BPatG 154 05.11 BUNDESPATENTGERICHT 19 W (pat) 8/14 _______________ (Aktenzeichen) Verkündet am 20. Juli 2015 … B E S C H L U S S In der Beschwerdesache … betreffend die Patentanmeldung 10 2009 004 332.2 hat der 19. Senat (Technischer Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 20. Juli 2015 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Dipl.-Ing. Kleinschmidt, der Richterin Kirschneck sowie der Richter Dr.-Ing. Scholz und Dipl.-Ing. Matter - 2 - beschlossen: 1. Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 02 K des Deutschen Patent- und Markenamts vom 11. November 2013 aufgehoben und das Pa-tent mit der Nummer 10 2009 004 332 erteilt. Bezeichnung: Stator einer sich umdrehenden elektrischen Ma-schine Anmeldetag: 12. Januar 2009 Unionspriorität: 17. Januar 2008, JP 2008-007602. Der Patenterteilung liegen folgende Unterlagen zugrunde: Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 1, überreicht in der mündlichen Verhandlung am 20. Juli 2015, angepasste Beschreibung, Seiten 1 bis 15, gemäß Hilfsantrag 1, überreicht in der mündlichen Verhandlung am 20. Juli 2015, Zeichnungen, Figuren 1 bis 9, vom Anmeldetag 12. Januar 2009. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. G r ü n d e I. Das Deutsche Patent- und Markenamt – Prüfungsstelle für Klasse H 02 K – hat die am 12. Januar 2009 eingereichte Anmeldung mit Beschluss vom 11. November 2013 mit der Begründung zurückgewiesen, der Anspruch 1 nach Haupt- und Hilfsantrag beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. - 3 - Gegen diesen, der Anmelderin am 21. November 2013 zugestellten Beschluss richtet sich deren Beschwerde vom 9. Dezember 2013, eingegangen beim Deut-schen Patent- und Markenamt am 10. Dezember 2013. Sie hat in der mündlichen Verhandlung am 20. Juli 2015 neue Unterlagen eingereicht und stellt den Antrag: den Beschluss der Prüfungsstelle für Klasse H 02 K des Deut-schen Patent- und Markenamts vom 11. November 2013 aufzuhe-ben und das nachgesuchte Patent aufgrund folgender Unterlagen zu erteilen: Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hauptantrag vom 28. März 2014, Beschreibung, Seiten 1 bis 15, und Zeichnungen, Figuren 1 bis 9, vom Anmeldetag 12. Januar 2009, hilfsweise, Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 1 und angepasste Beschreibung gemäß Hilfsantrag 1, jeweils überreicht in der mündlichen Verhandlung am 20. Juli 2015, Zeichnungen wie Hauptantrag, weiter hilfsweise, Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 2, Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 3, Patentansprüche 1 bis 6 gemäß Hilfsantrag 4, Patentansprüche 1 bis 4 gemäß Hilfsantrag 5, Hilfsanträge 2 bis 5 jeweils vom 28. März 2014, übrige Unterlagen zu den Hilfsanträgen 2 bis 5 jeweils wie Haupt-antrag. - 4 - Der Anspruch 1 nach Hauptantrag vom 28. März 2014 lautet unter Einfügung einer Gliederung (Änderungen gegenüber Anspruch 1 vom Anmeldetag durch Unter-streichung bzw. Durchstreichung gekennzeichnet): M1 Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Ma-schine, welcher enthält: M1.1 einen Statoreisenkern (1), welcher eine Mehrzahl von Schlitzen hat, M1.2 eine Mehrzahl von einer ersten und zweiten Draht-gruppe (21, 22) an einer Innendurchmesserseite und einer dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) an einer Außendurchmesserseite, M1.2.1 wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer ersten, zweiten, dritten und vierten Drahtgruppe in den einen von der Mehrzahl von Schlitzen in zwei Zeilen und zwei Stufen eingesetzt ist, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung vorragen, M1.3 eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (201), M1.3.1 wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittel-flussteilen (201) einen Kühlmittelflusspfad (201a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Draht-gruppe (21) und der zweiten Drahtgruppe (22) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die erste und zweite Drahtgruppe (21, 22), M1.4 eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (302), M1.4.1 wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-flussteilen (302) einen Kühlmittelflusspfad (302a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Draht-- 5 - gruppe (33) und der vierten Drahtgruppe (34) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die dritte und vierte Drahtgruppe (33, 34), M1.5 eine Mehrzahl von Verbindungsleitern (4), wobei jeder von der Mehrzahl von Verbindungsleitern (4) M1.5.1 zwischen einem von den vorragenden Enden von der ersten und der zweiten Drahtgruppe (21, 22) zwi-schengelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-cher (41a) hat, welche in einem solchen zwischenge-legten dazwischen angeordneten Bereich mit dem Flusspfad (201a) von dem ersten Kühlmittelfluss-teil (201) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (4) er-zeugter Wärme bilden, M1.5.2 und zwischen einem von den vorragenden Enden von der dritten und der vierten Drahtgruppe (33, 34) zwi-schengelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-cher (41b) hat, welche in einem solchen zwischenge-legten dazwischen angeordneten Bereich mit dem Flusspfad (302a) von dem zweiten Kühlmittelfluss-teil (302) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (4) er-zeugter Wärme bilden, M1.5.3 und zwischen einem eines von den vorragenden En-den von der ersten und der zweiten Drahtgruppe (21, 22) mit und einem von den vorragenden Enden von der dritten und der vierten Drahtgruppe (33, 34) elek-trisch verbindet. - 6 - Der nebengeordnete Anspruch 2 nach Hauptantrag vom 28. März 2014 lautet un-ter Einfügung einer Gliederung (Änderungen gegenüber Anspruch 2 vom Anmel-detag gekennzeichnet): M1 Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Ma-schine, welcher enthält: M1.1 einen Statoreisenkern (1), welcher eine Mehrzahl von Schlitzen hat, M1.2A2 eine Mehrzahl von einer ersten, zweiten, fünften und sechsten Drahtgruppe (21, 22, 25, 26) an einer Innen-durchmesserseite und einer achten, siebten, vierten und dritten Drahtgruppe (38, 37, 34, 33) an einer Au-ßendurchmesserseite, M1.2.1A2 wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer ersten, zweiten, fünften, sechsten, achten, siebten, vierten und dritten Drahtgruppe in den einen von der Mehrzahl von Schlitzen in vier Zeilen und zwei Stufen eingesetzt ist, welche von beiden Schlitzenden in ei-ner axialen Richtung vorragen, M1.3 eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (201), M1.3.1 wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittel-flussteilen (201) einen Kühlmittelflusspfad (201a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Draht-gruppe (21) und der zweiten Drahtgruppe (22) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die erste und zweite Drahtgruppe (21, 22), M1.4 eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (302), - 7 - M1.4.1 wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-flussteilen (302) einen Kühlmittelflusspfad (302a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Draht-gruppe (33) und der vierten Drahtgruppe (34) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die dritte und vierte Drahtgruppe (33, 34), M1.6A2 eine Mehrzahl von dritten Kühlmittelflussteilen (203), M1.6.1A2 wobei jedes