) Elektrischer Steckerb) zur Verbindung mit einem einen integriertem Mikrocontroller aufweisendem Sensor (2),c) mit einem Steckeranschluss (3) zur Verbindung mit einer Schnittstelle (4) des Sensors (2) undd) mit einer elektronischen Schaltung, wobei die elektronische Schaltunge) einen Speicher, zur Speicherung von Parameterdaten und Kenndaten des Sensors (2), undf) einen Mikrocontroller aufweist, wobei der Mikrocontrollerg) die Schnittstelle (4) des Sensors (2) anspricht und- 10 -h) in Abhängigkeit von den Kenndaten des Sensors (2)i) entweder Parameterdaten,über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausliest und im Speicher abspeichert,i’) oder im Speicher gespeicherte Parameterdaten,aus dem Speicher ausliest und über die Schnittstelle (4) in den Sensor (2) überträgt,l1) daß ein Gehäuse (9) zur Aufnahme der elektronischen Schaltung undl2) ein zweiter Steckeranschluß (10) eines, einen korrespondie-renden Stecker (11) aufweisenden Kabels (12) oderl’2) ein Kabel (12) zur Verbindung des Sensors (2) mit der Ener-gieversorgung vorgesehen sind, wobei das Kabel (12) fest mit dem Gehäuse (9) verbunden ist und innerhalb des Ge-häuses (9) die einzelnen Adern des Kabels (12) mit der elek-tronischen Schaltung verbunden sind, undn) daß zwei Anzeigeelemente, insbesondere zwei LEDs (13, 14), zur Visualisierung des Funktionszustands des Ste-ckers (1), nämlich zur Anzeige eines Datentransfers und zur Anzeige der Datenrichtung, im Gehäuse (9) angeordnet sind."Der Patentanspruch 7 gemäß Hilfsantrag 3 vom 25. Januar 2012 lautet unter Ein-fügung einer Gliederung und mit korrekten einer offensichtlich unrichtigen Rückbe-ziehung:"j) Verfahrenj1) zur dezentralen Speicherung der Parameter eines Sen-sors (2) und/oderj’1) zur Parametrierung eines Sensors (2)- 11 -a) mit einem elektrischen Stecker (1),insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 6,b) wobei der Sensor (2)b1) einen integrierten Mikrocontroller undb2) eine Schnittstelle (4) unda) der Steckerc1) einen Steckeranschluss (3) undd) eine elektronischen Schaltung mite) einem Speicher undf1) einem Mikrocontroller aufweist,dadurch gekennzeichnet,c2) dass Stecker (1) mit Hilfe seines Steckeranschlusses (3) mit der Schnittstelle (4) des Sensors (2) verbunden wird,f2) dass der Mikrocontroller des Steckers (1) die Kenndaten des Sensors (2) mit im Speicher gespeicherten Kenndaten ver-gleicht undh) in Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Vergleichsi) entweder Parameterdaten,über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausliest und im Speicher abspeichert,i’) oder im Speicher gespeicherte Parameterdaten,aus dem Speicher ausliest und über die Schnittstelle (4) in den Sensor (2) überträgt, undm) daß ein Datenaustausch zwischen dem Sensor (2) und dem Stecker (1) automatisch bei jeder Innbetriebnahme des Sen-sors (2) erfolgt,m1) wobei die Kenndaten des Sensors (2) einen den Sensortyp kennzeichnenden Artikelcode und eine den jeweiligen Sen-sor (2) kennzeichnende Seriennummer aufweisen, dadurch gekennzeichnet,- 12 -m21) daß bei Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) ausgele-senen Artikelcode und im Speicher gespeichertem Artikel-code und bei Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) aus-gelesener Seriennummer und im Speicher gespeicherter Se-riennummer (= identischer Sensor) Daten, insbesondere Pa-rameterdaten, über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausgelesen und im Speicher abgespeichert werden,m22) daß bei Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) ausgele-senem Artikelcode und im Speicher gespeichertem Artikel-code und bei Nicht-Übereinstimmung von aus dem Sen-sor (2) ausgelesener Seriennummer und im Speicher gespei-cherter Seriennummer (= neuer Sensor des selben Sensor-typs) im Speicher gespeicherte Daten, insbesondere Para-meterdaten, aus dem Speicher ausgelesen und über die Schnittstelle (4) in den Sensor (2) übertragen