Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 1C_758/2013 Verfügung vom 7. Oktober 2013 I. öffentlich-rechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Fonjallaz, Präsident, Gerichtsschreiber Haag. Verfahrensbeteiligte X.________, Beschwerdeführer, gegen Bundesamt für Migration, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern. Gegenstand Nichtigerklärung erleichterte Einbürgerung, Beschwerde gegen das Urteil vom 9. August 2013 des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung III. In Erwägung, dass X.________ mit Eingabe vom 4. Oktober 2013 seine Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts C-1085/2012 vom 9. August 2013 zurückzieht; dass es sich rechtfertigt, dem Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren einen Teil der Gerichtskosten aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG); wird verfügt: 1. Die Beschwerde im Verfahren 1C_758/2013 wird als durch Rückzug erledigt abgeschrieben. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, dem Bundesamt für Migration und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 7. Oktober 2013 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Fonjallaz Der Gerichtsschreiber: Haag