von der Mehrzahl von dritten Kühlmittel-flussteilen (203) einen Kühlmittelflusspfad (203a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der fünften Draht-gruppe (25) und der sechsten Drahtgruppe (26) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die fünfte und sechste Drahtgruppe (25, 26), M1.7A2 eine Mehrzahl von vierten Kühlmittelflussteilen (304), M1.7.1A2 wobei jedes von der Mehrzahl von vierten Kühlmittel-flussteilen (304) einen Kühlmittelflusspfad (304a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der siebten Draht-gruppe (37) und der achten Drahtgruppe (38) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die siebte und achte Drahtgruppe (37, 38), M1.5 eine Mehrzahl von ersten Verbindungsleitern (43), wo-bei jeder von der Mehrzahl von ersten Verbindungslei-tern (43) - 8 - M1.5.1 zwischen einem von den vorragenden Enden von der ersten und zweiten Drahtgruppe (21, 22) zwischenge-legt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-cher (43a) hat, welche in einem solchen zwischenge-legten Bereich mit dem Flusspfad (201a) von dem ers-ten Kühlmittelflussteil (201) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbin-dungsleitern (43) erzeugter Wärme bilden, M1.5.2 und zwischen einem von den vorragenden Enden von der dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) zwischen-gelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-cher (43b) hat, welche in einem solchen zwischenge-legten Bereich mit dem Flusspfad (302a) von dem zweiten Kühlmittelflussteil (302) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Ver-bindungsleitern (43) erzeugter Wärme bilden, M1.5.3 und zwischen einem eines von den vorragenden En-den von der ersten und zweiten Drahtgruppe (21, 22) und mit einem von den vorragenden Enden von der dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) elektrisch ver-bindet; M1.8A2 eine Mehrzahl von zweiten Verbindungsleitern (44), wobei jeder von der Mehrzahl von zweiten Verbin-dungsleitern (44) M1.8.1A2 zwischen einem von den vorragenden Enden von der fünften und sechsten Drahtgruppe (25, 26) zwischen-gelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-cher (44a) hat, welche in einem solchen zwischenge-legten Bereich mit dem Flusspfad (203a) von dem drit-ten Kühlmittelflussteil (203) in Verbindung stehen und - 9 - Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbin-dungsleitern (44) erzeugter Wärme bilden, M1.8.2A2 und zwischen einem von den vorragenden Enden von der siebten und achten Drahtgruppe (37, 38) zwi-schengelegt angeordnet ist, und axiale Durchgangslö-cher (44b) hat, welche in einem solchen zwischenge-legten Bereich mit dem Flusspfad (304a) von dem vierten Kühlmittelflussteil (304) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Ver-bindungsleitern (44) erzeugter Wärme bilden, M1.8.3A2 und zwischen einem eines von den vorragenden En-den von der fünften und sechsten Drahtgruppe (25, 26) und mit einem von den vorragenden Enden von der siebten und achten Drahtgruppe (37, 38) elek-trisch verbindet. Der in der mündlichen Verhandlung überreichte Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 lautet unter Einfügung einer Gliederung (Änderungen gegenüber Anspruch 1 nach Hauptantrag gekennzeichnet): M1 Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Ma-schine, welcher enthält: M1.1 einen Statoreisenkern (1), welcher eine Mehrzahl von Schlitzen hat, M1.2 eine Mehrzahl von einer ersten und zweiten Draht-gruppe (21, 22) an einer Innendurchmesserseite und einer dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) an einer Außendurchmesserseite, - 10 - M1.2.1H1 wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer ersten, zweiten, dritten und vierten Drahtgruppe in den einen von der Mehrzahl von Schlitzen in zwei Zeilen und zwei Stufen eingesetzt ist, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung vorragen, M1.3 eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (201), M1.3.1 wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittel-flussteilen (201) einen Kühlmittelflusspfad (201a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Draht-gruppe (21) und der zweiten Drahtgruppe (22) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die erste und zweite Drahtgruppe (21, 22), M1.4 eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (302), M1.4.1 wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-flussteilen (302) einen Kühlmittelflusspfad (302a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Draht-gruppe (33) und der vierten Drahtgruppe (34) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die dritte und vierte Drahtgruppe (33, 34), M1.5 eine Mehrzahl von Verbindungsleitern (4), wobei jeder von der Mehrzahl von Verbindungsleitern (4) M1.5.1 zwischen einem von den vorragenden Enden der ers-ten und der zweiten Drahtgruppe (21, 22) angeordnet ist, und axiale Durchgangslöcher (41a) hat, welche in einem solchen dazwischen angeordneten Bereich mit dem Flusspfad (201a) von dem ersten Kühlmittelfluss-teil (201) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher - 11 - zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (4) er-zeugter Wärme bilden, M1.5.2 und zwischen einem von den vorragenden Enden der dritten und der vierten Drahtgruppe (33, 34) angeord-net ist, und axiale Durchgangslöcher (41b) hat, welche in einem solchen dazwischen angeordneten Bereich mit dem Flusspfad (302a) von dem zweiten Kühlmittel-flussteil (302) in Verbindung stehen und Ventilationslö-cher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (4) erzeugter Wärme bilden, M1.5.3H1 und die eines von den vorragenden Enden der ersten und der zweiten Drahtgruppe (21, 22) mit einem von den vorragenden Enden der dritten und der vierten Drahtgruppe (33, 34) elektrisch verbindet, M1.5.4H1 wobei ein erstes Ende jedes Verbindungsleiters zwi-schen den vorragenden Enden der ersten und zweiten Drahtgruppen (21/22) und ein zweites Ende jedes Ver-bindungsleiters zwischen den vorragenden Enden der dritten und vierten Drahtgruppe (33/34) angeordnet ist. Der in der mündlichen Verhandlung überreichte Anspruch 2 nach Hilfsantrag 1 lautet unter Einfügung einer Gliederung (Änderungen gegenüber Anspruch 2 nach Hauptantrag gekennzeichnet): M1 Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Ma-schine, welcher enthält: M1.1 einen Statoreisenkern (1), welcher eine Mehrzahl von Schlitzen hat, - 12 - M1.2A2 eine Mehrzahl von einer ersten, zweiten, fünften und sechsten Drahtgruppe (21, 22, 25, 26) an einer Innen-durchmesserseite und einer achten, siebten, vierten und dritten Drahtgruppe (38, 37, 34, 33) an einer Au-ßendurchmesserseite, M1.2.1A2H1 wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer ersten, zweiten, fünften, sechsten, achten, siebten, vierten und dritten Drahtgruppe in den einen von der Mehrzahl von Schlitzen in vier Zeilen und zwei Stufen eingesetzt ist, welche von beiden Schlitzenden in ei-ner axialen Richtung vorragen, M1.3 eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (201), M1.3.1 wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittel-flussteilen (201) einen Kühlmittelflusspfad (201a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Draht-gruppe (21) und der zweiten Drahtgruppe (22) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die erste und zweite Drahtgruppe (21, 22), M1.4 eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (302), M1.4.1 wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-flussteilen (302) einen Kühlmittelflusspfad (302a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Draht-gruppe (33) und der vierten Drahtgruppe (34) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die dritte und vierte Drahtgruppe (33, 34), M1.6A2 eine Mehrzahl von dritten Kühlmittelflussteilen (203), - 13 - M1.6.1A2 wobei jedes von der Mehrzahl von dritten Kühlmittel-flussteilen (203) einen Kühlmittelflusspfad (203a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der fünften Draht-gruppe (25) und der sechsten Drahtgruppe (26) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die fünfte und sechste Drahtgruppe (25, 26), M1.7A2 eine Mehrzahl von vierten Kühlmittelflussteilen (304), M1.7.1A2 wobei jedes von der Mehrzahl von vierten Kühlmittel-flussteilen (304) einen Kühlmittelflusspfad (304a) in ei-ner axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der siebten Draht-gruppe (37) und der achten Drahtgruppe (38) ange-ordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die siebte und achte Drahtgruppe (37, 38), M1.5H1 eine Mehrzahl von ersten Verbindungsleitern (41, 43), wobei jeder von der Mehrzahl von ersten Verbin-dungsleitern (41, 43) M1.5.1H1 zwischen einem von den vorragenden Enden von der ersten und zweiten Drahtgruppe (21, 22) angeordnet ist, und axiale Durchgangslöcher (41a, 43a) hat, wel-che in einem solchen zwischengelegten Bereich mit dem Flusspfad (201a) von dem ersten Kühlmittelfluss-teil (201) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (41, 43) erzeugter Wärme bilden, - 14 - M1.5.2H1 und zwischen einem von den vorragenden Enden von der dritten und vierten Drahtgruppe (33, 34) angeord-net ist, und axiale Durchgangslöcher (41b, 43b) hat, welche in einem solchen zwischengelegten Bereich mit dem Flusspfad (302a) von dem zweiten Kühlmittel-flussteil (302) in Verbindung stehen und Ventilationslö-cher zum Abstrahlen von in den Verbindungslei-tern (41, 43) erzeugter Wärme bilden, M1.5.3H1 und die eines von den vorragenden Enden von der ersten und zweiten Drahtgruppe (21, 22) mit einem von den vorragenden Enden von der dritten und vier-ten Drahtgruppe (33, 34) elektrisch verbindet M1.5.4H1 wobei ein erstes Ende jedes Verbindungsleiters zwi-schen den vorragenden Enden der ersten und zweiten Drahtgruppen und ein zweites Ende jedes Verbin-dungsleiters zwischen den vorragenden Enden der dritten und vierten Drahtgruppen angeordnet ist, M1.8A2H1 eine Mehrzahl von zweiten Verbindungsleitern (42, 44), wobei jeder von der Mehrzahl von zweiten Verbin-dungsleitern (42, 44) M1.8.1A2H1 zwischen einem von den vorragenden Enden von der fünften und sechsten Drahtgruppe (25, 26) angeordnet ist, und axiale Durchgangslöcher (42a, 44a) hat, wel-che in einem solchen zwischengelegten Bereich mit dem Flusspfad (203a) von dem dritten Kühlmittelfluss-teil (203) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (42, 44) erzeugter Wärme bilden, - 15 - M1.8.2A2H1 und zwischen einem von den vorragenden Enden von der siebten und achten Drahtgruppe (37, 38) angeord-net ist, und axiale Durchgangslöcher (42b, 44b) hat, welche in einem solchen zwischengelegten Bereich mit dem Flusspfad (304a) von dem vierten Kühlmittel-flussteil (304) in Verbindung stehen und Ventilationslö-cher zum Abstrahlen von in den Verbindungslei-tern (42, 44) erzeugter Wärme bilden, M1.8.3A2H1 und die eines von den vorragenden Enden von der fünften und sechsten Drahtgruppe (25, 26) mit einem von den vorragenden Enden von der siebten und ach-ten Drahtgruppe (37, 38) elektrisch verbindet, M1.8.4A2H1 wobei ein erstes Ende jedes Verbindungsleiters zwi-schen den vorragenden Enden der fünften und sechs-ten Drahtgruppen und ein zweites Ende jedes Verbin-dungsleiters zwischen den vorragenden Enden der siebten und achten Drahtgruppen angeordnet ist. Im Prüfungsverfahren wurden als Stand der Technik die folgenden druckschriftli-chen Entgegenhaltungen genannt: E1: DE-AS 1 020 408 E2: DE-PS 287 182 E3: SEQUENZ, H.: Die Wicklungen elektrischer Maschinen Bd. 3., Wien, Springer-Verlag, 1954, Seiten 338 bis 340 E4: US 2004/0189109 A1 (die in der Beschreibung genannte US 7,088,020 B2 ist ein Familienmitglied der E4) E5: DE 196 17 540 A1 E6: DE 43 12 217 A1 E7: DE 43 12 203 A1 (die in der Beschreibung genannte JP H06-14483 A ist ein Familienmitglied der E7). - 16 - Wegen weiterer Einzelheiten, insbesondere auch des Wortlauts der Unteransprü-che und der Ansprüche der weiteren Hilfsanträge, wird auf den Akteninhalt verwie-sen. II. Die statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat nur teilweise Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Patenterteilung ge-mäß dem in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsantrag 1. Im Übrigen hin-sichtlich des mit Hauptantrag verfolgten Patentbegehrens war die Beschwerde zu-rückzuweisen. 1. Die Anmeldung beschäftigt sich mit dem Stator eines Mehrphasen-Generators. Genauer geht es um die Verbesserung einer Verbindungsvorrichtung von einem Statorspulenende (Beschreibung, Seite 1, Zeilen 5 bis 8). Die Anmeldung geht davon aus, dass es aus dem Stand der Technik bekannt sei, eine Statorspule, welche in einem Schlitz von einem Statoreisenkern einzusetzen ist, durch vier Drahtgruppen konfiguriert wird. Diese vier Drahtgruppen seien ge-meinsam an einem Spulenende verbunden, wobei das Spulenende von einem Schlitzende (des Stators) in einer axialen Richtung von einem Rotor vorrage. Da ein hoher Umlaufstrom zwischen den Drahtgruppen fließe, seien die Drahtgruppen in jeweils zwei Drahtgruppen unterteilt. Ein Leitblock werde verwendet, um jeweils zwei Drahtgruppen an einem Statorspulenende zu verbinden. Zudem werde ein Verbindungsleiter verwendet, um die jeweiligen zwei Drahtgruppen separat an ei-ner weiteren Statorspule in dem Schlitz in radialer Richtung zu verbinden. Der Ver-bindungsleiter werde an Außenseitenflächen von den Drahtgruppen bereitgestellt (Seite 1, Zeile 12 bis Seite 2, Zeile 3). Hierzu wird auf die Figuren 1 und 6 der US 7,088,020 B2 (entspricht den Figuren 1 und 6 der Druckschrift E4) und auf die Figur 3 der JP 6-14483 A (entspricht der Figur 1 der Druckschrift E7) verwiesen (Seite 2, Zeilen 2, 3). - 17 - Nachteilig bei diesem bekannten Stator sei, dass ein Leitblock zur elektrischen Verbindung zwischen den unterteilten zwei Drahtgruppen, die zueinander am Sta-torspulenende angrenzen, notwendig sei. Zusätzlich ergäben sich ein erhöhter Materialeinsatz und eine Gewichtszunahme dadurch, dass in einem relevanten Verbindungsabschnitt (zwischen zwei Statorspulenenden) der Leitblock und der Verbindungsleiter doppelt vorhanden seien. Zudem führe der Skin-Effekt zu einem wesentlichen Verlust an einer Statoreisenkernseite des Verbindungsleiters. Weiter sei der Wärmepfad zum Kühlen des Verbindungsabschnitts lang, was eine hohe Temperatur bewirke und zu einer Strombeschränkung führe. Der Wärmepfad ent-halte einen Pfad von dem Verbindungsleiter zu dem Leitblock über eine Verbin-dungsoberfläche zwischen dem Leitblock und den Drahtgruppen, weiter über die Drahtgruppen und eine Verbindungsoberfläche zwischen dem Leitblock und den Drahtgruppen (Seite 2, Zeilen 5 bis 26). Es sei eine Aufgabe der Erfindung, bei einem Stator einer sich umdrehenden elek-trischen Maschine den Materialeinsatz in einer Verbindungssektion in einer radia-len Richtung in einem Spulenendabschnitt zu reduzieren. Dadurch würde das Ge-wicht reduziert, eine Vibration unterdrückt und zusätzlich der Wärmewiderstand zwischen einem Verlustauftrittsabschnitt und einem Kühlabschnitt kleiner, so dass ein Temperaturanstieg unterdrückt sei (Seite 2, Zeile 30 bis Seite 3, Zeile 3). Gelöst werde diese Aufgabe u. a. dadurch, dass der Verbindungsleiter sowohl zwi-schen einem der vorragenden Ende der ersten und zweiten Drahtgruppe als auch zwischen einem der vorragenden Enden der dritten und vierten Drahtgruppe zwi-schengelegt sei. Zudem habe der Verbindungsleiter in diesen Bereichen jeweils axiale Durchgangslöcher, die mit axialen Flusspfaden von Kühlmittelteilen in Ver-bindung stünden (Seite 3, Zeilen 5 bis 27). 