BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 199/09 vom 13. Mai 2009 in der Strafsache gegen wegen besonders schweren Raubes u. a. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13. Mai 2009 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wei-den vom 19. Dezember 2008 wird mit der Ma337gabe verworfen, dass der Urteilstenor aus den vom Generalbundesanwalt dargelegten Gr374n-den wie folgt gefasst wird: Der Angeklagte wird 1. wegen Diebstahls in f374nf F344llen und wegen Diebstahls mit Waffen in zwei F344llen unter Einbeziehung der durch Urteil des Amtsgerichts Weiden i.d.OPf. vom 27. Mai 2008 - Az. 1 Ds - verh344ngten Freiheitsstrafe zu der Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren sowie 2. wegen besonders schweren Raubes und wegen Diebstahls mit Waf-fen zu der weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von f374nf Jahren verurteilt. Der Angeklagte tr344gt die Kosten seines Rechtsmittels. Nack Wahl Graf J344ger Sander
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