werden, undm23) daß bei Nicht-Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) ausgelesenem Artikelcode und im Speicher gespeichertem Artikelcode und bei Nicht-Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) ausgelesener Seriennummer und im Speicher ge-speicherter Seriennummer (= Erstinbetriebnahme) Daten, insbesondere Parameterdaten, über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausgelesen und im Speicher abgespeichert werden."Als Aufgabenstellung ist in der Patentschrift (Absatz [0015]) angegeben, es sollen die Daten eines Sensors, insbesondere die Parameterdaten, außerhalb des Sen-sors auf einfache und kostengünstige Art gespiegelt werden, so dass diese jeder-zeit und möglichst vor Ort zur Verfügung stünden. Darüber hinaus liege der Erfin-dung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, mit dem die Parameter ei-nes Sensors auf einfache Art und Weise dezentral gespeichert bzw. ein Sensor einfach parametriert werden könne.- 13 -Die Einsprechende stellt den Antrag,den Beschluss der Patentabteilung 34 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 21. Juli 2009 aufzuheben und das Patent 10 2005 049 483 zu widerrufen.Die Patentinhaberin beantragt,unter Zurückweisung der Beschwerde das angegriffene Patent aufrecht zu erhalten,hilfsweisedas angegriffene Patent beschränkt mit den nachfolgend genann-ten Unterlagen aufrecht zu erhalten:Patentansprüche 1 bis 17 gemäß Hilfsantrag 1 vom 25. Januar 2012hilfsweisePatentansprüche 1 bis 13 gemäß Hilfsantrag 2 vom 25. Januar 2012hilfsweisePatentansprüche 1 bis 11 gemäß Hilfsantrag 3 vom 25. Januar 2012jeweils mit Beschreibung und Zeichnung wie erteilt.Wegen weiterer Einzelheiten, insbesondere auch zum Prüfungs- und Einspruchs-verfahren, wird auf den Akteninhalt verwiesen.- 14 -II.Die zulässige Beschwerde der Einsprechenden hat Erfolg, da der Einspruch zuläs-sig war und zum Widerruf des Patents führt.1. Der Einspruchsschriftsatz der S… AG gibt zwar Anlass zu zweifeln, ob dieTatsachen, die den Einspruch rechtfertigen, in ausreichendem Umfang im Einzel-nen angegeben waren. Zwar hat die Einsprechende die unabhängigen Patentan-sprüche 1 und 10 erteilter Fassung in Merkmale gegliedert und zu allen Merkma-len unter Bezugnahme auf bestimmte Entgegenhaltungen und Nennung bestimm-ter Fundstellen Stellung genommen.Aber die Stellungnahmen der Einsprechenden zu dem von ihr als Merkmal 1.4 be-zeichnete Merkmalsgruppe an zwei Stellen des Einspruchsschriftsatzes - jeweils in den Absätzen 4 bzw. 5 der Seiten 4 bzw. 5 - fallen sehr pauschal aus. Insbe-sondere wird das Merkmal h gemäß der Merkmalsgliederung des Senats, in dem die Abhängigkeit der Datenflussrichtung von Kenndaten des Sensors angespro-chen ist, an keiner der besagten Textstellen im Einspruchsschriftsatz wörtlich zi-tiert.Jedoch waren sowohl die Patentinhaberin als auch die Patentabteilung und nun auch der Senat anhand der Angaben der Einsprechenden in der Lage, die Be-hauptung der Einsprechenden nachzuprüfen ohne eigene Ermittlungen anstellen zu müssen oder auch nur die umfangreichen Anlagen zum Einspruchsschriftsatz vollständig auf dieses einzelne Merkmal hin überprüfen zu müssen. Denn im Zu-sammenhang mit dem Auslesen von Daten fällt der Blick des Fachmanns selbst-verständlich auf das Auslöschkriterium des Auslesevorgangs.Die vorhandenen Lücken im Vortrag der Einsprechenden führen deshalb nicht zur Verwerfung des Einspruchs als unzulässig.- 15 -Auch der Umstand, dass gerade das Merkmal h zu einem späteren Zeitpunkt des Einspruchsverfahrens von der Patentabteilung als dasjenige erkannt wurde, das einen wesentlichen Unterschied gegenüber dem Stand der Technik darstellen sol-le, kann an dieser Beurteilung nichts ändern, da sich naturgemäß erst im Laufe ei-nes eingehenden Vergleichs des patentierten Gegenstandes mit dem Stand der Technik herausstellen kann, welchem Merkmal ein besonderes Gewicht zukommt.Das Resultat eines solchen Merkmalsvergleichs im Einzelnen kann in der Regel nur eine Aussage darüber sein, ob die Erfindung im Sinne der §§ 1 bis 5 patentfä-hig ist, nicht jedoch ob der Einspruch zulässig war. Vielmehr ist über die Zulässig-keit eines Einspruchs zu entscheiden, bevor eine Untersuchung zur materiell-rechtlichen Bestandsfähigkeit des Patents aufgenommen wird.2.1 Das Verfahren gemäß Patentanspruch 10 nach Hauptantrag ergibt sich fürden Fachmann, der hier als Dipl.