2. Als Fachmann sieht der Senat einen Diplom-Ingenieur der Elektrotechnik mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Entwicklung von Elektromotoren. - 18 - 3. a) Die Gegenstände der Ansprüche gemäß Hauptantrag erweitern den Gegen-stand der Anmeldung nicht (§ 38 PatG). Die Merkmale des Gegenstands des Anspruchs 1 nach Hauptantrag vom 28. März 2014 sind wie folgt ursprünglich offenbart: M1, M1.1, M1.2, M1.2.1, M1.3, M1.4, M1.5: ursprünglicher An-spruch 1 M1.3.1, M1.4.1: ursprünglicher Anspruch 1, ursprüngliche Be-schreibung Seite 8, Zeile 5 („Kühlluft“); ursprüngliche Beschrei-bung Seite 8, Zeile 11 („Kühlmittel, wie beispielsweise Luft oder Wasserstoffgas“) und insbesondere ursprüngliche Beschreibung Seite 14, Zeile 22 („Kühlgas“); damit ist die Formulierung „gasför-miges Kühlmittel“ statt ursprünglich „Kühlmittel, wie beispielsweise Luft oder Wasserstoffgas“ zulässig M1.5.1, M1.5.2: ursprünglicher Anspruch 1 und ursprüngliche Be-schreibung Seite 8, Zeile 29 bis Seite 9, Zeile 15 (insbesondere: „axialen Durchgangslöcher […] zur Ventilation, welche mit den Flusspfaden […] in Verbindung stehen […] Der Verbindungsleiter wird durch die Ventilationslöcher direkt gekühlt […], wenn eine Wärme, welche in dem Verbindungsleiter 4 erzeugt ist, aus den Durchgangslöchern 41a, 41b, 42a und 42b abgestrahlt wird“; Er-setzung von „zwischengelegt“ durch „angeordnet“; Ersetzung von „zwischengelegten Bereich“ durch „dazwischen angeordneten Be-reich“; diese Änderungen sind zulässig M1.5.3: ursprünglicher Anspruch 1 und ursprüngliche Beschrei-bung Seite 8, Zeilen 17 bis 26. - 19 - Die vom Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hauptantrag abweichenden Merkma-le des Gegenstands des Anspruchs 2 nach Hauptantrag vom 28. März 2014 sind wie folgt ursprünglich offenbart: M1.2A2, M1.2.1A2, M1.6A2, M1.7A2, M1.8A2: ursprünglicher An-spruch 2 M1.6.1A2, M1.7.1A2: siehe Ausführungen zu M1.3.1 und M1.4.1 M1.8.1A2, M1.8.2A2: siehe Ausführungen zu M1.5.1 und M1.5.2 M1.8.3A2: siehe Ausführungen zu M1.5.3. Die Unteransprüche 3 bis 6 nach Hauptantrag unterscheiden sich nicht von den entsprechenden ursprünglichen Ansprüchen. b) Die Gegenstände der Ansprüche gemäß Hilfsantrag 1 erweitern den Gegen-stand der Anmeldung nicht (§ 38 PatG). Die im Vergleich zum Anspruch 1 nach Hauptantrag geänderten Merkmale des Gegenstands des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 vom 20. Juli 2015 sind wie folgt ursprünglich offenbart: M1.2.1H1: Die Streichung von „den einen von“ bringt zum Aus-druck, dass die in diesem Merkmal genannten vier Drahtgruppen nicht in einem Schlitz eingesetzt sein müssen, sondern sich in un-terschiedlichen Schlitzen befinden können. Diese Änderung wird als zulässig angesehen, denn die Anmeldung geht bereits von ei-nem Stand der Technik aus, bei dem die Enden von zwei Spulen, die sich in unterschiedlichen Schlitzen befinden, am Statorspulen-ende verbunden werden (vgl. in der Beschreibung Seite 2, Zei-- 20 - len 2, 3 den Hinweis auf einzelne Figuren in der US 7,088,020 B2 und JP H06-14483 A). Zudem heißt es in Zusammenhang mit der Beschreibung der Figu-ren 1 bis 4, dass eine Spule in (mehrere) Schlitze eingesetzt sei (vgl. Seite 5, Zeilen 21 bis 32, insbesondere: „Statoreisenkern 1, welcher Schlitze hat […], auf welche eine Spule […] einzusetzen ist“. Zudem wir die Aussage getroffen, dass die Anordnung der vier Drahtgruppen in einem Schlitz bevorzugt sei (vgl. Seite 6, Zei-len 31 bis 33), was den Schluss zulässt, dass die Anordnung der vier Drahtgruppen auch in mehr als einem Schlitz erfolgen kann, was im Übrigen dem Wissen des Fachmanns bezüglich Zwei-schichtwicklungen entspricht. M1.5.3H1: Die dort genannte elektrische Verbindung der Enden al-ler vier Drahtgruppen ist z. B. auf Seite 7, Zeilen 6 bis 11 und Sei-te 8, Zeilen 17 bis 27 und in der Figur 3 ursprünglich offenbart. M1.5.4H1: Die Anordnung der beiden Enden des Verbindungslei-ters zwischen den vorragenden Enden der ersten und zweiten Drahtgruppen bzw. zwischen den vorragenden Enden der dritten und vierten Drahtgruppen ist auf Seite 7, Zeilen 6 bis 11 und in der Figur 3 ursprünglich offenbart. - 21 - Die im Vergleich zum Anspruch 2 nach Hauptantrag geänderten Merkmale des Gegenstands des Anspruchs 2 nach Hilfsantrag 1 vom 20. Juli 2015 sind wie folgt ursprünglich offenbart (sofern noch nicht zum Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 abge-handelt): M1.2.1A2H1: siehe Ausführungen zu M1.2.1H1 M1.8.3A2H1, M1.8.4A2H1: siehe die vorstehenden Ausführungen zu diesen Merkmalen im Zusammenhang mit Anspruch 1 nach Hilfs-antrag 1 M1.8.3A2H1: Die dort genannte elektrische Verbindung der Enden aller vier Drahtgruppen ist z. B. auf Seite 7, Zeilen 17 bis 21 und in der Figur 3 ursprünglich offenbart. M1.8.4A2H1: Die Anordnung der beiden Enden des (zweiten) Ver-bindungsleiters zwischen den vorragenden Enden der fünften und sechsten Drahtgruppen bzw. zwischen den vorragenden Enden der siebten und achten Drahtgruppen ist auf Seite 7, Zeilen 17 bis 21 und in der Figur 3 ursprünglich offenbart. Die Unteransprüche 3 bis 6 nach Hilfsantrag 1 unterscheiden sich nicht von den entsprechenden ursprünglichen Ansprüchen. 4. a) Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hauptantrag ist in der Anmeldung nicht so deutlich und vollständig offenbart, dass ein Fachmann ihn ausführen kann (§ 34 Abs. 4 PatG). - 22 - Gemäß Merkmal M1.1 weist der Statoreisenkern des Stators mehrere Schlitze auf. Nach Merkmal M1.2 enthält der beanspruchte Stator zudem mehrere erste und zweite Drahtgruppen an einer Innendurchmesserseite des Stators und mehrere dritte und vierte Drahtgruppen an einer Außendurchmesserseite des Stators. So-mit wird ein Stator beansprucht, dessen Spulenwicklungen als sogenannte Zwei-schichtwicklungen ausgeführt sind. Bei einer solchen Zweischichtwicklung liegen zwei Wicklungen in einem Schlitz (= Nut) des Stators übereinander: Die Unter-schicht an der zum Rotor gewandten Innendurchmesserseite und die Oberschicht radial weiter außen an der Außendurchmesserseite. Gemäß Merkmal M1.2 bilden die erste und die zweite Drahtgruppe somit die Unterschicht und die dritte und die vierte Drahtgruppe die Oberschicht. In Merkmal M1.2.1 werden nun Sätze von Drahtgruppen definiert. Der Stator ent-hält mehrere solcher Sätze, die jeweils aus einer ersten, zweiten, dritten und vier-ten Drahtgruppe bestehen. Jeder dieser aus den vier Drahtgruppen bestehenden Sätze ist gemäß M1.2.1 in (genau) einen Schlitz in zwei Zeilen und zwei Stufen eingesetzt und bildet somit eine sich in einem Schlitz befindliche Zweischichtwick-lung. Nach den Merkmalen M1.5, M1.5.1, M1.5.2 und M1.5.3 gibt es weiterhin mehrere Verbindungsleiter, die den elektrischen Verbindungen der verschiedenen Draht-gruppen im Statorwickelkopf dienen. Gemäß Merkmal M1.5.3 verbindet ein Ver-bindungsleiter die in den Merkmalen M1.2 und M1.2.1 genannten ersten und zwei-ten Drahtgruppen elektrisch mit den ebenfalls dort genannten dritten und vierten Drahtgruppen. Da diese in Merkmal M1.5.3 angesprochenen vier Drahtgruppen nach Merkmal M1.2.1 alle in einem Schlitz liegen, fließt somit in der ersten und zweiten Drahtgruppe ein Strom, der gleich groß, aber entgegengesetzt gerichtet zu dem Strom in der dritten und vierten Drahtgruppe ist. - 23 - Damit kann jedoch die im Merkmal M1 genannte elektrische Maschine ihre Funk-tion nicht erfüllen: Im Falle der Ausbildung der elektrischen Maschine als Motor würde im Stator kein wirksames Magnetfeld erzeugt, da die Stromsumme in jedem Statorschlitz gleich Null ist. Der Motor würde somit kein verwertbares Drehmoment entwickeln. Im Falle der Ausbildung als Generator würde dementsprechend trotz umlaufendem Rotor in den Statorwicklungen keine verwertbare Spannung indu-ziert werden. Ein solcher Stator wäre zwar grundsätzlich herstellbar. Für den Fachmann, der den Stator einer drehenden elektrischen Maschine (Motor oder Generator) konzi-piert, ist das aber keine verwertbare technische Lehre. Für den nebengeordneten Anspruch 2 nach Hauptantrag gelten entsprechende Überlegungen, denn in seinem Merkmal M1.2.1A2 ist definiert, dass alle acht Drahtgruppen in einen Schlitz eingesetzt sind und nach den Merkmalen M1.5.3 und M1.8.3A2 sind die ersten und zweiten Verbindungsleiter so mit den entspre-chenden Drahtgruppen elektrisch verbunden, dass auch gemäß Anspruch 2 die Ströme in Unterschicht und Oberschicht eines Schlitzes gleich groß, aber entge-gengesetzt gerichtet sind. b) Selbst wenn die Merkmale M1.2.1 und M1.5.3 so ausgelegt würden, dass die durch einen Verbindungsleiter elektrisch verbundenen vier Drahtgruppen nicht alle in einen Schlitz eingesetzt sind und damit eine ausführbare Offenbarung für den Anspruch 1 nach Hauptantrag angenommen würde, könnte dem Hauptantrag nicht entsprochen werden, denn der Gegenstand des so verstandenen An-spruchs 1 wäre nicht neu (§ 3 PatG). - 24 - Aus der Druckschrift E4 (= US 2004/0189109 A1) ist mit den Worten des Patent-anspruchs 1 nach Hauptantrag bekannt (Bezugszeichen aus der Druckschrift E4): M1 Stator von einer sich umdrehenden elektrischen Maschi-ne, welcher enthält: (vgl. Absatz [0001]: „In the stator of a gas inner-cooled electrodynamic power generator”; An-spruch 1: „An inner-cooled half coil for use in a sta-tor phase winding of an electrical generator“ und die Halbspule 13 in der Figur 5 als Teil des Stators) M1.1 einen Statoreisenkern, welcher eine Mehrzahl von Schlit-zen hat, (den Statoreisenkern liest der Fachmann beim An-spruch 1 als fachnotorisch für den Stator des dort genannten elektrischen Generators mit, die Mehr-zahl von Schlitzen im Stator wird in Absatz [0002] genannt: „Each stator winding may commonly in-clude a plurality of half-coils where each half-coil extends the length of the slot in the stator and is joined to another half-coil or to a phase end lead at the end turn or involute portion of the stator assem-bly.”) M1.2 eine Mehrzahl von einer ersten und zweiten Drahtgrup-pe (26, 24) an einer Innendurchmesserseite (50) und ei-ner dritten und vierten Drahtgruppe (26, 24) an einer Au-ßendurchmesserseite (10), (die Figur 2 zeigt die Anordnung von vier Draht-gruppen 26, 24, 22 und 20 an dem linken Ende ei-ner Halbspule, die Figur 6 zeigt die elektrische Ver-bindung von zwei solchermaßen aufgebauten Halb-spulenenden mit insgesamt acht Drahtgruppen, so-- 25 - mit entsprechen in der Figur 6 die beiden Draht-gruppen in dem linken Teil des unteren Halbspulen-endes 50 der ersten und zweiten Drahtgruppe und die beiden Drahtgruppen in dem linken Teil des oberen Halbspulenendes 10 der dritten und vierten Drahtgruppe) M1.2.1 wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer ers-ten, zweiten, dritten und vierten Drahtgruppe (26, 24; 26, 24) in [den einen von] der Mehrzahl von Schlitzen in zwei Zeilen und zwei Stufen eingesetzt ist, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung vorragen, (dieses Merkmal wird hier – im Hinblick auf die Dar-legungen im Abschnitt 3 a) dieses Beschlusses – insofern geändert betrachtet, als dass davon aus-gegangen wird, dass die erste und die zweite Drahtgruppe zusammen in einem Schlitz und die dritte und die vierte Drahtgruppe zusammen in ei-nem anderen Schlitz eingesetzt sind: in der Figur 6 sind die vier Drahtgruppen in der „linken“ Hälfte der beiden Halbspulenenden 50 und 10 in zwei Zeilen und zwei Stufen angeordnet) M1.3 eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (18), (vgl. die Kühlrohre 18 in der Figur 1; in der Figur 6 befinden sich diese Kühlrohre nicht sichtbar in der Zeichenebene hinter den Belüftungslöchern in der linken Hälfte des unteren Halbspulenendes 50) M1.3.1 wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittelfluss-teilen (18) einen Kühlmittelflusspfad in einer axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Drahtgruppe (26) und der zweiten Drahtgruppe (24) angeordnet sind, welche von - 26 - beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die erste und zweite Drahtgruppe (26, 24), (vgl. die Kühlrohre 18 in der Figur 1, die in der axia-len Richtung kürzer vorragen als die beiden Draht-gruppen 26 und 24; in der Figur 5, die eine Halb-spule 13 zeigt, kann man die an beiden Spulenen-den 12, 52 austretenden Kühlrohre ebenfalls erken-nen; zudem spricht die Druckschrift E4 von Wasser-stoffgas als Kühlmittel, vgl. Absatz [0002]: „stacks of vent tubes through which a coolant such as hy-drogen gas may be circulated.