-Ing. mit Universitäts- oder Fachhochschulab-schluss der Fachrichtung Elektrotechnik anzunehmen ist, der sich mit der Pro-grammierung von Automatisierungssystemen beschäftigt, in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik (§ 4 PatG).Aus der DE 103 00 297 A1 ist Folgendes bekannt: einj) Verfahrenj1) zur dezentralen Speicherung der Parameter eines Teilneh-mers (Absatz [0013]), der ein Sensor (Seite 2 Absatz [0003], Zeile 6) sein kann undj’1) zur Parametrierung eines Sensors (Absatz [0007])- 16 -a) mit einem elektrischen Stecker 6, 8, 14,b) wobei der Sensor z. B. 2, 3, 4b1) einen integrierten Mikrocontroller (zum Anmeldezeitpunkt für Kommunikation und Parametrierung üblich) undb2) eine Schnittstelle 2a, 3a, 4a (Absatz [0015], Zeilen 13 bis 17) unda) der Stecker 6, 8, 14c1) einen Steckeranschluss (mitzulesen bei Schnittstellen) 6a, 8a, 14a undd) eine elektronischen Schaltung (die Stecker werden als "intel-ligent" bezeichnet Absatz [0015], Zeile 43 f.) mite) einem Speicher 6b, 8b, 14b undf1) einem Mikrocontroller (notwendige Voraussetzung für die "In-telligenz" der Stecker) aufweist,wobeic2) der Stecker 6, 8, 14 mit Hilfe seines Steckeranschlusses bei 6a, 8a, 14a mit der Schnittstelle 2a, 3a, 4a des Teilneh-mers 2, 3, 4 verbunden wird, undf2teilw)der Mikrocontroller des Teilnehmers 6, 8, 14 die Kenndaten des Sensors 2, 3, 4 mit im Speicher gespeicherten Kennda-ten vergleicht (Absatz [0019]) undh) in Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Vergleichsi’) im Speicher gespeicherte Daten, auch Parameterdaten,aus dem Speicher ausliest und über die Schnittstelle 2a, 3a, 4a in den Sensor 2, 3, 4 überträgt (Absatz 0019]).- 17 -Außerdem werden laufenditeilw) Daten, auch Parameterdaten,über die Schnittstelle 2a, 3a, 4a aus dem Sensor 2, 3, 4 aus-gelesen und im Speicher abspeichert (Absatz [0015] ab Sei-te 3, letzter Satz).Die Darlegungen der Patentinhaberin bezüglich des Merkmals f2, gemäß DE 103 00 927 A1 sei ein Vergleich der aktuellen Kenndaten des Sensors mit den Kenndaten, die im Stecker gespeichert sind, nicht vorgesehen, geht fehl, da auch dort der Mikrocontroller zumindest nach einem Austausch des Sensors in einem ersten Schritt überprüft, ob an dem betreffenden Stecker zuvor ein baugleicher Sensor installiert war oder ein anderer oder ob eine Erstinbetriebnahme vorliegt (4. Satz des Absatzes [0019]). Auch der Fall, dass der ursprüngliche Sensor wie-der eingesteckt wird, ist zu berücksichtigen. Nur im umgekehrten Fall, in dem Da-ten aus dem Sensor in den Speicher des Steckers übertragen werden, ist im lau-fenden Betrieb ein vorheriger Vergleich der Kenndaten nicht erforderlich.Somit unterscheidet sich das Verfahren gemäß Patentanspruch 10 gemäß Haupt-antrag von dem aus der DE 103 00 927 A1 lediglich dadurch, dass der Mikrocon-troller, der den Kenndatenvergleich vornimmt, nicht derjenige im Sensor sondern der im Stecker platzierte ist. Das Restmerkmal i) steht damit in kausalem Zusam-menhang, da ein Vergleich der Kenndaten vor einer Datenübertragung vom Sen-sor in den Speicher des Steckers nur dann erforderlich ist, wenn die Kommunika-tion nicht vom Sensor sondern vom Stecker gesteuert wird.