“; Absatz [0022]: „stacks of tubes 16 and 18 to allow for proper venti-lation or cooling of the stator coil“) M1.4 eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (18), (vgl. die Kühlrohre 18 in der Figur 1; in der Figur 6 befinden sich diese Kühlrohre in der Zeichenebene hinter den Belüftungslöchern in der linken Hälfte des oberen Halbspulenendes 10) M1.4.1 wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-flussteilen (18) einen Kühlmittelflusspfad in einer axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Drahtgruppe (22) und der vierten Drahtgruppe (20) angeordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus kürzer vorragen als die dritte und vierte Drahtgruppe (22, 20), (vgl. die Begründung zum Merkmal M1.3.1, die hier entsprechend gilt mit der Maßgabe, dass das in der Figur 1 dargestellte Ende der Halbspule dem obe-ren Halbspulenende 10 der Figur 6 entspricht) - 27 - M1.5 eine Mehrzahl von Verbindungsleitern (58, 42, 40), wobei jeder von der Mehrzahl von Verbindungsleitern (58, 42, 40) (aus den Figuren 2 und 6 ist zu ersehen, dass die elektrische Verbindung zwischen den „linken“ Drahtgruppen 26 und 24 des unteren Halbspulen-endes 50 und den „linken“ Drahtgruppen 26 und 24 des oberen Halbspulenendes 50 durch einen Ver-bindungsleiter hergestellt wird, der konstruktiv in drei Teile 58, 42 und 40 aufgeteilt ist, die jedoch al-le elektrisch miteinander verbunden sind und somit die elektrische Verbindung der vier Drahtgruppen herstellen) M1.5.1 zwischen einem von den vorragenden Enden der ersten und der zweiten Drahtgruppe (26, 24) angeordnet ist, und axiale Durchgangslöcher (36) hat, welche in einem solchen dazwischen angeordneten Bereich mit dem Flusspfad von dem ersten Kühlmittelflussteil (18) in Ver-bindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (58, 42, 40) erzeugter Wärme bilden, (bei der dreiteiligen Ausführung des Verbindungslei-ters 58, 42, 40 liegt zumindest der Teil 40 zwischen der ersten Drahtgruppe 26 und der zweiten Draht-gruppe 24 („links unten“ in Figur 6) und weist ge-mäß den Figuren 1 bis 3 axiale Durchgangslö-cher 36 auf, die Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern 58, 42, 40 erzeugten Wärme bilden) - 28 - M1.5.2 und zwischen einem von den vorragenden Enden der dritten und der vierten Drahtgruppe (26, 24) angeordnet ist, und axiale Durchgangslöcher (36) hat, welche in ei-nem solchen dazwischen angeordneten Bereich mit dem Flusspfad von dem zweiten Kühlmittelflussteil (18) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrah-len von in den Verbindungsleitern (58, 42, 40) erzeugter Wärme bilden, (bei der dreiteiligen Ausführung des Verbindungslei-ters 58, 42, 40 liegt zumindest der Teil 40 zwischen der dritten Drahtgruppe 26 und der vierten Draht-gruppe 24 („links oben“ in Figur 6) und weist gemäß den Figuren 1 bis 3 axiale Durchgangslöcher 36 auf, die Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern 58, 42, 40 erzeugten Wär-me bilden) M1.5.3 und eines von den vorragenden Enden der ersten und der zweiten Drahtgruppe (26, 24) mit einem von den vor-ragenden Enden der dritten und der vierten Drahtgrup-pe (26, 24) elektrisch verbindet. (der dreiteilige Verbindungsleiter 58, 42, 40 stellt ei-ne elektrische Verbindung zwischen den ersten und zweiten Drahtgruppe 26, 24 in dem linken Teil des unteren Halbspulenendes 50 und der dritten und vierten Drahtgruppe 26, 24 in dem linken Teil des oberen Halbspulenendes 10 her). Danach ist der Gegenstand des wie vorstehend erläutert ausgelegten Anspruchs 1 nach Hauptantrag als aus der Druckschrift E4 bekannt anzusehen. - 29 - Für den nebengeordneten Anspruch 2 nach Hauptantrag gelten entsprechende Betrachtungen. Insbesondere zeigt die Druckschrift E4 in ihrer Figur 6 – in Über-einstimmung mit dem Gegenstand des Anspruchs 2 nach Hauptantrag – die Ver-bindung von zwei Halbspulenenden 50 und 10 mit insgesamt acht Drahtgruppen mit den zwei jeweils dreiteiligen Verbindungleitern 58, 42, 40 bzw. 54, 42, 40. Zu-dem zeigt die Druckschrift E4 in ihren Figuren 1 und 6, dass für die zwei Halbspu-lenenden insgesamt vier Kühlmittelflussteile 18, 18, 16, 16 vorhanden sind, die zwischen jeweils zwei Drahtgruppen angeordnet sind. Danach ist der Gegenstand des wie vorstehend erläutert ausgelegten Anspruchs 2 nach Hauptantrag als aus der Druckschrift E4 bekannt anzusehen. 5. Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 ist neu (§ 3 PatG). a) Aus der dem Gegenstand der Anmeldung nächstkommenden Druckschrift E4 ist – wie zum Hauptantrag ausgeführt – ein Stator bekannt, der gemäß den Merk-malen M1 bis M1.5.3 ausgebildet ist. Dabei wurde bei der vorstehenden Erörte-rung des Gegenstands des Anspruchs 1 nach Hauptantrag – Punkt 4. b) – das Merkmal M1.2.1 bereits im Sinne des Merkmals M1.2.1H1 nach Hilfsantrag 1 aus-gelegt, so dass die Ausführungen zum Merkmal M1.2.1 nach Hauptantrag auch für das Merkmal M1.2.1H1 nach Hilfsantrag 1 gelten. Das Merkmal M1.5.3H1 präzisiert, dass die elektrische Verbindung durch den Ver-bindungsleiter zwischen allen vier Drahtgruppen herstellt wird. Auch dies ist aus der Druckschrift E4 bekannt (vgl. Figur 6). Als Unterschied verbleibt das Merkmal M1.5.4H1, nämlich dass die Verbindungslei-ter jeweils zwei Enden haben und diese Enden zwischen vorragenden Enden der ersten und zweiten Drahtgruppen bzw. zwischen vorragenden Enden der dritten und vierten Drahtgruppen angeordnet sind. - 30 - Bei dem aus der Druckschrift E4 bekannten dreiteiligen Verbindungsleiter 58, 42, 40 ist es aufgrund seiner Form bereits fraglich, ob dieser „Enden“, z. B. im Sinne eines linienförmigen Leiters endlicher Länge, aufweist. Bei einer Definition der En-den als die in Figur 6 der Druckschrift E4 jeweils oberhalb bzw. unterhalb der Drahtgruppen 24, 26 ausgebildeten Abschnitte des Verbindungsleiters 58, 42, 40 liegen diese so definierten „Enden“ jedenfalls nicht zwischen den vorragenden En-den der entsprechenden Drahtgruppen. Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 ist daher nicht aus der Druckschrift E4 bekannt. Dies gilt auch für den Anspruch 2 nach Hilfsantrag 1, denn dieser weist im Ver-gleich zum Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 lediglich zusätzliche Merkmale auf. b) Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 ist auch neu gegenüber der Druckschrift E1 (DE 1 020 408 A). Die Druckschrift E1 beschäftigt sich ausweislich ihres Titels mit einer „Einrichtung für die Kühlmittelführung in dynamoelektrischen Maschinen“. Sie zeigt in ihren Fi-guren unterschiedliche Ausführungsbeispiele. Das in Bezug zum Gegenstand der Anmeldung relevanteste Beispiel ist in den Figuren 32 bis 34 bzw. 14 bis 19 ange-geben. In der Beschreibung, Spalte 8, Zeilen 56 bis 65 heißt es hierzu: „Die Fig. 32 bis 34 zeigen die Anwendung der insbesondere für flüssige Kühlmittel ge-eigneten Anordnung nach Fig. 14 bis 16 auf ein System für gasförmiges Kühlmit-tel. Die Übereinstimmung der Anordnung nach Fig. 32 bis 34 mit derjenigen nach Fig. 14 bis 16 geht auch schon aus der Verwendung übereinstimmender Bezugs-zeichen hervor.“ - 31 - Aus der Druckschrift E1 ist mit den Worten des Patentanspruchs 1 nach Hilfsan-trag 1 bekannt (nicht Zutreffendes durchgestrichen und eingeklammert; Bezugs-zeichen aus der Druckschrift E1): M1 Stator (3) von einer sich umdrehenden elektrischen Maschine, welcher enthält: (vgl. den Stator 3 in der Figur 1 und Spalte 3, Zei-len 35 bis 37: „Einrichtung für die Kühlmittelführung in dynamoelektrischen Maschinen […] Stator“) M1.1 einen Statoreisenkern, welcher eine Mehrzahl von Schlitzen (3a) hat, (vgl. die Schlitze 3a in der Figur 1 und Spalte 3, Zei-len 55 bis 57: „lamellierten Stators 3 mit seinen […] Nuten 3a“) M1.2 eine Mehrzahl von einer ersten und zweiten Draht-gruppe (51a, 51b) an einer Innendurchmessersei-te (4a) und einer dritten und vierten Drahtgruppe (52a, 52b) an einer Außendurchmesserseite (4b), (vgl. die Gruppen der Einzelleiter 51a, 51b an der Innenseite 4a und die Gruppen der Einzelleiter 52a, 52b an der Außenseite 4b in den Figuren 18 und 32 bis 34, wobei die Figuren 32 bis 34 eine seitliche Ansicht darstellen und daher nur die Einzellei-ter 51b und 52b eingezeichnet sind, der Rückgriff auf die Figur 18 ist wegen des eingangs zitierten Verweises der Figuren 32 bis 34 auf die Figuren 14 bis 16 – die Figuren 17 bis 19 sind Schnittansichten der Figuren 14 bis 16 – zulässig) - 32 - M1.2.1H1 wobei jeder von der Mehrzahl von Sätzen aus einer ersten, zweiten, dritten und vierten Drahtgruppe in der Mehrzahl von Schlitzen in zwei Zeilen und zwei Stufen eingesetzt ist, welche von beiden Schlitzenden in ei-ner axialen Richtung vorragen, (vgl. die Figuren 1, 18 und 32) M1.3 eine Mehrzahl von ersten Kühlmittelflussteilen (62a), (vgl. die Kühlrohre 62a in den Figuren 32, 34 und 18) M1.3.1teils wobei jedes von der Mehrzahl von ersten Kühlmittel-flussteilen (62a) einen Kühlmittelflusspfad (Innenräu-me der Kühlrohre 62a) in einer axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der ersten Drahtgruppe (51a) und der zwei-ten Drahtgruppe (51b) angeordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung [aus kürzer] vorragen [als die erste und zweite Drahtgrup-pe (51a, 51b)], (vgl. den Verlauf des gasförmigen Kühlmittels ge-mäß den Figuren 32 und 33 und die Anordnung der Kühlrohre 62a zwischen den beiden Drahtgrup-pen 51a und 51b in der Figur 18; gemäß den Figu-ren 32, 34 und 18 ragen die Kühlrohre 62a jedoch in einer axialen Richtung weiter vor als die beiden Drahtgruppen 51a und 51b) M1.4 eine Mehrzahl von zweiten Kühlmittelflussteilen (62b), (vgl. die Kühlrohre 62b in den Figuren 32, 34 und 18) - 33 - M1.4.1teils wobei jedes von der Mehrzahl von zweiten Kühlmittel-flussteilen (62b) einen Kühlmittelflusspfad (Innenräu-me der Kühlrohre 62b) in einer axialen Richtung zur Führung eines gasförmigen Kühlmittels hat, welcher zwischen der dritten Drahtgruppe (52a) und der vier-ten Drahtgruppe (52b) angeordnet sind, welche von beiden Schlitzenden in einer axialen Richtung aus [kürzer] vorragen [als die dritte und vierte Drahtgrup-pe (52a, 52b)], (vgl. den Verlauf des gasförmigen Kühlmittels ge-mäß den Figuren 32 und 33 und die Anordnung der Kühlrohre 62b zwischen den beiden Drahtgrup-pen 52a und 52b in der Figur 18; gemäß den Figu-ren 32, 34 und 18 ragen die Kühlrohre 62b jedoch in einer axialen Richtung weiter vor als die beiden Drahtgruppen 52a und 52b) M1.5 eine Mehrzahl von Verbindungsleitern (31c, 64, 64a, 64b, 64c), wobei jeder von der Mehrzahl von Verbin-dungsleitern (31c, 64, 64a, 64b, 64c) (vgl. Spalte 6, Zeilen 47 bis 58; Figuren 32 und 14 bis 19) M1.5.1teils zwischen einem von den vorragenden Enden der ers-ten und der zweiten Drahtgruppe (51a, 51b) angeord-net ist, [und axiale Durchgangslöcher hat, welche in einem solchen dazwischen angeordneten Bereich mit dem Flusspfad (53a) von dem ersten Kühlmittelfluss-teil (62a) in Verbindung stehen und Ventilationslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungsleitern (31c, 64a) erzeugter Wärme bilden, (vgl. den Teil 64a des Verbindungsleiter 31c, 64, 64a, 64b, 64c in der Figuren 17 und 18, der - 34 - Teil 64a hat jedoch keine axialen Durchgangslö-cher, sondern liegt zwischen den Kühlrohren 62a und den Drahtgruppen 51a, 51b, zudem schließt er in axialer Richtung mit den Drahtgruppen 51a, 51b ab, wobei er die Kühlrohre 62a ringförmig umgibt, vgl. Figuren 14, 17 und 18) M1.5.2teils und zwischen einem von den vorragenden Enden der dritten und der vierten Drahtgruppe (52a, 52b) ange-ordnet ist, [und axiale Durchgangslöcher (54) hat, wel-che in einem solchen dazwischen angeordneten Be-reich mit dem Flusspfad (53a) von dem zweiten Kühl-mittelflussteil (62b) in Verbindung stehen und Ventila-tionslöcher zum Abstrahlen von in den Verbindungslei-tern (4) erzeugter Wärme bilden], (vgl. den Teil 64a des Verbindungsleiter 31c, 64, 64a, 64b, 64c in der Figuren 17 und 18, der Teil 64a hat jedoch keine axialen Durchgangslö-cher, sondern liegt zwischen den Kühlrohren 62b und den Drahtgruppen 52a, 52b, zudem schließt er in axialer Richtung mit den Drahtgruppen 52a, 52b ab, vgl. Figuren 14, 17 und 18) M1.5.3H1 und die vorragenden Enden der ersten und der zwei-ten Drahtgruppe (51a, 51b) mit den vorragenden En-den der dritten und der vierten Drahtgruppe (52a, 52b) elektrisch verbindet (vgl. Spalte 6, Zeilen 47 bis 58 und Figuren 14 bis 19) - 35 - [M1.5.4H1 wobei ein erstes Ende jedes Verbindungsleiters zwi-schen den vorragenden Enden der ersten und zweiten Drahtgruppen und ein zweites Ende jedes Verbin-dungsleiters zwischen den vorragenden Enden der dritten und vierten Drahtgruppe angeordnet ist.] (bei dem aus mehreren Teilen aufgebauten Verbin-dungsleiter 31c, 64, 64a, 64b, 64c ist bereits nicht ersichtlich, was genau als seine „Enden“ anzuse-hen ist, jedenfalls liegen die Teile 31, 64, 64b und 64c nicht zwischen den vorragenden Enden der ge-nannten Drahtgruppen, vgl. Figuren 17 und 18). Der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 ist demnach nicht identisch aus der Druckschrift E1 bekannt. Dies gilt auch für den Anspruch 2 nach Hilfsantrag 1, denn dieser weist im Ver-gleich zum Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 weitere zusätzliche Merkmale auf. c) Die anderen im Prüfungsverfahren genannten Entgegenhaltungen zeigen eine im Vergleich zu den Druckschriften E4 bzw. E1 geringere Merkmalsübereinstim-mung mit dem Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1. 6. Der im Anspruch 1 nach Hilfsantrag 1 angegebene Stator beruht auch auf einer erfinderischen Tätigkeit (§ 4 PatG). a) Aus der Druckschrift E4 ist – wie zur Neuheit dargelegt – insbesondere das Merkmal M1.5.4H1 nicht bekannt. Bei der Druckschrift E4 besteht der Verbindungs-leiter zwischen den beiden Drahtgruppen der einen Halbspule und den beiden Drahtgruppen der anderen Halbspule aus insgesamt drei Teilen (vgl. die Figuren 2 und 6): dem inneren Leitblock 40, der die beiden Drahtgruppen einer Halbspule mechanisch und elektrisch miteinander verbindet, dem äußeren Leitblock 42, der - 36 - sich klammerartig um die äußere Drahtgruppe einer Halbspule legt und mecha-nisch und elektrisch mit dieser äußeren Drahtgruppe und mit dem inneren Leit-block 40 verbunden ist, sowie dem Verbindungsleiter 58, der mit den beiden äuße-ren klammerartigen Leitblöcken 42 der beiden Halbspulen verbunden ist und so die elektrische und mechanische Verbindung zwischen den beiden Halbspulen mit ihren jeweilige Drahtgruppen realisiert. Mit Verweis auf die Figur 7 wird in den Absätzen [0025] bis [0028] der Druck-schrift E4 der Herstellungsprozess der Statorspulen beschrieben. Nach der Ver-bindung der äußeren Leitblöcke 42 mit den inneren Leitblöcken 40 (vgl. Ab-satz [0025]: „each exterior conductive member 42 may be temporarily secured with its mating interior conductive member 40 with alignment pins”) werden die entsprechenden Drahtgruppen 20 bis 26 in die entsprechenden Freiräume zwi-schen den äußeren 42 und inneren 40 Leitblöcken eingebracht (vgl. Ab-satz [0026]: „inserting the respective ends of the stacks of conductive strands 20, 22, 24 and 26 into respective ones of the slots 44 and 46“). Danach werden die beiden Leitblöcke 42, 40 mit den Drahtgruppen verlötet und bilden den „Kopf“ ei-ner Halbspule (vgl. Absatz [0027]). Anschließend werden die Halbspulen mit den fertig prozessierten Enden (= Köpfen) in den Stator eingesetzt (vgl. Absatz [0028]: „installation of the half coil 13 in a stator winding, such as that of an electrical ge-nerator“). Danach erfolgt in einem weiteren Arbeitsschritt das