- 18 -In der Praxis steht der Fachmann beim Betrieb der aus der DE 103 00 927 A1 be-kannten kontinuierlichen bidirektionalen Kommunikation zwischen Sensor und Ste-cker durch den Mikrocontroller des Sensors vor dem Problem, dass es zu einer Beeinträchtigung der Sensorfunktion kommen kann in deren Folge die Kommuni-kation nicht mehr möglich war. Wenn der Fachmann dies nicht hinnehmen will, muss er zumindest in Erwägung ziehen, ob nicht der Mikrocontroller im Stecker in der Lage ist, die Kommunikation zwischen Stecker und Sensor zu übernehmen, so dass einerseits der Mikrocontroller des Sensors uneingeschränkt seine primäre Funktion erfüllen kann und anderseits keine bauliche Änderung am Sensor erfor-derlich ist.Es liegt im Rahmen des üblichen Handelns des Fachmanns, die jeweiligen Vor-und Nachteile der sich anbietenden Auswahlmöglichkeiten gegeneinander abzu-wägen und die im Einzelfall geeigneste auszuwählen, ohne dass es dazu einer er-finderischen Tätigkeit bedürfte. Somit ist das Verfahren gemäß Patentanspruch 10 nach Hauptantrag mangels erfinderischer Tätigkeit nicht patentfähig.2.2 Auch der Stecker mit den im Patentanspruch 1 gemäß Hauptantrag genannten Merkmalen ergibt sich aus den vorgenannten Gründen in naheliegender Weise aus der DE 103 00 927 A1, zumal der Stecker im Wesentlichen nicht durch Sach-merkmale definiert ist sondern durch die Funktionsangaben, die auch im Patentan-spruch 10 genannt sind.3. Die Patentansprüche 1 und 10 gemäß Hilfsantrag 1 unterscheiden sich von den Patentansprüchen 1 und 10 gemäß Hauptantrag durch die Angabe, dass die Rich-tung des Datentransfers vom Stecker 1 aufgrund des im Mikrocontroller vorge-nommenen Vergleichs der Kenndaten selbständig bestimmt wird.Diese Funktionalität hat der Senat bereits bei der Beurteilung der Patentansprü-che 1 und 10 gemäß Hauptantrag zugrunde gelegt, so dass die diesbezüglichen Ausführungen auch für den Hilfsantrag 1 gelten.- 19 -4.1 Der Stecker nach Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und ist daher nicht patentfähig (§ 4 PatG).Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 2 umfasst über den Hauptantrag hinaus außer der Konkretisierung auf das Auslesen von Parameterdaten noch die Merk-male:l1) daß ein Gehäuse (9) zur Aufnahme der elektronischen Schaltung undl2) ein zweiter Steckeranschluß (10) eines, einen korrespondie-renden Stecker (11) aufweisenden Kabels (12) oderl’2) ein Kabel (12) zur Verbindung des Sensors (2) mit der Ener-gieversorgung vorgesehen sind, wobei das Kabel (12) fest mit dem Gehäuse (9) verbunden ist und innerhalb des Ge-häuses (9) die einzelnen Adern des Kabels (12) mit der elek-tronischen Schaltung verbunden sind.Zumindest die Variante gemäß den Merkmalen l1, l’2 ist durch die DE 103 00 927 A1 vorweggenommen, zeigt doch die dortige Figur einen Ste-cker 14, der fest mit einem Kabel 13 verbunden ist. Bei den darüber hinaus ge-nannten Merkmalen, dass ein Gehäuse zur Aufnahme der elektronischen Schal-tung vorgesehen ist und dass das Kabel 12 fest mit dem Gehäuse 9 verbunden ist und innerhalb des Gehäuses 9 die einzelnen Adern des Kabels 12 mit der elektro-nischen Schaltung verbunden sind, handelt es nach Überzeugung des Senats um bloße Selbstverständlichkeiten.Auch die zweite Variante I2 wonach das Kabel nicht fest mit dem elektrischen Ste-cker verbunden ist, sondern mit diesem mittels einer weiteren Steckverbindung verbunden ist, stellt eine übliche Maßnahme dar.- 20 -4.2 Das Verfahren nach Patentanspruch 8 gemäß Hilfsantrag 2 beruht ebenfalls nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und ist daher nicht patentfähig (§ 4 PatG).Der Patentanspruch 8 gemäß Hilfsantrag 2 umfasst über den Patentanspruch 10 gemäß Hauptantrag hinaus das Merkmalm) dass ein Datenaustausch zwischen dem Sensor (2) und dem Stecker (1) automatisch bei jeder Inbetriebnahme des Sen-sors (2) erfolgt.Auch unter der Annahme, dass mit der Formulierung in Merkmal m eine Wiederin-betriebnahme im Unterschied zu einer Erstinbetriebnahme gemeint ist, bei der ein Datenaustausch beim Booten des Sensors ohnehin unumgänglich ist, stellt diese Maßnahme keine Besonderheit dar, da der Mikrocontroller, auch wenn es der im Stecker angeordnete ist, auch