Anlöten der äußeren Verbin-dungsleiter 54, 58 zur Herstellung der mechanischen und elektrischen Verbindung von zwei Halbspulen (vgl. Absatz [0028]: „allows for the first and second conducti-ve members 54 and 58 to be affixed to the respective outer surfaces of double-header 10 such as by brazing […] allows for making a conductive connection bet-ween the double-header 10 affixed to the half coil 13 and another device such as another double-header 10 on a separate half coil, such as that shown in FIG. 6, or a circuit ring of an electrical generator, for example.”). - 37 - Somit handelt es sich bei der Herstellung der Halbspulenenden einerseits und der anschließenden Verbindung zweier Halbspulen mit den Verbindungsleitern 54 und 58 um zwei getrennte Produktionsschritte. In der Druckschrift E4 wird diese Kon-struktion insofern als vorteilhaft dargestellt, als dass die beiden äußeren Verbin-dungsleiter 54 und 58 zu Wartungs- und Reparaturzwecken entfernt werden kön-nen, ohne dass die mechanische und elektrische Verbindung der Drahtgruppen in den Halbspulenenden gestört würde (vgl. Absatz [0024], spaltenübergreifender Satz). Wie der Vertreter der Anmelderin in der mündlichen Verhandlung überzeugend ausführte, ergibt sich insofern für den Fachmann keine Veranlassung, von dem in der Druckschrift E4 gezeigten Aufbau der Halbspulenenden und der Verbindung von zwei Halbspulenenden und dem zugehörigen Herstellungsverfahren abzuwei-chen. Insbesondere ist nicht ersichtlich, warum der Fachmann die beiden äußeren Verbindungsleiter 54, 58 sowie die äußeren Leitblöcke 42 weglassen und im Aus-gleich dafür die beiden inneren Leitblöcke 40 zweier Halbspulenenden so nach „unten“ bzw. „oben“ verlängern sollte, dass darüber eine Verbindung zwischen den Halbspulenenden zustande kommt. Denn in diesem Fall könnten die Halbspulen-enden nicht getrennt voneinander hergestellt und anschließend in einem weiteren Herstellungsschritt verbunden werden, sondern es wäre ein gänzlich anderer Her-stellungsprozess zu entwickeln. Überdies ist es für den Fachmann nicht naheliegend, dass eine Materialeinspa-rung an den Verbindungsstellen der Statorhalbspulen die möglicherweise vorhan-denen Vibrationen einer elektrischen Maschine reduzieren würde. Vielmehr würde dies allenfalls zu einer Erhöhung der Resonanzfrequenzen führen. - 38 - Auch die übrigen Entgegenhaltungen können dem Fachmann keine Anregung ge-ben, ausgehend von der aus der Druckschrift E4 bekannten Konstruktion die äu-ßeren Verbindungsleitern wegzulassen und stattdessen nur innere Verbindungs-leiter gemäß Merkmal M1.5.4H1 vorzusehen. Die Druckschriften E6 und E7 zeigen wie die Druckschrift E4 äußere Verbindungsleiter (Figur 6 der Druckschrift E6, Fi-guren 1 und 9 der Druckschrift E7). Die Druckschrift E1 zeigt zwar Verbindungslei-ter, die teilweise zwischen den Drahtgruppen liegen, jedoch sind bei ihr ebenfalls äußere Verbindungsleiter vorgesehen (vgl. die Figuren 17 und 18). Nach alledem ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus der Druckschrift E4 in Kombina-tion mit einer oder mehreren der übrigen Entgegenhaltungen. b) Auch ausgehend von der Druckschrift E1 ergibt sich der Gegenstand des An-spruchs 1 nach Hilfsantrag 1 für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik. Aus der Druckschrift E1 sind – wie zur Neuheit dargelegt – das Merkmal M1.5.4H1 und Teile der Merkmale M1.3.1H1, M1.4.1H1, M1.5.1H1 und M1.5.2H2 nicht bekannt, d. h. die Kühlrohre 62a, 62b ragen bei der Druckschrift E1 axial weiter vor als die Drahtgruppen 51a, 51b, 52a, 52b und die Verbindungsleiter 31c, 64, 64a, 64b, 64c liegen teilweise als leitfähige Ringe zwischen den Kühlrohren und den Drahtgrup-pen und um die Drahtgruppen herum und weisen dementsprechend keine axialen Lüftungslöcher auf (vgl. dort die Figuren 17, 18 und 32). Die in den Figuren 32 und 33 der Druckschrift E1 dargestellten Trichter 87, 87a, 88 und 88a bestehen aus ei-nem isolierenden Material und stellen daher keinen Verbindungsleiter dar (vgl. Spalte 8, Zeilen 62 bis 65). Zudem liegen sie nicht zwischen den Drahtgruppen. Es ist nicht ersichtlich, wie der Fachmann ausgehend von der Druckschrift E1 auf naheliegende Weise zu dem Merkmal M1.5.4H1 und den fehlenden Resten der Merkmale M1.3.1H1, M1.4.1H1, M1.5.1H1 und M1.5.2H2 gelangen sollte. - 39 - c) Nach alledem ergibt sich der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 1 für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik. Für den nebengeordneten Anspruch 2 nach Hilfsantrag 1 gelten ähnliche Überle-gungen. Der dort beanspruchte Stator ist somit ebenfalls neu und beruht auf einer erfinderischen Tätigkeit. 7. Die Unteransprüche, die Beschreibung und die Zeichnungen erfüllen die an sie zu stellenden Anforderungen. 8. Nach alledem war der Zurückweisungsbeschluss der Prüfungsstelle aufzuhe-ben und das Patent in der aus dem Tenor ersichtlichen Fassung zu erteilen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Beschluss steht den an dem Beschwerdeverfahren Beteiligten das Rechts-mittel der Rechtsbeschwerde zu (§ 99 Abs. 2, § 100 Abs. 1, § 101 Abs. 1 PatG). Nachdem der Beschwerdesenat in dem Beschluss die Einlegung der Rechtsbeschwerde nicht zugelassen hat, ist die Rechtsbeschwerde nur statthaft, wenn einer der nachfolgen-den Verfahrensmängel durch substanziierten Vortrag gerügt wird (§ 100 Abs. 3 PatG): 1. Das beschließende Gericht war nicht vorschriftsmäßig besetzt. 2. Bei dem Beschluss hat ein Richter mitgewirkt, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen oder wegen Besorgnis der Befangenheit mit Erfolg abgelehnt war. 3. Einem Beteiligten war das rechtliche Gehör versagt. 4. Ein Beteiligter war im Verfahren nicht nach Vorschrift des Gesetzes ver-treten, sofern er nicht der Führung des Verfahrens ausdrücklich oder stillschweigend zugestimmt hat. - 40 - 5. Der Beschluss ist aufgrund einer mündlichen Verhandlung ergangen, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt wor-den sind. 6. Der Beschluss ist nicht mit Gründen versehen. Die Rechtsbeschwerde ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, schriftlich einzulegen (§ 102 Abs. 1 PatG). Die Rechtsbeschwerde kann auch als elektronisches Dokument, das mit einer qualifizier-ten oder fortgeschrittenen elektronischen Signatur zu versehen ist, durch Übertragung in die elektronische Poststelle des Bundesgerichtshofes eingelegt werden (§ 125a Abs. 3 Nr. 1 PatG i. V. m. § 1, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 2a, Anlage (zu § 1) Nr. 6 der Ver-ordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Bundesgerichtshof und Bundespa-tentgericht (BGH/BPatGERVV)). Die elektronische Poststelle ist über die auf der Internet-seite des Bundesgerichtshofes www.bundesgerichtshof.de/erv.html bezeichneten Kom-munikationswege erreichbar (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGH/BPatGERVV). Dort sind auch die Einzelheiten zu den Betriebsvoraussetzungen bekanntgegeben (§ 3 BGH/BPatGERVV). Die Rechtsbeschwerde muss durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechts-anwalt als Bevollmächtigten des Rechtsbeschwerdeführers eingelegt werden (§ 102 Abs. 5 Satz 1 PatG). Kleinschmidt Kirschneck Dr. Scholz Matter Pü
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