bei einem Reboot überprüfen muss, ob der Sensor ausgetauscht wurde. Dazu ist ein Datenaustausch unumgänglich.5.1 Der Stecker nach Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 beruht nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit und ist daher nicht patentfähig (§ 4 PatG).Der Patentanspruch 1 gemäß Hilfsantrag 3 umfasst über den gemäß Hilfsantrag 2 hinaus noch das Merkmal,n) dass zwei Anzeigeelemente, insbesondere zwei LEDs (13, 14), zur Visualisierung des Funktionszustands des Ste-ckers (1), nämlich zur Anzeige eines Datentransfers und zur Anzeige der Datenrichtung, im Gehäuse (9) angeordnet sind.- 21 -Diese Maßnahme stellt keine Besonderheit dar, da es gang und gäbe ist, beliebige Funktionszustände durch Anzeigeelemente zu visualisieren, sei es um einem sachkundigen Benutzer Rückmeldungen zu geben, aus der er Rückschlüsse für seine weiteren Bedienhandlungen ziehen kann. Anzeigeelemente stehen daher in der beanspruchten Fassung im Belieben des Fachmanns.Worin die Absicht der Patentinhaberin liegt, ist dem Wortlaut des Patentan-spruchs 1 gemäß Hilfsantrag 3 im Übrigen nicht entnehmbar, da keinerlei Zusam-menhang zwischen den anderen Merkmalen, insbesondere der Abhängigkeit der Datenflussrichtung von dem Vergleich der Kenndaten des Sensors mit dem Spei-cherinhalt des elektrischen Steckers und der Visualisierung angegeben ist.5.2 Das Verfahren nach Patentanspruch 7 gemäß Hilfsantrag 3 beruht nicht auf ei-ner erfinderischen Tätigkeit und ist daher nicht patentfähig (§ 4 PatG).Der Patentanspruch 7 gemäß Hilfsantrag 3 umfasst über den Patentanspruch 8 gemäß Hilfsantrag 2 hinaus noch die Merkmale:"m1) wobei die Kenndaten des Sensors (2) einen den Sensortyp kennzeichnenden Artikelcode und eine den jeweiligen Sen-sor (2) kennzeichnende Seriennummer aufweisen, dadurch gekennzeichnet,m21) daß bei Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) ausgele-senen Artikelcode und im Speicher gespeichertem Artikel-code und bei Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) aus-gelesener Seriennummer und im Speicher gespeicherter Se-riennummer (= identischer Sensor) Daten, insbesondere Pa-rameterdaten, über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausgelesen und im Speicher abgespeichert werden,- 22 -m22) daß bei Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) ausgele-senem Artikelcode und im Speicher gespeichertem Artikel-code und bei Nicht-Übereinstimmung von aus dem Sen-sor (2) ausgelesener Seriennummer und im Speicher gespei-cherter Seriennummer (= neuer Sensor des selben Sensor-typs) im Speicher gespeicherte Daten, insbesondere Para-meterdaten, aus dem Speicher ausgelesen und über die Schnittstelle (4) in den Sensor (2) übertragen werden, undm23) daß bei Nicht-Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) ausgelesenem Artikelcode und im Speicher gespeichertem Artikelcode und bei Nicht-Übereinstimmung von aus dem Sensor (2) ausgelesener Seriennummer und im Speicher ge-speicherter Seriennummer (= Erstinbetriebnahme) Daten, insbesondere Parameterdaten, über die Schnittstelle (4) aus dem Sensor (2) ausgelesen und im Speicher abgespeichert werden."Diese Aufgliederung des bereits in Merkmal f2 genannten Vergleichs der Kennda-ten des Sensors mit im Speicher des Steckers gespeicherten Kenndaten in die einzelnen möglichen Fälle, bildet lediglich das selbstverständliche Handeln einer Servicefachkraft nach.Die Umsetzung einer menschlichen Verstandestätigkeit in ein selbsttätig ablaufen-des Programm eines Mikrocontrollers stellt keine erfinderische Tätigkeit dar, wenn damit nicht zugleich zusätzliche Funktionen realisiert und/oder für sich erfinderi-sche Einzelheiten angegeben sind, die über eine erwünschte Wirkung hinausge-hen, was hier nicht ersichtlich ist.- 23 -Somit war die Beschwerde der Patentinhaberin zurückzuweisen.Bertl Dr. Kaminski Müller Dr. SchönPü
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